Das Nachstehende ist teils auch in einem anderen Beitrag von heute.
Ausnahmsweise dopple ich den Text, weil hier eine wichtige Waffenwirkung sich abzeichnet.
Sofern ARD-Juristen wie üblich die ARDs vertreten: Wir brauchen die Namen und was sie sagten.
Hauptpunkte, auf die es inhaltlich ankommt:
- Wird Härtefallprüfung verweigert? Wie begründet?
- ... Anspruch darauf haben nämlich Niedrigverdiener und Nichtzuschauer.
- ... Die Pflicht, Bescheide vorzulegen, steht nicht im Gesetz.
- Wird über die Verjährung von nur 3 Jahren gesprochen? (Laut AO 5++ Jahre...)
- Wird über den kommenden Entscheid des Bundesverfassungsgerichts gesprochen?
. Wird verweigert, das Verfahren bis dahin irgendwie inaktiv zu belassen?
- Wird über Sozialpflicht gesprochen? Über "Kopfsteuer"? Und dass Niedrigverdiener im Mittel das Doppelte zahlen müssen im Vergleich mit normal Vermögenden, weil im statistischen Mittel: Personenzahl pro Haushalt nur die Hälfte.
Nach Möglichkeit die Kläger dazu bringen, solche Fragen zu stellen und auf Antwort der anwesenden ARD-Vertreter dringen, diese Antworten sind dann durch unseren "Maulwurf"-Besucher zu protokollieren mit Namensangabe des Sprechers.
(Namen nicht öffentlich ins Forum - bitte aber unbedingt über das Nachrichtensystem übermitteln.)
Auch sollten die Kläger die Namen erfragen, sich buchstabieren lassen, auch Vornamen erfragen und "die ladungsfähige Anschrift". Das ist ganz wichtig. Juristen wissen, was diese Frage bedeutet und sie darf nicht untersagt werden auch, wenn die Antwort offenkundig ist.
Info...
Der BR-Intendant hatte Anfang März 2017 Aufforderung erhalten, mutmaßliche vorsätzliche rechtsverletzende Fehler seiner Juristen zu unterbinden - und diese wüssten sehr exakt, worum es geht.
Dass Protokolle mit Namensangabe der Prozessvertreter hier gesammelt werden, ist erkennbar geworden - so ganz konkret mit Namensangabe mitgeteilt worden für Fall SWR / VG Freiburg.
Das wissen die ARD-Juristen nun bundesweit.
Was würdet ihr ab jetzt tun, wenn ihr ARD-Juristen seid und eure Zukunft nicht gefährden wollt? Auf die Macht des Kollektivs hoffen oder egoistisch nach Vermeidung von Vorwerfbarkeiten suchen?
Externe Anwälte kann man faktisch nicht belangen. Ob das nun als Ausweich-Strategie versucht wird, ist noch nicht gut genug belegbar. Wir behalten das im Auge.
Die Wichtigkeit der Namensangabe ist hier erst jetzt bewusst geworden.
Das wird aber sofort klar, wenn man sich in die Haut eines solchen Prozessvertreters hinein versetzt. Da ist Schluss mit dem flauen Trick "automatisch erstellte Mitteilungen bedürfen keiner Unterschrift".
Übrigens, wieso hört man nichts mehr in Sachen "Inkasso durch Verein Creditreform"?
... oder andere Private...
Das ist wohl unterblieben, weil der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags dies als unzulässig beschieden hat - wohl Ende November 2016. Sofern nun massiv externe Rechtsanwälte beauftragt werden sollten, so wissen wir, an wen wir uns wenden werden.
Auch hier beim Autor dieser Zeilen gilt die Regel bei Verwertung von Namen:
Öffentlich nicht. Intern aber gegenüber den Beteiligten darf man. Und das soll ab jetzt mit allen bekannt werdenden Prozess-Rechtsfehlern den betreffenden ARD-Juristen widerfahren. "Das waren nur die anderen" klappt nicht im Fall einer eigenmündigen Prozessvertretung mit Kurzprotokoll des Gesagten.