Gab es da nicht so eine Art Selbstverpflichtung
1, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Einnahmen des ÖRR für Onlineangebote ausgegeben werden darf? Und war nicht das einer der Gründe, dass die Beihilfe damals überhaupt genehmigt wurde? Und sollte nicht die KEF darüber wachen, dass diese Selbstverpflichtung auch eingehalten wird?
Und was ist daraus geworden? Und weiß die EU-Kommission überhaupt, was daraus geworden ist?
Das ist ungefähr genauso wie mit dem
einmaligen Meldedatenabgleich. Damals wurde dem nur zugestimmt, weil er
einmalig sein sollte. Und was ist daraus geworden?
Wann wird endlich begriffen, dass der ÖRR in diesem Land das macht, was er will. Regeln gelten grundsätzlich nur für andere.
Ich hoffe nur, dass der BDZV hier nicht zu kurz denkt.
Selbst wenn der ÖRR seine presseähnlichen Angebote im Internet einstellen sollte und sich auch künftig daran halten würde, löst das doch nicht das Problem der Zeitungsverlage.
Das eigentliche Problem ist, dass vielen Menschen durch die Zwangsabgabe die
Wahlmöglichkeit bezüglich Medien genommen wurde und wird.
Wahrscheinlich wird es sehr vielen gar nicht bewusst sein, aber die
Informationsfreiheit ist
das Basisgrundrecht des Artikel 5 GG. Erst sie ermöglicht überhaupt die restlichen Grundrechte.
Zum besseren Verständnis:
Meinungsbildung setzt Information voraus. Wie will man sich über etwas eine Meinung bilden, wenn man nicht vorher möglichst viele Informationen über etwas erlangt?
Meinungsäußerung setzt eine vorherige Meinungsbildung voraus. Wie will man über etwas eine Meinung äußern, wenn man sich vorher überhaupt keine gebildet hat?
Und weiter geht es mit Presse- und Rundfunkfreiheit. Auch sie sind auf die Informationsfreiheit angewiesen.
Und es ist geradezu traurig und auch gleichzeitig erschreckend, wie das Bundesverfassungsgericht 2018 die Informationsfreiheit praktisch mit Füßen getreten hat.
Damals, 1969
2, da wußten die Richter noch sehr genau um die enorme Bedeutung, die die Informationsfreiheit für eine funktionierende Demokratie hat.
Es ist ein Grundrecht, welches jeglicher staatlicher Einflussnahme entzogen sein muß, sei sie nun mittelbar oder unmittelbar. Und die Zwangsabgabe stellt eine Einflussnahme dar. Das kann nicht bestritten werden.
Und entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2016
3, ist so eine Einflussnahme gerade nicht hinnehmbar.
Und solange es diese Zwangsabgabe geben wird, ist der ÖRR die größte Gefährdung für die Medien- und Meinungsvielfalt in diesem Land.
Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. die Linksammlung im Einstiegsbeitrag und dort u.a.
1ÖRR-Selbstverpflichtung: Online-Ausgaben max. 0,75 % des Gesamtaufwands
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36464.0
2BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
3Im Weiteren siehe u.a. auch unter
Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18770.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.msg122431.html#msg122431
Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg122616.html#msg122616
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)