René, Du hast mir da vielleich Hoffnungen gemacht.
Ich dachte zunächst, die Privaten sollten nun endlich auch als Unternehmen den Rundfunkbeitrag zahlen.
Rätselhafterweise sind sie ja lt. RBStV von der Zahlung ausgenommen.
Aber nun können sie sie völlig stillhalten, indem ihnen Schweigegeld gezahlt wird.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"