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Autor Thema: Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission  (Gelesen 2144 mal)

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Märkische Allgemeine,, 10.11.2023
EU-Kommission eingeschaltet
Streit mit ARD: Verleger wenden sich an Brüssel
Die Zeitungsverleger üben zunehmend Druck auf öffentlich-rechtliche Sender aus: Deren Angebote seien zu presseähnlich und griffen damit unzulässig in den Wettbewerb ein. Dagegen wollen sich jetzt mehrere Verlage wehren.
https://www.maz-online.de/medien/streit-wegen-presseaehnlichkeit-verleger-wenden-sich-an-bruessel-SYKXAZSCIFJZFLKBUTEKXOXDZM.html
Zitat von: Märkische Allgemeine,, 10.11.2023, EU-Kommission eingeschaltet - Streit mit ARD: Verleger wenden sich an Brüssel
Berlin/Brüssel. Die Branche der Zeitungsverleger erhöht im Streit mit der ARD den Druck und hat die EU-Kommission eingeschaltet. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) teilte auf dpa-Anfrage mit, dass ein entsprechendes Schreiben nach Brüssel verschickt worden sei. Auch die „FAZ“ berichtete. Die EU-Kommission wollte am Freitag auf dpa-Nachfrage zunächst keinen Kommentar abgeben.

[...]

Die Verlage sehen in den direkten Gesprächen zu wenig Fortschritt in ihrem Sinne. Über die EU wollen sie einen weiteren Weg finden, um ihre Bedenken zum Vorgehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf größerer Ebene vorzubringen.


FAZ, 10.11.2023
Verleger rufen EU-Kommission
ARD und ZDF gefährden die unabhängige Presse
Der Verlegerverband BDZV rügt die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Sender bei der EU-Kommission in Brüssel: ARD und ZDF verzerrten den Wettbewerb im Internet massiv.
Von Helmut Hartung
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/verleger-rufen-eu-wegen-ard-und-zdf-an-19302483.html
Zitat von: FAZ, 10.11.2023, Verleger rufen EU-Kommission - ARD und ZDF gefährden die unabhängige Presse
In einem Schriftsatz, der am Mittwoch der EU-Kommission übergeben worden ist, hat der [...] (BDZV) seine Bedenken gegen die Einhaltung des sogenannten Beihilfekompromisses von 2007 [...] vorgetragen. Ursprünglich hatte die EU-Kommission den Rundfunkbeitrag als verbotene Beihilfe eingestuft. [...]

Auftrag der Öffentlich-Rechtliche ist unklar

[...] widerspreche dem Kompromiss aus dem Jahr 2007, in welchem die Europäische Kommission Zusagen über die Ausgestaltung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland akzeptiert habe.

[...] Umsetzung des Beihilfekompromisses aus dem Jahr 2007 in Deutschland mittlerweile in [...] Beihilfemissbrauch ausgeartet [...]. [...]

Verbot der Presseähnlichkeit ist unwirksam

[...] Menschen aufgrund der Rundfunkbeiträge weniger oder keine Mittel mehr für den Erwerb von Presse haben. Zudem halte das scheinbar kostenlose Angebot viele Nutzer davon ab, Presseinhalte zu erwerben. Die Marktaktivitäten des ö.r. Rundfunks beeinträchtigten die gesamte Presse erheblich und gefährdeten ihre Zukunft und Vielfalt.

Sollten die ö.r. Anstalten „ihre missbräuchlichen Praktiken nicht erkennbar einstellen und auch für die Zukunft nicht planen, sie nicht wieder aufzunehmen“, wird die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens sowie letztlich das Einlegen einer formellen Beihilfebeschwerde angeregt.

[...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Links zu diesem Thema
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
Pro7-Sat.1 Beirat/ Brandbrief an Länder - "private Sender in Gefahr" (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37386.0
ARD zu mächtig - Privatradios geben Alarm (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37387.0
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Zeitungen: Im Würgegriff der ör Rundfunkanstalten (Abmahnungs-/Klagewelle?) (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36481.0

BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
Zulässigkeit eines Eingriffes in Art. 5 GG > nur durch "allgemeine Gesetze"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29832.0
Rundfunkbeitrag - Mittelbarer Eingriff in die Pressefreiheit der Printmedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32843.0
ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36464.0
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0

sowie ergänzend auch
Sind die Printmedien Wettbewerber der Nicht-Printmedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35988.0
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20041.0
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28672.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

...und speziell zum Thema der "Presseähnlichkeit" noch eine kleine Chronik gesammelter Meldungen aus der Vergangenheit ::)
Streit um „presseähnliche Angebote“: ARD-Sender und Verlage treffen sich ... (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36586.0
Presseähnlicher Rundfunk - So etwas soll es im Internet künftig nicht mehr geben (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27902.0
Streit um Presseähnlichkeit - Die große Einigung (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27984.0
ARD und ZDF verzichten in Zukunft auf presseähnliche Texte (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27779.0
Chef der NRW-Staatskanzlei: "Das Internetangebot darf nicht presseähnlich sein" (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25671.0
Neues aus dem Fernsehrat (18): Nominierung „presseähnlich“ als Unwort des Jahres (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25570.0
NRW-Medienstaatssekretär fordert „möglichst klares Verbot der Presseähnlichkeit“ (11/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25319.0
Was dürfen die ÖR im Netz?"Presseähnlichkeit" auf dem Prüfstand (09/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24608.0
Telemedienauftrag wird modernisiert – Verbot der „Presseähnlichkeit“ bleibt (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23893.0


Außerdem... ;)
Tageszeitung, Zeitschriften abbestellen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19362.0
Abos kündigen und private Medien mit Hinweis auf die GEZ boykottieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=3647.0
Die Presse mobilisieren - Abos kündigen weil Geld jetzt in die GEZ geht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4925.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der obige Artikel der FAZ ist bereits sehr umfangreich und höchstinteressant, kann jedoch nicht umfangreicher zitiert werden.
Bitte @alle: Den - offensichtlich geharnischten - Original-Text des BDZV bitte ausfindig machen und hier verlinken/ zitieren.
Danke für allerseitige Mitwirkung!


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Gab es da nicht so eine Art Selbstverpflichtung1, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Einnahmen des ÖRR für Onlineangebote ausgegeben werden darf? Und war nicht das einer der Gründe, dass die Beihilfe damals überhaupt genehmigt wurde? Und sollte nicht die KEF darüber wachen, dass diese Selbstverpflichtung auch eingehalten wird?
Und was ist daraus geworden? Und weiß die EU-Kommission überhaupt, was daraus geworden ist?

Das ist ungefähr genauso wie mit dem einmaligen Meldedatenabgleich. Damals wurde dem nur zugestimmt, weil er einmalig sein sollte. Und was ist daraus geworden?

Wann wird endlich begriffen, dass der ÖRR in diesem Land das macht, was er will. Regeln gelten grundsätzlich nur für andere.

Ich hoffe nur, dass der BDZV hier nicht zu kurz denkt.
Selbst wenn der ÖRR seine presseähnlichen Angebote im Internet einstellen sollte und sich auch künftig daran halten würde, löst das doch nicht das Problem der Zeitungsverlage.

Das eigentliche Problem ist, dass vielen Menschen durch die Zwangsabgabe die Wahlmöglichkeit bezüglich Medien genommen wurde und wird.

Wahrscheinlich wird es sehr vielen gar nicht bewusst sein, aber die Informationsfreiheit ist das Basisgrundrecht des Artikel 5 GG. Erst sie ermöglicht überhaupt die restlichen Grundrechte.

Zum besseren Verständnis:
Meinungsbildung setzt Information voraus. Wie will man sich über etwas eine Meinung bilden, wenn man nicht vorher möglichst viele Informationen über etwas erlangt?

Meinungsäußerung setzt eine vorherige Meinungsbildung voraus. Wie will man über etwas eine Meinung äußern, wenn man sich vorher überhaupt keine gebildet hat?

Und weiter geht es mit Presse- und Rundfunkfreiheit. Auch sie sind auf die Informationsfreiheit angewiesen.

Und es ist geradezu traurig und auch gleichzeitig erschreckend, wie das Bundesverfassungsgericht 2018 die Informationsfreiheit praktisch mit Füßen getreten hat.
Damals, 19692, da wußten die Richter noch sehr genau um die enorme Bedeutung, die die Informationsfreiheit für eine funktionierende Demokratie hat.
Es ist ein Grundrecht, welches jeglicher staatlicher Einflussnahme entzogen sein muß, sei sie nun mittelbar oder unmittelbar. Und die Zwangsabgabe stellt eine Einflussnahme dar. Das kann nicht bestritten werden.

Und entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts aus 20163, ist so eine Einflussnahme gerade nicht hinnehmbar.

Und solange es diese Zwangsabgabe geben wird, ist der ÖRR die größte Gefährdung für die Medien- und Meinungsvielfalt in diesem Land.


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. die Linksammlung im Einstiegsbeitrag und dort u.a.
1ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36464.0
2BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
3Im Weiteren siehe u.a. auch unter
Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18770.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.msg122431.html#msg122431
Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg122616.html#msg122616


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(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Es ist ein Grundrecht, welches jeglicher staatlicher Einflussnahme entzogen sein muß, sei sie nun mittelbar oder unmittelbar. Und die Zwangsabgabe stellt eine Einflussnahme dar. Das kann nicht bestritten werden.

Und entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2016, ist so eine Einflussnahme gerade nicht hinnehmbar.
Was meinst Du, warum im europäischen Grundrecht aus Art 10 EMRK und Art 11 Charta, jeweils zur Informations- und Meinungsfreiheit, genau diese spezielle Aussage enthalten ist? -> "without interference by public authority".

Vielleicht hatte da ja damals schon irgendjemand die Ahnung, daß der Wortlaut im Art 5 GG biegsam ist? Grundgesetz ist vom 23.05.1949; die EMRK von 04.11.1950 mit In-Kraft-Treten auch in D am 03.09.1953


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Zitat von: Märkische Allgemeine,, 10.11.2023, EU-Kommission eingeschaltet - Streit mit ARD: Verleger wenden sich an Brüssel
Die vom BDZV beauftragten Studien deuteten zudem darauf hin, dass die Menschen aufgrund der Rundfunkbeiträge weniger oder keine Mittel mehr für den Erwerb von Presse haben.
Ich hoffe, auch dieser Punkt wird diesmal nicht einfach unter den Teppich gekehrt. Siehe zuletzt vom BVerfG. Wenn die in Brüssel ihre eigenen Rechtsprechungen ernst nehmen, müsste man ja auf die finanzielle Freiheit in Sachen Informationsfreiheit, die bisher in höchstrichterlichen Urteilen keine Erwähnung fand, genauso eingehen. Aber mal gucken, ob nicht wieder ein Hypokrit das ganze aburteilt.


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  • Beiträge: 7.386
Wenn die in Brüssel ihre eigenen Rechtsprechungen ernst nehmen, müsste man ja auf die finanzielle Freiheit in Sachen Informationsfreiheit, die bisher in höchstrichterlichen Urteilen keine Erwähnung fand,
Die finanzielle Freiheit der Informationsbeschaffung wurde so ausdrücklich tatsächlich noch nicht erwähnt, weder beim EGMR, noch beim EuGH, vielleicht auch deswegen, weil man sowohl bei EGMR als auch EuGH annahm, daß dieses unnötig ist, da ja bereits entschieden wurde, daß die Mittel zur Verbreitung der Informationen geschützt sind, und die "Verbreitung" schließt die "Beschaffung" ja unstreitig ein?

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0


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S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Vielleicht nicht ganz passend, aber auch nicht ganz themenfremd.
Ein weiteres Problem ist, das Begriffe wie "Programmauftrag" oder "Grundversorgung" anscheinend nirgends wirklich klar definiert sind.

Ich möchte das einmal anhand des Begriffes "Grundversorgung" darstellen.
Als Beispiel nehme ich hier mal Krimiserien, aber das läßt sich auch auf anderes übertragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass der örR eine Grundversorgung bieten soll oder muss. Aber es hat auch betont, dass "Grundversorgung" nicht "Minimalversorgung" bedeutet.

Kommen wir also zu den Krimiserien.
Eine Krimiserie wäre wohl die absolute Minimalversorgung.
Dann wäre die Grundversorgung laut Bundesverfassungsgericht = 1+x.
Jetzt stellt sich aber die Frage, wie groß darf x sein um noch als Grundversorgung durchzugehen?
Oder anders ausgedrückt: Ab welchem Wert von x endet für das Bundesverfassungsgericht die Grundversorgung? Und vorallem, wer legt das fest?

Um aber wieder zum Thema zu kommen.
Die Angebote, um die es hier geht. Wer legt eigentlich fest, dass das zur Grundversorgung gehört? Und wie wird der Umfang dieser Angebote (also der Wert von x) eigentlich festgelegt? Und wer kontrolliert das überhaupt? Die KEF kann es ja wohl nicht sein.

Gibt es überhaupt irgendeine wie auch immer geartete Kontrollinstanz, die die Zugehörigkeit eines Angebots zur Grundversorgung und auch dessen Umfang prüft?
Und ich meine damit eine unabhängige und auch externe Kontrollinstanz.
Oder ist das einfach nur ein ganz großes Chaos?
Ungefähr so wie ein Wasserbecken, das mit Maschendraht umrandet ist und das man versucht mit Wasser aufzufüllen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
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"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

P
  • Beiträge: 4.011
Wer legt eigentlich fest, dass das zur Grundversorgung gehört?
Genau daran mangelt es. Normal müsste das Volk es festlegen. Das Volk hat das Parlament gewählt. Somit wäre dort der erste Punkt. -> Am Beispiel Sachsen wurde 2004/2005 wohl beschlossen Grundversorgung genauer zu definieren. Passiert ist seit dem wohl nichts.

Und wie wird der Umfang dieser Angebote (also der Wert von x) eigentlich festgelegt?
Mangels Abgrenzung der Angebote und Definition der Grundversorgung fehlt auch die Definition des Umfangs.



Und wer kontrolliert das überhaupt?
Das wurde noch nicht festgelegt.
Die KEF kann es ja wohl nicht sein.
Das ist richtig, da bereits die Abgrenzung und der Auftrag zur Prüfung fehlt.
Gibt es überhaupt irgendeine wie auch immer geartete Kontrollinstanz, die die Zugehörigkeit eines Angebots zur Grundversorgung und auch dessen Umfang prüft?
Noch nicht.


Querverweis zur Drucksache 16/2460
Das lange bevor auf Beitrag umgestellt wurde. War ja sicherlich als alternativlos bezeichnet ;) trotz dass das Wissen über andere Möglichkeiten bekannt war.
Beispielsweise Budgetvorgaben:

Drucksache 16/2460 16. Wahlperiode
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/024/1602460.pdf
z.B.
siehe Seite 50 Nummer 137  und Seite 354 Nummer 810

Zitat
Geht es evtl. zurück zum Status quo ante 2013?

Das wird nicht möglich sein.

Eine mögliche Option ist, es in den Haushalt einzustellen und Budgetgrenzen für verschiedene Bereiche zu machen.

Und um den Wettbewerb nicht völlig zu stören müssten die Beiträge wohl an alle ausgeschrieben werden.

Vorschläge gab es ja 2006 bereits in der Drucksache "Drucksache 16/2460
16. Wahlperiode
" Ab Seite 346 ff. allgemein und z.B. Seite 355 Rn 810, Seite 355 ff. Rn 814,815, 371 ff. z.B. Rn 871

810
Zitat
... Eine praktikable Begrenzung des Programmangebots der öffentlich-rechtlichen Sender kann aufgrund des Mangels einer greifbaren Definition des Funktionsauftrags nur über die Kostenseite in Form einer Budgetierung für das Angebot erfolgen. ...

815
Zitat
Aus ordnungspolitischer Sicht lässt sich eine Zwangsgebühr nur legitimieren, wenn sie zur Finanzierung bestimmter gesellschaftlich erwünschter Zwecke erhoben wird. Lässt sich ein gesellschaftliches Interesse am öffentlich-rechtlichen Sendeangebot nicht nachweisen, wäre die Zwangsgebühr eine staatliche Subventionierung eines einzelnen Anbieters, die den Wettbewerb mit Konkurrenten unfair verzerrt. Betrachtet man hingegen das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Bereitstellung eines meritorischen Gutes, das die Defizite im privaten Sektor kompensiert, ist ein sinnvolles Finanzierungsinstrument für dieses Angebot zu finden. Die Monopolkommission plädiert für die Erhebung einer allgemeinen, nutzungsunabhängigen Abgabe.64 Die Finanzierung des Angebots durch die Allgemeinheit entspricht dem ökonomischen Konzept der meritorischen Güter, da einerseits eine privatwirtschaftliche Finanzierung des gesellschaftlich wünschenswerten Angebots nicht rentabel ist und andererseits die öffentlich-rechtlichen Programme die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen übernehmen.

Die Finanzierung des Rundfunks sollte dabei aber nicht über die Zuweisung eines bestimmten prozentualen Anteils an den Steuereinnahmen des Staates an die Sendeanstalten erfolgen. Dagegen spricht die entstehende Abhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Programme vom Gesetzgeber. Vielmehr sollte eine allgemeine Rundfunksteuer eingeführt werden. Diese Lösung hätte darüber hinaus auch den Vorteil, dass jeder Bürger nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit – gemessen an seinem Einkommen – zur Finanzierung des Rundfunks beitrüge und diese Umverteilung sozialpolitisch als „gerecht“ bezeichnet werden könnte. Das Argument, dass ein jeder diese Steuer zu zahlen hätte, auch wenn diese den Rundfunk gar nicht nutzen, ist zwar stichhaltig, vermag in der heutigen Zeit, in der ein Fernseher, ein Radio oder ein Computer zur Grundausstattung eines jeden Haushalts gehören, aber kaum noch zu überzeugen. Das Problem, die richtige Steuerhöhe zu finden und festzulegen, gilt bei jeder Zwangsgebühr und kann daher hier nicht als Gegenargument vorgebracht werden. Zumal festzuhalten bleibt, dass die Steuerfinanzierung in der Sache schon vollzogen wurde, da mancher bereits heute für eine Leistung zahlen muss, die er oder sie gar nicht in Anspruch nimmt.

Zu beachten ist diese Forderung unter dem Gesichtspunkt eben auch der Begrenzung. Bitte also nicht einseitig beurteilen ohne den Rest der Drucksache gelesen zu haben. Es sollten schon alle Seiten 346 bis 372 gelesen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2023, 17:13 von PersonX«

  • Beiträge: 7.386
@PersonX

Das Problem mit der bislang nicht realisierten Rundfunksteuer könnte darin bestehen, daß die Länder zu Einführung wie Erhebung allgemeiner Steuern gemäß der Finanzverfassung nicht befugt sind, da sie nur verbrauchsabhängige Abgaben selber realisieren dürfen; zudem selbst nichtsteuerliche Abgaben der Finanzverfassung zu entsprechen haben?

BVerfG 2 BvR 743/01 - Nichtsteuerliche Abgabe muß Finanzverfassung entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35151.0

Und dann hat es das ja auch noch

BVerfG 2 BvF 3/77 - Sonderabgabe nicht z. Finanz. allgem. Staatsaufg. zulässig (1980-12-10)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37087.0

Wenn die Veranstaltung des ÖRR und dessen Finanzierung eine allgemeine Staatsaufgabe ist, geht dafür keine Sonderabgabe, wie sie auch eine eigenständige Rundfunksteuer wäre?


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P
  • Beiträge: 4.011
@pinguin

bitte beachten, dass es sich um eine Aussage zu der Drucksache 16/2460 handelt, welche erstellt wurde vor der Einführung eines Beitrags.

Zur Einstufung und den notwendigen Änderungen beim Bund und Ländern sei der Verweis auf dieses Thema (insbesondere das Inhaltsverzeichnis)

"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36805.msg220551.html#msg220551
dort der Punkt
2.2 Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt .......................................... 390


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2023, 23:16 von Bürger«

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Informations-Logik: Wenn Linklisten erscheinen wie hier im Einstiegsbeitrag,
so will dies das Problem lösen, dass Forumssoftware in der Regel kein thematisch geordnetes Inhaltsverzeichnis vorsieht.

Ein solches wird nun allmählich aufgebaut.
- Es besteht aus einer Ober-Linkliste 
- zu den Linklisten des Forums.

Fundstelle: Zur Mittelspalte von https://infos7.org/eede/#PPE-ZZVBW-GEZ-BOY
dort klicken auf "mehr".

Gleiches Ergebenis: Mit dem Webbrowser im Browserfenster suchten noch:   *BOY
- ja, inklusive:   *

Dortige Überschrift:   Größte deutsche Info-Quelle "Medienrecht, Medienpolitik"

Wir benötigen Klarstellung, was hier geleistet wird, damit Forumsvertreter von der Politik auf die Dauer als Bürgervertreter anerkannt werden.
Auch könnten vielleicht weitere Bürger hier für das Forum der Medien-Bürgerrechtlich gewonnen werden. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2023, 16:29 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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