Das ist doch nun schon lange so ziemlich ausgekaspert...
> "Staatsverträge" als Vertrag zwischen den Bundesländern.
> Inhalt des "Staatsvertrags" wird per Zustimmungsbeschluss/ Zustimmungsgesetz in Landesrecht überführt.
Das ist eben nicht ausgekaspert, wie Du es nennst; wir sind auch im internationalen Vertragsrecht! Insbesondere, auch wenn zum tausendsten Male darauf verwiesen wird, im Land Brandenburg, wo es die gleiche Vorgehensweise zur Realisierung eines Staatsvertrages hat, wie im Bund.
Und nun lies Dich mal in das zitierte, verlinkte int. Vertragsrecht ein, insesondere auch hinsichtlich Ratifizierung, und was diese bezwecken soll; da ist auch danach nichts mit Bindungswirkung gegenüber Dritten.
Es ist schon so, wie es User gez-negativ her beständig meint.
Per Ratifizierung wird nur der Staat gebunden, bzw. bindet sich der Staat, aber nicht der Bürger.Und
das wird nicht erkannt.
Die Zulässigkeit des staatlichen Handelns gegenüber dem Bürger beginnt im Gleichordnungsverhältnis erst dann, wo sich der Bürger durch sein eigenes aktives Handeln diesem unterwirft, was er durch Wahrnehmung dieser Schickschuld, weil er Rundfunknutzer ist oder sich hat verar***en lassen, realisiert.
Was glaubst Du, warum die europäischen Bestimmungen so sind, wie sie sind und deren Auslegungen durch die höchsten Gemeinschaftsgerichte?
EMRK -> Art. 10 zur Meinungs- und Informationsfreiheit -> Nichteinmischung des Staates;
EGMR -> ÖRR = nicht-staatliche Organisation;
EuGH -> staatliche Beihilfe, wenn kein Vertrag zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungsleistendem und der Staat diese Zahlung vorsieht;
EuGH -> Trennung zwischen hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Funktionen;
BVerfG -> Bindung an die Entscheidungen der höchsten Gemeinschaftsgerichte;
BGH -> ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts;
KStG -> Mischung eines Betriebes hoheitlicher Art mit einem Betrieb gewerblicher Art untersagt;
GG -> Melderecht alleiniges Bundesrecht;
Landesrecht Brandenburg -> öffentlich-rechtliches Wettbewerbsunternehmen = keine Behördeneigenschaft;
Habt Ihr Euch wirklich mal überhaupt damit beschäftigt, warum das so ist, bzw. sich in den letzten Jahren in diese Richtung entwickelt hat?
Anstatt daß sich die Länder mal bemühen würden, ihren Rundfunk entsprechend der internationalen Gemengelage umzubauen, wie es alle andere ÖRR der europäischen Länder hinter sich haben und ihn damit zukunftsfest machen könnten, wursteln sie in der Vergangenheit weiter herum, ohne die Vergangenheit selbst begriffen zu haben.
Die Staatsferne des Rundfunks ist eine europäische Auflage!
Die Nichteinmischung des Staates ist eine europäische Auflage!
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;