Hallo
es wurde erzählt, gehört zuhaben, dass Gestern möglicherweise jemand "seinem" Richter am VG vielleicht geschrieben haben können: "... Wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, steht im § 2 VwVfGBln: „… (4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.“
Ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg als Rechtsnachfolger des Senders Freies Berlin ausgenommen und gilt diese Ausnahme auch für Brandenburg? Im VwVfGBbg ist keine solche Ausnahme für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (vormals Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg) zu finden.
Auch habe ich erfahren, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg und der öffentlich-rechtlicher Rundfunk insgesamt nicht dem Verwaltungsgerichtsverfahren unterliegt, sondern einem Sonderverwaltungsrecht. Stimmt das? Und welche Gesetze wären das?
Mir ist klar, dass ich mich schon mittendrin befinde. Doch ich möchte gern geklärt wissen, ob das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Rundfunk Berlin-Brandenburg und das Handeln der Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln gilt. Wenn dem so ist, und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Rundfunk Berlin-Brandenburg und die Regelungen der Zwangsabgabe Geltung hat, dann ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zwangsabgabe, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.-21.12.2010 unwirksam nach § 58 VwVfG „(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.“ und nichtig nach § 59 VwVfG „(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt.“ in Verbindung mit BGB § 241a "Unbestellte Leistungen“.
... mal sehen, was er antwortet..
PS: Hat/kennt jemand in Berlin einen Anwalt für das OVG BB? Ich wurde zwischenzeitlich von 2 MitstreiterInnen angefragt, die nicht online sind!
Danke.
Solidarische Grüsse aus ostBrandenburg
MMichael