Sieglinde Baumert ging sogar für ihre Grundrechte und Überzeugung ins Gefängnis.
Zeigen wir dem MDR, dass wir nicht locker lassen, bis wir klare Antworten auf die Fragen bekommen haben:Fragen an den MDRFrau Sieglinde Baumert wurde in der JVA Chemnitz, Reichenhainer Straße 236 in 09125 Chemnitz auf Grund einer Erzwingungshaft untergebracht. Sie nimmt ihr Recht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahr und will die unerwünschte öffentlich-rechtliche Medienoption nicht. Eine aufgezwungene Minderung des ohnehin kleinen Medienbudgets von Frau Baumert bedeutet für sie eine finanzielle Teilhinderung und einen Zwangsverzicht der von ihr gewählten Informationsquellen. Diese finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar. Auch wenn Frau Baumert eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung nicht unterzeichnet, weil sie nach ihrem Gewissen mit ihrer Unterschrift die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen würde, nimmt sie nur ihr Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung war und wird in ein Gefängnis gesteckt.
Frage 1) Ist das für Sie in Ordnung und finden Sie das verhältnismäßig?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird über die Politiker in den Sender-Gremien und finanziell durch die von den Ministerpräsidenten gewählten KEF Mitglieder kontrolliert und beeinflusst (KEF = Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs). Alle die Wahrheit verdrehenden Textbausteine zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind mir bereits bestens bekannt. Daher bitte ich Sie davon Abstand zu nehmen.
Frage 2) Seit wann steht die Freiheit in Deutschland weit hinter einer öffentlich-rechtlichen Beeinflussungsmaschinerie, die nichts weiter als nur eine Option zur Information und Unterhaltung aus einem beinah unendlichen Meer an Quellen ist?
Auch das Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht, in dem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkennt, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch die eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Genaue Informationen vermittelt dieser Bericht eines Klägers vor dem BVerwG:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht Frage 3) Hat der MDR den Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen weil:
a) der Presserummel zu groß wurde?
b) Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?
Zusatzfrage 1: Was ist nun aus der Forderung an Sieglinde Baumert geworden?
Zusatzfrage 2/2b: Warum berichtet der MDR nicht umfassend, objektiv und unparteiisch nach §11 und §10 des Rundfunkstaatsvertrages über diesen Vorfall?
Wieso missachtet der MDR den Artikel 5 Grundgesetz (s. Punkt b)) und §11 und §10 des Rundfunkstaatsvertrages.
Zusatzfrage 3: Warum berichtet der MDR nicht über die Meinungsmanipulation zum Rundfunkbeitrag, der hier dokumentiert wurde:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)MDR Zuschauerservice
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