EuropaUmfrage an Alle: Wie sind die Modalitäten der Rundfunkbeiträge in anderen Ländern Europas geregelt ?Das wird spätestens von Bedeutung sein, wenn wir nur vor dem EuGH Recht bekommen können. Wenn Deutschland mit seiner rigiden Staatsfunk tragenden Rechtsprechung isoliert da steht, wird einiges zu gewinnen sein.
Das Beste ist, die erwartete Ent-Täuschung aus Potsdam in neue Energie umzusetzen und sich auf europäische Rechtsprechung einzustellen.
Prof. Kirchhof schrieb 2009 in seinem Grundlagengutachtens für den RBStV (S. 71):
„Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten,
eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten,
dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.“Leider musste er in seinen Zeilen vom 13.08.2014 feststellen, dass wichtige Punkte seines Grundlagengutachtens, die er entsprechend dort eingebaut sehen wollte, von der Politik-/MedienLobby nicht berücksichtigt worden waren:
„Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.“
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.htmlDeshalb möchte ich hier eine Abfrage starten, wie diese Punkte, die uns besonders umtreiben, in europäischen Ländern geregelt sind.
Zu den Europafragen:1. Wird gebührenfinanziertes Radio mit oder ohne Werbung ausgestrahlt?
2. Fällt für Zweitwohnungen ein zweiter Beitrag an?
3. Unterliegen Studenten der Rundfunkgebührenpflicht?
4. Müssen Haushalte (bzw. Menschen), die keine Sendungen empfangen wollen, dennoch zahlen? Stichwort: Abweichung von der Typisierung der Rundfunkteilnahme bzw. ‚Widerlegbarkeit der Regelvermutung’So soll es in z.B. Frankreich möglich sein, die eigene NichtTeilnahme durch einfaches Ankreuzen auf einem Formular zu erklären.
Wer hat aus welchen Ländern Informationen? Urlaubsreisende oder MitBürger mit internationalen Wurzeln, bitte fragt nach. Ich müsst nicht alle Fragen beantworten.
Auch die Antwort auf nur eine Frage kann sehr hilfreich sein.Herzliche Grüße
--- EDIT Moderator: ---
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