Weitere bzw. tlw. etwas variierte Aussagen zu den im Einstiegsbeitrag bereits zitierten...Tagesspiegel, 17.01.2023
1,4 Millionen Euro für 31 AnwälteRundfunkrat setzt Sondersitzung zu RBB-Anwaltskosten anDie Aufklärung der Affäre kommt Beitragszahler teuer zu stehen. Fragen wirft auch die Kooperation zwischen Kanzleien und Generalstaatsanwaltschaft auf.Von Benjamin Lassiwe Joachim Huber
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/aufarbeitung-der-rbb-krise-14-millionen-euro-fur-31-anwalte-9192837.html[...]
Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Abel [...] prüft im RBB-Auftrag seit Juli 2022 die inkriminierten Vorgänge, zusätzlich sind zwei Strafrechtskanzleien und eine Wirtschaftskanzlei befasst. [...] für Stundensätze zwischen 250 und 500 Euro [...]. [...]
Kooperation mit der Staatsanwaltschaft
[...] muss auffallen, dass die Kanzleien [...] auch mit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin kooperiert, die gegen frühere Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung ermitteln. Heißt: Die Rechtsanwälte arbeiten der Behörde (zu) und stellen diese Arbeit dem Sender in Rechnung.
[...] Martin Heger, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität [...]: „Der Beitragszahler bezahlt die Aufwendungen für die Anwälte, die letztlich einen erheblichen Anteil der Arbeit der Staatsanwaltschaft übernehmen.“ Hier werde Material gesammelt, das die Staatsanwaltschaft selber sammeln müsste. Zudem besteht für Heger die Gefahr, dass von den Kanzleien nur gefiltertes Material weitergegeben würde.
Kritik von Landespolitikern aus Berlin und Brandenburg
[...] Scharfe Kritik [...] äußerte auch der Fraktionsvorsitzende der Linken im Berliner Landtag, Sebastian Walter. [...] forderte auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zum Handeln auf. Statt in Interviews immer neue Vorschläge herauszuposaunen, sollte er die Rechtsaufsicht der Staatskanzlei über den RBB nutzen.
Sondersitzung am Freitag
[...] „Die Kanzlei wurde [...] zu Beginn der Krise beauftragt [...]. [...] Das war deutlich bevor die Staatsanwaltschaft oder die Rechnungshöfe ihre Untersuchungen aufgenommen haben.“ [...]
Also nach all dem könnten sich ggf. mehrere Fragen aufwerfen - wie u.a. diese:
> Hätte statt einer Beauftragung der Kanzlei zu "Beginn der Krise" und "deutlich bevor die Staatsanwaltschaft oder die Rechnungshöfe ihre Untersuchungen aufgenommen haben" mglw. eine (Selbst-)Anzeige der Rundfunkanstalt ggü. ihrer Rechtsaufsicht und/oder ggü. der Staatsanwaltschaft erfolgen müssen wegen des - offensichtlichen - Verdachts auf strafrechtliche Relevanz?!?
> Bestand/ besteht diesbezüglich eine Unterlassung bzw. gar eine mögliche Verschleppung/ Verdunkelung/ Vereitelung o.ä....?§ 258 StGB - Strafvereitelunghttps://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
> Bestand/ besteht diesbezüglich ggf. auch eine Unterlassung seitens der beauftragten Anwälte, ggf. auch nur eine Verletzung der Hinweispflichten?> Bestanden/ bestehen diesbezügliche Amtspflichtverletzungen seitens der rechtsaufsichtsführenden Staatskanzlei/en - spätestens seit Kenntis der Vorwürfe?und, und, und ...