VG STUTTGART BESCHLIESST: KANDEL IST ÜBERALLDas VG Stuttgart hat fiktiv beschlossen, dass der kleine Vorort 
Erlenbach bei Kandel, welcher zur Verbandsgemeindeverwaltung 
Kandel, gehört, nun im Bundesland
 Baden-Württemberg liegt, und nicht mehr in 
Rheinland-Pfalz. Dies ergibt sich aus dem angehängten Beschluss auf Seite 4, Zeilen 3ff.:
Die [...] Rundfunkbeiträge wurden jeweils und ausschließlich für eine im Land Baden-Württemberg befindliche Wohnung festgesetzt.  [...]  [...] 76872 Erlenbach [...] Auskunft der Einwohnermeldebehörde [...]  [...] 76872 Erlenbach bei Kandel
Das Gericht erspart sich mit dieser vorsätzlichen, schweren Rechtsbeugung die Frage, wie die 
Zuständigkeit einer Landesrundfunkanstalt begründet werden solle. Selbst für die Zuständigkeit des SWR für Baden-Württemberg findet es keine Argumente. Es umgeht damit die Tatsache, dass 
Satzungsrecht im Außenverhältnis angewendet wird 
wie ein Gesetz.
Das Gericht hat lediglich zur Nichtzuständigkeit im Bundesland Niedersachsen Stellung bezogen. Darauf hin hat es, willkürlich und zielgerichtet unterstellt, dass die Wohnung, die vom SWR bebeitragt wurde, sich in Baden-Württemberg befinden müsse, denn ansonsten könnte das vorgehen ja rechtswidrig sein.
Es hat sich hiermit dem 
magischen Denken von Geisteskranken bedient in der Absicht, alle Staatsakte zulasten des Bürgers wegen Rundfunkbeitrag als rechtens auszulegen (1 BvR 2099/17 => siehe erstes Posting in diesem Thema).
Eine Prüfung, ob die vermeintliche Behörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen arbeitet, unterlässt das Gericht willkürlich (Seite 7, Absatz 2: "... nicht mehr geprüft. ... nicht mehr zu prüfen.")
Das Gericht 
will die Zwangsvollstreckung um jeden Preis.
Es könnte sich innerhalb von nicht mal 2 Jahren begeben haben, dass eine Person mit einer nicht abbrechenden Kette von exponentiell wachsenden Fehlern, Vergehen und Verbrechen der gesamten Staatsgewalt - einschließlich der Polizei - konfrontiert wurde. Es wurden Vorwürfe von Polizisten vor der Haustür des Bürgers konstruiert. Es wurden Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet, worauf basierend Fakten aus dem Nichts geschaffen werden. Die Amtsrichterin schafft Fakten aus dem Nichts, indem sie Zustellurkunden erfindet, die es nicht geben kann. Es werden Anträge auf Akteneinsicht und auf Beiordnung eines Notanwalts nicht bearbeitet, es wird willkürlich der Bevollmächtigte gewechselt und dem neuen Korrespondenz zwischen dem Kläger und seinen potentiellen Anwälten zugeschoben, welche die Gegenseite nicht erfahren darf, und das,, ohne personenbezogene Daten zu schwärzen. 
Es könnte fiktiv möglich sein, dass eine Person nicht mehr an einen friedlichen Ausweg aus dem Rundfunk-Regime glauben kann.
PS: eine weniger geschwärzte Version des Beschlusses stelle ich für diejenigen, die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung stellen möchten, auf Nachfrage zur Verfügung.