Zum vorigen Kommentar meiner Verfassungsbeschwerde in #1 in Kurzform ("man muss nicht Fernsehen"): meine Gefühle sind niemals falsch. Punkt.
In Langform: nur weil wir zufällig in einer Gesellschaft leben, in der Waren und Dienstleistungen durch Giralgeld und manchmal durch Bargeld ausgetauscht werden, bin ich nicht davon befreit, mich mit dem zu beschäftigen, wofür ich mein Geld eintausche.
Kaufe ich mir für 17,50 EUR Magazine, dann werde ich die auch lesen, denn darum habe ich sie gekauft. Gehe ich arbeiten, um dieses Geld zu erwirtschaften, tue ich das in dem Bewusstsein, dass ich mir hiervon diese Magazine werde kaufen können. Würde ich das nicht können, würde ich vielleicht nicht arbeiten gehen.
Wenn hierzulande eine Tauschgesellschaft etabliert wäre, in der kein Geld existiert, sondern man seine Arbeit für denjenigen verrichtet, der seine eigene Arbeit für einen selbst verrichtet, so wird klar, warum man (insbesondere ich) zum Fernsehen gezwungen wird, sobald man Rundfunkbeitrag "bezahlen" muss. Ich würde meine Arbeitsleistung (Dienstleistung, oder Tauschware) nämlich direkt an den vermeintlichen "Gläubiger", die Landesrundfunkanstalt, leisten. Der Zwang wäre nicht kryptifiziert durch das nicht-stinkende Geld, sondern würde ganz offen dadurch zur Geltung kommen, dass ich einen Teil meiner Arbeitszeit, meiner Lebenszeit, meiner Kreativität und Schöpfungskraft für eine Rundfunkanstalt erbringe. Anstatt Geld oder Magazinen gibt's dann Schuhplatteln und die Heute-Show, damit man seine Armut und Unfreiheit vergessen kann. Wie soll ich letzteres ignorieren, wenn ich doch nichts anderes für meine vergeudete Zeit und Arbeitskraft erhalte?
Würden Sie bei einem Rundfunkbeitrag von 1000 EUR pro Monat auch der Meinung sein, ich könnte ignorieren, was die mit meinem Geld fabrizieren?
Für meine Steuern bekomme ich ein Mitbestimmungsrecht bei sämtlichem staatlichen Handeln - nicht nur in den Bundes-/Landtagswahlen und den Kommunalwahlen, ich kann eigene Parteien gründen, habe das Recht als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst selbst in einer Behörde zu arbeiten. Das ist eine Menge. Als Gegenleistung für die Zwangsmitgliedschaft in einer Krankenkasse kann ich in der Sozialwahl mitbestimmen. Immerhin! Was gibt's beim öffentlichen Rundfunk? Wahlbenachrichtigungsschreiben bitte per Kopie an mich. Danke.
Zum selben Kommentar und Art. 14 GG: eine entschädigungslose Enteignung ist m.E.
immer rechtswidrig (auch Grundrechtswidrig), auch wenn sie zum Wohle der Allgemeinheit durchgeführt wird. Anders sind sie ja gar nicht erlaubt. Maßgeblich ist also, wie die Entschädigung aussieht. Und da der öffentliche Rundfunk werbefinanziertes Unterhaltungsfernsehen produziert (Beispiele sind wohl überflüssig) so wie die privaten Sender, letztere als Maß für den Wiederbeschaffungswert (wenn also der ÖRR wegfällt) herhalten können und aber völlig umsonst sind, ist eine Pfändung zugunsten Rundfunkbeitrag eine entschädigungslose Enteignung. Ich bin der Meinung, öffentlicher Rundfunk ist nichts wert, weil Fernsehen gleich nach dem Radio die teuerste, ineffizienteste, beleglose, aufwändigste, am wenigsten zu reflektierende Informationsform ist, die die Menschen jemals erfunden haben. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren und es ist unnötig, in diesem Thread einen "Fehler" in meiner Meinung nachzuweisen. Er dient letztlich nur als - natürlich absolut fiktive - Klagebegründung. Der - natürlich ebenfalls fiktive - Verlauf meiners Vorgehens dient lediglich dem Verständnis
Zum zweiten Teil vorigen Kommentars (Verletzung von Art. 20(2) GG):
Artikel 20(2) GG besagt:
alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Nicht nur die Legislative. Nicht nur der Erlass von Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen. Auch die Ausübung derjenigen durch die Exekutive - ein anderes(!) verfassungsmäßiges(!) Organ - bedeutet Ausübung von Staatsgewalt und muss vom Volke ausgehen.
Die Rundfunkanstalten unterliegen
keiner Fachaufsicht. Sie sind nicht gesteuert oder reguliert durch gewählte Volksvertreter und haben auch selber keine. Keine Beamten, keine Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Sie "ermangeln jedes spezifischen öffentlich-rechtlichen Elements", so heißt es im 1. oder 2. Rundfunkurteil (siehe dazu Beitrag #1).
Die Frage ist also völlig gerechtfertigt - und (weiterhin) völlig offen.
"Über Ecken und Kanten durch das Volk oder die Wahl des Bundeskanzler": Genau das funktioniert nämlich nicht. KEINE AUFSICHTSBEHÖRDE. KEINE FACHAUFSICHT. PUNKT. Die machen was sie wollen, sind durch niemanden eingeschränkt, werden durch niemanden aufgehalten. Die Landesrundfunkanstalten leben die neue Weltordnung. Sie sind Firmen im Wettbewerb, die Staatsgewalt ausüben, die nicht vom Volke ausgeht. Ein Teil der Global Governance (i.S.v. Mikis Theodorakis), sozusagen.