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Autor Thema: EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019  (Gelesen 40039 mal)

m
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EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019


Hallo zusammen,

inzwischen liegt mir die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu meiner Beschwerde 4598/19 vor.

Der die Zulassung prüfende Einzelrichter des EMGR erkannte keine Berührung der Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hat die Beschwerde als unzulässig abgewiesen. Eine vertiefende Befassung in der Sache hat insofern nicht stattgefunden.

Dies kommt nicht völlig überraschend, denn mehr als 95 Prozent der jährlich eingehenden tausenden Beschwerden werden bei der Prüfung der Zulässigkeit bereits als unzulässig abgewiesen - siehe u.a. auch unter Statistik des EGMR.

Wahrscheinlich sind solche Fälle zu komplex, um als Einzel-Richter eines internationalen Gerichts in der dafür verbleibenden Bearbeitungszeit die Kritikpunkte wirklich erkennen und verstehen zu können.

Das heißt nicht, dass der Kampf um eine gerechte Lösung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun beendet ist, sondern dass neben dem juristischen auch verstärkt andere Wege verfolgt werden müssen.

Die zukünftigen Aussichten für Änderungen im Sinne der Bürger und der vielen Mio. Nichtinteressenten sehen recht gut aus. Das Desinteresse an den ö.-r. Programminhalten bis zur völligen Ablehnung und schon der bisherige rechtliche Widerstand sind an dem ö.-r. Rundfunk nicht spurlos vorübergegangen. Noch nie hat der ö.-r. Rundfunk so viele Mio. Menschen gegen sich aufgebracht. Viele sehen in ihm nur eine finanzielle Belästigung und parteiische Einflussnahme. Im Gegensatz zum politisch erklärten Ziel einer "Akzeptanzsteigerung" liefern unabhängige Umfragen ein vollkommen gegenteiliges Bild. Der "Rundfunkbeitrag" in seiner jetzigen unausweichlichen, pauschalen und damit auch unsozialen Form wird von der Mehrheit der Bevölkerung (> 80%) als ungerecht empfundenen:

- SWR Umfrage vom 04.02.2013

- Handelsblatt, WELT, Focus, Stern, Bild, …

- YouGov


An dieser Stelle bedanke ich mich nochmals bei allen Unterstützern recht herzlich und wünsche uns in absehbarer Zeit eine zwangsfreie Zukunft.

Liebe Grüße
Robert Splett



Anhang:
EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019


Edit "Bürger": Weitere Infos zur Beschwerde siehe u.a. unter
Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29234.0.html

Vorsorglich schon hier und jetzt die Bitte, in diesem Thread keine vertiefenden parteipolitischen Diskussionen zu führen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2019, 21:15 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Die Entscheidung des EGMR ist enttäuschend, bestätigt mich aber in meiner Auffassung, dass in einer Demokratie politische Änderungen über die Wahl geeigneter Parteien herbeigeführt werden muss.


Edit "Bürger":
Vorsorglich schon hier und jetzt die Bitte, in diesem Thread keine vertiefenden parteipolitischen Diskussionen zu führen.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2019, 21:15 von Bürger«

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Diese - de facto - unbegründete Abweisung (hier: Unzulässigkeitserklärung) wird sicher viele andere abhalten, sich an das Gericht zu wenden. Ob zu Recht, oder zu Unrecht, das entscheiden wir.

Hier war der Herr RA Bölck der anwaltliche Vertreter, ist das richtig? Als ich mit ihm - in anderer Sache - persönlich telefoniert hatte, hat er keine klare Stellung dazu bezogen, ob ein erzwungenes Anstaltsnutzungsverhältnis - gegen den Willen des Betroffenen - rechtens sein könne, wenn die Anstalt keine demokratische Legitimation hat. Er hat dies verglichen mit dem Nutzungszwang des Abwasserbetriebes einer gewissen Großstadt (Hamburg oder Bremen - habe ich vergessen).

Er hat auch auf andere, mir sehr wichtige Fragen keine Antwort gehabt, insbesondere: "Gilt der Aufdruck 'Wer hier parkt, darf getötet werden' auf einem Straßenschild?"

Es ist eben nicht so, dass durch Ungerechtigkeits-Vorwürfe oder Programmkritik unsere Beschwerden gerechtfertigt sind. Es ist die fehlende demokratische Legitimation. Mit einer solchen könnten wir den ÖRR durch die Wahl der richtigen Personen klein sparen. Wie groß wäre die Kritik an der Industrie und Handelskammer (IHK), wenn diese gar keine demokratische Legitimation hätte?

Lange Rede kurzer Sinn: Können wir den Beschwerdetext seh'n?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2019, 00:32 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
@Dr. Oggelbecher du schreibst: "auf andere, mir sehr wichtige Fragen" könntest du die bitte bekanntgeben oder mir diese per PN zukömmen lassen ?


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*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

c
  • Beiträge: 873
Art 6 EMRK war eben nicht einschlägig. Steht schon so im Wortlaut.

Art. 10 wäre vielleicht besser gewesen, da noch nicht eindeutig geklärt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2019, 19:48 von DumbTV«

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
@Dr. Oggelbecher du schreibst: "auf andere, mir sehr wichtige Fragen" könntest du die bitte bekanntgeben oder mir diese per PN zukömmen lassen ?
Das ist soeben geschehen mit Link auf
Verfassungsbeschwerde/Widerspruch/Antrag Vollstreckungsschutz i.V.m. Art.20(4)GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24257.msg183319.html#msg183319

Mein vorheriger Beitrag soll übrigens keine Wertung über Herrn Bölck sein (schon gar keine negative). Ich wollte kundtun, dass ich aufgrund einer Diskrepanz zwischen meinen und seinen Ansichten (Vermerk: ich bin kein Jurist  :angel:) davon ausgehe, dass einige stichhaltige Argumente beim Gericht nicht angekommen sind.
Es geht da letztlich auch "nur" wieder um die demokratische Legitimation. Ohne diese herrscht die Willkür, also Willkürherrschaft. Abwesenheit solcher (genauer: der völlige Ausschluss von Willkürherrschaft)  ist ein Verfassungsgrundsatz (u.A. auch im SInne des StGB).. Aber auch wenn es keiner wäre, würde es gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Rundfunkbeitrag wäre in Ordnung, wenn es eine ordentliche demokratische Legitimation gäbe. Ich verweise noch einmal auf den Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20(1) und (2) GG. Das Demokratieprinzip fordert ein "Letztbestimmungsrecht des Volkes" bis hinein in das behördeninterne Handeln, "nicht jedoch nur vorbereitende Tätigkeiten".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2019, 00:34 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Art 6 EMRK war eben nicht einschlägig. Steht schon so im Wortlaut.
Art. 10 wäre vielleicht besser gewesen, da noch nicht eindeutig geklärt.
Mein vorheriger Beitrag soll übrigens keine Wertung über Herrn Bölck sein (schon gar keine negative). Ich wollte kundtun, dass ich aufgrund einer Diskrepanz zwischen meinen und seinen Ansichten (Vermerk: ich bin kein Jurist  :angel:) davon ausgehe, dass einige stichhaltige Argumente beim Gericht nicht angekommen sind.

Die Gerichte sind mit stichhaltigen Argumenten, also relevanten Paragraphen überschüttet worden.
Vom Amtsgericht bis zum Verfassungsgericht und EuGH und Weltgerichtshof...

Es fehlt nicht an Argumenten, es fehlt am Willen, Recht gemäß Verfassung und eindeutiger Rechtslage zu sprechen, weil die Rechtsbeugung im Interesse des herrschenden Clans aus Mächtigen, zu denen neben Staats- Medien- und Parteifunktionären eben auch Juristen gehören, oberstes Prinzip auch und gerade der Richter an Obergrichten ist, die ihr Personal aus einem Pool älterer Herren, hier und da auch Frauen, rekrutieren, die ein Leben lang den Mächtigen nach dem Maul geredet, zugedient und zugerichtet haben.

Ich habe das am Beispiel des heute 68jährigen Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona, der für das Gutachten bezüglich der Vorlage am EuGH verantwortlich war, hier deutlich gemacht:

EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181258.html#msg181258

Dass die von Campos Sánchez-Bordona postulierten Prämissen für sein Gutachten sachlich falsch sind, habe ich hier beschrieben:

Intendant Wilhelm entlarvt grundlegende Annahmen des EuGH-Urteils als falsch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29940.0.html

So wie Campos Sánchez-Bordona als Jurist unter Francos Morden groß geworden ist, so ist Karola Wille in die SED eingetreten und als Juristin unter Mielkes und Honeckers Mauermorden groß geworden.
Und genau weil sie diese Vergangenheit haben, sind sie heute in ihren aktuellen gut bezahlten Positionen und füllen diese - wie damals - entsprechend den Erwartungen aus.
Und so ähnlich ist es mit den anderen Entscheidungsträgern, ob in Politik, Medien oder Justiz, so ist es mit der Familie Kirchhof, den Zamperonis, den Merkels oder dem Steinmeier, der vor kurzem erst den Mullahs im Iran zu ihrer 40 Jahre alten blutigen Revolution gratuliert hat. Nicht obwohl, sondern weil er das Blutige derer Revolution und ihren unbedingten Willen zum Herrschen goutiert. Weil er es schätzt, dass sie für Macht, Geld und die Durchsetzung ihres Glaubens oder ihrer Ideologie über die Leichen anders Denkender oder anders Lebender gehen.

Die paar Millionen wegen des Ideologiebeitrags Zwangsvollstreckten oder die paar Inhaftierten sind dagegen Peanuts. Für den EGMR, den Steinmeier und für alle anderen, die was zu melden haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2019, 00:37 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Art 6 EMRK war eben nicht einschlägig. Steht schon so im Wortlaut.

Art. 10 wäre vielleicht besser gewesen, da noch nicht eindeutig geklärt.
Diese Auffassung teile ich auch, wobei eben immer noch ein aussagekräftiges Rechtsgutachten zum  Themenkomplex der Informationsfreiheit fehlt. Daher wird von den Gerichten auch weiterhin auf die vorherrschende Rechtsauffassung herumgeritten, dass der Staatsfunk keine bestimmten Informationen aufdrängen würde. Das ist natürlich schon alleine deshalb Unsinn, weil den Menschen durch die auferlegte Zwangsförderung durch den Rundfunkbeitrag bestimmte Informationsquellen aufgezwungen werden, d. h. es wird die Nutzung von Rundfunk und Fernsehen anstelle von anderen Informationsquellen wie Bibliotheken, Internet und Zeitungen aufgezwungen.

Unabhängig von der Frage, wer ein solches Gutachten erstellen sollte, wäre eine derartige Klage in Richtung Art. 10 EMRK natürlich auch sehr kostenaufwendig, wobei maxkraft24 sehr schön den Weg aufgezeigt hat, wie eine solche Beschwerde finanziert werden kann. Diese Erkenntnisse können wir ersteinmal mitnehmen, damit wir die Sache beim nächsten Mal besser organisieren.

Eine Klage vor dem EGMR wie auch vor dem EuGH setzt natürlich voraus, dass ein einzelnes Individuum bei einer Einzelbeschwerde auch in seinen Menschenrechten in gravierender Form verletzt wurde. Eine solche Verletzung muss dann auch substantiviert werden.   


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  • IP logged
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

S
  • Beiträge: 25
Edit "Bürger"
Vorsorglich schon hier und jetzt die Bitte, in diesem Thread keine vertiefenden parteipolitischen Diskussionen zu führen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Ohne hier vertiefende parteipolitische Diskussionen führen zu wollen, möchte ich mal nachfragen, welche Parteien (glaubhaft) versprechen, gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen zu wollen.

Falls es hier schon Threads mit entsprechenden Diskussionen gibt, so würde ich mich auch über entsprechende Links freuen.


Edit "Bürger"
Bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen.
Im Weiteren hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019
und den Beschluss des EGMR zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2019, 22:07 von Bürger«

S
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Das heißt nicht, dass der Kampf um eine gerechte Lösung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun beendet ist, sondern dass neben dem juristischen auch verstärkt andere Wege verfolgt werden müssen.

Was heißt "neben dem juristischen"?

Wenn ich das richtig verfolgt habe, sind wir auf dem juristischen Weg vor allen möglichen Gerichten (Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht, EuGH, EGMR...) gescheitert.

Die jeweiligen Urteilsbegründungen sind zwar höchst zweifelhaft, aber der juristische Weg ist doch nun komplett ausgeschöpft. Außer um noch etwas Protest zu bekunden, erscheint mir jeglicher rechtlicher Widerstand völlig aussichtslos (im Sinne von einem juristischem Sieg). Oder sehe ich da was falsch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2019, 19:19 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der juristische Weg ist noch lange nicht "ausgeschöpft", denn
- Das BVerfG hat im Urteil vom 18.07.2018 - abgesehen von dessen Widersprüchlichkeit und Willkür - noch nicht über alle (auch verwaltungsrechtliche) Aspekte verhandelt oder gar entschieden. Mehrere der in der Jahresvorausschau 2017 und 2018 angekündigten "Leitverfahren" sind augenscheinlich noch nicht behandelt oder entschieden. Auch das Verfahren zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist noch anhängig - auch wenn dies nur ein Teilaspekt ist, der jedoch Tragweite haben könnte.
- Der EuGH hat 3...4 Fragen der 7 Vorlagefragen nicht behandelt.

Siehe im Weiteren u.a. auch unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html

Es ist und bleibt ein politisches, bürgerrechtliches und damit auch juristisches Tauziehen, dessen Erfolg erst am Ende stehen kann. Und Ende ist erst, wenn der Erfolg da ist... ;)

Aus diesem Blickwinkel betrachtet, wäre es auch das völlig falsche Signal, nun jegliche weitere juristische Befassung wegen vermeintlicher/ suggerierter "Aussichtslosigkeit" einzustellen - und damit den (Rechtfertigungs-)Druck von Politik und Rundfunk zu mindern.

Auch sollte man die - wenn auch noch etwas unterrepräsentierten - positiven Meldungen nicht aus dem Auge verlieren ;)
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.0.html

Bitte hier im Thread keine diesbezügliche Vertiefung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2019, 19:25 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 2.389
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Nun ist in diesem Thread ja dennoch über die inhaltliche Frage "was nun?" gesprochen worden und "nichts geht mehr?". Also gehört wohl auch die Gegenposition der Nicht-Verzagenden hier hinein?

Ich empfehle unbedingt Zurückhaltung zu den juristischen Fragen:
---------------------------------------------------------
- Deutung des EGMR-Entscheides;
- juristische Argumentation;
- bisherige Entscheide;
- weitere Optionen.

Es geht um komplexen Fragen von
-------------------------------
- Rechtssystem,
- internationale Gerichte und die Grenzen von deren Eingriffsbereich in nationale Souveränität,
- Unterschied zwischen Revision und Sonderrecht der Konvention EMRK,
- Justiz, Rechtsbeugung, Falschinkasso
usw..

Es ist ausgeschlossen, hierüber mit "vertieftem Allgemeinwissen" konstruktive Aussagen zu machen,
---------------------------------------------------------------
wo selbst Rechtswissenschaftler von höchstem Niveau erst nach vertiefter Analyse
- die Fehlstellen der Gerichtsverfahren aufdecken können
- oder auch die Fehlstellen in Schriftsätzen, sofern nicht-spezialisierte Rechtsanwälte beauftragt werden
- durch Bürger, die nicht genügend kundig sind, immer einen Experten und nur einen Experten zu wählen.

(Möglicherweise ist, wer für ein Spezialgebiet kundiger ist, nicht Rechtsanwalt. Auch das müssen Bürger bitte lernen - ein Rechtsanwalt ist nicht Garantie für Durchsetzen von Recht und weder göttlich noch Alleskönner noch per se Wissenschaftler für bei obersten Gerichten nötige Wissenschaftlichkeit der Schriftsätze.)


Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt weiterhin zahlreiche zu wählende juristische Optionen
-------------------------------------------------------
für die Befreiung von Nichtzuschauern und Geringverdienern (und von der Betriebsstättenabgabe).
Was für welche es sind und ob ein Forum dafür die passende Austauschlogik ist, das kann diskutiert werden. Aber das sollte dann nicht in diesem Thread sein, der ja nur der Kommunkation des Ergebnisses beim EGMR dient.


Lustig, wie ich nun erst sehe, @Bürger
-------------------------------------
und @pjotre haben in den gleichen Minuten den gleichen Gedanken eingetippt. Sozusagen schon auf 200 km verschränkte Quantencomputer?
Also, nein, nichts ist endgültig. So lange die Eiterbeule dieses Politik- und Justizskandals nicht "ausgebeult" ist, so lange ist das irrende System erfolgreiche angreifbar. Wir schaffen das.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2019, 23:42 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

c
  • Beiträge: 1.025
... Der "Rundfunkbeitrag" in seiner jetzigen unausweichlichen, pauschalen und damit auch unsozialen Form wird von der Mehrheit der Bevölkerung (> 80%) als ungerecht empfundenen:
- SWR Umfrage vom 04.02.2013
- Handelsblatt, WELT, Focus, Stern, Bild, …
- YouGov

Handelt es sich bei den genannten Umfragen um solche, die ausschließlich über Internet stattfanden?
Falls ja, könnten die Ergebnisse teilweise dadurch erklärbar sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2019, 15:09 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Was heißt "neben dem juristischen"?
Das bedeutet vor allem, dass man mehr Werbung für die Durchsetzung eines Volksentscheides in seinem persönlichen Umfeld machen sollte, damit die Landtage sich mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen müssen. Nach meiner Ansicht wird diese Initiative von Rundfunkfrei zu wenig in diesem Forum unterstützt:
RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html


Edit "Bürger": Siehe und diskutiere hierzu auch im Forum u.a. unter
Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.0.html
sowie in Ergänzung dazu u.a. auch unter
Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30157.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2019, 15:45 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

K
  • Beiträge: 48
Ein Weg, der jederzeit "parallel" und synchron mit jedem Verfahren angebracht ist: die Widersprüche und Rechtsverstöße klar und deutlich herausstellen, so, dass sie "jedermann" begreifen kann. So, dass jeder begreift, dass es Willkür und nicht Rechtsstaatlichkeit ist, wenn man Beitrag dafür bezahlen soll, dass man selber Ohren zum Hören und Augen zum Sehen bereitstellt (Kishons Luftsteuer).

Wenn man sich auf das Glatteis "kompliziert" begibt, rutscht man sonstwohin. Es ist nicht kompliziert. Per Rechtsbeugung, Willkür und Gewalt wird viel Geld von vielen Beitragszahlern zu wenigen Nutznießern verschoben. Das hat mit Demokratie nichts zu tun und genau das muss bei jedem Verfahren jedem deutlich werden, der zuhört und zusieht.

Das immer wieder, jedes mal klarzustellen, klarzumachen, unmissverständlich und nachvollziehbar zu argumentieren - ohne sich  in "zu kompliziert" zu verlieren, genau das ist der gerade Weg, "allen" klarzumachen, worum es bei dem Rundfunkbeitrag wirklich geht.

Nein, kein "normaler Mensch" interessiert sich für "Demokratie" oder sonstwelche abstrakten Konstruktionen wie "Rechtsstaat". Gelegentlich muss man zwei, drei Sätze dazu erklären, damit sie sich erinnern, wofür sie arbeiten gehen. Manche von ihnen haben vielleicht auch Kinder.

Bleibt dran!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2019, 14:09 von Bürger«

 
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