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Autor Thema: Argumente zum Weiterdenken 1 -n, Inhaltsübersicht  (Gelesen 15130 mal)

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  • Beiträge: 116
Die Gebühren für das Radiohören überweise ich wie bisher per Dauerauftrag, da ich dieses Medium im Gegensatz zum TV nutze.
Daher widerspreche ich Ihrem Beitragsbescheiden vom ….. einschließlich der Säumniszuschläge aus den folgenden Gründen, die je nach Erkenntnisstand noch ergänzt werden.


Argumente zum Weiterdenken 1


1.  Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist als selbst konstruiertes Selbst-Ermächtigungs-gesetz abzulehnen.

2.  Mein Vorschlag für weiteres Abkassieren nach Belieben: BahnStaatsVertrag

3.  Gleichheitssatz, Artikel 3 GG: Ungleichbehandlung muss durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein.

4.  Ich widerspreche der von Ihnen verkündeten allein selig machenden aufklärerischen
und demokratiefördernden Funktion des Fernsehens.

5.  Prof. Neill Postmann: Fernsehen hat keine aufklärerische Funktion sondern infantilisiert die Gesellschaft: Buchtitel 1986: Wir amüsieren uns zu Tode.

6.  TV als verordnete Wahl- bzw. Manipulationsplattform für Politiker und Parteien

7.  TV ist in seiner vorgeblich demokratiefördernden Funktion austauschbar und damit verzichtbar.

8.  Ein undemokratisches, keine Wahlfreiheit einräumendes, totalitäres System Geld einzutreiben kann schon im Ansatz nicht die Demokratie fördern sondern Demokratieverdrossenheit.

9.  Habe die ungefragte Einspeisung des Fernsehprogramms ins Internet nicht bestellt. Ihr Inkassogebahren aufgrund Ihrer Angst vor möglichen Schwarzsehern ihrer aufgedrängten Leistung ist illegitim.


Weitere Beispiele zur Verdeutlichung der Absurdität Ihrer Konstruktionen, die sofort die Polizei auf den Plan rufen würde:

10.  Ein Straßenmusiker, der Passanten mit ähnlich widersinnigen Konstruktionen in die Zahlungspflicht nehmen zu wollte.

11.  Ein Händler, der Passanten für die Präsentation seine Waren im Fenster Geld für abnötigt.

12. Ungefragtes Einspeisen von Bier in die Hauswasserleitung in Verbindung mit Beitragspflicht auch für Antialkoholiker.

13.  Auch wegen des Besitzes eines Brotmessers müsste jeder prophylaktisch in Haftung genommen werden, weil es gegen jemanden gerichtet werden könnte.

14.  Niemand, auch keine Körperschaft öffentlichen Rechts, kann für etwas, das lediglich ein Angebot ist, Bezahlung verlangen.

15. 1.800.000 Deutsche wollen aus verschiedenen Gründen nie fernsehen.
WAZ 24.04.1999


Argumente zum Weiterdenken 2

16.  Verbrauchsabhängige Gebühr wie im Pay-TV wäre seit Jahren möglich.

17.  Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) warnt seit Jahren vor Fernsehsucht als nicht stoffgebundene Sucht.

18.  Symptome, Entstehung und Teufelskreis der Fernsehsucht

19.  Körperliche, psychische und soziale Folgen der Fernsehsucht

20. Offensichtliche Selbstbetroffenheit von Fernsehsucht bei Fernseh-produzierenden und -abrechnenden
 
21.  Bei den Fernsehmachenden, Parlamentsmitgliedern, die das RBStV verabschiedet haben, und den Geldeintreibern, die dies aus Überzeugung tun, ist Fernsehen zum Selbstzweck geworden, da sie aktiv durch die Produktion und passiv durch den Konsum betroffen sind.

22.  Prof. Dr. Hüther „Fernsehen verändert zwangsläufig unser Gehirn“:
Welche Faktoren zusammen eintreten müssen, damit Fernsehen wirklich dumm macht ?
Inwiefern hat sich unser Gehirn vor lauter Fernsehen bereits verändert ?

23.  Das Verschweigen der in den Punkten 17 bis 20 dargestellten Suchtgefahren und deren Folgen für Veränderungen der Persönlichkeitsstruktur und hirnorganischer Prozesse, muss Ihnen als fahrlässige Unterlassung angelastet werden.

24.  Aktive Schädigung suchtgefährdeter Konsumenten durch das Angebot zum Flatrate-Glotzen, ähnlich Angeboten zum Flatrate-Trinken, das nicht selten zum Komasaufen führt.

25.  Dass die BzgA vor Fernsehsucht warnt, die Rundfunkanstalten diese jedoch durch ihre Beitragsstruktur anheizen, entzieht Ihrem Inkassogebahren den Boden.


Argumente zum Weiterdenken 3

26.  Beispiele für sinnvolle, selbstaktivierende, gemeinschaftsfördernde Freizeitaktivitäten

27. Zusammenhang zwischen zunehmendem Fernsehkonsum und steigenden Trennungs- und Scheidungsraten.

28.  Fernsehen macht schlapp und lustlos – ein Zusammenhang zum Geburtenrückgang in Deutschland.

29.  Online-Selbsttest ‚Bist Du fernsehsüchtig?’

30.  Die Zwangsgebühr verhindert Anreize, die Fernsehsucht zu reduzieren, um Geld zu sparen.

31.  Ihre übergroße Einnahme- und Ausgabefreudigkeit, in der Sie sowohl blinden als auch tauben Menschen laut §4, RBStV noch ein Drittel des Beitrags abnötigen wollen, erscheint als Menschen verhöhnende Raffgierigkeit.

32.  Ihre unrechtmäßige Umkehr der Beweislast des Fernsehkonsumierens ist in rechtsethischer Hinsicht unhaltbar.

33.  Lassen Sie von dem ungerechten Gebührensystem ab und erarbeiten Sie ein gerechtes - wie das Pay-TV.


Argumente zum Weiterdenken 4

Verstoß gegen das Grundgesetz: Die freiheitliche Selbstbestimmung ist Teil der
Würde des Menschen und damit ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Fernsehbeitragsgebühren erfüllen keine gemeinschaftswichtige Aufgaben.

Wortkosmetik: ‚Beitrag’ (für ein Angebot ohne Gegenleistung) ersetzt ‚Gebühr’
(für eine Gegenleistung)

Pervertierung des Freizeitbegriffs aus Eigeninteresse der
TV-(Inkasso)betreibenden


Argumente zum Weiterdenken 5

Fernseherfinder Farnsworth und Mitarbeiter Ihres eigenen Hauses kritisieren die
Qualität des Fernsehprogramms
 
Es gehört zu den Grundrechten Angebote abzulehnen.
Die Kirchen sind da in vielen Punkten weitaus großherziger.

Verleitung zum Diebstahl

Überaktivierung des Sympathikus’ (Stressnerv) durch TV-Konsum

‚Auch ‚Infotainment’ führt zu Passivität, Unmündigkeit und Fernsehsucht’ (Privatdozent Dr. med. Bert te Wildt, ärztlicher Psychotherapeut, Leiter der Ambulanz für Medienabhängigkeit an der LWL-Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Ruhruniversität Bochum)


Argumente zum Weiterdenken 6

„Das tut schon beim Hinschauen weh“ – Schmerzen kann man vom Zusehen bekommen, (Zeitschrift ‚Welt der Wunder’ 3/2014, S. 18)


Argumente zum Weiterdenken 7

"Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile." (Aristoteles)… und bringt noch mehr Unrecht als die Summe seiner Teile
 
Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 8:
„Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“

Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 9:
„Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“

Unhaltbarkeit der konstruierten Koppelungsunterstellung PC = Fernseher
(siehe auch Punkt 50)

Der RundfunkBeitrag‚Staats’vertrag gleicht „Insichgeschäften“ zu Ungunsten Dritter, die zumindest im Geltungsbereich des § 181 BGB nicht statthaft wären.


Argumente zum Weiterdenken 8

Bewusst vernebelnde Vermischung der Begriffe ‚Gebühr’ / ‚Beitrag’ bewirkt die
Ungültigkeit Ihres Beitragsbescheids

Internationales Urteil: Schwedische Smartphones sind keine Fernseher

Indem Fernsehen die Konsumenten ständig dazu anregt, sich mit
anderen zu vergleichen, macht es unzufrieden und unglücklich.


Argumente zum Weiterdenken 9

 
TV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische Gesundheit

Hausrecht / Hausfriedensbruch / Hausverbot in Bezug auf Sie persönlich / Ihre Produkte /  Substitute / Zwangsangebote / Gebührenbescheide etc.: „EmpfangsZwangsAngebotUnterbreiten (ist bei mir) verboten!“


Argumente zum Weiterdenken 10


In den USA nachgewiesener Zusammenhang zwischen TV-Konsum und der
Verdoppelung von Tötungsdelikten nach Einführung des Fernsehens durch
Desensibilisierung gegenüber realer Gewalt und deren Opfern sowie Weckung eines
‚Appetits auf Gewalt’

In Deutschland nachgewiesener Zusammenhang zwischen Fernsehkonsum und
Gewaltdelikten bei Jugendlichen
(beide Quellen: Prof. M. Spitzer, Vorsicht Bildschirm! , dtv 34327)

Als Lehrer von verhaltensgestörten, aggressiven, hypermotorischen und trauma-
tisierten Kindern und Jugendlichen lehne ich Fernsehen auf der Grundlage der
Arbeiten von Prof. Spitzer wegen der schädigenden Wirkungen
auf Körper und Psyche grundsätzlich ab.


Argumente zum Weiterdenken 11

Urteile zu Zwangsmitgliedschaften


Argumente zum Weiterdenken 12

Medikamentenwerbung in TV-Zeitungen


Argumente zum Weiterdenken 13

Besondere Betroffenheit hochsensibler Menschen


Argumente zum Weiterdenken 14

Ein Bündel an Straftaten aus dem StGB


Argumente zum Weiterdenken 15

TV-Konsum verursacht seelische Gesundheitsschäden


Argumente zum Weiterdenken 16

Gewissensfreiheit


Argumente zum Weiterdenken 17

TV-Glotzen verhindert ‚Flow’ und Glücksempfinden


Argumente zum Weiterdenken 18

Fernsehsucht - Wenn Fernsehen zur Droge wird


Argumente zum Weiterdenken 19

Tricks der TV-/PolitikerConnection beschädigen Demokratie im Kern


Argumente zum Weiterdenken 20

Warnhinweise für Gesundheitsschäden durch TV


Argumente zum Weiterdenken 21

EuropaUmfrage:Von Potsdam aus an den EuGH denken!


Argumente zum Weiterdenken 22

TV-Konsum schrumpft Zeitwahrnehmung und Gehirn


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2014, 22:31 von Viktor7«

e
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Hallo, mich würde Interessieren was Ihr zum Argument Bibliotheken zu sagen habt. Der sogenannte Informationsauftrag wird von den Bibliotheken meiner Meinung nach schon erfüllt (Zeitungen, DVD Filme, Musik CDs, sowie Bücher und Zeitschriften) Dieses wird von Steuern finanziert. Das Angebot des ö.R. ist nur ein Zusatzangebot , welches ich mir zusätzlich bequem nach Hause bestellen könnte (Pay - TV).

Grüße aus Franken , ein freundlicher Zahlungsverweigerer. :P


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hallo, mich würde Interessieren was Ihr zum Argument Bibliotheken zu sagen habt. Der sogenannte Informationsauftrag wird von den Bibliotheken meiner Meinung nach schon erfüllt (Zeitungen, DVD Filme, Musik CDs, sowie Bücher und Zeitschriften) Dieses wird von Steuern finanziert. Das Angebot des ö.R. ist nur ein Zusatzangebot , welches ich mir zusätzlich bequem nach Hause bestellen könnte (Pay - TV).
Sehr guter Ansatz, wie ich finde.
Auch wenn mir (noch immer) nicht bekannt ist, wo der angebliche "Informationsauftrag" niedergeschrieben steht, der Grundgesetz Artikel 5 dürfte durch Bibliotheken mithin erfüllt sein, oder?
Zumindest werden dort alle möglichen Quellen "allgemein zugänglich" gemacht.

Nur zur Erinnerung, der Grundgesetz-Artikel liest sich im Wortlaut so:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Zitat
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die
- Pressefreiheit und die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.

Wie man aus diesem Artikel ein besonderes *PRIVILEG* für ARD-ZDF-GEZ oder gar die Grundgesetzwidrigkeit einer "Verschüsselung" ableiten kann, bleibt mehr als ein Rätsel.

Weder ist ein "VerfassungsAUFTRAG" erkennbar - schon gar nicht ein der Presse gegenüber bevorzugter "Auftrag".

Es ist auch nicht von einer "RUNDFUNKfreiheit", sondern - ganz im Gegenteil! - von einer *PRESSEfreiheit* die Rede!

Für Rundfunk (und Film) wird "lediglich" die "Freiheit der Berichterstattung" gewährleistet!!!

Genau genommen könnte/ müsste der Satz lauten:

"Die Freiheit der Berichterstattung durch
- Presse
- Rundfunk und
- Film
werden gewährleistet."


Ebenso, wie die Privatsender schon die vielbesagte und ebenfalls nicht näher definierte "Grundversorgung" übernehmen (die Qualitätsfrage mal außer Acht gelassen), tut dies auch die Presse und viele andere Medien.

Nur: Vorsicht!
Die Aussage, dass dieser und jener an der sog. "Grundversorgung" beteiligt ist, weckt auch Begehrlichkeiten, die 8 Milliarden Euro (ohne Infragestellung der Höhe des Betrages ansich) weiter zu verteilen - entweder seitens der jeweils Medienschaffenden - oder seitens der Medienpolitik....
...entweder um den Einfluss zu erweitern - oder sich die eigenen Pfründe zu sichern

vgl. hierzu ganz aktuell
FAZ: "Journalismus-Stiftung Das Rettungspaket ist eine Bombe"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10091.0.html

und u.a. auch hier
Gegen die schleichende Verstaatlichung der Medien
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8042.0.html

Umstrittene Förderung Private Sender sollen Gebühren-Spritze erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8041.0.html

Auch das noch! Chef der Medienanstalten: Rundfunkbeitrag auch für Privatsender?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7952.0.html


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Artikel 5 erwaehnt also die Unterhaltung garnicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2014, 22:35 von Viktor7«
Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

  • Moderator
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Artikel 5 erwaehnt also die Unterhaltung garnicht.
Nein, aber die Sache ist leider etwas verzwickt, da es eben auch die vielfach herangezogenen sogenannten "Rundfunkurteile"/ "Rundfunkentscheidungen" des BVG gibt...
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung
...die allerdings zum überwiegenden Teil aus dem vergangenen Jahrhundert stammen ;)
d.h. aus einer anderen medialen Ära.

Insbesondere wird seitens ARD-ZDF-GEZ gern diese Entscheidung zur Rechtfertigung herangezogen:
4. Rundfunk-Urteil
Zitat
Urteil vom 4. November 1986: Niedersachsen
Hauptartikel: 4. Rundfunk-Urteil
BVerfGE 73, 118 Niedersachsen (1986)
Duales Rundfunksystem:
Privatfunk zulässig, solange Grundversorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert.

Die Übertragbarkeit auf heutige Verhältnisse ist mehr als strittig.
Und eine konkrete Definition und Abgrenzung der sog. "Grundversorgung" existiert bis heute nicht.


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z
  • Beiträge: 156
Ich finde es gut, dass „gelddruckmaschine“ noch einmal viele denkbaren Argumente gegen den Rundfunkbeitrag aufgelistet hat. Ich meine, man sollte sich auf Argumente um den Begriff „Grundversorgung“ herum konzentrieren. Man sollte Argumente finden und verbessern, die belegen, dass von ARD/ZDF keine (bzw. so gut wie keine) Grundversorgung ausgeht, wenn man den Rundfunkbeitrag grundsätzlich bekämpfen will.

Gegen das Prinzip, dass alle Personen für eine allgemein wichtige Einrichtung zahlen müssen, lässt sich schwer argumentieren.  Das Thema Bibliotheken, das von „ente“ (als Antwort Nr. 1) angesprochen wurde, ist ein Beispiel für die Umsetzung dieses Prinzips. Alle zahlen über die Steuern für den Erhalt der Bibliotheken, obwohl es sicher auch viele Personen gibt, die sich so gut wie nie ein Buch ausleihen. Es gibt viele solche Beispiele. Alle zahlen für den Bau von Krankenhäusern, obwohl es sicher viele Personen gibt, die es ablehnen, dafür zu zahlen, warum auch immer. Die sagen sich vielleicht: wenn ich krank werde, ist das meine Sache, aber ich will nicht zwangsweise für Krankenhäuser zahlen. Mit Schulen ist das genauso. Alle müssen zahlen, obwohl sicher viele Personen ihre Kinder gar nicht in die Schule schicken wollen.

Bei der Betrachtung der Themen Schulen, Krankenhäuser sagen sicherlich viele Personen sofort, dass solche Dinge natürlich notwendig sind und auf jeden Fall zur Grundversorgung einer modernen Gesellschaft gehören sollten. Deshalb muss man bei dem Begriff „Grundversorgung“ ansetzen. Ich denke, man sollte die Argumente weiterentwickeln, die widerlegen, dass es sich bei ARD/ZDF um Grundversorgung handelt. Erst danach kann man das Grundgesetz als Argument heranziehen. Denn es liegt bei der Rundfunkgebühr ein Verstoss gegen Artikel 3 (Gleichheitsgrundsatz) vor. Diejenigen sind benachteiligt, die keine Gegenleistung für Ihren „Rundfunkbeitrag“ erhalten. Also liegt keine Gleichheit vor. Aber so kann man erst dann argumentieren, wenn klar ist, dass ARD/ZDF keine Grundversorgung ist.

Es muss dafür argumentiert werden, dass ARD/ZDF niemals etwas gleichwertiges wie Schulen und Krankenhäuser ist. Dafür halte ich folgende Argumente von „gelddruckmaschine“ zum Weiterdenken für besonders geeignet. Die Argumente mit den Nummern: 5,6,8,15,17,18,19,22 bis 30. Hierbei sind auch einige Punkte, die erst noch hinreichend belegt werden müssen, wie z.B. Nr. 28.

Sehr wichtig ist natürlich auch Argument Nr. 16. Es zeigt, dass es eine Alternative gibt, die technisch einfach umsetzbar ist, nämlich Pay-TV. Jeder zahlt nur für das, was er sehen will. Aber zuerst muss begründet werden, warum ARD/ZDF keine Grundversorgung ist.


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
… Aber zuerst muss begründet werden, warum ARD/ZDF keine Grundversorgung ist. …

Es ist sicherlich ein Thema für sich, dazu gab es bereits Diskussionen im Forum. Die Grundversorgung wird bereits durch Printmedien, private Stadtradiosender, die privaten Inlands- und Auslandsprogramme und das Internet inkl. Internetradio abgedeckt. Ein statt ca. 63 öffentlich-rechtliche Radiosender, für ein paar Mio. € im Jahr, reicht vollkommen aus.

Im Vordergrund sollten die Verletzungen der Grundrechte der Bürger stehen. Auf die kommt es an. In fast allen Begründungen der Anstalten geht es als Ablenkung nur um die Sicherung ihrer Finanzen. Die Diskussion um Grundrechte, wie ich sie in der "Klage mit Erfolgsaussicht" zum Thema mache, wird wie der Teufel das Weihwasser gemieden und totgeschwiegen. Der Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und nicht das Zwangsabkassieren durch EINEN Anbieter, wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 11:27 von Viktor7«

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http://www.spiegel.de/kultur/tv/rtl-super-nanny-mit-katharina-saalfrank-verletzt-menschenwuerde-a-979944.html

Gerichtsurteil zu RTL-Sendung: "Super Nanny" verletzt sehr wohl die Menschenwürde

"Weitere Niederlage für RTL: Die Kommission für Jugendmedienschutz beanstandete eine Folge der Doku-Soap "Super Nanny" - diese Einschätzung wurde nun gerichtlich bestätigt.
(...)
Gegen diese Beanstandung durch die KJM hatte RTL Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Doch das Gericht wies diese Klage jetzt ab: "Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder (...) das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen 'Teaser', um Zuschauer anzulocken", heißt es unter anderem in der Begründung."




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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Ungeachtet der großen Medien hat unser User gelddruckmaschine mittlerweile eine stolze Sammlung von 19 hervorragenden und informationsgeladenen Artikeln geschrieben.


Wer Infos zu den zwangshofierten öffentlich-rechtlichen Anstalten, sei es für seine Klage oder zur ungeschminkten Aufklärung sucht, greift zu dieser Lektüre zu.


Gelddruckmaschine,

vielen herzlichen Dank von uns allen für deine einmalige Wissenssammlung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 13:51 von Viktor7«

i
  • Beiträge: 181
Ich hätte da noch ein weiteres Argument:
- Millionäre erklären derzeit die Tages-Politik in ARD und ZDF in Bezug auf gerechte Besteuerung und gerechte Sozialabgaben in sogenannten Polit-Erklär-Talks mit ausgewählten (häufig FDP-Jünger) Talkgästen.
a) Illner; persönlich geschätztes jährliches Haushaltseinkommen min. 2-Mio
b) Plasberg; persönlich geschätztes jährliches Haushaltseinkommen min 1,25-Mio
c) Jauch; persönlich geschätztes jährliches Haushaltseinkommen min 3-Mio

Anmerkung: Bei zwei der genannten Personen dürfte das jährliche Haushaltseinkommen eher höher liegen. Insgesamt aber habe ich versucht "Hart aber Fair" zu sein.


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Zitat
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die
- Pressefreiheit und die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.

Ich überlege mal in ne andere Richtung: Heißt das nicht, dass der ÖR gezwungen werden kann, auch nicht selbst produzierte/zensierte Beiträge zu senden?

Denn wenn das Programm der ÖR von derzeit 95% Propaganda auf 95% Beiträge von unabhängigen "Video-Bloggern" gebracht werden kann, wäre damit schon viel gewonnen. Nämlich wirkliche Unabhängigkeit, Staatsferne, Information, weniger Werbeveranstaltungen für Merkel und Co und insbesondere deutlich niedrige Gebühren.


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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Zitat
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die
- Pressefreiheit und die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.

Ich überlege mal in ne andere Richtung: Heißt das nicht, dass der ÖR gezwungen werden kann, auch nicht selbst produzierte/zensierte Beiträge zu senden?

Denn wenn das Programm der ÖR von derzeit 95% Propaganda auf 95% Beiträge von unabhängigen "Video-Bloggern" gebracht werden kann, wäre damit schon viel gewonnen. Nämlich wirkliche Unabhängigkeit, Staatsferne, Information, weniger Werbeveranstaltungen für Merkel und Co und insbesondere deutlich niedrige Gebühren.

Das ist alles schön und gut.

Nur dürfen wir dabei nicht übersehen, dass es dabei immer auch um eine Machtfrage geht.

Das ist mir gerade gestern nochmal bewusst geworden, als ich eine Kundenrezension zu Schopenhauers Büchlein
"Die Kunst, Recht zu behalten" gelesen habe (Auszug):

"Dieses Buch hier ist für mich darüber hinaus aber noch eines der wichtigsten Werkzeuge und Hilfsmittel, die ich für meinen Beruf brauche.
Ich arbeite im Bereich der hochamtlichen sog. Wahrheitsfindung mit nachfolgender Rechtsprechung, auf der Seite der Verdreher.

Als Verdreher kann man Gesetzestexte getrost beiseite lassen, wenn man nur diese "Tricks" von Arthur Schopenhauer kennt.

Wichtiger als sie selbst anzuwenden ist dabei, zu erkennen, wann sie von der sog. Gegenseite angewendet werden, und dann Angriffe dieser Art wie beim Karate entweder ins Leere zu schicken, oder den Angreifer selbst mit seiner ganzen vermeintlichen Rechtskriegungskraft auf die Matte zu werfen.

Einfach genial, ewig gültig ."


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

  • Beiträge: 710
Ich weiß nicht recht ob §2 im RBStV schon versucht wurde zu analysieren? Ich habe mal einfach so angefangen, da ich nicht immer auf dem laufenden bin was hier so passiert. So denn möge man evtl. verschieben oder den Ort nennen insofern schon mal aufgetaucht.

Dennoch ist es logisch dadurch weitere Betrachtungsweisen zu erschließen, jeder Stimulus erzeugt bei irgendwem eine Reaktion, von daher alles okay, oder? ^^

Nun:
Zitat
(1) Im privaten Bereich ist fu?r jede Wohnung von deren Inhaber (Bei- tragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Hier ist nur bedingt ganz Deutschland gemeint, weil es eben einen Landesgesetz ist und nicht die gesamte Welt. Man könnte/müsste hier jedoch evtl. den "privaten" Bereich genauer definieren. Menschen die z.b. Rufbereitschaft haben und abrufbar sein müssen sind zu Hause nicht zwingend privat sondern auf unbestimmte Zeit auf Arbeit. Als bloßes Gedankenspiel.

Auch stimmt dass evtl. jede Wohnung selbst die ÖR und LRA einschließt und daher selber zahlen müssten. Tun sie das?

Zitat
2) Inhaber einer Wohnung ist jede vollja?hrige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Volljährigkeit gilt in einigen Ländern schon mit 16 wäre das hier in dem Gesetz anders? Müssten 16 jährige mit eigener Wohnung zahlen? Z.B. im Zweifamilienhaus die von einer Familie bewohnt wird? Nur mal so angerissene Idee...denn das würde im Prinzip von Punkt 1. und 2 ausgehebelt.

Das ist interessant, hat das mal jemand bemerkt???
Zitat
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entspre- chend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitrags- schuldner fu?r eine Wohnung fu?r zuru?ckliegende Zeitra?ume keinen oder nur einen erma?ßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen fu?r eine Befreiung oder Erma?ßigung gema?ß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.

§44 handelt jedoch von Steuern! Daher die Steuergeschichte dahinter.Genauer heißt es:

Zitat
§ 44 Gesamtschuldner

(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

(2) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.

Nur mal so am Rande.

Und Punkt 4 schließt auch noch einige Menschen aus mit "vorrechten" und diplomatischen Beziehungen (nach BGBl. 1964 II S. 957) aus.
Und selbst diese gelten als Beitragsschuldner die nicht zahlen müssen *lol* ???
Zitat
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens - Eingedenk dessen, daß die Völker aller Staaten von alters her die besondere Stellung des Diplomaten anerkannt haben, in Anbetracht der in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ziele und Grundsätze in bezug auf die souveräne Gleichheit der Staaten, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und auf die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen, überzeugt, daß ein internationales Übereinkommen über den diplomatischen Verkehr, diplomatische Vorrechte und Immunitäten geeignet ist, ungeachtet der unterschiedlichen Verfassungs- und Sozialordnungen der Nationen zur Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen ihnen beizutragen, in der Erkenntnis, daß diese Vorrechte und Immunitäten nicht dem Zweck dienen, einzelne zu bevorzugen, sondern zum Ziel haben, den diplomatischen Missionen als Vertretungen von Staaten die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten, unter Bekräftigung des Grundsatzes, daß die Regeln des Völkergewohnheitsrechts auch weiterhin für alle Fragen gelten sollen, die nicht ausdrücklich in diesem Übereinkommen geregelt sind - haben folgendes vereinbart:
Artikel 1...usw

Ach und die dürfen für Propagandafernsehen nicht zahlen? Steht hier die Gefahr der geistigen "Umkehrung"? Gefahr für Länder und Völker? Scheint ja gefährliches Programm...

Also das Zweifeln am Staatsvertrag und die Handhabung vor Gericht kann eigtl. nur mit Lug und Betrug assoziiert werden.
Das diese Beispiele nicht wenigstens Fragen aufwerfen, die klärungswürdig sind, lässt mich das schon nachdenklich stimmen.
Auch wenn ich hier abschweife. Verzeihung.

LG


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Das ist interessant, hat das mal jemand bemerkt???
Zitat
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entspre- chend § 44 der Abgabenordnung.***
Die Abgabenordnung kann gar nicht gelten und herangezogen werden, da die Abgabenordnung quasi das deutsche Steuergrundrecht formuliert.

Wie kann man sich bei einer Nicht-Steuer auf das Steuerecht berufen?


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P
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--- sarkasmus an ---
Ganz einfach, weil es so ein Steuerbeitrag ist. Durch den Beitrag steuert der Rundfunk ja direkt in den Abgrund.
Und weil die Steuerung so massiv defekt ist kann das Steuer auch nicht mehr herumgerissen werden.
Eine Steuerschuld ist also verantwortlich für den Untergang des Rundfunks.
Der Untergang muss natürlich noch abgewickelt werden.
Dazu bedarf es Abgaben.
Jeder am Rundfunk muss irgend etwas abgeben.
Die einen Ihren Posten, die anderen Ihre Rente und andere das klärt sich noch.
Und das wird dann natürlicherweise in der Abgabenordnung geregelt.
Noch Fragen?
---aus---

Die Bürger der Länder haben es in der Hand die AO für den Rundfunk neu zu fassen.


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