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Autor Thema: RBB will Ex-Intendantin Schlesinger millionenschwere Betriebsrente streichen  (Gelesen 1843 mal)

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Business Insider, 25.09.2023
„Wirtschaftlicher Niedergang des RBB“ verschuldet: ARD-Sender will Ex-Intendantin Schlesinger ihre millionenschwere Betriebsrente streichen
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/rbb-will-ex-intendantin-patricia-schlesinger-die-betriebsrente-streichen/
Zitat von: Business Insider, 25.09.2023, ARD-Sender will Ex-Intendantin Schlesinger ihre millionenschwere Betriebsrente streichen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) feuerte vor einem Jahr seine Intendantin Patricia Schlesinger. Nun wollen Senderanwälte weitere Kündigungsgründe nachschieben, um finanzielle Forderungen von Schlesinger abzuschmettern.

Nach Informationen von Business Insider will der RBB allein aufgrund der Menge an angeblichen Verfehlungen jetzt auch die Betriebsrente von Schlesinger streichen. Für solch einen Schritt sind die rechtlichen Hürden aber hoch.

Auf eine Anfrage reagierte der Medienanwalt der Ex-Intendantin nicht. In der Vergangenheit wies er aber stets alle Vorwürfe gegen seine Mandantin zurück. „Vor Gericht wird auch davon nichts Bestand haben“, so der Jurist.


Der juristische Schlagabtausch zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger nimmt [...] an Fahrt auf. Während die gefeuerte Medienmanagerin vor dem Berliner Landgericht auf ihr nachvertragliches „Ruhegeld“ in Höhe von rund 18.384,54 Euro pro Monat pocht (AZ.: 105 O 6/23), antwortet der Sender nun mit einem Dauerfeuer von Schadensersatzklagen und neuen Kündigungsgründen. Das resolute Vorgehen des Senders verfolgt [...] ein bestimmtes Ziel: Der RBB will Schlesinger nicht nur ihr Ruhegeld bis zum Renteneintrittsalter streichen – sondern auch ihre üppige Betriebsrente.

Zwar ist die betriebliche Altersversorgung selbst im Fall einer fristlosen Kündigung rechtlich geschützt. Die RBB-Anwälte gehen aber davon aus, aufgrund der angeblich hohen Anzahl von Verfehlungen und der Schwere der Pflichtverletzungen, Schlesingers Ansprüche widerrufen zu können. In einem vertraulichen Dokument hat der RBB nun alle gesammelten Vorwürfe gegen die Ex-Intendantin zusammengefasst, [...]. „Diese sind jeweils geeignet den Wegfall bzw. Widerruf der vertraglichen Ruhegeldzusage und in ihrer Gesamtheit möglicherweise auch den Widerruf etwaiger Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung von Frau Schlesinger zu rechtfertigen“, heißt es darin.

[...]

Der Schlüssel ist aus Sicht der Anwälte eine interne Liste der gesammelten Pflichtverletzungen von Schlesinger. Der RBB hat sie in mehrere Komplexe zusammengefasst. [...]

Komplex Dienstwagen: [...]

Komplex Verschwendung: [...]

Komplex Vergütung: [...]

Komplex Abendessen: [...]

Komplex Dienstreisen: [...]

Komplex Wolf: [...]

Schlesinger muss aber nicht nur um ihr nachvertragliches Ruhegeld und ihre anschließende Betriebsrente zittern. Der RBB hat sie bereits auf Schadensersatz verklagt. Im ersten Schritt forderte der Sender eine Bonuszahlung von knapp 30.000 Euro zurück. Allerdings hat der Verwaltungsrat Anfang des Jahres bereits Schadensersatzklage von weiteren 240.000 Euro beschlossen. Und auch damit dürfte noch nicht das Ende erreicht sein. Wie aus einem vertraulichen Ermittlungsbericht von Lutz Abel hervorgeht, gibt es klare Hinweise darauf, dass bei der Auftragsvergabe für das Neubauprojekt das Vergaberecht nicht eingehalten oder sogar bewusst gebrochen wurde. In diesem Fall könnten noch wesentlich höhere Summen auf die einstige Sender-Chefin zukommen.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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S
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Bezüglich der Betriebsrente kann es sich aber nur um den Anspruch handeln, der in ihrer Zeit beim RBB entstanden ist.
Die Zeit davor (Sie war glaub ich beim NDR?) dürfte davon nicht betroffen sein.

Bezüglich des Neubaus gab es ja, sagen wir mal, auch Ungereimtheiten wegen der Ausschreibungspflicht. Das ist auch hier im Forum dokumentiert. Muß ungefähr vor einem Jahr gewesen sein. Es ging, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, um eine Beratertätigkeit. Eine Stelle war schon mehr als ein Jahr besetzt, bevor überhaupt eine Ausschreibung erfolgte.


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