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  • GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr: 04. Januar 2018

Autor Thema: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr  (Gelesen 11551 mal)

s
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Moin liebe Fans des NDR, bei mir gehts denn auch los mit der Show :-)

VG Hamburg
04.01.2018
10 Uhr
Saal 3.02
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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Ich werde dabeisein ... als Publikumszeuge.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Wird vorher in Hamburg noch ein Runder Tisch im Dezember stattfinden ?
Dann wäre es gut, die Unterlagen mitzubringen, damit wir uns die Sachlage genau anschauen können.


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Am 21.12. wird noch ein Termin stattfinden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
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ginge außnahmsweise schon der 14.12.? Wir wollten eigentlich am 22. schon nach meinen Schwiegereltern fahren :-(


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@samson_braun: Das wird schwierig, da wir den Termin beim letzten Treffen schon ins Auge gefasst haben. Vielleicht ein "Sondertreffen" irgendwo anders am 14.12. ?


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s
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das ginge natürlich auch. Vorschlag?


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Inzwischen haben wir uns hinsichtlich der anstehenden Verhandlung besprochen. Mal sehen, was übermorgen passiert.

Die Verhandlung ist öffentlich, d.h. es kann jeder kommen und zuschauen:

VG Hamburg
04.01.2018
10 Uhr
Saal 3.02
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2018, 10:16 von Bürger«

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ich wünsche alles Gute :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

s
  • Beiträge: 236
DAS RESUMEE:

vorweg: wie zu erwarten war.

Der erste Prozess wäre wohl in der Rubrik "was passiert wenn es schon passiert ist?" zu verstehen. Dort war eine Vollstreckung bereits während der Klagefrist durchgezogen - lt. Gericht damit der Klagegrund erledigt. Angegriffen waren die Kasse.Hamburg als auch der NDR als Beigeladener. Recht interessante herangehensweise des Klägers mit einigen Punkten mit hoffentlich keinem weiteren Nachspiel. Übliches blabla Ndr ist Behörde etc. Schade gelaufen für ihn - er wird aber wiederkommen - hatter versprochen. Er würde sich auf offensichtlich über ein paar Wochen Staatsurlaub freuen - hatter jedenfalls den NDR drum gebeten. Die Anzahl der Zuschauer sprengte schon etwas den Rahmen - das Richterlein war schon etwas beeindruckt.

Nach kurzer Pause wurde Person S verhandelt. Naja verhandelt trifft es nicht wirklich. Person S hatte alle seine guten Argumente vorgetragen, jedenfalls lt. Rückmeldung der Zuschauer, konnte aber nicht durchdringen, da das Richterlein seine vorherrschende Meinung schon kund getan hatte und davon auch nicht abweichen wollte. Hr. NDR Vertreter war ob der vielen direkten Fragen von Person S ziemlich irritiert und schwamm ordentlich. Der Richter sah sich nicht genötigt gewisse rechtliche Fragestellungen zu beantworten und wiegelte alles ab - auch die Aussetzung. Selbst das OVG Hamburg hat ausgesetzt mit dem Verweis auf verfassungsrechtliche Fragen. Da wurde dann begründet, Person S sei ja nicht vor dem OVG sondern dem VG. Er teilt die Meinung nicht, da seine Kammer einen Beschluss in 2014 gefasst hat und sich seiner Meinung nach nichts am Sachverhalt geändert hat. Tcha da war dann irgendwann die Luft raus und es wurde Person S noch ein wenig Zeit eingeräumt für weitere Fragen. Person S hat da nicht weiter drauf reagiert von wegen rechtlichem Gehör etc. Person S´s Fehler. Nach kurzer Pause wurde dann das "Urteil" verkündet - abgelehnt wie zu erwarten war. Mal sehen wie jetzt die schriftliche Begründung aussieht - Person S wird auf jeden Fall weitermachen. Vor allen Dingen weil das Richterlein zum Schluss noch "emotional Nachgetreten" hat. Das wird Person S so nicht auf sich sitzen lassen.

Aber: es waren noch mehr Zuschauer da als in der ersten Verhandlung. Ganz vielen Dank hierfür. Person S hat sich dadurch wahrlich gestärkt gefühlt. Es mussten sogar einige wieder rausgehen - so muss das weitergehen. Präsenz zeigen macht Eindruck.

Vielleicht wollen ja einige andere Zuschauer den Bericht etwas ergänzen.


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(Paul Schreyer)

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Es mussten sogar einige wieder rausgehen - so muss das weitergehen.
Wurden diese vom Richter gebeten raus zu gehen? Oder sind diese wegen sichtbarer Überfüllung freiwillig gar nicht erst in den Gerichtssaal gekommen? Es gibt da durch aus einen Unterschied, einfach mal nach Berufung suchen mit dem Stichwort fehlende Öffentlichkeit bzw. respektive ähnlich.

Anm.Mod.seppl: Aufgrund des Fluchtwegproblems mussten mindestens 3 Personen den Saal auf richterliche Anweisung verlassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2018, 16:42 von DumbTV«

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Da sämtliche Stühle im Zuschauerbereich belegt waren, haben sich viele Leute einfach auf den Boden gesetzt. Der Richter hat dann einen "Fluchtweg" verlangt.

Handys mussten ausgeschaltet werden. Schließlich kam noch der Hinweis auf mögliche polizeiliche Maßnahmen gegen die Zuschauer. Einem Mitstreiter wurde das ganze Gehabe zuviel und er rief laut, der Kläger möge den Richter ablehnen. Bevor der Richter noch Gelegenheit hatte, den Mitstreiter des Saales zu verweisen, ging dieser freiwillig. 

Die nächste mündliche Verhandlung mit dem NDR findet beim VG Hamburg am Freitag, 12.01.18 um 10.00 Uhr statt.

Seitens des Geschäftszimmers wurde mir gesagt, dass größere Zuschauergruppen am Besten vorher angemeldet werden, da wieder ein kleiner Saal vorgesehen ist.


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  • Beiträge: 984
Sicherlich könnte man noch mehr über den Verlauf der heutigen Verhandlung berichten. Allerdings beabsichtigt der Kläger über seinen Anwalt beim OVG Hamburg die Zulassung der Berufung zu beantragen. Dieser Antrag muss begründet werden. Daher ist es taktisch unklug, vor Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung etwaige zu monierende Punkte öffentlich zu diskutieren. Ansonsten könnten diese Punkte noch in der schriftlichen Urteilsbegründung abgehandelt werden.

Für alle zur Info:

§ 124a Verwaltungsgerichtsordnung
Zulassung der Berufung; Fristen; Verfahren bei Antrag auf Zulassung
https://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html


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G
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Anm.Mod.seppl: Aufgrund des Fluchtwegproblems mussten mindestens 3 Personen den Saal auf richterliche Anweisung verlassen.

§ 138 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__138.html
Zitat
Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn
[...]
5.  das Urteil auf eine mündliche Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
[...]

Der Richter hätte in einen größeren Saal umziehen oder anderweitige Maßnahmen ergreifen müssen, um die Teilnahme der Öffentlichkeit zu ermöglichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 03:02 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...zwar bezogen auf Strafverfahren, aber bzgl. Öffentlichkeit/ unberechtigter (bzw. ggf. anders zu lösender) Raumverweise siehe u.a. auch unter

law blog, 14.05.2012
Keine Notizen im Gerichtsaal
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/05/14/keine-notizen-im-gerichtsaal/
Zitat
Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende wacht über die Ordnung im Saal, und je nach persönlicher Empfindsamkeit eckt er mit seinen Vorstellungen schon mal bei den sonstigen Anwesenden an.

Über Marotten diverser Richter kann man jedenfalls immer mal wieder was lesen. [...]

Strafverteidiger freuen sich übrigens, wenn sich der Richter mit vermeintlich renitenten Zuschauern streitet. Fliegen diese nämlich unberechtigt raus, ist die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht mehr gewahrt. Das ist ein absoluter Revisionsgrund - leichter kriegt man ein Verfahren nicht neu aufgerollt.

Als ich zuletzt so einen Krach miterlebte, ging er übrigens zu Gunsten eines Herrn aus, der sich auf Nachfrage des Richters als “Bürgerjournalist” vorstellte. Der Richter drohte zwar mit dem Rausschmiss und einem Ordnungsgeld. Doch der Zuschauer schrieb ungerührt weiter mit und erklärte, man müsse ihn schon raustragen, wenn er aufhören soll. Der Richter schwieg eine Minute. Man konnte förmlich sehen, wie es in ihm arbeitete.

Schließlich setzte er die Verhandlung fort, als sei nichts gewesen. Der Bürgerjournalist schrieb bis zum Ende mit, und ich hatte eine Revisionsgrund weniger.


zum Autor
Udo Vetter
https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter
Zitat
Udo Stephan Vetter[1] (* 24. Dezember 1964 in Buchbach, Steinbach am Wald) ist ein deutscher Rechtsanwalt, vorwiegend tätig als Strafverteidiger,[2] und Lehrbeauftragter an der Hochschule Düsseldorf,[3] der durch seinen Blog law blog[4] und durch Zitierungen, Interviews und Auftritte als Rechtsexperte bekannt wurde. Beachtung fanden zudem seine Vorträge bei Veranstaltungen des Chaos Computer Clubs. [...]


Danke an PersonX für den externen Hinweis ;)


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