@marga
Zum gefühlt millionsten Mal -> Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union -> verbindlich gemäß Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union-> hat der Bürger im Bereich Meinungs- und Informationsfreieht, daß Recht, ohne behördliche Einwirkung ...
Ich verstehe nicht, wie jemand mit dem Datenschutz kommt, aber schon das Grundrecht nicht wahrnehmen will.
Ihr wurschtelt Euch durch niedere Gerichte, obwohl es mit Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union den Punkt hat, alles zu kippen.
Nicht einer von Euch kommt auf die Idee, beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ob der Verletzung europäischen Grundrechts vorzulegen.
Es wäre eine Bloßstellung des Bundes par excellence, würde das BVerfG diese Beschwerde übergehen und darüberhinaus Zeichend afür, daß Deutschland von Europa nix hält.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;