Ein Festsetzungsbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar. In den meisten Bundesländern gelten landeseigene Verwaltungsverfahrensgesetze, die den Verwaltungsakt beschreiben und legaldefinieren
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_%28Deutschland%29
z.B. Saarland
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich:
Absatz 1: "Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des Saarländischen Rundfunks."
http://www.sadaba.de/GSLT_SVwVfG_01_08.html
Das bedeutet allerdings, das die meisten ÖR Anstalten keine Verwaltungsakte tätigen dürfen.
Ebenfalls ausgenommen ist zB
[...]
Baden-Württemberg, §2 Absatz 1
[...]
Bevor hier zuviel Euphorie ausbricht, möchte ich daran erinnern, dass z.B. in
Baden-Württemberg das LG Tübingen, welches ja durchaus kritisch urteilt, folgende Ausführungen macht in seinem
LG Tübingen · Beschluss vom 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14https://openjur.de/u/708173.html[...] Die Gläubigerin wollte vorliegend nicht selbst als Vollstreckungsbehörde handeln, sondern sich des Gerichtsvollziehers gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung bedienen, § 16 III LVwVG BW. [...]
Vollstreckungsbehörde ist der Südwestrundfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts, der sich zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice bedient. [...]
Wer mag, kann/ darf/ soll den Beschluss dahingehend weiter abklopfen, der sich ja derzeit aber ohnehin
am BGH in Revision bfeindet unter AZ.: I ZB 64/14
Mit einer Entscheidung de BGH könnte ggf. Mitte 2015 zu rechnen sein.
Ob dies dann allerdings bundesweit "verwendbar" sein wird, bleibt abzuwarten.
Vielleicht muss man nicht davon ausgehen, dass auch eine Prüfung hinsichtlich der hier diskutierten Frage
"Bescheide ungültig, wenn Landesverwaltungsverfahrensgesetze nicht greifen?" erfolgte...
...und ein wenig Weitblick würde man dem LG Tübingen ja durchaus zutrauen in dieser Angelegenheit,
aber natürlich muss das auch nicht bedeuten, dass da "nix dran" ist - nur halte ich es nicht für sehr wahrscheinlich.
Ich halte mich da vorerst bedeckt...