Ist das Untergehenlassen von normalen, aber wichtigen Akten
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- beispielsiweise 1500 Seiten "Befreiungsantrag inklusive Anlagen und Schadensersatzforderung)
eine Urkundenunterdrückung im Sinn von § 274 StGB?
Es liegen mehrere Fälle mehrerer Sender vor, wo peinliche Akten unterdrückt werden, dies übrigens nicht beim RBB, der insoweit im Gegenteil mustergültig reaglerte. (Details gehören nicht in ein öffentliches Forum.)
Ich füge das hier einmal an, obgleich Analyse nicht Zweck dieses Threads,
weil ich glaube, das Forum kann dazu nichts Weiterführendes analysieren - ist komplexe Jura, ist nicht unser Job.
Nur falls sich abzeichnet, dass wir da aus unserem Kreis handfestes Rechtsgrundlagen-Material erhalten, dann könnten wir daraus einen neuen Thread machen.
Ist aktuell sehr wichtig, um einen weiteren Sender hoffentlich in seiner Führung zu erschüttern. Auch da geht es um die Aktenverichtung mutmaßlich wegen denkbarer Befürchtung von Durchsuchung.
Die Schlingen über ARD, ZDF usw. ziehen sich immer mehr zusammen. Wir leben in einer wunderschönen Zeit zur Zeit.