Das ist auch der Grund, warum keine LRA einen Bescheid erstellt (AöR vertreten durch den Intendanten).
Das Merkwürdige ist:
1) Dass es keiner der 16 Landesgesetzgeber rechtlich korrekt hinbekommen hat.
2) Immer stets das Gebilde "Beitragsservice ARD, ZDF, DLR" rechtlich relevante Schriftstücke versendet, ohne klar zu machen, wer genau handeln soll.
3) Bargeld nicht genommen wird, aber auch kein Konto einer LRA angegeben wird, auf das man zahlen soll (das mit der Zahlpflicht unmittelbar aufgrund Gesetzes ist schon deshalb quatsch, weil das Gesetz kein Konto nennt).
4) Wenn die LRAs privatrechtliche Verträge schließen, kriegen sie das mit der rechtlich korrekten Bezeichnung und Vertretung hin. Am fehlenden juristischen Wissen kann es also nicht liegen.
5) Dass der Beitragsservice eben nicht der Beitragsservice von "BR, HR, MDR, NDR, RBB, SWR, WDR" heißt, sondern ausgerechnet von Anstalten/Körperschaften, die nicht zum Einzug des Beitrags befugt sind.
6) Dass alle Verwaltungs- und Verfassungsgerichte stets im Sinne des ÖRR urteilen, egal wie unlogisch und widersinnig es ist.
Welche Schlüsse muss man daraus ziehen?