Wie ist das strafrechtlich?
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Kann "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" als "Beihilfe zur Veruntreuung" interpretiert werden?
Sind die zur Aufsicht berufenen Personen zur Vermeidung von Strafverurteilung dann gehalten, einen spürbaren Teil ihres Vermögens zur Verlustabdeckung beizutragen?
Keine Sorge...
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Wo kein Anzeigender, da kein Staatsanwalt, da kein Richter.
Allerdings, Veruntreuung ist ja wohl ein "Offizialdelikt"?
Wie ist aktuell die Erstreckung der staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen? Aufsichtsversäumnisse und Regresspflichten bereits thematisiert?
Fragen über Fragen. Hier kein Versuch von Antworten. Nur einmal als Denkansatz in den Raum gestellt.