Das ist sind nicht die Zehn Gebote in Hinkelstein gemeißelt!
Das ist eure Arbeitsgrundlage.
In Anbetracht des Zeitdruckes unter dem einzelne Betroffene stehen, war es erforderlich jetzt den Anfang zu machen.
Die Einstellung der ersten Teile erfolgt daher auch jetzt, damit ihr euch in Ruhe vorbereiten könnt.
Schwerpunkt ist wie gesagt der Datenschutz. Das jejejejejeht jar nich und muss aufhören.
Epochaler Datenskandal und der sich noch ausbreitet!!!!!!
Generell müsst ihr natürlich eure "persönliche Note" einbringen.
Was dem Einzelnen also nicht zusagt, dass betrifft auch die dargestellte Rechtsauffassung, entsprechend ändern.
Ziel ist es, dass ihr entweder in Gruppen (Runde Tische) oder als Einzelpersonen die Verfassungsbeschwerde anhand eures persönlichen Lebenssachverhaltes entwickelt.
Rechtlicher Begriff i.S.d. RBS TV wäre der Festsetzungsbescheid, gegen den Mensch in der Realität vorgeht.
Ich betrachte den aber eher als "Feststellungsbescheid" und als REALAKT, also nicht als Verwaltungsakt.
Realakt Definition, link:
https://www.iurastudent.de/definition/realakteMit den auch zitierten Urteilen habt ihr eine solide Grundlage um weiter zu entwickeln.
Die Verfassungsbeschwerde ist in Anbetracht der verschiedenen "Landesgesetze" und "Verwaltungsvorschriften" also nicht abschließend und umfassend.
Das geht auch ehrlich gesagt gar nicht. Selbst "Stand Heute" finden WIR ALLE noch Urteile im Forum usw... die eingearbeitet werden müssten.
Daneben muss auch ständig die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung beobachtet werden.
Auch kann nicht jeder Kommentar (also i.S.v. Buchkommentar) gelesen werden.
@Sainttelemachus
ja ditt hilft als Hintergrundinfo.