Naja es ist ein potentieller Vorteil: Wenn Du Dich in der Wohnung einschließt, kein Internet hast, keine Zeitung und nur ein Programm im TV läuft, dann hast Du einen Informationsvorteil (worin der sich manifestiert, wenn Du eh nur vor der Glotze hockst, ist egal). Da sich potentiell jeder so verhalten kann, hat jeder potentiell einen Vorteil. Ob sich die Leute wirklich so verhalten ist egal, der Gesetzgeber darf zur Verwaltungsvereinfachung, vereinfachende Annahmen treffen.
Ich hätte es jetzt auch überspitzt formulieren können, aber ich dachte ohne Überspitzung ist es besser für die Klarheit. Der "allgemein-gesellschaftliche Vorteil" ist also immer auch ein potentiell-individueller. So geht die Quadratur des Kreises: Ein Fabelwesen Steuerbeitrag wird herbeifabuliert, weil es keinen Unterschied mehr gibt zwischen allgemeinen und individuellen Vorteilen und "in dubio pro magistratus" geurteilt wird.
Wäre der Rundufunkbeitrag eine Steuer (für die "Steuerzahler" mehr zahlen als andere), und es würde ein Steuerzahler klagen, dass von seinen Steuern nun 1750€ im Monat für Rundfunk draufgehen, dann wäre er wieder "ohne individuelle Gegenleistung" und daher "gerechtfertigt aus Steuermitteln finanziert zu werden".