Ein Bekannter hat mir seine Klagegründe und die Antworten des Urteils vom VG Leipzig (Einzelrichter) 1 K 2372/14 in Verbindung mit 1 K 1242/15 zur Verfügung gestellt. Vielleicht helfen die Gründe einigen Leuten hier für ihre Klagen etwas. Zudem kann man sehen, wie das Gericht sich herauszureden versucht.
Gründe Klage
1.Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz
2.Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz
3. Festsetzungs- und Widerspruchsbescheid leiden an Formmängeln und erfüllen die Voraussetzungen der Nichtigkeit nach Verwaltungsverfahrensgesetz, zudem fehlt die Grundlage für die Erstellung dieser
1. Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 GrundgesetzDer Rundfunkstaatsvertrag in Form seines Übertragungsmediums verletzt mich in meinen Grundrechten nach Artikel 2 Absatz 2 GG, denn ich werde zur Finanzierung für ein süchtig und krank machendes Medium verpflichtet.
BegründungDer Artikel 2 Absatz 2 GG besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Somit unterliegt das Recht auf "körperliche Unversehrtheit" dem Verhältnismäßigkeitsprinzip für Gesetze. Der Eingriff in die "körperliche Unversehrtheit" darf nicht unverhältnismäßig sein. Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
Prüfung der Verhältnismäßigkeit:Legitimer ZweckDer Zweck der Maßnahme setzt den Maßstab und Bezugspunkt für die Frage, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist. So macht es hinsichtlich des Zwecks keinen Unterschied, ob man den Bürger an der freien individuellen Meinungsbildung beteiligen will, auch die die daran nicht beteiligt werden wollen. Nur wenn ein Zweck an sich schon gegen die Wertung des Grundgesetzes verstößt, ist er nicht legitim. Ist bereits der Zweck als solcher nicht legitim, ist die Maßnahme bereits deshalb nicht verhältnismäßig. Versucht der Gesetzgeber die freie individuelle Meinungsbildung über ein süchtig machendes und damit die „körperliche Unversehrtheit“ angreifendes Medium zu verbreiten, ist dies aufgrund der Wertung des Grundgesetzes nicht legitim.
GeeignetheitWenn die Maßnahme die Erreichung des Zwecks kausal bewirkt oder zumindest fördert, ist sie geeignet. Der Gesetzgeber bringt beispielsweise täglich oder wöchentlich eine kostenlose Zeitschrift auf den Markt, die dem Bürger an der freien individuellen Meinungsbildung beteiligt. Nicht geeignet dagegen ist dem Bürger ein süchtig machendes Medium aufzuzwingen, das zu körperlichen und psychischen Schäden führt und zudem, wenn er zu keinem Süchtigen werden möchte, trotzdem an der Sucht beteiligt wird.
ErforderlichkeitDie Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel gleicher Eignung zur Verfügung steht, genauer: wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen und die Allgemeinheit weniger belastet. Den Bürgern durch ein Gesetz unbewusst (oder bewusst?) süchtig zu machen aus dem obigen Beispiel ist daher nicht erforderlich, weil die Bürger auch über eine Zeitschrift an der individuellen freien Meinungsbildung beteiligt werden und diese Möglichkeit sogar ohne zusätzliche Kosten, z.B. für ein Empfangsgerät überall nutzbar ist.
Die Informationen stehen mir ständig ohne Zuhilfenahme eines Empfangsgerätes zur Verfügung, ohne Druck, dass ich etwas verpassen könnte. Zudem fördert lesen den Intellekt, sprachliche Kompetenz, Konzentration und regt die Phantasie an. Während das Fernsehen genau das Gegenteil bewirkt.
AngemessenheitVerhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen. Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen. Da die Nachteile durch das süchtig machende Medium, in Folge dessen verschiedenste Krankheitssymptome auftreten und den Bürger zudem höher finanziell belasten, auch keinem wirklichen Vorteil gegenüberstehen, weil die freie individuelle Meinungsbildung auch über die Presse in gleicher Weise nach dem Grundgesetz §5 Absatz 1 Satz 2 erreicht wird, kann man von einem Verstoß der Verhältnismäßigkeit ausgehen.
Es gibt sehr viele Studien, Erkenntnisse, Meinungen von Ärzten wie schädlich Fernsehen ist. Im Folgenden nur einige Beispiele mit Quellen:
1. Wenn das Ausschalten immer schwerer fällt - Kilian A. Petersen
„
Die Folgen von langem Fernsehschauen sind Schlafbeschwerden, Müdigkeit und Aggressivität.“
http://www.abendblatt.de/hamburg/article504728/Wenn-das-Ausschalten-immer-schwerer-faellt.html2. Im Bann der Prävention gegen Fernseh- und Internetsucht - mh Hitzacker
„
Realitätsverlust, Hyperaktivität und Unkonzentriertheit seien die Folgen.“
http://www.ejz.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=&publikation=28&template=arttextarchiv&ausgabe=23862&archiv=1&redaktion=28&artikel=1073391973. Wenn Fernsehen zur Droge wird - Mihaly Csikszentmihalyi und Robert Kubey
„"Es ist, als ob das Fernsehen meine Energie absorbiert oder aussaugt und mich irgendwie leer zurücklässt", meinten Teilnehmer der Studie. Allgemein gaben die Probanden an, sich
nach dem Fernsehen schlechter konzentrieren zu können als vorher. Hingegen erwähnten sie nach dem Lesen nur selten solche Schwierigkeiten. Nach Sport oder Ausüben eines Hobbys berichteten die Teilnehmer meist von einer Verbesserung ihrer Stimmungslage.“
„Die überzeugendste
Parallele zwischen Fernsehen und Drogensucht sehen einige Forscher in den Entzugssymptomen, die bei Reduzierung des TV-Konsums auftreten.“
http://www.spektrum.de/alias/fernsehsucht/wenn-fernsehen-zur-droge-wird/828684
4. Studie mit 707 Ein-Kind-Familien.
Wer mit 14 mehr fernsah, war später (mit 16 und 22) gewalttätiger - Johnson JG et al. Television viewing and aggressive behaviour during adolescence and adulthood. Science 295, 2468-2471. [1,195]
„Am stärksten waren die Effekte bei Jungen und bei schon vorheriger Gewaltbereitschaft. Die Gewaltrate lag bei vielsehenden, „friedlichen“ (>3h) Mädchen auf der Höhe wenigsehender (<1h) Jungen (0,1), die der vielsehenden gewaltbereiten Mädchen etwas unterhalb der vielsehenden „friedlichen“ Jungen (0,4), vielsehende gewaltbereite Jungen bildeten das Extrem (0,6, aber schon bei 1-3h Fernsehkonsum über 0,5). Daneben zeigte sich auch der umgekehrte Zusammenhang:
Gewaltbereitschaft führte zu noch mehr Fernsehkonsum...“
http://www.wesen-der-paedagogik.de/index.php?id=6125. Schmidtke A, Häfner H (1986): Die Vermittlung von Selbstmordmotiven und Selbstmordhandlung durch fiktive Modelle. Die Folgen der Fernsehserie „Tod eines Schülers“. Der Nervenarzt 57, 502-510. [1,158]
„
Nach der Ausstrahlung des ZDF-Films „Tod eines Schülers“ Anfang 1981 und Ende 1982
stieg die Zahl der Eisenbahnsuizide in den Jahren 1981 und 1982 auf 101 bzw. 91, während das sonstige Mittel der Jahre 1976-84 bei 33 lag. Die Gesamtzahl der Selbstmorde stieg in der Altersgruppe 15-29 Jahre in den zwei Monaten nach der ersten Ausstrahlung von 0,45 auf über 0,9 pro Tag. „
http://www.wesen-der-paedagogik.de/index.php?id=6126. Centerwall BS (1989): Exposure to television as a risk factor for violence. American Journal of Epidemiology 129, 643-652. [1,203]
“Vergleich zwischen der weißen Bevölkerung in den USA, Kanada und Südafrika:
Nach Einführung des Fernsehens in den USA und Kanada (50er Jahre)
verdoppelten sich Tötungsdelikte innerhalb von 10-15 Jahren, während deren Zahl in Südafrika um 7% abnahm. Nach Einführung des Fernsehens in Südafrika (1975) stiegen Tötungsdelikte bis 1987 um 130%.“
http://www.wesen-der-paedagogik.de/index.php?id=6127. Gesundheitsschäden durch Fernsehen, Computer und Internet - Dr. med. Nonnenmacher
„Besonders bei nervöser Konstitution können
Störungen des Nervensystems, wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Angst- und Unlustgefühle, Gesichtsblässe, Übelkeit oder ähnliches, auftreten, wenn man kein Programm oder Spiel auslässt und wahllos alles ansieht oder spielt, was geboten wird.“
„Darüber hinaus wird auch die
Verdauungsträgheit durch ständiges Sitzen vor dem Bildschirm begünstigt. Die andauernde
einseitige Körperhaltung bedingt zwangsläufig mangelnde Blutzirkulation und Schlaffheit des Herzmuskels. Besonders das Sitzen im Sessel kann Krampfaderbildungen und periphere Durchblutungsstörungen begünstigen.“
http://symptomat.de/Gesundheitssch%C3%A4den_durch_Fernsehen,_Computer_und_Internet#Gesundheitssch.C3.A4den_durch_zuviel_Fernsehen_und_Computerspielen8. Fernsehen gefährdet Ihre Gesundheit - Alva Gehrmann
„
Diese Assoziation werde positiv verstärkt, weil der Zuschauer entspannt bleibt, solange er fernsieht – und sie werde negativ verstärkt durch den Stress und das missmutige Grübeln, die sofort nach dem Ausschalten einsetzten. Ganz ähnlich würden süchtig machende Substanzen wirken.“
„Fernsehsucht ist tödlich. Alte Menschen, die die ganze Zeit einsam vor der Flimmerkiste sitzen,
leiden häufiger an Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Depression, Appetitlosigkeit und Altersschwachsinn als Senioren mit intensivem sozialen Leben.“
http://www.tagesspiegel.de/medien/fernsehen-gefaehrdet-ihre-gesundheit/436250.html
9. Studie: Fernsehen verkürzt das Leben
„Nach einem Abgleich der Daten kamen die Forscher um Lennert Veerman von der Universität Queensland zu dem Schluss, dass
stundenlanges Fernsehen ebenso gesundheitsschädlich wie Rauchen oder Übergewicht.“
http://www.merkur-online.de/leben/gesundheit/studie-fernsehen-verkuerzt-leben-1367651.html10. Marie Winn: Die Droge im Wohnzimmer – Abschalten auch im 21. Jahrhundert? - Julia Bäumler
„Neben diesem Suchtfaktor beherbergt das Fernsehen allerdings auch andere „Gefahren“: Ein Beispiel hierfür ist die sprachliche Entwicklung eines Kindes. Durch verbale und nonverbale Kommunikation mit anderen Familienmitgliedern lernt ein Kind sich auszudrücken und der Sprache mächtig zu werden. Da es vor dem Fernsehgerät allerdings ausschließlich passiv agiert, kann dies dem Erlernen eines großen Wortschatzes und dem Gebrauch der Sprache hinderlich sein.
Selbst so genannte „Lernprogramme“ wie die Sesamstraße können in wissenschaftlichen Untersuchungen keine wirklichen Fortschritte bei ihren jungen Zuschauern verbuchen, da auch hier die Interaktion fehlt.“
„Doch nicht nur die Kontakte zwischen den Kindern leiden unter dem Fernsehkonsum. Auch die Familie selbst erfährt durch das Gerät eine negative Entwicklung.“
„Es stellt sich also die Frage wie man, gerade in Bezug auf Kinder, mit dem Fernsehen umgehen sollte. Marie Winn vertritt hierbei eine eindeutige Position: Abschalten! Sie ist der Meinung,
dass Kinder nicht fernsehen sollten und dass es auch für die Eltern von Vorteil ist, ohne Fernseher zu leben.“
http://www.ifak-kindermedien.de/ifak/medienwissenschaft/5%20medienkritik_medienwirkung/medienkritik_in_der_2_haelfte_des_20_jahrhunderts/medienkritik_baeumler11. Wenn zu häufiger Fernsehkonsum das Risiko von Krankheiten erhöht
„So soll die Lebenserwartung durch den häufigen Konsum des Fernsehens sinken können und auch jede Stunde, wo man fernseh schaut, soll
das Krankheitsrisiko von Krebserkrankung um 9 Prozent steigen. Bei
Herz-Kreislauf Krankheiten waren es bis zu 18 Prozent. Ein Buch lesen auf demselben Sofa würde diesen Effekt nicht haben.“
http://www.gesundheit-krankheiten.de/ueber-zu-haeufiger-fernsehkonsum-und-krankheiten.html12. Depressiv durchs Fernsehen
„Bei der Analyse der Fernseh- und Computerzeiten zeigte sich, dass
je höher die Dauer des Medienkonsums der Teilnehmer war, das Risiko der psychischen Erkrankung umso höher ist.“
http://www.focus.de/gesundheit/ticker/studie-depressiv-durchs-fernsehen_aid_367711.html13. Macht zu viel Fernsehen Kinder zu Verbrechern?
„Aber zu viel
Fernsehen macht offenbar nicht nur dumm, dick und träge, sondern sogar kriminell!“
http://www.bild.de/ratgeber/2013/tv/exzessiver-tv-konsum-macht-viel-fernsehen-kriminell-28571738.bild.html
14. Wie sicher sind die Zukunftspropheten wirklich? - DIE ZWEI - Zeitung für Marketing, Produktentwicklung und Kommunikation
„Die Fernsehschäden, die in der Vergangenheit bei Kindern gesetzt wurden, beginnen sichtbar zu werden:
Nur in Bildern denken können, Abstrahierungsschwierigkeiten, Konzentrationsschwäche, mangelnde Phantasie, seelische Verhärtungen, ungeweckte Kreativität, genormtes, vereinfachtes Farb(röhren)empfinden, Haltungsschäden, Übergewicht werden negative Auswirkung auf die Gesellschaft haben.“
http://zeitung.diezwei.de/content/wie-sicher-sind-die-zukunftspropheten-wirklich?page=0,1
15. 10 psychologische Fakten über Fernsehen – Daniel Rettig
„
Jede Stunde vor der Mattscheibe erhöht unser Sterblichkeitsrisiko um elf Prozent. Das behauptete zumindest der australische Wissenschaftler David Dunstan vom Baker Herz- und Diabetes-Institut in Melbourne im Jahr 2010.“
„Eine ähnliche Methode wie Robinson wählten Schweizer Forscher um den renommierten Ökonomen Bruno Frey in ihrer Studie im Jahr 2007. Auch sie werteten zahlreiche weltweite Langzeitbefragungen mit Tausenden von Teilnehmern aus, um herauszufinden, wie das Fernsehen unser Leben beeinflusst. Ihr Fazit:
Je mehr Kanäle jemandem zur Verfügung stehen, desto unglücklicher ist er.“
http://www.alltagsforschung.de/10-psychologische-fakten-uber-fernsehen/
Der Gesetzgeber darf davor nicht seine Augen verschließen, weil dieses Medium nicht geeignet ist, aufgrund seines starken Suchtpotentials, das die Bürger darüber hinaus noch finanziell belastet. Ich möchte mit dieser Argumentation nicht äußern, dass der Gesetzgeber das Fernsehen abschaffen soll, ansonsten müsste er auch Zigaretten und alkoholische Getränke abschaffen. Aber der Gesetzgeber muss einsehen, ein komplett falsches Medium zur freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung gewählt zu haben. Da dieses dem Bürger zwanghaft auferlegte Medium gegen das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 eindeutig verstößt, weil es zu körperlichen und psychischen Schäden führt. Mit Sicherheit je höher der Konsum, desto höher auch der körperliche und psychische Schaden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verringern die Programmvielfalt allerdings nicht, sondern erhöhen diese und fördern somit das Suchtpotential der Bürger. Hier sollte der Gesetzgeber langsam einsehen das es ein wesentlich besser geeignetes Medium gibt, das nicht umsonst im Grundgesetz §5 Absatz 1 Satz 2 vorrangig genannt wird: Die
1. Pressefreiheit und die
2. Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Zudem verstößt der Rundfunkstaatsvertrag gegen seine eigenen allgemeinen Grundsätze nach
§3 RStV. „Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, … zu stärken.“ Hier dürfte mittlerweile klar geworden sein, dass es unerheblich ist, welche Angebote gesendet werden, da das Medium an sich die körperliche Unversehrtheit in so starker Weise angreift, damit völlig ungeeignet ist und es aus diesem Grund gegen das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 verstößt.
Selbst in dem Widerspruchsbescheid konnte der nicht rechtsfähige Beitragsservice kein Gegenargument nennen, das einen Verstoß von Artikel 2 Absatz 2 GG ausschließt.
Ich persönlich sehe mich in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit stark verletzt, da ich am eigenen Körper zu spüren bekomme, wie schädlich Fernsehen ist und darf mich wohl auch zu dem Kreis der Fernsehsüchtigen zählen. Für das Verfassen der ganzen Begründungen habe ich Wochen benötigt, wie auch schon bei meiner vorausgegangenen Klage, weil ich ständig das Verlangen hatte, fernzusehen. Ständig wurde ich durch dieses Medium abgelenkt, konnte den Fernseher aber auch nicht ausschalten, weil das Verlangen und innerliche Befriedigung durch den angeschalteten Fernseher größer war. Zudem tendieren durch dieses Medium meine sozialen Kontakte gegen null. Es ist für mich leichter das Fernsehen anzuschalten und mich sinnlos berieseln zu lassen, wie interessante Gespräche mit netten Menschen zu führen. Dies konnte ich früher einmal, aber nachdem ich mich dem Fernsehkonsum völlig hingegeben habe, sind diese Zeiten vorbei. Weiterhin hat es natürlich auch Einfluss auf meine Gesundheit. Wieso Sport treiben, wenn es vorm Fernseher viel gemütlicher ist. Ich könnte mit der negativen Erfahrung, dass ich durch das Medium Fernsehen erlangt habe endlos fortfahren und denke, dass es viele Bürger in Deutschland betrifft. Umso weniger kann ich es nachvollziehen, dass ich einer Institution Geld bezahlen soll, die mich zu dem faulen, interessenlosen, mittlerweile an Konzentration leidenden, ohne fernsehen nicht einschlafenden, … etc. Individuum gemacht hat.
Wieso darf sich eine Institution anmaßen, meine Gesundheit zu schädigen, dafür noch ein Zwangsgeld für etwas nicht Gewolltes zu verlangen, bei Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten oder u. U. sogar Erzwingungshaft und zu behaupten es wäre für mein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit?
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Antwort Gericht:
„Es liegt auch kein Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG dadurch vor, dass der Kläger zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet ist. An die Pflicht zur Zahlung ist keine Verpflichtung geknüpft, das nach Auffassung des Klägers schädliche Medium des Fernsehens zu nutzen.“_____
Bedeutet: Fernseher aus - keine Schädigung. Fernseher an - Schädigung. Also auslassen um nicht zu verblöden... Muss man für so eine Ansicht eigentlich studiert haben?
So wie mir der Ersteller der Klage erzählte, ist das Gericht der Ansicht, dass es völlig egal ist, ob das Fernsehen den Zuschauer schädigt. Denn man muss es sich nicht anschauen und wird so nicht geschädigt.