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Autor Thema: Kleine Anfrage BY: Erkenntnisse und Konsequenzen aus IRT Millionen-Betrugsfall  (Gelesen 2721 mal)

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Bayerischer Landtag

Drucksache 17/18217
Veröffentlicht am 25.04.2018

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Thomas Mütze, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 14.08.2017

Erkenntnisse und Konsequenzen aus  Millionen-Betrugsfall beim Institut für Rundfunktechnik (IRT) – Teil 1

Zitat
Antwort der  Staatskanzlei  und  soweit  staatsanwaltliche  Verfahren zugrunde liegen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 20.09.2017

Wie  in  der  Anfrage  ausgeführt,  soll  durch  den  ehemaligen Mitarbeiter  und  späteren  externen  Berater  Tilmar
K.  sowie durch  den  italienischen  Patentverwerter  S.I.S.V.E.L.  S.p.A. das Institut für Rundfunktechnik (IRT) um
mehrere Hundert Millionen Euro Lizenzgebühren aus Patentrechten betrogen worden sein. Das IRT ist eine rechtlich
selbstständige Gemeinschafts- einrichtung  der  öffentlich-rechtlichen  Rundfunkanstalten  in Deutschland (aller
Landesrundfunkanstalten der ARD, ZDF, Deutschlandradio,  Deutsche  Welle),  Österreich  (ORF)  und der Schweiz (SRG).

In seiner Eigenschaft als Sitzanstalt hat der  Bayerische  Rundfunk  (BR)  die  Staatsanwaltschaft  ein- geschaltet. Vorab
ist  darauf  hinzuweisen,  dass  wegen  des  verfas- sungsrechtlichen  Grundsatzes  der  Staatsferne  des  Rund - funks
lediglich eine eingeschränkte Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen  Rundfunkanstalten  zulässig  ist.  Die
Kontrolle,  ob  und  wie  die  öffentlich-rechtlichen  Anstalten ihre  Aufsichtsfunktion  über  Beteiligungsunternehmen
aus- üben,  obliegt  zunächst  nur  den  zuständigen  Gremien.  So wacht  der  Rundfunkrat  darüber,  dass  der  BR
seine  Aufga- ben  gemäß  dem  Gesetz  erfüllt,  und  übt  das  hierzu  nötige Kontrollrecht  aus  und  vertritt  die
Interessen  der  Allgemein - heit auf dem Gebiet des Rundfunks (Art. 6 Abs. 1 des Baye- rischen Rundfunkgesetzes –
BayRG). Dem Verwaltungsrat des BR bzw. des ZDF obliegt es, die Geschäftsführung des Intendanten  zu  überwachen  (Art.
10  Abs.  2  Nr.  3  BayRG, §   23   Abs.   2   des   ZDF-Staatsvertrages).   

Die   staatliche Rechtsaufsicht ist dagegen nur subsidiär, d. h. sie darf erst eingreifen,  wenn  anstaltsinterne  Kontrollen  fehlschlagen: Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 BayRG bzw. § 31 Abs. 2 Satz 1 des ZDF-Staatsvertrages sind rechtsaufsichtliche Maßnah- men nur zulässig,
wenn die zuständigen Organe die ihnen obliegenden  Pflichten  in  angemessener  Frist  nicht  oder nicht hinreichend
erfüllen. Die  Verantwortlichkeit  der  Staatsregierung  beschränkt sich  auch  in  diesen  Fällen  nur  auf  eine
reine  Rechtmäßig - keitsprüfung.  Eine  Prüfung  der  Zweckmäßigkeit  ist  nicht Gegenstand  rechtsaufsichtlichen
Tätigwerdens.  Anhalts- punkte, dass die zuständigen Kontrollorgane (Rundfunkrat, Verwaltungsrat)  die  ihnen
obliegenden  Pflichten  in  ange - messener  Frist  nicht  oder  nicht  hinreichend  erfüllt  haben, sind vorliegend
nicht ersichtlich. Darüber hinaus ist der Verantwortungsbereich der Staats- regierung insofern betroffen, als sich die
Anfrage auf ein lau- fendes Ermittlungsverfahren bezieht. Um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden, kann daher
derzeit nicht zu allen Fragen Stellung genommen wer- den,  zu  denen  Erkenntnisse  vorliegen.  Darüber  hinaus  ist der
 Sachverhalt  in  strafrechtlicher  Hinsicht  noch  nicht  um- fassend aufgeklärt, weil die Ermittlungen andauern. Es
kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Anga- ben den Ermittlungserfolg gefährden könnten. Zur
Beantwortung  der  Fragen  kann  deshalb  nur  auf  die durch  das  Staatsministerium  der  Justiz  mitgeteilten  Informationen  sowie  die  Erkenntnisse  aus  den  öffentlich  abruf- baren  Pressemitteilungen  des  BR  vom  05.05.2017
sowie vom 24.05.2017 zurückgegriffen werden. Soweit der Staats- regierung  hieraus  Informationen  zu  den  gestellten
Fragen vorliegen,  wurden  diese  in  den  Antworten  wiedergegeben. Der  weit  überwiegende  Teil  der  vorliegenden
Schriftlichen Anfrage bezieht sich allerdings auf interne Daten, Sachver- halte und Vorgänge beim Unternehmen IRT , die
der Staats- regierung im Wesentlichen nicht bekannt sind.

1.1 Ist   der   Staatsregierung   bekannt,   ob   es   neben Tilmar  K.  weitere  Verdächtige  gibt,  die  am  Betrug
durch  die  Abzweigung  von  Lizenzgebühren  des IRT beteiligt waren?


Es  wird  derzeit  ein  Ermittlungsverfahren gegen  den  Be- schuldigten Tilmar K., dessen Sohn sowie gegen eine weite- re Gesellschafterin geführt. Ferner wird grundsätzlich gegen (namentlich  noch  nicht  feststehende)  Verantwortliche  der Patentverwertungsfirma S.I.S.V.E.L. S.p.A. ermittelt.

1.2 Ist  der  Staatsregierung  bekannt,  wie  hoch  der Schaden insgesamt ist, der dem IRT durch den
Be- trug entstanden ist?


Der  endgültige  Gesamtschaden  ist  bislang  noch  nicht  be- kannt. Die Ermittlungen hierzu
dauern an. Die  Pressemitteilung  des  BR  vom  24.05.2017  nennt  ei- nen  Betrag  von  mehr  als  200  Mio.  Euro,
welcher  als  Erlös dem  IRT  aus  der  Verwertung  von  „MPEG1-Layer  II  Audio“ (MPEG-Audio-Patente) zugestanden haben
soll. Das  IRT  habe  insbesondere  aus  der  Verwertung  der MPEG-Audio-Patente   lediglich   Pauschalvergütungen   in
Höhe von insgesamt 13,75 Mio. Euro ausbezahlt erhalten.

1.3 Ist  der  Staatsregierung  bekannt,  in  welchem  Um- fang
bei  Tilmar  K.  Vermögenswerte  sichergestellt werden konnten? Es wurden vermögenssichernde Maßnahmen durchgeführt. Da
auch  Sachgegenstände  gepfändet  worden  sind,  deren Wert noch nicht bekannt ist, kann die exakte Höhe der ge-
sicherten  Vermögenswerte  derzeit  nicht  mitgeteilt  werden. Parallel  wurden  durch  die  Geschädigtenvertreter  auf
dem Zivilrechtsweg  Maßnahmen  zur  Sicherung  von  Vermögen des Beschuldigten ergriffen. Laut Pressemitteilung des BR
vom 24.05.2017 habe das IRT  einen  Arrestbeschluss  über  rund  130  Mio.  Euro  beim Landgericht  München  I  erwirkt.
 Dadurch  sei  das  bei  dem Beschuldigten  und  der  Vermögensverwaltungsgesellschaft vorhandene Vermögen gesichert.

2.1 Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber,  ob S.I.S.V.E.L.  S.p.A.  oder  Mitarbeiterinnen  bzw.  Mit-
arbeiter  von  S.I.S.V.E.L.  S.p.A.  unrechtmäßig  Li- zenzgebühren,  die  dem  IRT  zugestanden  hätten, zugeflossen
sind?


Die  Frage  kann  so  derzeit  nicht  beantwortet  werden,  da nach  Mitteilung  der  Staatsanwaltschaft
hierdurch  eine  Ge- fährdung  des  laufenden  Ermittlungsverfahrens  herbeige - führt werden könnte. 2.2 Wenn ja, ist
der Staatsregierung bekannt, um wel- che Summen es sich hier handelt? Siehe oben zu 2.1.

2.3 Ist der Staatsregierung bekannt, wann die Ansprü- che  gegen  S.I.S.V.E.L.  S.p.A.,  die  nun  in  einem
außergerichtlichen Schiedsverfahren von den Ge- sellschaftern  des  IRT  geltend  gemacht  werden, verjähren würden?


Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

3. Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber,  ob der  BR  und  seine Tochterunternehmen  weiterhin Patente  über  S.I.S.V.E.L.  S.p.A.  verwerten  lassen werden?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

4.1 Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber,  wie die Ankündigung des IRT als Reaktion auf den
Be- richt des ORH von 2009, nur mehr 25 Prozent statt 50  Prozent  der  Lizenzeinnahmen  als  Vergütung für
Diensterfindungen  weiterzugeben,  umgesetzt wurde, nachdem der ORH in seinen Berichten von 1993/1994  sowie  von  2009
eine  Neuregelung  der Vergütungen  von  Diensterfindungen  angemahnt hat,  da  nach  den  geltenden
50-Prozent-Regelun- gen für das IRT kaum noch Erlöse übrig geblieben seien,  und  das  IRT  in  seiner  Stellungnahme
zum ORH-Bericht 2009 angekündigt hat, dass statt den 50 Prozent nur mehr 25 Prozent der Lizenzeinnah - men weitergegeben
würden?


Erkenntnisse,  die  über  die  Stellungnahme  des  IRT  im  Be- richt  des  ORH  vom  29.07.2009  hinausgehen,
liegen  nicht vor.  Demnach  wurde  im  Wege  eines  Einigungsstellen- Verfahrens  eine  neue  Vereinbarung  getroffen.
Statt  bisher 50 Prozent würden seitdem nur mehr 25 Prozent der Lizenz - einnahmen weitergegeben werden.

4.2 Wenn ja, betrifft die Neuregelung sämtliche Dienst- erfindungen des IRT oder wird sie nur auf Patente angewandt, die nach der
Neuregelung angemeldet wurden?


Siehe oben zu 4.1.

4.3 Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber,  wel- che Personen  beim  IRT  mit  der  Neuregelung  der Vergütungen  von  Diensterfindungen  zu  diesem Zeitpunkt betraut waren?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

5.1 Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber,  zu welchem Zeitpunkt eine Aufspaltung der Patenter- löse in einen
Teil für Erfindungen und in einen Teil für das Fachwissen des IRT stattfand?


Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 5.2

Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber,  wel- che  Patente  von  dieser  Konstruktion  betroffen sind?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

5.3 Hat die Staatregierung Kenntnisse darüber, warum 2009  eine  neuerliche,  anders
gestaltete  Aufspal- tung der Patente erfolgte?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

6. Hat  die  Staatsregierung Kenntnisse  darüber,  wie hoch  die  Ansprüche  der  Beschäftigten  sind,  die diesen  durch  die  Aufspaltung  der Patenterlöse entgangen sind?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

7.1 Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber, wer für  die  Beurteilung  des  Potenzials  der  Patente beim IRT während der Zeit des Betrugsfalls verant- wortlich war?

Nach den bisherigen Erkenntnissen im Rahmen des Ermitt- lungsverfahrens  war  der  Beschuldigte  Tilmar  K.  dafür
ver- antwortlich.

7.2 Hat  die  Staatsregierung  Kenntnisse  darüber,  wer für die Beurteilung des Potenzials der Patente heu- te beim IRT verantwortlich ist? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 7.3 Hat  die  Staatsregierung
Kenntnisse  darüber,  wie es zu derartigen Fehleinschätzungen bei der Beur- teilung des Potenzials der Patente beim IRT
kom- men  konnte,  dass  ein  Betrugsfall  in  diesem  Aus- maß über diesen langen Zeitraum nicht aufgefallen ist?


Die Frage  kann  so  derzeit  nicht  beantwortet  werden,  da nach  Mitteilung  der  Staatsanwaltschaft  hierdurch  eine
Gefährdung  des  laufenden  Ermittlungsverfahrens  herbeige - führt werden könnte.

Download Originaldokument (pdf, ~ 149 kb)
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0018217.pdf

Alternativ hier im Anhang:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27538.0;attach=21078



Zum Thema siehe auch:
Skandal um Rundfunk-Patente: Wenn die Millionen verschwinden vom 09.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27361.msg171909.html#msg171909

IRT Skandal: Im Schlaf verdient man keine Millionen vom 22.02.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26488.msg166628.html#msg166628

Technik-Institut von ARD und ZDF - Gespaltene Erlöse, seltsame Geschäfte vom 15.06.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23390.msg149116.html#msg149116

Skandal beim IRT - Millionenfalle für ARD und ZDF vom 27.02.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26551.msg166913.html#msg166913

IRT Skandal: Im Schlaf verdient man keine Millionen vom 23.02.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26488.msg166628.html#msg166628

IRT-Skandal beim Rundfunk - Gefährliche Klage vom 15.10.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24848.0.html

Neues vom IRT-Lizenz-Skandal vom 10.10.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24795.msg157080.html#msg157080

** Korruptionsverfahren: BR kämpft weiter gegen gierigen Patentanwalt vom 28.09.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24617.msg156137.html#msg156137
Abendzeitung, 28.09.2017

Korruptionsverfahren:
BR kämpft weiter gegen gierigen Patentanwalt   

Zitat
[…] Die extra gegründete interne Taskforce drehe jedes Blatt um, so der Sprecher. [..]
Anmerkung:
Man darf gespannt sein, um wen es sich bei der gebildeten "Task Force" handelt und wie hoch sich diesmal die Kosten für die Aufklärung gestalten werden. Es sei hier an die KIKA-Affäre erinnert, bei der die "interne" Aufklärung durch die Berliner Detektei "Esecon" des früheren Schweriner LKA-Präsidenten Ingmar Weitemeier den Beitragszahler annähernd 7 Millionen Euro kostete - und das zusätzlich zu dem Schaden von ca. 10 Millionen Euro durch die Hinterziehung.
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/MDR-Affaeren-Private-Ermittler-kassierten-fast-7-Millionen-Euro-2108100910


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Ist es nicht einer Erleichterung, in einem Land zu leben, in dem die Staatsregierung keine Ahnung hat, zugleich aber die Polizei die Erlaubnis hat, bei sogenannten "Gefährdern" den Computer zu durchsuchen, Telephongespräche zu belauschen, Beweise zu fälschen - Entschuldigung! - anzupassen natürlich und "Gefährder" ohne Haftbefehl oder Beweise vorsorglich in Haft zu nehmen? (Zusammenfassung des PAG: https://weact.campact.de/petitions/neues-polizeiaufgabengesetz-pag)
Freistaat Bayern: Frei von Ahnung, frei von Skrupeln und frei von Freiheit.


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Zitat
[…]

Einen "Teil 2" scheint es nicht zu geben.
Wurde auch hier möglicherweise etwas unter den Teppich gekehrt?

zum Thema siehe nunmehr auch:
Finanzskandal bei ARD und ZDF - Es fehlen 140 Millionen vom 24.05.2018
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IRT-Finanzskandal: Unter den Teppich damit vom 28.05.2018
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