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Kann mir jemand bitte erklären, wo im Art. 5 Abs.1 Satz 2 GG steht, daß der Bestand des ÖRR geschützt sein muß ??
Dort steht lediglich nur:
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Das kann keiner. Das Bundesverfassungsgericht hat das GG ausgelegt, mit den Erläuterungen wurden vermeintlich in Stein gemeißelte Fakten, welche Gesetzeskraft haben sollen, erschaffen. Es ist aber nicht Aufgabe eines Gerichts Gesetze zu erschaffen, sondern zu prüfen ob bestehende Gesetze richtig sind, so dass die Gruppe, welche für Gesetze verantwortlich ist, die Gesetze anpassen kann. Das ist jedoch bisher nicht passiert.
Es kann einem Bürger nicht auferlegt werden, beständig alle Urteile auch aus der weiteren Vergangenheit zu lesen um zu wissen, welche Gesetze wie gelten sollen oder auszulegen seien.
Es ist Aufgabe der Personen, welche Gesetze machen, diese nach solchen Urteilen, welche Vorgaben machen, entsprechend anzupassen.
Beim Thema Vorratsspeicherung scheint es ja auch zu funktionieren. Gesetzt gemacht, Klage -> Urteil Gesetz mangelhaft -> also wird neuer Versuch unternommen.
Beim Rundfunk waren sich halt alle sehr einig -> Entscheidung (Urteile) waren meist im Sinne der Personen, welche Gesetze machen, also erfolgte keine Anpassung der Gesetze, es reichte ja die Auslegung, obwohl aus Sicht der Person X diese Anpassung nach jeder der älteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht notwendig gewesen wäre. Zum Beispiel um festzulegen was Grundversorgung genau ist. Wurde bis heute nicht gemacht.