Einschreiben mit Rückschein an die Indentantin gesendet....Rückschein nicht erhalten. Bereits 2x passiert. Bei der DP angerufen, die stellen auf Anforderung einen Nachweis über die wirksame Zustellung aus. Im Sendungsstatus online kann man auch überprüfen, ob die Einschreiben zugestellt wurden. Allerdings sollte man auf den entsprechenden schriftlichen Nachweis von der DP bestehen, immerhin kosten die Einschreiben mit Rückschein auch nicht wenig.
Ein Einschreiben sei kein hinreichender Beleg, es KÖNNTE ja ein leerer Umschlag gesendet worden sein.
Kann man das bei den gelben Briefen oder den
"förmlichen Zustellungen" , die einfach so in den Briefkasten geschmissen werden, auch sagen?
Ein Verlust der Postsendung während des Zustellvorganges ist ja - alles was den Zwangsbeitrag anbelangt - definitiv auszuschließen und hat mit der allgemeinen Lebenserfahrung natürlich auch gar nichts zu tun. Also ob der Postbote den Briefkasten verwechselt oder der Postbote dich nicht leiden kann und gar nicht erst
nichts in den Briefkasten einwirft oder ob die Nachbarn oder andere Langfinger Briefe aus den Briefkästen stibitzen, steht bei dem Zwangsbeitrag ja nicht zur Debatte. "Zugestellt" gilt bei den LRA eben als zugestellt....