Wie hier bereits angemerkt wurde, hat das VG Berlin am 22.04.2015 nicht nur im privaten Bereich ein (vom Gericht sog.) "Musterurteil" gestrickt - Az.: 27 k 310.14, sondern auch ein weiteres
Urteil - Az. 27 k 357.14, welches vom Gericht vermutlich als "Musterurteil" im nicht-privaten Bereich gehandelt wird.
Laut
dejure.org hat das VG Berlin am 20.07.2015 eine weitere Entscheidung in dieser Sache getroffen.
Sucht man nach dem Az. 27 k 357.14, so verrät beck-online, dass es sich um ein weiteres Urteil handelt. Leider ist es dort nicht einsehbar ohne einen Account zu haben (welcher vermutlich kostet).
Die Umstände, wieso die Sache an das VG Berlin zurückverwiesen wurde, wären vielleicht interessant. Sind vermutlich dem neuen Urteil vom 20.07.2015 entnehmbar (?)
Möglicherweise interessiert es ja den einen oder die andere, insb. den Gewerbetreibenden ...
Falls jemand das neue Urteil in die Griffels bekommt, bitte hier (oder vielleicht besser in einem separaten Thread?) teilen. Danke.