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Autor Thema: Argumente zum Weiterdenken 4  (Gelesen 9686 mal)

g
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Argumente zum Weiterdenken 4
Autor: 30. Mai 2014, 12:34
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Einwand, in meinem letzten Schreiben vom 17.10.13 mit 32 Gründen seien keine neuen Argumente enthalten, ist genau so haltlos wie ihr Vorgehen. Bevor Sie behaupten, ich brächte keine neuen Argumente, wäre es klüger, erst einmal auf die bisherigen einzugehen. Die erneute kommentarlose Übersendung des Rundfunkbeitragstaatsvertrags ist von Ihrer Seite nun wirklich kein Argument, sondern der Versuch, Herrschaftsverhältnisse zu demonstrieren -  auch wenn diese sich schäbigerweise auf einem 30%igen Beitrag von blinden und tauben Menschen gründen.

Ihr pauschaler Entwertungsversuch meiner Argumente zeigt lediglich, dass Sie sich nicht damit auseinander setzen, sondern kraft der gegenwärtigen Selbstbedienungsgesetze Ihren Streifen einfach durchziehen wollen. Damit werden Sie auch angesichts des zu Ihren Gunsten von der Politik&Medienlobby selbst gezimmerten RB’Staats’V letztinstanzlich nicht durchkommen.

Ich nenne im heutigen Schreiben vier weitere Widerspruchsgründe, damit Sie nicht wieder behaupten können, ich brächte keine neuen Argumente.


01   Verstoß gegen das Grundgesetz
Der Zwangsbeitrag verletzt lebenslänglich meine Würde, indem er die persönliche Selbstbestimmung verneint, für welche Freizeitbeschäftigung – die ich nicht einmal ausübe – Zwangsbeiträge zu entrichten sind. Damit verstößt er gegen das Grundgesetz, Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nicht irgendjemand – sondern ein anderes offizielles Regierungsorgan - die Landeszentrale für politische Bildung führt dazu aus:
„Verfassungsrechtlich ist nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes „die Würde des Menschen ist unantastbar“, sie wird als unveränderliches (vorkonstitutionelles) Grundrecht angesehen und beginnt mit seiner Zeugung (umstritten). Sie ist unmittelbar geltendes Recht, nicht nur eine Absichtserklärung. Die Würde des Menschen ist oberster Wert des Grundgesetzes.[6] Darüber hinaus sollen die allgemeinen Menschenrechte ein würdevolles Dasein sichern. Die Menschenwürde wird somit einerseits zum „tragenden Fundament der Menschenrechte“, andererseits aber auch zu deren höchstem Ziel, wenn auch vielleicht unerreichbaren Ideal. Für Franz Josef Wetz besteht weltanschauungsneutral (insoweit möglich) „der wahre Gehalt menschlicher Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit“.
[7] Franz J. Wetz: Die Würde des Menschen: antastbar? (Heft der niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; PDF-Datei; 920 kB)

Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene Fernsehprogramme Geld einzusparen wird mir genommen. Auch daher verstößt der Zwangsbeitrag gegen den §1 des Grundgesetzes.


02   Fernsehbeiträge für gemeinschaftswichtige Aufgaben ?

Ein mögliches Argument von Ihrer Seite, es handele sich um Beiträge, damit notwendige Aufgaben der Gemeinschaft für den einzelnen wie Krankenkassen-, Pflege- und Sozialbeiträge, Steuern für Bildung, Verteidigung etc. erfüllt werden können, von denen ich ja selbst eines Tages profitieren könne, wäre haltlos. Selbstverständlich kann ich im Krankheitsfall auf die Krankenkasse zurückgreifen müssen. Ich werde jedoch niemals - auch nicht im Zustand größter Langeweile (die ich im Übrigen ohnehin nicht kenne) oder der geistigen Verwirrtheit auf irgendwelche privaten oder öffentlich (un-)rechtlichen Fernsehprogramme, sei es über Satellit, Kabel oder Internet zurückgreifen.
Von daher stelle ich mich auf der Grundlage des §1 des Grundgesetzes kraft meiner Würde als Individuum, das immer allen wirklichen Gemeinschaftspflichten nachkommt, bewusst und ausdrücklich außerhalb Ihres lediglich eigennützigen Fernseh-unlogischen BeitragsgebührenRegelkreises.


03   Wortkosmetik: ‚Beitrag’ (für ein Angebot ohne Gegenleistung) ersetzt ‚Gebühr’ (für Gegenleistung)

Die Beitragsfahnder geben wortkosmetisch vor, man gehe jetzt praktischerweise jetzt nicht mehr von dem Begriff ‚Gebühr’ aus, die auf Gegenleistung beruhe. Vielmehr nenne man es nun lieber ‚Beitrag’, weil hierdurch allein für die theoretische Möglichkeit bezahlt werden müsse, das Suchtmittel Fernsehen (BzgA) abzurufen. 
Auch dieser Winkelzug verstößt gegen die Menschenwürde des Einzelnen, ist völlig absurd und menschenverachtend. Das wäre so, als ob Sie Alkoholsüchtigen erklären, sie müssten jetzt alleine für die Möglichkeit ihr Suchtmittel zu bekommen, regelmäßige Beiträge zahlen. Jede Wahlmöglichkeit wird hierdurch unrechtmäßigerweise ausgeschlossen.
Bevor ich in einen Verein beitragspflichtig eintrete, um die Möglichkeit der Nutzung verschiedener Angebote zu haben, kann ich selbst die Entscheidung treffen, ob ich diese überhaupt nutzen will.


04   Pervertierung der Freizeitbegriffs aus Eigeninteresse
der TV- (Inkasso)betreibenden

http://de.wikipedia.org/wiki/Freizeit#cite_ref-2

„Freizeit im Sinne von arbeitsfreier Zeit sind Phasen, über die der Einzelne frei verfügen kann und in denen er frei von bindenden Verpflichtungen ist. Diese Zeit steht für die Erholung von den Anstrengungen beruflicher und sonstiger Obliegenheiten zur Verfügung. Sie wird aber nicht nur dafür, sondern auch für vielfältige andere Aktivitäten genutzt.[1]“

Wortgenese ‚Freizeit’:
„Den modernen Begriff von Freizeit als arbeitsfreier Zeit hat der Pädagoge Friedrich Fröbel 1823 geprägt. Er bezeichnete damit die Zeit, die den Zöglingen seiner Erziehungsanstalt in Keilhau „zur Anwendung nach ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen freigegeben“ war. 1865 tauchte der Begriff erstmals in einem deutschen Wörterbuch (nämlich dem von Daniel Sanders) auf.[2]
Der Duden nahm die Wörter Freizeit und Freizeiten 1929 zum ersten Mal in sein orthografisches Verzeichnis auf und definiert sie folgendermaßen: „(1) Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat; für Hobbys oder Erholung frei verfügbare Zeit; (2)[mehrtägige] Zusammenkunft für Gruppen mit bestimmten gemeinsamen Interessen“.[3]

Freizeit als allgemeiner Begriff:

Freizeit dient der Entspannung sowie der persönlichen Entfaltung und der Pflege sozialer Kontakte, sofern diese nicht mit oben erwähnter Arbeitszeit in Verbindung zu bringen ist. In seiner Freizeit widmet sich der Mensch häufig seiner Familie, seinen Freunden und Dingen, die ihm Freude bereiten, Hobbys wie zum Beispiel dem Spielen, Lesen, Sport treiben, Einkaufen, der Musik, Kunst und Handwerk oder Wissenschaft. Er nutzt die Zeit für das, was ihm persönlich wichtig ist.
Die Funktionen der Freizeit sind vor allem Regeneration, Rekreation, Kompensation, Kommunikation, Interaktion, Partizipation, Suspension und Emanzipation.
Kritiker der modernen Auffassung von Freizeit sind der Meinung, dass die Freizeit keine wirklich freie Zeit sei. Sie bleibe der Arbeit untergeordnet. In der Freizeit könne man nicht tun, was man will, denn man müsse sich erholen. „Im spätindustriellen Zeitalter bleibt den Massen nichts als der Zwang, sich zu zerstreuen und zu erholen, als ein Teil der Notwendigkeit, die Arbeitskraft wiederherzustellen, die sie in dem entfremdeten Arbeitsprozeß verausgabten. Das allein ist die 'Massenbasis' der Massenkultur. […] Sie bedeutet eine weitgehende Standardisierung des Geschmacks und der Rezeptionsfähigkeit.“ (Adorno/Eisler).
Noch bestimme ich laut Grundgesetz selbst, welche Angebote ich in der Freizeit wahrnehmen möchte. Sonst wäre es keine Freizeit, sondern Arbeit, für die ich von Ihrer Seite aus Geld verlangen kann.
Warum sollte ich Geld dafür bezahlen müssen, mich in meiner ‚Frei-Zeit’ durch Sendeschemata und Formate fremdbestimmen zu lassen. Ich bin nicht bereit, ‚Zwangs’-beiträge dafür zu entrichten, dass mir ein ‚Zwangs-‚angebot unterbreitet wird, in meiner arbeitsfreien Zeit auch noch nach einem vorgegebenen Rhythmus zu leben. Wie angeführt ist Freizeit ist die Freiheit von zeitlichen Beschränkungen und Fremdbestimmungen.
Wenn nur dieser selbst bestimmte Begriff - und nicht zeitlich vorgegebene, getaktete (Fernseh-)Zeit - Freizeit ist, verkehrt der Zwang zum Beitragszahlen und damit Nutzen vorgegebenen, getakteten Fernsehens die FREIzeit in ihr genaues Gegenteil. Wenn dies dann also dem Grunde nach nicht selbstbestimmt, damit unfreiwillig und demnach ‚Arbeit’ ist, weil ich ja eigentlich schauen muss, weil ich bezahlen musste, ist dies als Arbeitszeit zu verstehen. Dann erwarte ich von den Fernsehanstalten ganz im Gegenteil zur konstruierten Beitragspflicht eine meiner sonstigen Tätigkeit angemessene Entlohnung.


Weiterhin halte ich meine bisherigen 32 Argumenten des Schreibens vom 17.10.13 aufrecht und erwarte, dass Sie sich hierzu vor weiteren Mahnattacken äußern.


--- EDIT Moderator: ---

Argumente zum Weiterdenken 1 -n, Inhaltsübersicht


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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#1: 30. Mai 2014, 23:56
Nach so vielen überlegten und klugen Worten - Bravo! Applaus!

Willkommen im Forum.


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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#2: 01. Juni 2014, 19:04
Uff, das ist ja ein derber Haufen :)!

Dankeschön!


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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#3: 01. Juni 2014, 21:07
Ich könnte es immer und immer wieder lesen. Der Schluss von Teil 4 ist einfach brillant und hat eine enorme Tragweite. Sieht ihr das auch?


Warum sollte ich Geld dafür bezahlen müssen, mich in meiner ‚Frei-Zeit’ durch Sendeschemata und Formate fremdbestimmen zu lassen. Ich bin nicht bereit, ‚Zwangs’-beiträge dafür zu entrichten, dass mir ein ‚Zwangs-‚angebot unterbreitet wird, in meiner arbeitsfreien Zeit auch noch nach einem vorgegebenen Rhythmus zu leben. Wie angeführt ist Freizeit ist die Freiheit von zeitlichen Beschränkungen und Fremdbestimmungen.
Wenn nur dieser selbst bestimmte Begriff - und nicht zeitlich vorgegebene, getaktete (Fernseh-)Zeit - Freizeit ist, verkehrt der Zwang zum Beitragszahlen und damit Nutzen vorgegebenen, getakteten Fernsehens die FREIzeit in ihr genaues Gegenteil. Wenn dies dann also dem Grunde nach nicht selbstbestimmt, damit unfreiwillig und demnach ‚Arbeit’ ist, weil ich ja eigentlich schauen muss, weil ich bezahlen musste, ist dies als Arbeitszeit zu verstehen. Dann erwarte ich von den Fernsehanstalten ganz im Gegenteil zur konstruierten Beitragspflicht eine meiner sonstigen Tätigkeit angemessene Entlohnung. …

Das und noch andere Punkte gehören in jede Klage rein!


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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#4: 01. Juni 2014, 21:31
Stimmt , der Zwang zum Beitragszahlen erzeugt im Gegenzug wieder einen gewissen inneren Zwang beim Zahlenden. Zwar mehr oder weniger unbewusst , aber man ist bestrebt , für sein abgeknöpftes Geld soviel wie möglich an Gegenleistung mitzunehmen. Das ist aber ein eher sinnloses Unterfangen , weil man schafft es unmöglich zu dem Eindruck zu gelangen , dass man den Gegenwert ausreichend in Anspruch nimmt.
Könnte man frei entscheiden (wie bei Sky) , wäre das jedem sein Problem , wenn er die bezahlte Leistung nicht in entsprechendem Umfang nutzt. Damit findet man sich auch ohne weiteres ab , denn man hat es ja dann so gewollt.
Der Zwangsbeitrag dagegen erzeugt durch den Zwang eine innere Unzufriedenheit und kann so kein Normalzustand sein.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#5: 01. Juni 2014, 22:32
Das Problem bei Argumente zum Weiterdenken 4 hier ist ja gerade, dass Ihr nur zum zahlen da seid und das ganz unabhängig ob Ihr das jetzt nutzen wollt oder halt auch nicht. Zum Nutzen selbst besteht kein Zwang. Ihr seid frei es nicht zu nutzen. Aber sollt es dennoch bezahlen.


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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#6: 01. Juni 2014, 23:32
Das Problem bei Argumente zum Weiterdenken 4 hier ist ja gerade, dass Ihr nur zum zahlen da seid und das ganz unabhängig ob Ihr das jetzt nutzen wollt oder halt auch nicht. Zum Nutzen selbst besteht kein Zwang. Ihr seid frei es nicht zu nutzen. Aber sollt es dennoch bezahlen.

Falsch!
Dies sind die unlogischen Aussagen der Anstalten und ihres Inkassos GEZ(BAZ). Diese zu wiederholen, ergibt keinen Sinn. Der Hauptbeitrag liefert Argumente, die diese Zwangszahlungen als komplett unlogisch entlarven.


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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#7: 02. Juni 2014, 08:06
Ich könnte es immer und immer wieder lesen. Der Schluss von Teil 4 ist einfach brillant und hat eine enorme Tragweite. Sieht ihr das auch?


Warum sollte ich Geld dafür bezahlen müssen, mich in meiner ‚Frei-Zeit’ durch Sendeschemata und Formate fremdbestimmen zu lassen. Ich bin nicht bereit, ‚Zwangs’-beiträge dafür zu entrichten, dass mir ein ‚Zwangs-‚angebot unterbreitet wird, in meiner arbeitsfreien Zeit auch noch nach einem vorgegebenen Rhythmus zu leben. Wie angeführt ist Freizeit ist die Freiheit von zeitlichen Beschränkungen und Fremdbestimmungen.
Wenn nur dieser selbst bestimmte Begriff - und nicht zeitlich vorgegebene, getaktete (Fernseh-)Zeit - Freizeit ist, verkehrt der Zwang zum Beitragszahlen und damit Nutzen vorgegebenen, getakteten Fernsehens die FREIzeit in ihr genaues Gegenteil. Wenn dies dann also dem Grunde nach nicht selbstbestimmt, damit unfreiwillig und demnach ‚Arbeit’ ist, weil ich ja eigentlich schauen muss, weil ich bezahlen musste, ist dies als Arbeitszeit zu verstehen. Dann erwarte ich von den Fernsehanstalten ganz im Gegenteil zur konstruierten Beitragspflicht eine meiner sonstigen Tätigkeit angemessene Entlohnung. …

Das und noch andere Punkte gehören in jede Klage rein!

Hier wird ein Punkt angesprochen, der mich schon länger irritiert.
Ich nenne es mal den Unterhaltungs-Auftrag der ÖRR.

In meiner Freizeit habe ich ein Bedürfnis mich zu zertreuen, zu entspannen, Spaß zu haben, etwas zu erleben, usw. Der ÖRR nimmt scheinbar für sich in Anspruch, neben der Bildung und Information auch mit dieser Aufgabe beauftragt zu sein, d.h. sich um unsere Freizeitunterhaltung zu kümmern.
Spätestens da hört bei mir jegliches Verständnis auf. Ich bezahle doch nicht zwangsweise für eine Unterhaltung, die bei mir Streß bzw schlechte Laune hervorruft. Man kann doch nicht für zig Millionen Bewohner eine gleichgeschaltete Freizeitunterhaltung bieten wollen. Wie absurd ist das denn???? Freizeit bedeutet Individualismus. So eine Bandbreite an Unterhaltung kann kein Fernsehen der Welt bieten, daß jeder auch nur annähernd auf seine Kosten kommt.

Beim Thema Bildung und einer kritischen unabhängigen Berichterstattung (Nachrichten)* sehe ich ein allg. Interesse und einen allg. Nutzen, aber nicht beim Thema Unterhaltung. Da sind die Interessen doch viel zu unterschiedlich und gegensätzlich. Leider macht das Unterhaltungs-„Quotenfernsehen“ den Hauptanteil des Fernsehprogramms aus. Dieser Teil des Programms muß dringend verschlüsselt werden und von den Fans/Liebhabern bezahlt werden, die das auch wirklich sehen wollen.
*Hier besteht dringender Handlungsbedarf in Punkto Staatsferne!


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#8: 02. Juni 2014, 14:02
Danke Carina für deinen Beitrag. Diesen kann ich noch mit der öffentlich-rechtlichenlten Umfrage des SWR untermauern. Sie besagt, wie unwichtig für die Bevölkerung (nicht für die manipulativen Akteure) die 90 öffentlich-rechtlichen Programme für täglich 21 Mio. Euro sind:

Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 lautet:




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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#9: 02. Juni 2014, 20:29
Nach so vielen überlegten und klugen Worten - Bravo! Applaus!

Willkommen im Forum.

Ich kann mich den lobenden Worten meines Vorredners nur anschließen.
Herzlich willkommen!

Das ist genau der Weg, auf dem der Zwangs-Rundfunkbeitrag über kurz oder lang abgeschafft werden kann.

Das logische Denken ist ein sehr wichtiges Werkzeug auf allen Ebenen des Daseins.
Da gibt es keine Ausnahme für öffentlich-rechtlichen Unsinn.

Je weiter die Rechtsverdrehungen der Rundfunkanstalten und Gerichte gehen werden, umso absurder und lächerlicher werden sie am Ende erscheinen.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#10: 07. Juni 2014, 19:50
Danke Helmut,
besonders auch Deine Einschätzung bedeutet mir angesichts Deines Kampfes viel - genau wie die anderen positiven Kommentare.
Wenn Ihr mir weitere Arguemtationsschnipsel zukommen lasst, schnitze ich gerne daraus weitere Sprossen auf der Leiter, um aus dem Quark herauszukommen.
Herzliche Grüße
GeldDruckVerhinderungsMaschine


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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#11: 08. Juni 2014, 14:57
Guten Tag GeldDruckVerhinderungsMaschine,

da ich mich in der "Gebührenfalle" befinde, möchte ich dich fragen, ob ich von deiner Argumentationsebene abkupfern darf? Ich habe am 04.06.14 den Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen und möchte die Zeit des Widerspruchs von einem Monat nutzen.
Ich habe bei nickles.de folgendes gefunden und halte es für sehr wichtig/hilfreich für unsere Diskussion:

Zitat Horst Seehofer:
"Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
http://www.youtube.com/watch?v=19asrm-S4i0= hier das Interview.
++++++++++++++++++++++
Denn bei Schreiben mit Frist, datiert der Beitragsservice ganz offensichtlich bewusst gerne mal eine Woche zurück, um die Frist künstlich zu verringern, den "Druck" zu erhöhen.
Von Michael Nickles.de
In der Hoffnung auf baldige Antwort, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Lothar Peter


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#12: 09. Juni 2014, 22:25
Hallo an Alle,

dies ist mein erster Beitrag und ich finde klasse, dass es ein solches Forum gibt.

Wie sieht es mit dem Argument der Wettbewerbsverzerrung aus: Eigentlich müssten alle PAY TVs wie SKY gegen ARD und ZDF vorgehen. Warum passiert dies nicht bzw. welche Stellungnahme gibt es bei ARD und ZDF zu diesem Thema?


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#13: 09. Juni 2014, 22:49
So wie mit hoher Wahrscheinlichkeit die privaten Sender ihr Schweigegeld über ein paar verwinkelte Ecken zugespielt bekommen , so wird es auch mit Sky , Maxdome & Co nicht viel anders laufen.
Der kranke Patient ÖRR muss mit allen Mitteln am Leben erhalten werden und dafür ist denen mit Hilfe ihrer abgepressten Milliarden jedes noch so unmoralische Angebot recht.


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You can win if you want

T
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Re: Argumente zum Weiterdenken 4
#14: 27. Juni 2014, 14:31
@Yediritter

Sehr gute Argumentation! Ich habe mich auch gefragt, weshalb die freien Sender nicht gegen die zwangsfinanzierte Konkurrenz der "Öffentlich Rechtlichen" vorgehen.

Ich fragte mich das schon vor Jahren. Damals muste man pro Fernseher bezahlen, die GEZ-Spione haben ja stasiähnlich die Nachbarn befragt, ob man einen habe. Die (legale) Möglichkeit, z.B. RTL zu sehen, existierte nicht - denn wenn man einen Fernseher besaß, wurde zwangsläufig davon ausgegangen, das man auch Staatspropagandasender betrachtet. Damals schon hätten die freien Sender rebellieren müssen. Sie hätten argumentieren können, dass die ÖR ihre Programme verschlüsseln sollen. Es kann doch nicht sein, dass jemand, um RTL oder so sehen zu können zwangsläufig auch Zwangsbeträge an ARD und ZDF abführt!

Ich weiß nicht, weshalb die freien Sender damals (und heute!!!) nicht gegen die ÖR rebellierten. Wäre interessant, das herauszufinden.







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