Ergänzender Hinweis:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokollehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27411.0Dem ein oder anderen Zuschauer in der mündlichen Verhandlung am 16.05.2018 könnte aufgefallen sein, das geladene
Finanzexperten das BVerfG mit Begründungen und Beispielen darauf hingewiesen haben, dass der "Rundfunkbeitrag" kein Beitrag ist, sondern nur eine Steuer sein kann.
Das BVerfG, bestehend aus Nicht-Experten, war bei seinem Bruder-Urteil an der Meinung von Experten wohl doch nicht so sehr interessiert (was seit 2018 mehrmals vorgekommen sein könnte, wird gemunkelt).
Als geladener Finanzexperte und interessierter Zuschauer könnte man sich nach diesem Bruder-Urteil etwas ver..... vorgekommen sein.
Um so schmerzhafter ist es für den interessierten Zuschauer in mündlichen Verhandlungen oder den interessierten Leser von Urteilen bei Verwaltungsgerichten zum Rundfunkbeitrag, wenn sich das Gericht kritiklos der "höchtsrichterlichen" Enscheidung des BVerfG anschließt, obwohl schon der gesunde Menschenverstand erkennt, dass sich im Urteil des BVerfG lediglich die Meinung eines Bruders und die von Nicht-Finanzexperten finden lässt.
Hierzu auch:
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0Natürlich kann man es auch verstehen, wenn Richterinnen und Richter (gerade in diesen Zeiten) sich zu einer höchstrichterlichen Entscheidung für eine verfassungswidrigen Sonderabgabe geradezu "hingezogen" fühlen.
Zitat eines Juristen direkt nach dem Bruder-Urteil des BVerfG vom 18.07.2018:
"Nun müssen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden!"Der GEZ-Boykott hat seine Entscheidung schon getroffen!