@ellifh
mangelnder Intelligenz
Das kann nicht erkannt werden.
@all
Eine PersonX war dabei, Ergänzungen zu dem Bericht sind nicht nötig, es steht dort bereits alles was wichtig ist.
Im Nachgang zur Verhandlung, und der Betrachtung der Richtung, wo es möglicherweise hingeht, und der Fragen welche Seitens des Beklagten so aufflackerten (Webseite, Firma, Geschäfte, 1 Monat Abwesenheit, und das alles ohne Kommunikationsmittel (Handy/ elektronische Geräte usw.) die Fragerei bezog sich immer weiter vom Kläger weg hin zu der Person, welche zeitweise ebenfalls die Wohnung nutzt, sei angemerkt, dass diese Punkte recht leicht zu ändern wären für den Kläger.
Auch die nachgefragte private Nutzung eines möglichen Firmenwagens, schrecklich, denn an dieser Stelle wäre für den Kläger unmittelbare Abhilfe möglich, falls die Argumentation später in die Richtung ginge, um das Unheil einer Niederlage aus Sicht der Beklagten Partei abzuwenden, dass dort das Radio ja während der Zeit der privaten Nutzung des Fahrzeuges die Möglichkeit biete den ÖRR zu nutzen.
A:) Es geht im privaten Bereich um die mögliche Nutzung des ÖRR in der Wohnung, denn nur genau das wurde typisiert.
B:) Radios könnte ein Kläger aus einem Firmenfahrzeug direkt ausbauen, so dass ein Auto ebenso kein Gerät mehr hat
Zum Thema Mitbewohner, es steht dem Kläger, nach diesem doch eher bescheidenen Vorgang vor Gericht sofort die Möglichkeit offen, dass weitere gemeldete Personen ausziehen. Das gilt dann natürlich nur für die Zukunft und wäre für die aktuelle Klage vielleicht hinderlich, jedoch würde damit ein Grund entfallen warum die Richter gestern keine Entscheidung wollten, und dass obwohl diese zwei Sachen so grundsätzlich entscheidungsunerheblich sind, weil diese so einfach aufzuheben sind.
Aber immer der Reihe nach. Es mag für 5 Richter und ebenso für die 3 Personen der beklagten Seite ;-) schlicht nicht vorstellbar sein, dass Personen keine elektronischen neuartigen Kommunikationsmittel
für Ihre Arbeit in der Wohnung des Klägers benötigen, aber die Möglichkeit besteht. Damit die Klage gestern nicht im Versand verlaufen konnte wurde der Beweisantrag seitens des Klägers durch den Anwalt gestellt.
Womit die nächste Runde eröffnet wurde. Vielleicht gibt es ja ein Weihnachtsmärchen.
Durch den Kläger erfolgte keine Angabe dazu, dass die Wohnung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird.
Die Fragerei gipfelte in dem Punkt, aber die Person müsse doch mit den Angestellten kommunizieren etc..
Was folgt daraus, wer keine Geräte hat, Richterbesuch mag und auch keine berufliche Tätigkeit zu Hause verfolgt und kein Handy/Smartphone/ Tablet, Computer /PC oder sonstiges Gerät privat besitzt, sondern
nur Geräte, welche keine Möglichkeit haben TV Radio (Rundfunk) oder "Internet" (kein Rundfunk) zu nutzen, der hat, vor einem VG Gericht in Berlin, wahrscheinlich gute Karten einen Befreiungsantrag wegen "Härtefall" erfüllt zu bekommen und dass
unabhängig von seinem Einkommen. Die Nachfragen im Vorfeld dazu seitens der beklagten Partei in Richtung der Richter, dass doch diese Entscheidung an ein Einkommen gekoppelt sein müsste, wurde vom Richter verneint, weil, ebenso bei der Betrachtung nach der Entscheidung von Osnabrück
https://openjur.de/u/687496.html, es ein Beitrag nur geben kann, wenn es eine Gruppe gibt, welche befreit werden kann, die Höhe eines Einkommens wäre dabei unerheblich, denn es kommt nur auf den Umstand an, dass die Möglichkeit Rundfunk zu nutzen nicht besteht.
Der Rat an viele könnte jetzt sein, sofort hilfsweise einen Befreiungsantrag nach "Härtefall" stellen, mit der Angabe, dass keine Geräte vorgehalten werden, und auf die zukünftige Entscheidung am VG Berlin verweisen.
Weil in der Verhandlung anklang, dass dieses Befreiung ja nur für zukünftige Monate gelte, jedoch nicht rückwirkend. Der Anwalt erklärte darauf, im Hauptverfahren würde die Klage dann ja in der nächsten Instanz weiter gehen und die Rückforderung der Beiträge, welche bis zum Start der Befreiung zu zahlen wären zurück gefordert werden.
Edit: @ eingebaut ;-)