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Autor Thema: Argumente zum Weiterdenken 9  (Gelesen 4457 mal)

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Argumente zum Weiterdenken 9
Autor: 04. Juli 2014, 23:40
47)

TV-Konsum zerstört die Tagträume der Konsumenten - damit deren seelisches Gleichgewicht und langfristig auch deren seelische Gesundheit

Als weitere Argumente gegen die Gebühren für Zwangsangebote gebe ich nachfolgend Zitate aus der Zeitschrift ‚PSYCHOLOGIE HEUTE’ vom August 2011 wieder, da ich vermute, dass Ihnen diese nicht (mehr) vorliegt.
Thema ist hier die Bedeutung von Tagträumen für die seelische Gesundheit. Und dies lässt sich schon im Vorhinein zusammenfassend verraten: Fernsehglotzen verhindert Tagträume und damit auch die seelische Gesundheit. Nehmen Sie sich die Zeit, Ausschnitte des Artikels hier nachzulesen: Sie werden ihr eigenes Medium selbst nicht mehr leiden können!

„Tagträume sind die meistunterschätzte geistige Aktivität. Sie spiegeln nicht nur in der Jackpotphantasie wider, was wir eigentlich vom Leben erhoffen und erwarten. Sie rühren an unsere tiefsten Wünsche und Sehnsüchte. Wenn wir tagträumen, nähern wir uns dem Glutkern unseres Selbst. Mehr noch als die nächtlichen Träume sind die Träume mit offenen Augen ein Königsweg zu dem, was und im Innersten zusammenhält. Und im Grunde meinen wir diese Aufenthalte in der Innenwelt, wenn wir sagen, dass wir so selten „zu uns selbst kommen“. Es geht eben nicht um Freizeit, Hobbys, Wellness oder Geselligkeit, sondern um einen Besuch in unserem Innersten: in der Parallelwelt der Reflexionen, Bilder Erinnerungen, Vorstellungen, Wünsche. Wir sind ganz bei uns, wenn wir tagträumen und phantasieren.“ (Heiko Ernst, Editorial, Seite 3)
„Unsere Tagträume sind ein jederzeit verfügbarer innerer Zufluchtsort. Aber sie sind auch bedeutsam für die seelische Balance, für Kreativität und Selbsterkenntnis. Und sie prägen das Planen und Handeln in der realen Welt. Wer in den Strom der inneren Bilder eintaucht, lernt seine ureigenen Wünsche und Ziele besser kennen.“ (S. 20)

„Die Fähigkeit, sich zeitweise in die Innenwelt der Tagträume, der Phantasien und Imaginationen zurückziehen zu können, bringt uns mit wichtigen Ressourcen unseres Selbst in Verbindung: wir nehmen Kontakt zu unseren tiefsten Wünschen und geheimsten Gedanken auf. Wir können Iden und Einfälle sortieren, Erfahrungen einordnen und Verluste und Verletzungen verarbeiten. Und wir erproben in unserer Innenwelt der Vorstellungen notwendige oder gewünschte Veränderungen der Welt ‚da draußen….
Tagträume sind außerdem eine äußerst wirksame Form des Gefühlsmanagements. Weil sie uns innerlich beruhigen, trösten oder erfreuen können, wenn die Außenwelt uns ärgert, kränkt oder langweilt, sorgen sie für eine emotionale Balance und ersparen uns das oftmals riskante Ausagieren von Gefühlen und Impulsen in der Realität. Wir regulieren mithilfe der Phantasien unsere emotionale Temperatur. Und diese relative Ausgeglichenheit ermöglicht uns häufig, die äußeren Lebensumstände zu ertragen oder zu bewältigen “ (Seite 22)

„Diese interne Kommunikation des Gehirns mit sich selbst dient mehreren Zwecken. Einer davon, vielleicht der wichtigste, ist, das Gehirn für zukünftige Situationen und Aufgaben fit zu halten und vorzubereiten.
Und eine weitere, immens wichtige Aufgabe bewältigt das mit sich selbst kommunizierende Gehirn: Es konserviert die gespeicherten Erinnerungen, indem es sie ständig präsent hält und nötigenfalls ergänzt oder an andere Hirnregionen weitergibt. (Seite 23)

DIE POLITIK DES TAGTRÄUMENS
Die in allen Kulturen geteilten Werte und Ziele – Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit, Gleichheit, Bildung, die Umwelt bewahren, das gute Leben leben – gründen letztlich auf dem elementaren menschlichen Bedürfnis nach Stille und Alleinsein. Und sie gründen auf dem Recht des Einzelnen, sich jederzeit in seine eigene Gedankenwelt zurückziehen zu können. Die Innenwelt muss ein zugängliches Reich der Freiheit sein, in dem wir über uns selbst bestimmen können. Es geht um nicht weniger als die Unantastbarkeit des inneren Lebens, die heute mehr denn je gefährdet ist. Den Schutz der Innenwelt zu fordern und zu betreiben ist keinesfalls eine Ausgeburt weltabgewandter ‚Innerlichkeit’. Es entspricht auch nicht einem rückwärtsgewandten Romantisieren, das Reservate des Privaten errichten will. Das Recht auf Rückzug in die Tagträume ist die Minimalvoraussetzung dafür, dass wir auch in der Außenwelt unsere Autonomie erhalten und verteidigen können. Die Zone des inneren Lebens ist heute jedoch mehr denn je gefährdet. Sie wird belagert, ausgehöhlt, allmählich zerstört. Wer sich regelmäßig in seine Innenwelten verabschiedet und sein inneres Leben leben will, ist fast immer in der Defensive. Er muss seine Abwesenheiten rechtfertigen, muss auf Misstrauen und Vorwürfe gefasst sein.“ (S. 27) 

„Die Kolonisatoren unserer Innenwelten und die Verächter des Tagträumens scheinen heute überhandzunehmen: Sie treten auf in Gestalt der manipulativen Neurotiker, der zwanghaften Rechthaber und Belehrer. Sie erscheinen als manische Animateure und party animals, die uns ständig zum Mitmachen nötigen, oder als Zeitvampire, die uns jederzeit in Anspruch nehmen und uns mit ihren Problemchen oder mit Tratsch und Klatsch zumüllen. Zu den Eindringlingen gehören auch die politischen Marktschreier, die Gschaftlhuber der Kultur, all die Talkmaster, Infotainer und Entertainer, Superstars, Promis uns sonstigen Nervensägen der Mediengesellschaft. Im Grunde gehören alle dazu, die unsere Aufmerksamkeit beanspruchen und das Recht reklamieren, uns jederzeit ‚aus unseren Tagträumen reißen’ oder ‚auf den Boden der Tatsachen holen’ zu dürfen.
Unsere Tagträume sind die Festung unserer Privatheit, das Atelier der Kreativität, das Sanktuarium (Allerheiligste, Gelddruckmaschine) der Erinnerung. Die erste Verteidigungslinie des Privaten fängt bei den Tagträumen an, bei dem Recht, sich regelmäßig selbst zurückziehen zu dürfen. Tagträume sind die schnell erreichbaren, aber immer gefährdeten Zonen des inneren Lebens. Unsere Fähigkeit, jederzeit in alternative innere Welten wechseln zu können und die Wirklichkeit von innen heraus zu betrachten, ist einzigartig menschlich. Tagträume erlauben uns, bessere oder zumindest andere Welten auszuspinnen und das Kontinuum zwischen irreal und hyperreal auszutesten, Wunsch und Wirklichkeit zu verschmelzen. In unseren Phantasien können wir Furcht und Hoffnung in Balance bringen, um der Zukunft zu begegnen. Der Tagtraum ist ein politischer Akt. In der selbstgewählten Distanz liegt ein Quell der Stärke – für unsere Kritik- und Widerstandsfähigkeit, für unsere Freiheit.“ (Seite 28)

Die Essenz dieses Artikels belegt, dass Fernsehkonsum durch Verhinderung/Reduzierung von Tagträumen Persönlichkeitsveränderungen bewirkt, die für den Einzelnen unerwünscht sind.

Durch das Zwangsangebot zum TV-Konsum soll uns zum Nutzen weniger Profitierender unter dem Deckmantel der Demokratieförderung offensichtlich unsere Kritik- und Widerstandsfähigkeit und unsere Freiheit genommen werden, damit die selbst betroffenen politischen Gschaftlhuber mehr Raum und Einfluss gewinnen – Opium des Volkes … Brot und Spiele eben …!
 
Ich werde diese Spiele nicht mitmachen -  hatte ich das schon gesagt?


48)
Hausrecht / Hausfriedensbruch / Hausverbot in Bezug auf Sie persönlich / Ihre Produkte /  Substitute / Zwangsangebote / Gebührenbescheide etc.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht
„ Hausrecht
Das Hausrecht umfasst die Befugnis frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird. Es beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858ff., 903, 1004 BGB). Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.[1]
Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich/beruflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Der Hausherr ist befugt, ein Hausverbot auszusprechen und notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein Hausverbot verstoßen, liegt Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB).“

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch_%28Deutschland%29
„ Hausfriedensbruch (Deutschland)
Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. Der Hausfriedensbruch ist in Deutschland – trotz seiner Einordnung in den 7. Abschnitt des StGB („Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“) ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht schützt.
Gesetzlichkeit
Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs ist in Deutschland in den § 123 StGB geregelt und umfasst neben dem Grundtatbestand (§ 123 StGB) auch die Qualifikation des schweren Hausfriedensbruchs (§ 124 StGB).
Tatbestandsmerkmale
Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.
Beispiele: Jemand betritt trotz eines Hausverbots ein Ladengeschäft; jemand versteckt sich bei Geschäftsschluss in einer Toilette.
Befriedete Besitztümer sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun). Erfasst werden auch Abbruchhäuser und Rohbauten, sofern sie durch geeignete Sicherungsmaßnahmen befriedet sind [1] sowie bewegliche Sachen, die zum Aufenthalt von Menschen dienen (Boote, Schiffe, Wagen eines Markthändlers, Wohnwagen). Dienen bewegliche Sachen nicht in erster Linie zum Aufenthalt, so kommt die Berufung auf Hausrecht nicht in Betracht („normale“ Kraftfahrzeuge, Pkw).
Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter unberechtigt einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. Ein Betreten mit dem gesamten Körper ist nicht notwendig; ausreichend ist schon der „Fuß in der Tür“.“
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie durch Ihre ausdrücklich von mir nicht erwünschten Handlungen wie das Einspeisen der TV-Programme ins Internet mein Hausrecht verletzen. Dies ist identisch mit dem oben erwähnten Vertreter, der seinen Fuß in die Tür stellt. Ich fordere Sie daher auf, jegliche Eingriffe und Manipulationen z.B. an Endgeräten in Form von unerwünschter und unerlaubter Einspeisung von TV-Programmen sofort zu unterlassen.

Aufgrund des Hausfriedensbruchs durch Sie in Form ihrer Zwangsangebote etc. gebe ich Ihnen hiermit die Wahrnehmung meines Hausrechts bekannt, indem ich Ihnen / Ihren Zwangsangeboten das konkrete und digitale Hausverbot ausspreche.

Kraft meines Hausrechts untersage Ihnen dementsprechend mit sofortiger Wirkung jeglichen konkreten oder digitalen Zugang zu meiner Wohnung.
Stoppen Sie umgehend den Hausfriedensbruch in meiner Wohnung, in die Sie permanent durch Ihre TV-Angebote per Internet u.a. eindringen und mir dafür noch Zwangsbeiträge abnötigen wollen. In meinem letzten Schreiben hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass die unerwünschte/unerlaubte Einspeisung als Grundlage der darauf aufbauenden unrechtmäßigen Zahlungsforderung zwei strategisch aufeinander aufbauende Handlungen bilden, die sich in ihrer Wirkung synergetisch ergänzen, und damit schwerer wiegen müssen als die beiden Einzeltaten. (Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.)
Nehmen Sie Ihre Angebote aus meiner Privatsphäre, dem Internet, Kabel, dem Äther, meiner Wohnung oder woraus auch immer. Wie Sie das machen werden, ist Ihr Problem.
Falls Sie nicht in der Lage sind, dies zu bewerkstelligen, wäre ich dennoch eventuell bereit auf Zwangsmaßnahmen gegen Sie zu verzichten, wenn Sie Ihrerseits von ihren unsinnigen, willkürlichen, menschenverachtenden Zwangsgebühren absehen, die Sie gerne für ihre von mir unerwünschten Angebote fordern möchten, deren Nutzung ich jedoch kategorisch ablehne.

Auf der Grundlage aller 48 bisher von mir angeführten Argumente wiederhole ich mich bewusst: „EmpfangsZwangsAngebotUnterbreiten (ist bei mir) verboten!“.


--- EDIT Moderator: ---

Argumente zum Weiterdenken 1 -n, Inhaltsübersicht


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Re: Argumente zum Weiterdenken 9
#1: 05. Juli 2014, 05:45
47)

„Tagträume sind die meistunterschätzte geistige Aktivität. Sie spiegeln nicht nur in der Jackpotphantasie wider, was wir eigentlich vom Leben erhoffen und erwarten. Sie rühren an unsere tiefsten Wünsche und Sehnsüchte. Wenn wir tagträumen, nähern wir uns dem Glutkern unseres Selbst. Mehr noch als die nächtlichen Träume sind die Träume mit offenen Augen ein Königsweg zu dem, was und im Innersten zusammenhält. Und im Grunde meinen wir diese Aufenthalte in der Innenwelt, wenn wir sagen, dass wir so selten „zu uns selbst kommen“. Es geht eben nicht um Freizeit, Hobbys, Wellness oder Geselligkeit, sondern um einen Besuch in unserem Innersten: in der Parallelwelt der Reflexionen, Bilder Erinnerungen, Vorstellungen, Wünsche. Wir sind ganz bei uns, wenn wir tagträumen und phantasieren.“ (Heiko Ernst, Editorial, Seite 3)
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Ja, das ist so!

... Das Recht auf Rückzug in die Tagträume ist die Minimalvoraussetzung dafür, dass wir auch in der Außenwelt unsere Autonomie erhalten und verteidigen können. Die Zone des inneren Lebens ist heute jedoch mehr denn je gefährdet. Sie wird belagert, ausgehöhlt, allmählich zerstört. Wer sich regelmäßig in seine Innenwelten verabschiedet und sein inneres Leben leben will, ist fast immer in der Defensive. Er muss seine Abwesenheiten rechtfertigen, muss auf Misstrauen und Vorwürfe gefasst sein.“ (S. 27) 

Ja. Der Rückzug in die Tagträume ist gefährdet. Durch alle möglichen
Medien, auch durch Facebook, Whatsapp, Twitter usw. und durch TV. Dass die durch
alle Bürger finanzierten ÖRR dann auch noch im Bereich seichtester Unterhaltung groß
mitmischen - und damit auch ein Ablenkungs- und Seichtheitsangebot teuer aufbauen
- ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

@gelddruckmaschine: Insgesamt ein schöner Gedanke, den Du hier zu Sprache bringst!
Danke!





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Re: Argumente zum Weiterdenken 9
#2: 05. Juli 2014, 09:20
Sehr gut ausgearbeitet. Die Aspekte sind nicht von der Hand zu weisen.

Ich habe es bei den Belegen für die Gesundheitsschädigung durch Fernsehen bei der "Klage mit Erfolgsaussicht" aufgenommen und auf diesen Thread verwiesen.


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