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Autor Thema: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin  (Gelesen 72019 mal)

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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#60: 12. November 2015, 09:24
Die Rundfunkwellen werden nicht weniger, sie verbrauchen sich nicht. Sie werden schwächer, je weiter der Sendemast entfernt ist. Es geht ja gar nicht darum, ob jemand Rundfunk empfangen kann oder nicht, auch nicht darum, ob jemand Rundfunk verwenden will oder nicht. Es geht der Politik einzig um Macht. Wer den Rundfunk kontrolliert, kontrolliert die Massen. Sogar die Gerichte können nun kontrolliert werden. Wer kontrolliert, kann lenken. Das Ergebnis sehen wir ja. Jahrelang wurde dem örR vertraut, so dass die Kontrolle des örR immer weniger wurde. Das haben die ausgenutzt, wir sind nun deren Sklaven. Die Intendanten und deren Schergen leben in Saus und Braus auf unsere Kosten. Die müssen ihre Macht ausbauen. Jetzt wird nur jagt auf Rundfunkverweigerer gemacht, irgendwann müssen die Intendanten die Rundfunkverweiger wegsperren, damit die Bevölkerung durch Angst und Repressalien gefügig bleibt. Denn die Intendanten sind für alles verantwortlich, nicht die gekauften und erpressten Politiker oder Richter. Aber die machen dieses Desaster ja willig mit. Also haben die eine Mitschuld.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#61: 12. November 2015, 09:52
Danke Roggi, für die deutlichen Worte und Deine Meinung dazu.

Ich dachte bis dato, diese Art der Kontrolle und Maßregelung gibt es nur in anderen Ländern.
Es wird mir immer klarer, was hier los ist. Ich meine das ernst- keine Ironie!

Gruß


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                                                Curt Goetz

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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#62: 12. November 2015, 12:45
@ellifh
Zitat
mangelnder Intelligenz
Das kann nicht erkannt werden.

@all

Eine PersonX war dabei, Ergänzungen zu dem Bericht sind nicht nötig, es steht dort bereits alles was wichtig ist.

Im Nachgang zur Verhandlung, und der Betrachtung der Richtung, wo es möglicherweise hingeht, und der Fragen welche Seitens des Beklagten so aufflackerten (Webseite, Firma, Geschäfte, 1 Monat Abwesenheit, und das alles ohne Kommunikationsmittel (Handy/ elektronische Geräte usw.) die Fragerei bezog sich immer weiter vom Kläger weg hin zu der Person, welche zeitweise ebenfalls die Wohnung nutzt, sei angemerkt, dass diese Punkte recht leicht zu ändern wären für den Kläger.

Auch die nachgefragte private Nutzung eines möglichen Firmenwagens, schrecklich, denn an dieser Stelle wäre für den Kläger unmittelbare Abhilfe möglich, falls die Argumentation später in die Richtung ginge, um das Unheil einer Niederlage aus Sicht der Beklagten Partei abzuwenden, dass dort das Radio ja während der Zeit der privaten Nutzung des Fahrzeuges die Möglichkeit biete den ÖRR zu nutzen.
A:) Es geht im privaten Bereich um die mögliche Nutzung des ÖRR in der Wohnung, denn nur genau das wurde typisiert.
B:) Radios könnte ein Kläger aus einem Firmenfahrzeug direkt ausbauen, so dass ein Auto ebenso kein Gerät mehr hat

Zum Thema Mitbewohner, es steht dem Kläger, nach diesem doch eher bescheidenen Vorgang vor Gericht sofort die Möglichkeit offen, dass weitere gemeldete Personen ausziehen. Das gilt dann natürlich nur für die Zukunft und wäre für die aktuelle Klage vielleicht hinderlich, jedoch würde damit ein Grund entfallen warum die Richter gestern keine Entscheidung wollten, und dass obwohl diese zwei Sachen so grundsätzlich entscheidungsunerheblich sind, weil diese so einfach aufzuheben sind.

Aber immer der Reihe nach. Es mag für 5 Richter und ebenso für die 3 Personen der beklagten Seite ;-) schlicht nicht vorstellbar sein, dass Personen keine elektronischen neuartigen Kommunikationsmittel für Ihre Arbeit in der Wohnung des Klägers benötigen, aber die Möglichkeit besteht. Damit die Klage gestern nicht im Versand verlaufen konnte wurde der Beweisantrag seitens des Klägers durch den Anwalt gestellt.
Womit die nächste Runde eröffnet wurde. Vielleicht gibt es ja ein Weihnachtsmärchen.

Durch den Kläger erfolgte keine Angabe dazu, dass die Wohnung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird.

Die Fragerei gipfelte in dem Punkt, aber die Person müsse doch mit den Angestellten kommunizieren etc..

Was folgt daraus, wer keine Geräte hat, Richterbesuch mag und auch keine berufliche Tätigkeit zu Hause verfolgt und kein Handy/Smartphone/ Tablet, Computer /PC oder sonstiges Gerät privat besitzt, sondern
nur Geräte, welche keine Möglichkeit haben TV Radio (Rundfunk) oder "Internet" (kein Rundfunk) zu nutzen, der hat, vor einem VG Gericht in Berlin, wahrscheinlich gute Karten einen Befreiungsantrag wegen "Härtefall" erfüllt zu bekommen und dass unabhängig von seinem Einkommen. Die Nachfragen im Vorfeld dazu seitens der beklagten Partei in Richtung der Richter, dass doch diese Entscheidung an ein Einkommen gekoppelt sein müsste, wurde vom Richter verneint, weil, ebenso bei der Betrachtung nach der Entscheidung von Osnabrück https://openjur.de/u/687496.html, es ein Beitrag nur geben kann, wenn es eine Gruppe gibt, welche befreit werden kann, die Höhe eines Einkommens wäre dabei unerheblich, denn es kommt nur auf den Umstand an, dass die Möglichkeit Rundfunk zu nutzen nicht besteht.

Der Rat an viele könnte jetzt sein, sofort hilfsweise einen Befreiungsantrag nach "Härtefall" stellen, mit der Angabe, dass keine Geräte vorgehalten werden, und auf die zukünftige Entscheidung am VG Berlin verweisen.
Weil in der Verhandlung anklang, dass dieses Befreiung ja nur für zukünftige Monate gelte, jedoch nicht rückwirkend. Der Anwalt erklärte darauf, im Hauptverfahren würde die Klage dann ja in der nächsten Instanz weiter gehen und die Rückforderung der Beiträge, welche bis zum Start der Befreiung zu zahlen wären zurück gefordert werden.

Edit: @ eingebaut ;-)


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#63: 12. November 2015, 12:53
@ Person X

Ich meinte mich mit mangelnder Intelligenz, damit es an der Stelle bloß kein Missverständnis gibt!!! und keinen der Prozessierenden, keinen Anwalt und keinen Mitstreiter hier im Forum ;)

Eher noch die Rechtsprechenden, man könnte sich glatt fremdschämen |-


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anne-mariechen

Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#64: 12. November 2015, 13:45
Die zweite Verhandlung ab 11:30 Uhr war dann besser besucht. Ich schätze mal, wir waren ca. 15-20 ZuschauerInnen.
Der Kläger hatte RA Bölck an seiner Seite. Der Fall war bekanntlich im August (26.8.) vom Einzelrichter M. an die Kammer zurückgegeben worden, da hier vom Gericht geprüft werden wollte, ob eine bewiesene Gerätelosigkeit und damit die Nichtnutzung von Rundfunk einen Härtefallbefreiungstatbestand nach § 4 Abs 6 Satz 1 RBStV darstellt, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung der  Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) forderte: »Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«.

Der Richter M. hat  sich durch "Augenscheinnahme" in der Wohnung (Haus) des Klägers vor einigen Tagen über das Nichtvorhandensein von Empfangsgeräten überzeugt. Eine Typisierung durch das Gesetzt darf nach § 3 GG zu Härtefällen führen. Die Anforderungen an Gruppen der Untypischen ist gering (?), somit kann § 4 Abs 6 RBStV als Härtefallregelung Anwendung finden für Wohnungsinhaber ohne Empfangsgeräte und ohne PC. Darauf zielte das Bundesverfassungsgericht am 12.12.12. (Anmerkung: Und das am 11.11.15 - Hellau nach Cottbus - der Hochburg des Brandenburger Karnevals!;-))
RA B: Eine verfassungsgemäße Auslegung erfordert die Verhältnismäßigkeit (?). Entweder § 4 Abs 6 findet Anwendung oder es ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. (Anmerkung: Genau! Entweder § 4 Abs 6 findet Anwendung oder die Zwangsabgabe ist eine Steuer und der RBStV nichtig.)
rbb: Es ist keine Anwendung einer Härtefallregelung nach § 4 Abs 6 möglich, weil der BS dies nicht prüfen kann. Es gibt zu viele mobile Geräte und zu viele Provider. Die Verhältnismäßigkeit ist durch das Ziel des Eingriffs in die Grundrechte gegeben. Wir wünschen die Parteivernehmung zum Beweisbeschluß. (Der Kläger soll beweisen, dass er keinerlei Rundfunk nutzen kann, weil er keinerlei Empfangsgeräte besitzt. Dies soll durch Befragung des Klägers, ggf. mit Vereidigung - mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen - erfolgen.)
Richter: Wir folgen dem VG Osnabrück, wonach die Zwangsabgabe eine Steuer ist, wenn es keine Befreiung für Einzelfälle / Härtefälle gibt.
++++
Dabei wird permanent auf das Vorhandensein von Geräten abgestellt, obwohl das doch keine Rolle (mehr) spielen sollte.
Bleibt tapfer!

Da gibt es wohl noch einige Lücken im diesem RBStV. Auf einmal ist die Wohnung nicht das Maß der Dinge, sondern wieder das vorhandensein eines Rundfunkgerätes. Vielleicht wollte der Richter aus lauter richterlichen Frust mal raus, an die frische Luft auf Staatskosten und hat deshalb einen Kundenbesuch abgestattet.

Wenn man als Richter jeden Tag so seine Mitbürger betrügen muss, dann steigt das schon in den Kopf und die Birne brennt, oft auch die Sicherung durch.

Ich kenne das von einer Klage mit Schimmel in der Wohnung. Der Richter kam zur Wohnungsbesichigung im Hochsommer, als alles trocken war und meinte es ist ja nichts vom Schimmel zu sehen. Als ich Ihm die verschimmelten Bretter in der Garage gezeigt habe meinte er, die wären ja gar nicht in der Wohnung. Ja klar die lege ich ja täglich mir auf den Tisch.

Vor Gericht habe ich dem Typ gesagt, mir reichts er soll jetzt schnell die Verhandlung beenden, ich kann sein Gesicht nicht mehr sehen, ich brauche da ein anderes Gesicht, sprich einen anderen Richter der sich nicht so dumm anstellt. Hab meine Tasche gepackt und bin raus aus dem Gerichtsaal und habe den Richter mit meiner Anwältin sitzen lassen. Man muss sich ja nicht von jedem verkalten Gehirn verarschen und für Dumm verkaufen lassen.

Und diese VW-Richter produzieren unüberlegt rechtlich haltlose Textbaustein-Urteile und dann führen Sie in den folgenden Urteilen die Anzahl der nicht zum Sachverhalt und zur Klage gehörenden Urteile auf und wollen damit dem Kläger aufzeigen, wieviel Unrecht er mit seiner Begründung hat. Und sowas nennt sich RECHTSPRECHUNG. Ich würde mich da schämen, aber diese Richter kommen sich geehrt vor.

Als nächstes kommt vom RF der nächste RÄStV und darin wird beschrieben alle bisherigen gerichtlichen Entscheidungen haben die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#65: 12. November 2015, 15:22
Wer den Rundfunk kontrolliert, kontrolliert die Massen.
Aber nur die, die auch Rundfunk konsumieren. Ist also ein eher fragwürdiges Argument; eine Rundfunknutzungspflicht hat es nämlich nicht. es geht also weniger um Kontrolle der Massen, sondern eher um Abzocke, wenngleich nicht in Abrede gestellt wird, daß jene Leute, die trotzdem Rundfunk konsumieren, damit beeinflusst werden können.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#66: 12. November 2015, 16:01
Laut RBStV ist die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Fahrzeug massgebend. Die vielen bohrenden Fragen zu Empfangsgeräten aller Art sind berechtigt, da es sich in diesem Fall um einen Härtefallantrag wegen fehlender Empfangsmöglichkeit aufgrund fehlender technischer Gerätschaften handelt. Wird die Klage so begründet sind diese ganzen Fragen "normal".

Was ich jedoch fett finde ist das ein BS-Mitarbeiter Fragen gestellt hat. Da hätte ich sofort das Entfernen eines nicht rechtsfähigen BS-Mitarbeiters beantragt. Man sollte es bei zukünftigen Verfahren gleich am Anfang anmerken, so das es keine billigen Zwischenrufe gibt.



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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#67: 12. November 2015, 16:11
Schon so ein Ding, dass ausgerechnet ein nicht verfahrensbevollmaechtigter Vertreter des Beitrags"service", der weder Klaeger noch Beklagter ist, sich ueberhaupt in die Befragung einmischt, und dazu noch so penetrant wie dieser Typ. Aber das ist ein hervorragendes Beispiel dafuer, wie massiv diese Institution in die Privatsphaere der "Demokratieabgebenden" hineinschnueffelt.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#68: 12. November 2015, 17:15
Wer den Rundfunk kontrolliert, kontrolliert die Massen.
Aber nur die, die auch Rundfunk konsumieren. Ist also ein eher fragwürdiges Argument; eine Rundfunknutzungspflicht hat es nämlich nicht. es geht also weniger um Kontrolle der Massen, sondern eher um Abzocke, wenngleich nicht in Abrede gestellt wird, daß jene Leute, die trotzdem Rundfunk konsumieren, damit beeinflusst werden können.
Wir haben fast 90%Rundfunkteilnehmer in Deutschland. Unser bisschen Widerstand wird totgeschwiegen und wir werden zu allem Überfluss auch noch so schlecht gemacht durch "Schwarzseherparolen", dass der Widerstand schwerer wird. Die Abzocke gelingt doch gerade erst wegen den von mir genannten Gründen:
die Massen unterdrücken.
Vorgehensweise:
Politiker auf seine Seite ziehen, indem sie wiedergewählt werden durch vorteilhafte Berichterstattung
Politikern ein kompliziertes Regelwerk unterjubeln, was sie nicht verstehen und trotzdem unterschreiben
Politiker beeinflussen, sie mögen die Gerichte auf Kurs bringen
Den zahlenden Bürger tätscheln, den Zahlungsverweigerer knechten

Wer fernsieht, lässt sich darauf ein, dass sein Gehirn träge wird und anfällig für Manipulation. Solche Leute wollen ihre Ruhe haben und sind froh über jeden, der diesen angeblich so wichtigen Mist mitfinanziert. Widerstand ist von Rundfunkteilnehmern nicht zu erwarten.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#69: 12. November 2015, 17:42
(...)
Widerstand ist von Rundfunkteilnehmern nicht zu erwarten.

Das ist richtig Roggi. Wir können jedoch auf die millionenfache Unterstützung der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer rechnen. Soweit die Zeitungen und Online-Medien über uns oder die Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung berichten, wird deutlich mehr interessante Bewegung aufkommen.
 
Zurzeit wird die Berichterstattung über uns annähernd komplett unterdrückt. Noch!!!


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#70: 12. November 2015, 19:25
Wir haben fast 90%Rundfunkteilnehmer in Deutschland.

Genau! Und das absolut und objektiv und subjektiv und ungefähr.
Mensch, Roggi! Du bist doch der Gute! Danke Roggi für Deine guten Beiträge! Echt!
Und auch von den 90% wehren sich viele (z.B. Unternehmer, Zweitwohnungsbetroffene Mehrfachzahler, Gewissens- und Grundrechteverteidiger) Wirklich! Wir sind nicht allein! Also: Tapfer bleiben. Den Humor pflegen. Unterstützen.
@all: Olaf sammelt jetzt Geld -> http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/  und bei http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ sind jetzt über 33,3333333% erreicht.
Macht's gut, Nachbarn!



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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#71: 12. November 2015, 21:57
Mein Eindruck: Die Kläger werden behandelt, als seien sie die Angeklagten. Die Beweislast liegt immer beim Kläger. Die Feststellungen macht immer der Richter. Dabei wird permanent auf das Vorhandensein von Geräten abgestellt, obwohl das doch keine Rolle (mehr) spielen sollte.
Bleibt tapfer!

Ich denke das siehst Du etwas zu negativ. Es geht m.E. bei der Strategie von RA B. darum mit dem Befreiungstatbestand "Ich habe gar keinen Fernseher" die Absurdität des neuen Beitrags herauszuarbeiten. Denn zu Zeiten der Gebühr gab es diesen Befreiungstatbestand bereits. Jeder konnte sich abmelden der kein Empfangsgerät bereithielt.
Mit dem der Novellierung der Gebühr zum Beitrag dachten die  Herren Sie können zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einem werden keine Gebührenbeauftragten / Schnüffler mehr benötigt (Kosteneinsparung) und zum anderen generieren Sie durch die Reform Mehreinnahmen ohne das das Angebot geändert/erweitert wird.
Und ja, dazu muss der Kläger Beweis anbieten um die Tatbestände, die zu seiner begehrten Befreiung führen sollen nachzuweisen.

Obwohl die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sogar von Beteiligten im Vorfeld der Formulierung des 15. Rundfunkbeitragssstaatsvertrag angezweifelt wurde – siehe beispielsweise 17. KEF-Bericht, Tz. 298; Eicher, Reform der Rundfunkfinanzierung, S. 221 – wurde der Rundfunkbeitrag in dieser Form den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt.
Auszug Tz.298:„In diesem Zusammenhang hat die Kommission davor zu warnen, ein mit erheblichen rechtlichen Risiken behaftetes Finanzierungsmodell zu konzipieren. Das von verschiedenen Protagonisten verfolgte Modell einer – nicht mehr gerätebezogenen – „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ wirft sowohl (finanz-)verfassungsrechtliche als auch gemeinschaftsrechtliche Probleme auf. Darauf hat die Kommission frühzeitig sowohl die Rundfunkkommission der Länder als auch die Rundfunkanstalten aufmerksam gemacht. Eine abschließende Würdigung einer „Haushalts- und  Betriebsstättenabgabe“ kann indes nur auf der Basis einer Konkretisierung dieses Modells unter Ausformulierung der relevanten Tatbestände – insbesondere im Hinblick auf Gebührenpflicht und -befreiung– vorgenommen werden.  Aufgrund der vorgenannten Gesichtspunkte erscheint es sinnvoll, bei den Reformüberlegungen die Möglichkeiten einer Modifikation der gegenwärtigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr nicht aus dem Auge zu verlieren.“

Jahre später entwickelt sich in der Rechtssprechung genau dieser Focus.

Denkt doch mal weiter. Sollte diese Strategie erfolgreich sein und das Nichtvorhandensein von Rundfunkgeräten zur Befreiung führen - dann wird auch ein Verfahren dafür beim BS eingeführt. Evtl. nennt sich das dann wieder "Abmeldung". Die Ironie an der Geschichte ist - dann haben wir faktisch wieder eine Gebühr. Und wie will der BS sicherstellen das wirklich kein Gerät vorgehalten wird?
Richtig: GEZ Schnüffler werden wieder ins Feld geschickt um Beute zu mache. Ich glaube nicht daran da Richter an den VG die Rolle der Gebührenschnüffler übernehmen wollen.
Dann müsste die Richterschaft personell erheblich aufgestockt werden.

Die andere Alternative zur Befreiung ist der Aussage des Richters zu entnehmen. Wenn es keinen Kreis der Nichtempfänger gibt dann ist es auch kein Beitrag. Dann wäre es eine Steuer.

So nun haben die ÖR die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ich bin gespannt wie es ausgeht.

Vielen Dank von hier an RA Bölck - er macht bislang einen sehr guten Job.
Ich hoffe das er nicht als Uboot noch vor der entscheidenden Schlacht "umgedreht" wird.



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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#72: 12. November 2015, 22:04
@Roggi

Das klingt mir zu pessimistisch. Ich würde nicht schreiben, dass wir Sklaven wären und keine Wahl hätten. Macht kann nur jemand über dich ausüben, dem du diese Macht auch zugestehst. Wer zwingt denn die Leute, den Mist im Fernsehen zu schauen? Das machen sie freiwillig!

Frei nach Gandhi:
Kein Volk kann über längere Zeit unterjocht werden, wenn es nicht irgendwie an seiner eigenen Unterjochung teilnimmt.

Es gibt keine Macht ohne Gehorsam!

Du schreibst noch:
"Denn die Intendanten sind für alles verantwortlich, nicht die gekauften und erpressten Politiker oder Richter."

Schuldig sind für den Rundfunkstaatsvertrag die Politiker, die ihn unterschrieben haben. Warum nimmst du sie in Schutz? Haben die Intendanten den Vertrag unterzeichnet und abgesegnet? Wurden die Politiker unter Druck gesetzt, ihn so zu verabschieden? Falls ja, hätten Sie als Staatsmacht Mittel gehabt, diesen abzuwehren (Anzeigen, Verhaftungen usw.)? Wären Sie als gewählte Volksvertreter überhaupt tragbar, wenn sie sich erpressen lassen würden? Die Intendanten haben nur Angebote gemacht. Ich hoffe, du weißt ungefähr worauf ich hinaus will.

Richter oder auch Politiker, die erpresst werden würden, hätten genug Möglichkeiten, dagegen einzuschreiten; wenn sie denn wollten. Glaubst du allen Ernstes ein Politiker oder Richter hätte nicht die Macht dazu, mal eben eine Hundertschaft oder ein SEK anzuforden? Wenn sie das WOLLEN, geht das ganz fix.

Es hört sich immer bei vielen hier so an, als ob Politiker nur die Opfer wären. Woher kommt dieser Irrglaube? Politiker sollen das umsetzen, was die Mehrheitsmeinung der Bürger ist. Das ist Demokratie. Wenn sie das nicht können oder wollen, gehören sie abgewählt. Politiker haben Diener zu sein, keine Führer. Als Bürger wählt man Diener, die einem Rechenschaft abzulegen haben. Wer unmündig ist, der wählt Leute, die für ihn Entscheidungen treffen. In Deutschland gibt es so viele Unmündige, so dass wir solche Zustände wie jetzt haben.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#73: 12. November 2015, 22:06
Diese "peinliche" Befragung gebe ich hier nicht wieder. Bei der Befragung nahm auch der "Kollege" vom BS teil, obwohl dieser doch gar keine Verfahrensvollmacht hatte. Sehr seltsam!) Nun: Am Ende der Befragung gab es nochmals eine Unterbrechung / Beratung, die zum Ergebnis hatte, den Kläger nicht zu vereidigen.

Was ist denn dort passiert? Du scheinst ja absichtlich die Details nicht zu nennen. Das war wohl für den Kläger unvorteilhaft?
Kannst Du evtl. mehr dazu schreiben? Warum wurde der Kläger nicht vereidigt?


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#74: 12. November 2015, 23:06

Zitat
rbb: Es ist keine Anwendung einer Härtefallregelung nach § 4 Abs 6 möglich, weil der BS dies nicht prüfen kann. Es gibt zu viele mobile Geräte und zu viele Provider.
  ;D

Klar kann geprüft werden!!!!  >:(
Es kann ja der ö. r. R. Kodiert werden, dann hat sich die Sache erledigt!!

Warum muss ein nicht Nutzer  beweisen, das er keine Geräte vorhält, mit dem man Rundfunk empfangen kann? Warum nicht andersrum?
Was beweist dann, wenn ein nicht Nutzer des ö. r. R. z.B. ein Radio hat, ist damit bewiesen, das er den ö. r. R. konsumiert? Gibt es keine anderen Sender? Damit ich nicht bezahlen muss, muss ich das Radio in den Müll schmeißen? (mein Eigentum) Was ist dann mit dem Artikel 2 GG (1), wenn ich gerne einen freien Sender hören möchte? Um über einen Musik – Sender an Neuerscheinungen zu kommen.
Was ist mit Artikel 5 GG (1), die ungehinderte freie Wal der Information? Wenn ich alle Geräte in den Müll schmeißen muss, werde ich nicht durch ARD ZDF usw. eingeschränkt, weil die glauben, das ihr Programm so klasse ist, das man deren Nutzen nicht widerstehen kann? Papelapap!! >:( >:(

Es wird mit aller Macht versucht, Rundfunknichtnutzer zur Zahlung zu zwingen, mal ist es die Wohnung, dann wieder die Geräte oder ja nicht, aber das Auto, nee doch das Zimmer, oder die Betriebsstätte, oder doch wieder nicht, aber dann der Besuch oder Mitbewohner.... Oder ist der NAVI am Motorrad auch BEITRAGSPFLICHTIG?? Das Kommunikationssystem von Helm zu Helm, kann ja sein, das die Feldstärke der Signale so stark sind, das man kurzzeitig Radio hört!?
MAN, WAS FÜR EINSCHWACHSINN, mit dem man sich abgeben muss!!
HALLO!!! "BS" und so, Kodieren!!! ENDE!!

Ohmanoman


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