Was mir dazu einfällt:
Vorbereitung:
- Hier im Forum die Gerichtsverhandlungsprotokolle lesen (z.B. von user "karlsruhe" bzw. auch "frühlingserwachen").
- Auf die Frage gefasst sein: Bitte tragen Sie Ihre wichtigsten Arumente kurz vor.
Verhandlung:
- In einer mündlichen Verhandlung wird nur ein "Ergebnis"-Protokoll erstellt.
Alles was dort nicht drin steht wird so gesehen nicht beachtet. -> Also alle Argumente, Erkenntnisse und Ergebnisse unbedingt "zu Protokoll geben".
- Beisitzer:
Ist glaube ich stark im Ermessen des Gerichtes: 1-2 Beisitzer möglich je nach Laune des Richters.
Aufbau der Verteidigung:
1. Legitimation (Die Basis: welches sind die Rechtsgrundlagen und da gibt es schon Lücken):
- Welches ist die zuständige Landesrundfunkanstalt? (Ist meines wissens nirgends festgelegt) -> Prozessgegner nicht anwesend!
- Man kann nach wer Legitimation/Prozessbevollmaächtigung des Vertreter der LRA (Landesrundfunkanstalt) fragen.
- Wie ist die genaue rechtliche Bezeichung der LRA? Ist die auf den Dokumenten genau so bezeichnet?
- Antrag auf Ruhestellung (LRA muss zustimmen)
- Antrag auf Aussetzung (LRA muss
nicht zustimmen)
- Wenn dem nicht entsprochen wird:
- Frage nach der Rückabwicklung, wenn das BVerfG oder EuGH den Rundfunkbeitrag verwirft.
- Rücknahme der Klage: Würde ich nicht machen. Ein Urteil kann Rückabgewickelt werden und die LRA muss dann die Gerichtskosten zahlen. Wenn man freiwillig die Klage zurücknimmt, ist das Geld futsch. Und keine Angst vor der nächsten Instanz, der Streitwert ist niedrig, dafür findet man nur einen Notanwalt der das machen muss.
- Alle Europarechtsangelegenheiten müssen dem EuGH vorgelegt werden. Also die Vorlage von Tübingen verwenden und auf die Antwort vom EuGH warten (Ruhestallung).
Inhaltliche Themen:
Weiterer Sachvortrag ist in der mündlichen Verhandlung immer möglich. Besser ist es aber wenn neue Argumente schon vorher
schriftlich eingereicht werden, dann ist der Richter nicht so überrascht.
- Festsetzungsbescheide:
-- wo ist der Festsetzungbescheid definiert?
-- Kein Leistungsgebot im Festsetzungsbescheid
- Europarecht (siehe user pinguin)
- Verfassungsrecht
- Streitschrift von Dr. Frank Hennecke (bestellen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.msg141085.html#msg141085)
- RBSTV nichtig wegen Datenschutzverletzung (siehe user "Profät Diabolo") Insbesondere seine
Verfassungbeschwerde kann man gut verwenden:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglichhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024Wenn der Richter/LRA mit neuen Argumenten kommt, dann vom Schriftsatzrecht Gebrauch machen:
Schriftsatzrecht, wer trägt evtl. entstehende Kosten?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21156.msg135950.html#msg135950Da Du keine Klageerwiderung der LRA hast, ist jedes Arument was die LRA/Richter bringt ja neu -> Schriftsatzrecht.
Dann kann man zu Hause in Ruhe überlegen wie das zu erwidern ist und auch Zeit gewinnen.
Achtung Hohlphrasen:
"Die Beitragspflicht entsteht Kraft Gesetz"Ja jede Pflicht entsteht Kraft Gesetz. Aber damit ein bestimmter Bürger beitragspflichtig wird, bedarf es eines (Grundlagen-)Bescheides mit Leistungsgebot.
Ansonsten gäbe es auch z.B. keine Grundsteuerbescheide. Kann sich doch jeder Bürger selbst ausrechnen.
"Das Gericht ist an die Entscheidung des BVerwG gebunden"Wkipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht#Rechtliche_Bindung_kraft_GesetzGrundsatz der normativen Unverbindlichkeit gerichtlicher EntscheidungenIn Deutschland kann grundsätzlich jedes Gericht von den Entscheidungen anderer, auch höherer Gerichte abweichen. Rechtsprechung ist konstitutionell uneinheitlich.[7]
Siehe auch
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.msg160134.html#msg160134Die vom Gläubigervertreter angeführte vermeintliche Bindungswirkung zivilrechtlicher Instanzgerichte findet im deutschen Rechtssystem keine Grundlage.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob das auch für den Verwaltungsgerichtszug gilt. Ich denke aber schon.
Das letzte kann man auch für einen Befangenheitsantrag an den Richter verwenden, wenn die Aussetzung der Klage verweigert wird:
Das Gericht und der Richter ist Beitragszahler also parteiisch.
Der Richter bringt die Argumente die eigendlich vom Beklagten kommen müssen.
Der Richter argumentiert, dass er an das BVerwG gebunden ist.
So, das ist alles was mir auf die Schnelle einfällt.
Viel Erfolg und bitte eine Bericht von der Verhandlung
PS zum Lesen:
DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14280.msg95614.html#msg95614