Tatsache ist
1. es sind Verträge
2. sie belasten einen Dritten
Solange 1. und 2. nicht widerlegt sind, wird man immer von einem Vetrag zu Lasten eines Dritten sprechen MÜSSEN !
Mein guter Sky,
ich möchte dir nicht zu nahe treten, denn dafür habe ich den "pinguin", der diesen Firlefanz hier verbreitet. Das Problem mit dem Firlefanz ist, dass Leute wie du das Glauben und schlimmer noch dies weiterverbreiten. Deshalb sind manche hier so vehement dagegen.
Zum Sachverhalt, drboe hat Recht und zwar wortwörtlich! >>> Den
Tatsache ist, dass in mehr als 1000 Urteilen die Gerichte anders entschieden haben.
1.
Der RBStV ist ein Gesetz und kein Vertrag, auch wenn das häufig Mundart ist. Zu deinem Verständnis, es ist ein Erhebungsgesetz oder Ermächtigungsgesetz, das letztere nennt man heute nicht mehr gerne so (1933). Es erhebt oder ermächtigt der Rundfunk vor Ort in den Status einer Behörde.
D.h. nicht das dieser Rundfunk auch eine Behörde ist, sondern dass durch das Erhebungsgesetz der Rundfunk vor Ort wie eine Behörde auftreten darf. Diese Ermächtigung ist begrenzt auf die Rundfunkabgabe.
Zur Hilfe: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg168702.html#msg168702
2. Verträge zu lasten Dritter, wären
zunächst mal* ein Einwand aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das pinguin da zwischen nicht unterscheidet wissen hier einige, dennoch macht er es immer wieder. Es ist nicht an uns, sondern Aufgabe der Moderatoren hier einzuschreiten. Leider sind die keine Juristen, und konnten deswegen lange Zeit dieses Manko nicht erkennen. Scheinbar haben sie damit immer noch Schwierigkeiten.
*** *
(Es gibt noch andere Argument gegen Punkt zwei aber das ist mir jetzt zuviel.)Kurzum,,, rechtlich betrachtet, kann man sich nicht mit Gesetzen aus dem BGB vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Um es mal leichter zu erklären; ein Verwaltungsrichter hat Verwaltungsrecht auf seinem Tisch
und daran ist er gebunden. Anderes Recht, z. B. BGB, StGB, SGB oder HGB spielt dort keine Rolle. Dafür ist er nicht zuständig, es ist eine andere Gerichtsbarkeit zuständig. Oder noch leichter, wenn du einen Opel kaufen willst, dann geh bitte nicht ins Autohaus von Mercedes.
Die allermeisten Menschen in Deutschland können das mit der Gerichtsbarkeit nicht unterscheiden, sie sind halt keine Juristen... Aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass gut 90 % der Klagen schon deswegen verloren gingen.
Tatsächlich haben weit mehr als 1000 Menschen gegen die Rundfunkabgabe geklagt. Vielleicht solltest du auch wenn es nicht leicht fällt, mal genauer hinsehen was Richter urteilen. Dies soll keine böswillige Anspielung sein, sondern ist der häufigste Fehler hier. Die meisten in diesem Forum geben den Richtern eine gewisse Mitschuld bzgl. der Abgabe.
In dem Beispiel oben ist der Richter ganz einfach nicht zuständig für solche Einwände, er kann nicht anders, als sich an das Recht zu halten, und zwar an das, was auf seinem Pult steht (Verwaltungsrecht und eben nicht Bürgerliches anliegen).
Kein Mensch sagt, dass die Juristerei leicht oder perfekt ist. Aber "Mount stupid" macht es auf keinen Fall besser oder erfolgreicher.
__________Noch was____________________
Man kann davon ausgehen und auch wenn es schwerfällt, dass beinahe für
jede Klage gegen die Rundfunkabgabe seit 2013, die Voraussetzungen und somit die Überprüfung dieser, einer der ersten Schritte sind die ein Richter unternimmt. D.h. es wird so gut wie immer der RBStV als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abgabeform auf den Prüfstand gestellt. Denn ein Richter kann nicht einfach ausschließen, dass der Gesetzgeber währenddessen eine Änderung vorgenommen hat.
Also was ist wohl wahrscheinlicher:
- Das alle Richter unfähig oder korrupt sind, in
weit mehr als 1000 Klagen?
- Oder,,, das die meisten Menschen sich im Verwaltungsrecht einfach nicht auskennen
und der Rundfunk das Verbreiten von falschen Theorien zu seinem Vorteil nutzt.Lev
***Edit "Markus KA":
Es ist nicht Aufgabe der Moderation Beiträge juristisch tiefgreifend zu prüfen oder in eine Diskussion einzuschreiten solange sie sachlich und objektiv geführt wird.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.