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Autor Thema: NDR bestreitet Zugang des Einspruchs trotz Versand per Einschreiben & Fax  (Gelesen 5084 mal)

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  • Beiträge: 160
Person X bekam heute Post aus Rostock (?!)

Zum Hintergrund:
X legt wiederholt Einspruch gegen einen sog. Festsetzubgsbescheid ein, natürlich inkl Antrag auf adv.

Nachdem Monate vergingen ohne irgend eine Reaktion wandte sich X an den Intendanten persönlich mit der Bitte mal nach dem Rechten zu sehen. Als Reaktion bekam X einen Brief, siehe Anhänge,  von Frau H. aus Rostock. Demnach sei der Einspruch dort nicht zugegangen und X möge den Zugang nachweisen. Das Schreiben überraschte den X dann aber doch. Zum einen hatte er doch Herrn Mamor um Stellungnahme gebeten. Zum anderen über die angebliche Unkenntnis des Schreibens. Glücklicherweise hat X den Einspruch fristwahrend per Fax und dann noch ausführlich per Einwurfeinschreiben übermittelt. Glücklicherweise beides nachweislich.

Frage an die Runde: ist das ne neue Masche? Herrscht Chaos?
 
X ist natürlich jetzt hoch erfreut, dass er den Zugang nachweisen soll und muss. Dies dürfte dann ja sicherlich auch für die Gegenseite gelten! ;)

Darüber hinaus wüsste X gern, wer Frau H. ist und was genau in Rostock angesiedelt ist. Gibt's da Erkenntnisse?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2017, 22:38 von DumbTV«

f

faust

... in einer Gerichtsverhandlung im Jahre 2016, in der ein Bekannter von mir zugegen war, wurde vom Richter (!!!) mal sinngemäß formuliert:

Ein Einschreiben sei kein hinreichender Beleg, es  KÖNNTE  ja ein leerer Umschlag gesendet worden sein.

Bei Einschreiben plus Fax ist das allerdings dann doch ein wenig "spitz".
Dreiste Lügner gibt es immer wieder mal, wenn es eng wird - das muss der Rechtsstaat  :police: :police: :police: wohl aushalten ...


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Dann dürfte der leere Umschlag ja sicherlich mit Vermerk darüber zur Akte genommen worden sein..



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faust

... nichts  (#)  ist unmöglich !


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v
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...
Darüber hinaus wüsste X gern, wer Frau H. ist und was genau in Rostock angesiedelt ist. Gibt's da Erkenntnisse?

Frau H. aus R ist mir nicht persönlich bekannt, allerdings mehren sich die Briefe aus Rostock offenbar auch in Bremen - so wird zumindest am Runden Tisch berichtet.

Schon lustig: da schreibt jemand an Radio Bremen und bekommt Antwort vom "NDR Beitragsservice" aus Rostock. Den genauen Hintergrund habe ich nicht recherchiert, vermute aber, dass da Teile ausgegliedert wurden, weil die Arbeitskraft im Osten billiger ist. Frau H. machts halt für weniger...  >:D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

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Für alle.
Einfach nicht zahlen.

G
  • Beiträge: 272
Einschreiben mit Rückschein an die Indentantin gesendet....Rückschein nicht erhalten. Bereits 2x passiert. Bei der DP angerufen, die stellen auf Anforderung einen Nachweis über die wirksame Zustellung aus. Im Sendungsstatus online kann man auch überprüfen, ob die Einschreiben zugestellt wurden. Allerdings sollte man auf den entsprechenden schriftlichen Nachweis von der DP bestehen, immerhin kosten die Einschreiben mit Rückschein auch nicht wenig.


Ein Einschreiben sei kein hinreichender Beleg, es  KÖNNTE  ja ein leerer Umschlag gesendet worden sein.

Kann man das bei den gelben Briefen oder den "förmlichen Zustellungen" , die einfach so in den Briefkasten geschmissen werden, auch sagen?  :-X

Ein Verlust der Postsendung während des Zustellvorganges ist ja  - alles was den Zwangsbeitrag anbelangt - definitiv auszuschließen und hat mit der allgemeinen Lebenserfahrung natürlich auch gar nichts zu tun.  Also ob der Postbote den Briefkasten verwechselt oder der Postbote dich nicht leiden kann und gar nicht erst nichts in den Briefkasten einwirft oder ob die Nachbarn oder andere Langfinger Briefe aus den Briefkästen stibitzen, steht bei dem Zwangsbeitrag ja nicht zur Debatte. "Zugestellt" gilt bei den LRA eben als zugestellt....  >:(


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faust

... man kann das alles wohl wirklich nur noch als Zeichen dafür deuten, dass sie nicht mehr weiterwissen, dass es bald vorbei ist.
PJOTRE  HILF!!!   KARLSRUHE  HILF !!!


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@118AO

Wurde das Fax so abgeschickt, daß es davon Faxkopie mit Sendebeleg hat und dieser Sendebeleg den Sendestatus "erfolgreich" trägt?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 160
Frau H. sagt ja selbst ein Einwurfeinschreiben reicht sofern die Post den Empfänger vermerkt.

@pinguin: x hat sowas fein säuberlich an das gefaxte schreiben getackert und natürlich auch eine Kopie des Einspruchs per Post. Hoch lebe der Vorgang!


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Das positive ist doch aber, das die dunkle Seite endlich zu verstanden haben scheint, dass der Zugang von schreiben im Streitfall nachzuweisen ist und es dazu gefestigte Rechtsprechung gibt.. macht was draus 😉


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
... Nachdem Monate vergingen ohne irgend eine Reaktion wandte sich X an den Intendanten persönlich mit der Bitte mal nach dem Rechten zu sehen. ...

Eine fiktive Person ist user@marga auch bekannt, die behauptet "ähnliche Erfahrungen" gemacht zu haben.

Erst als die fiktive Person gemäß § 75 VwGO Untätigkeitsklage bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingereicht hatte,
wurde der Empfang des Widerspruchs gegen den Festsetzungsbescheid durch die LRA als "Einschreiben mit Rückschein" anerkannt.  >:D

Bild die deine Meinung!

PS.
Siehe auch:
Bundeskanzlerin Angela Merkel: Erinnerung an meine unbeantworteten Briefe
Antwort #9 am: 14. Mai 2017, 12:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23072.msg147233.html#msg147233


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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in Zukunft könnte es sein, das x einfach wartet bis der bescheid vollstreckt werden soll bevor er an den Einspruch erinnert. Eilt ja nicht.


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faust

... es kann nicht schaden, das Chaos weiter zu vergrößern.


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Nachdem ich das schreiben nochmals gelesen habe frage ich mich, welche rechtliche Konsequenz die nicht Beachtung der gesetzten Frist für x haben könnte?
Der Einspruch soll ja nicht zugegangen sein. Eine Umdeutung der Beschwerde als Einspruch erscheint mir arg konstruiert und hätte wohl zumindest einer Mitteilung darüber bedurft? Ist sicherlich kleinkariert gedacht und schafft keine Freunde, aber ist das wichtig beim Thema Rundfunk Beitrag?


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K
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@ 118AO
Ein qualifizierter Sendebericht?

https://de.wikipedia.org/wiki/Fax
"... Eine Sonderform ist der qualifizierte Sendebericht. Hier wird zusätzlich noch der Inhalt des gesendeten Dokumentes in verkleinerter Form mit ausgedruckt. Das soll die Beweiskraft eines Fax erhöhen. Generell gilt allerdings für jedes Vorbringen vor Gericht, dass es der Beweiswürdigung durch den Richter unterliegt. Auch ein qualifizierter Sendebericht ist somit kein rechtssicherer Beweis dafür, dass ein bestimmtes Schreiben einen bestimmten Empfänger überhaupt und/oder zu dem angegebenen Termin erreicht hat. ..."


Hm, da hilft wohl nur noch ein Bote.  ::)


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