PersonX denkt, die Aufgabe sei "Veranstaltung von Programmen als Angebote" vgl. z.B. Definition der Aufgabe im MDR Staatsvertrag. Also Hauptauftrag bzw. Hauptaufgabe. Die Entgegennahme von Geld aus einer Schickschuld ist so gesehen eine mögliche vielleicht aber tatsächlich direkte "unerwünschte" Nebenbeschäftigung. Der Staat hat die Finanzierungsverantwortung gegenüber der geschaffenen Rundfunkanstalt immer noch selbst und entledigt sich dieser Aufgabe durch die Ausgestaltung einer "Schickschuld", statt der Erschaffung einer Behörde, welche diese Aufgabe rechtsstaatlich richtig, also mit Fachaufsicht ausführt. Deshalb kann eine Rundfunkanstalt auch nur den Staat auf Finanzierung verklagen. Feststellungsbescheide sind dabei vielleicht notwendig die mögliche Höhe mittelbar gegenüber dem Staat festzustellen. Der Staat selbst könnte das gegenüber dem Bürger einfordern. Statt das zu machen sagt der Staat, dass solche Bescheide auf dem Weg der Verwaltungsvollstreckung vollstreckt werden können. Bürger verwalten ist jedoch gar keine definierte Aufgabe der Landesrundfunkanstalten, zumindest nicht nach der Aufgaben Zuweisung in den Staatsverträgen zur Gründung. Die Landesrundfunkanstalten gehören auch nicht zur mittelbaren staatlichen Verwaltung. Es sind ebenso keine beliehenen private Unternehmen.
Gerichte gehen irgendwie von einer Behörden Eigenschaft aus, weil eine Landesrundfunkanstalt im öffentlichen Recht handeln will. Keines hat geprüft ob dieses Recht tatsächlich gegenüber von allen Bürgern vorhanden ist. Da es keine grundsätzliche Änderung zur Vergangenheit gab ist das immer noch nicht der Fall. An der Wohnungstür ist Ende, weiter kommt keiner einer Landesrundfunkanstalt, diese besitzt keine an Personen verleihbare Rechte eine Wohnung zu betreten, wenn ein Bürger das nicht will. Eine Landesrundfunkanstalt braucht dazu die Executive in Verbindung mit der Judikative. Das gleiche gelte sinngemäß für einen Schornsteinfeger, dem wurde das Recht übertragen, aber zu prüfen ist wie die Durchsetzung tatsächlich möglich ist. Es ist müssig sich an der Landesrundfunkanstalt abzuarbeiten, ein Bürger, welcher eine "Schickschuld" nicht erfüllt, verhält sich nicht anders als ein Bürger, der in der Vergangenheit kein Gerät hatte. Zumal diese Schickschuld nicht erfüllt werden kann, wenn nur das Gesetz, also das "Zustimmungs" Gesetz und die Anlage der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gelesen wird. Weil die darin vorhandenen Informationen nicht zur Erfüllung ausreichen. Es kann aus diesem Gesetz keine Fälligkeit und Höhe selbst bestimmt werden. Ohne Fälligkeit entsteht auch kein Rückstand. An dieser Stelle der Prüfung versagten alle Verwaltungsgerichte. Die im Anhang "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" stehende Höhe ein Rundfunkbeitrag ist ohne weitere Erklärung keine Geldschuld. Das Problem dabei, das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt, dass das ja irgendwo stehen könne, das sollte entsprechend tiefengeprüft werden.