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Autor Thema: Argumente zum Weiterdenken 21, EuropaUmfrage:Von Potsdam aus an den EuGH denken!  (Gelesen 14821 mal)

g
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EuropaUmfrage an Alle: Wie sind die Modalitäten der Rundfunkbeiträge in anderen Ländern Europas geregelt ?

Das wird spätestens von Bedeutung sein, wenn wir nur vor dem EuGH Recht bekommen können. Wenn Deutschland mit seiner rigiden Staatsfunk tragenden Rechtsprechung isoliert da steht, wird einiges zu gewinnen sein.

Das Beste ist, die erwartete Ent-Täuschung aus Potsdam in neue Energie umzusetzen und sich auf europäische Rechtsprechung einzustellen.

Prof. Kirchhof schrieb 2009 in seinem Grundlagengutachtens für den RBStV (S. 71):

„Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.“

Leider musste er in seinen Zeilen vom 13.08.2014 feststellen, dass wichtige Punkte seines Grundlagengutachtens, die er entsprechend dort eingebaut sehen wollte, von der Politik-/MedienLobby nicht berücksichtigt worden waren:

 „Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.“
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Deshalb möchte ich hier eine Abfrage starten, wie diese Punkte, die uns besonders umtreiben, in europäischen Ländern geregelt sind.


Zu den Europafragen:

1.   Wird gebührenfinanziertes Radio mit oder ohne Werbung ausgestrahlt?

2.   Fällt für Zweitwohnungen ein zweiter Beitrag an?

3.   Unterliegen Studenten der Rundfunkgebührenpflicht?

4.   Müssen Haushalte (bzw. Menschen), die keine Sendungen empfangen wollen, dennoch zahlen? Stichwort: Abweichung von der Typisierung der Rundfunkteilnahme bzw. ‚Widerlegbarkeit der Regelvermutung’


So soll es in z.B. Frankreich möglich sein, die eigene NichtTeilnahme durch einfaches Ankreuzen auf einem Formular zu erklären.

Wer hat aus welchen Ländern Informationen? Urlaubsreisende oder MitBürger mit internationalen Wurzeln, bitte fragt nach. Ich müsst nicht alle Fragen beantworten. Auch die Antwort auf nur eine Frage kann sehr hilfreich sein.

Herzliche Grüße

 :angel:


--- EDIT Moderator: ---

Argumente zum Weiterdenken 1 -n, Inhaltsübersicht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2014, 21:59 von Viktor7«

g
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Über eine PM erhielt ich folgende aufschlussreiche Antwort für Frankfreich.
Das wär's doch schon! Und der Landfriedensbruch wäre beendet.
Mehr als die Berücksichtigung einer Ausstiegsklausel wollen wir doch gar nicht.


'th aus HH' schrieb am 19.08.14 umgehend:

"in Frankreich gibt es eine Wohnsteuer, mit dieser wird
auch die Abgabe/Steuer für den Rundfunk eingezogen. Wenn man nichts
weiter unternimmt, so wird diese Abgabe also automatisch eingezogen.
Auf den Vordrucken gibt es allerdings die Möglichkeit anzugeben, dass
man keine Geräte besitzt, dann entfällt die Rundfunkabgabe einfach.

So
hat es mir meine im Elsass wohnende Cousine berichtet.


Eine
Bestätigung auch im Blog eines Dresdener Mitstreiters:
http://www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/06/zwischenstand-klagebegrundung-das-groe.html

"in Frankreich z.B. wird man
trotz allgemeiner Medienabgabe nicht dafür kriminalisiert, den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen zu wollen. Der Einzug
erfolgt über die Finanzämter, und auf der ersten Seite des betreffenden
Formulars kann man angeben, keinen Fernseher zu besitzen. In dem Fall
wird die Abgabe nicht erhoben."


Bitte gerne weiter so mit Rückmeldungen. Sie können meines Erachtens sehr wichtig werden.
 :angel:


Edit "Bürger":
Korrektur/ Präzisierung externer Link.


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Hierzu gibt es eine umfangreiche Abhandlung, die mir jedoch nur auszugsweise (insbes. bzgl. Deutschland) und auch nur als Kopie vorliegt > PM bzw. Mail folgt in Kürze ;)
...ggf. lässt sich das Buch aber auch über Fernleihe ausleihen.

Volker Perten
Rundfunkfinanzierung in Europa.
Eine rechtsvergleichende Untersuchung der EU-Mitgliedstaaten
Deutschland, Großbritannien, Schweden, Polen, Italien, Spanien und Frankreich

ISBN 978-3-86573-783-0
248 S. 37,00 EUR. 2014 (Diss.)
http://www.wvberlin.de/data/inhalt/perten2.html

Zitat
Die Finanzierung des Rundfunks in Europa ist im Wandel.
Das Buch untersucht die gesetzlichen Regelungen zur Rundfunkfinanzierung in sieben Mitgliedstaaten der EU.
Nicht nur der deutsche Gesetzgeber hat beschlossen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ändern - von der "Rundfunkgebühr" zum "Rundfunkbeitrag". Spanien und Frankreich haben Änderungen für die Werbefinanzierung verabschiedet - und zumindest in Spanien die wichtigste Finanzierungsquelle verschlossen.
In dem Buch wird die Ausgestaltung der Rundfunksysteme dargestellt, nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen für den Rundfunk gefragt und die gesetzlichen Regelungen seiner Finanzierung werden umfassend geprüft.
Gegenstand sind sowohl der öffentliche als auch private Rundfunk. Der Schwerpunkt liegt in der Finanzierung durch spezifische, öffentlich erhobene Abgaben, Mittel aus öffentlichen Haushalten und Werbung. Die Verfahren zur Erhebung und Festsetzung der Abgaben sowie die Feststellung des Finanzierungsbedarfs der Veranstalter werden dargestellt, Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufgezeigt.
Alternative Finanzierungsformen werden einer Prüfung unterzogen:
Könnten sie auch in Deutschland implementiert werden?


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Danke lieber Bürger für die Info.
Mein Anliegen ist es, einen Überblick über möglichst viele EU Staaten zu gewinnen in Bezug auf die einzige Frage: Steht D mit der nicht eingeräumten Widerlegung der Regelvermutung evtl. ziemlich alleine da. Das könnte die Chancen vor dem EuGH m.E. beträchtlich steigern.
 :angel:


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3. positive Antwort aus unserem ebenso sympatischen Nachbarland Polen:

Sehr geehrter Herr  :angel:,

wenn Sie keinen Fernseher und kein Radio haben, zahlen Sie hier auch keine Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen

H



Einige Anfragen muss ich neu stellen, weil sich nicht die deutschen Botschaften in den jeweiligen Hauptstädten zuständig erklärt haben, sondern die ausländischen Botschaften in Bärlin.

 :angel:


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Interessant ist ja (ich vermeine, es insbesondere auch bzgl. Polen, das ebenfalls arge Probleme mit der "Akzeptanz" der jetzigen Gebühren zu haben scheint, schon vernommen zu haben), dass viele europäische Länder ungeachtet ihres derzeitigen eigenen Modells momentan auf das "Deutsche Modell" schielen, wohl mit dem Ansinnen, einen ähnlichen "Geldregen" für ihre öffentlichen Sender zu generieren...
...aber vom "Geldregen" über "Geldsegen" hin zum "Fluch" ist es eben nicht weit.

Die mögen sich besser nicht zu weit hinauslehnen, sonst wird es denen irgendwann ähnlich ergehen, wie es unserem "Modell" ergehen wird:
In die Annalen der Geschichte als einer der größten, wenn nicht gar als der größte medienpolitisch-juristische Skandal einzugehen.

Ein paar Links zur Ergänzung:

Zwei Drittel der Polen zahlen keine Rundfunkgebühren
http://www.digitalfernsehen.de/Zwei-Drittel-der-Polen-zahlen-keine-Rundfunkgebuehren.76096.0.html

Polen: Kampf um die Rundfunkgebühr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6415.0.html

...und da komme ich doch unverhofft auf einen Artikel, der ggf. ebenfalls was zum Thema beisteuert ;)

Tagesspiegel, 21.01.2013
Gebühren
Krösus von Europa
In Deutschland wird heftig über den neuen Rundfunkbeitrag diskutiert.
Was und wie muss eigentlich in anderen Ländern für Fernsehen und Radio gezahlt werden?

http://www.tagesspiegel.de/medien/gebuehren-kroesus-von-europa/7660358.html


Und hier noch das:

Rheinland-Pfalz - Die Landesregierung,
Pressemitteilung, 17.10.2012
Neues Rundfunkbeitragsmodell weckt europaweit Interesse
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/article/neues-rundfunkbeitragsmodell-weckt-europaweit-interesse/

Zitat
Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, hat heute in Wien das neue deutsche Rundfunkbeitragsmodell präsentiert. „Mit seinem technologieneutralen Ansatz weckt der neue, geräteunabhängige Rundfunkbeitrag über die Grenzen Deutschlands hinaus großes Interesse“, betonte Stadelmaier im Rahmen des Studientages des ORF-Publikumsrates zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
[...]
„Der Weg von der jahrzehntelang gültigen, geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag war lang, anspruchsvoll und nicht frei von Hindernissen. Aber ich halte ihn für richtig und notwendig, denn er führt zu einer zukunftsfähigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der Konvergenz der Medien Rechnung trägt“, so der Staatssekretär. Stadelmaier weiter: „Es ist nicht übertrieben, den neuen Rundfunkbeitrag als Paradigmenwechsel in der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks zu bezeichnen. Über die traditionellen bilateralen Mediengespräche mit Österreich, der Schweiz und Frankreich hinaus, haben zwischenzeitlich auch die Regierungen von Irland und Polen reges Interesse an der deutschen Neuregelung gezeigt.


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Norwegen hat sich für eine interessante und technisch saubere Lösung entschieden:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oslo

Sehr geehrter Herr  :angel: ,

vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. Der norwegische Staat geht davon
aus, daß jeder, der einen PC, Fernseher, Radio, Tuner, DVD-Spieler o.ä.
hat, prinzipiell Rundfunk- oder Fernsehsendungen empfangen kann und
deshalb die Rundfunkgebühr bezahlen muß, für das Jahr 2014 sind dies ca.
2730 NOK. Nur wer nachweist, daß er seine Empfangsgeräte von einem
Fachmann verplomben lies, muß keine Gebühr bezahlen.
Die Bestimmungen
sind also sehr streng.

Wir hoffen, Ihnen Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen



Signatur vom Administrator entfernt.
Also lieber Herr GEZBS, ich möchte gerne meine Geräte sowas von verplomben lassen...
wenn das die technische Lösung aller Probleme ist.

Ich denke, Sie werden dem EuGH in nicht allzu ferner Zukunft erklären müssen, warum deutscher Staatsfunk mir Rechte vorenthält, die Menschen zumindest in NL, PL und N zugestanden werden - von den ausstehenden Antworten anderer EU-Länder mal abgesehen.


@Bürger
Danke für Deine Links. Hinsichtlich einiger Länder wird noch von GebührenSchnüfflern gesprochen... Also muss da wohl die Möglichkeit bestehen nicht am Rundfunk teilzunehmen. Dem Schnüffler macht man dann und wann die Tür vor der Nase zu...
der BS spielt sich zur omnipräsenten Landplage auf...

 :angel:


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Der norwegische Staat geht davon
aus, daß jeder, der einen PC, Fernseher, Radio, Tuner, DVD-Spieler o.ä.
hat, prinzipiell Rundfunk- oder Fernsehsendungen empfangen kann und
deshalb die Rundfunkgebühr bezahlen muß, für das Jahr 2014 sind dies ca.
2730 NOK.
Nur wer nachweist, daß er seine Empfangsgeräte von einem
Fachmann verplomben lies, muß keine Gebühr bezahlen.
Die Bestimmungen
sind also sehr streng.

Wäre dann aber auch interessent zu wissen, wie genau diese "Verplombung" aussieht.
Wenn man mit seinem PC dann nicht mehr ins (noch freie?) Internet kann, dann wäre eine Verplombung wohl keine Option.
Auch wenn ungeachtet der Art des Gerätes einheitlich der Maximalbetrag anfällt, wäre dies z.B. für nur Hörfunkgeräte-Besitzer inakzeptabel, da Fernsehproduktionen ein *Vielfaches* einer Hörfunkproduktion kosten...

Obige Ausführungen klingen so, als ob man *alle* seine Geräte "verplomben" lassen müsse...
...ansonsten fällt wohl die (vermutlich maximale) Rundfunkgebühr an.
Technisch ähnlich unzeitgemäß wie unser aktuelles Modell, nur dass es noch einen - wenn auch augenscheinlich pauschalierten - Gerätebezug gibt.

Das sind erst mal nur Mutmaßungen, die wohl genauer recherchiert werden müssten.
Wer dazu beitragen kann: gern ;)


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Für Frankreich wäre noch zu ergänzen:
Der Beitrag für das öffentliche Fernsehen (Contribution à l'audiovisuel public) beträgt derzeit (2014) jährlich 133 € (Frankreich, Mutterland), in den Überseegebieten nur 85 €. Wer von der Wohnungssteuer befreit ist, braucht auch diese Abgabe nicht zu zahlen.
Quelle: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F88.xhtml#N1013E (offizielles Portal der frz. Verwaltung)

Dort wird auch die Information bestätigt, daß von der Abgabe befreit ist, wer auf der Einkommensteuererklärung angibt, daß er kein Fernsehgerät oder vergleichbare Vorrichtungen, Videorekorder oder zur Aufzeichnung von Fernsehprogrammen geeignete Geräte besitzt. Auch wer nur über ein PC mit TV-Karte verfügt, ohne Fernseher, braucht bisher nicht zu zahlen.
Bei Falschdeklaration wird ein Bußgeld von 150 € erhoben.

Der Betrag wird jährlich an die Inflationsrate angeglichen (2005 noch 116 €). Die Einnahmen aus der Gebühr betrugen 2011 3,29 Mrd. €, von 26,7 Mill. Haushalten.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Redevance_audiovisuelle#En_France


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Norwegen hat sich für eine interessante und technisch saubere Lösung entschieden:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oslo

Sehr geehrter Herr  :angel: ,

vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. Der norwegische Staat geht davon
aus, daß jeder, der einen PC, Fernseher, Radio, Tuner, DVD-Spieler o.ä.
hat, prinzipiell Rundfunk- oder Fernsehsendungen empfangen kann und
deshalb die Rundfunkgebühr bezahlen muß, für das Jahr 2014 sind dies ca.
2730 NOK. Nur wer nachweist, daß er seine Empfangsgeräte von einem
Fachmann verplomben lies, muß keine Gebühr bezahlen.
Die Bestimmungen
sind also sehr streng.

Wir hoffen, Ihnen Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben.


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Also diese Antwort ist nicht ganz korrekt, in Norwegen wurde die Radiogebühr 1976 abgeschaft:
http://no.wikipedia.org/wiki/Kringkastingsavgift
"Radio-lisensen ble avskaffet i 1976" heisst die Radiogebühr wurde 1976 abgeschafft.
Man zahlt nur für ein TV Gerät, nichts für ein Radio:

Zitat
What is the broadcasting licence fee?

The broadcasting licence fee is a statutory public fee for those who have a television receiver in use. This licence fee is not affected by local signal conditions, the channels you have access to or the programmes you choose to view.
http://www.nrk.no/lisens/sv-eng---licence-fee-1.11690430

Und man zahlt nur einmal:

Zitat
Can one broadcasting licence fee cover several individuals in a private household?

Individuals can have multiple receivers under the same licence provided that the receivers solely are in use by the licence holder, spouse/partner and/or children living at home who are fully supported by the licence holder, pursuant to section 4 in regulations relating to television receivers. Television receivers placed in cabins, caravans, or in another way placed outside the household, can also be covered by the same licence.
http://www.nrk.no/lisens/sv-eng---cover-several-individuals-1.11690456


Das ist die Aussage vom norwegischen Rundfunk NRK, ich hoffe jeder kann Englisch


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six2seven

Zitat :Nur wer nachweist, daß er seine Empfangsgeräte von einem
Fachmann verplomben lies, muß keine Gebühr bezahlen. Die Bestimmungen
sind also sehr streng.

Hallo,
ausgehend davon, dass diese Meldung wasserdicht ist,
hätten wir den erfüllten Tatbestand der diktatorischen
Regelung von Informationsbeschaffung.
Frißt Du unseren Nachrichtenbrei nicht, wird Dein Empfangsgerät
stillgelegt und somit der Zugriff auf andere Anbieter
unterbunden.
Goebbels hüpft vor Freude und Zustimmung im Grab.


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Anwort aus GB:

Gesendet: Donnerstag, 21. August 2014 um 11:29 Uhr
Von: "Economic Affairs Department" <wirtschaft@german-embassy.org.uk>

Sehr geehrter Herr,
um von Rundfunkgebuehren befreit zu werden, muessen Sie nachweisen, dass Sie
weder Fernseh-/Radioanschluss sowie Zugang zu Internet haben.
Mit freundlichen Gruessen
MViol
German Embassy
London


 
Sent: Friday, August 22, 2014 9:34 PM
To: Economic Affairs Department
Subject: Rundfunkgebühren in GB
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
 
Bitte erlauben Sie mir ein Anschlussfrage.
 
Wodurch kann ich nachweisen, dass ich weder einen Fernseh- oder Radioanschluss, noch einen Internetzugang nutze.
 
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrter Herr,
Erfahrungsgemaess gibt es eine Inspektion durch die Einzugsgesellschaft, wenn man sie schriftlich unterrichtet, keine Anschluesse zu haben.
Mit freundlichen Gruessen
MViol


Nun ja, auch keine ganz so schöne Prozedur... aber wenn man echt keine Geräte betreibt, wäre man nach einem Tea for Two raus aus der Sache.


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Anti-Raubritter



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Eine Antwort aus der Slowakei:

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hier die Antwort nach heutigen Recherchen im Internet:

in der Slowakei ist es so, dass jede Person, die Elektrizität bezahlt,
verpflichtet ist, auch Rundfunk- und Fernsehgebühren (eine Gebühr
gesamt) zu bezahlen, unabhängig davon, ob im Haushalt Radio oder TV vorhanden ist.
Von der Bezahlung der Gebühren sind befreit nur schwerbehinderte
Personen oder diejenigen, die mit diesen Personen in einem Haushalt leben.

Die Gebühr beträgt 4, 64 Euro monatlich, Rentner haben 50% Ermäßigung,
sie bezahlen 2,32 Euro monatlich.


Diese Auskunft erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie entspricht dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft.


Signatur vom Administrator entfernt.

Also liebe Frau GEZ, an 4,64 € für TV und Radio  bzw 2,32 für Rentner sollten Sie sich mal ein Beispiel nehmen. Das würde ich ganzvielleichteventuellwomöglich noch um des lieben Friedens willen aus der Rücklagenkasse zahlen, selbst wenn ich's nicht nutzen will.

 :angel:


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Tschechien hat sich gemeldet:

Sehr geehrter Herr  ,

danke für Ihre Mail vom 22. August 2014.

Gemäß Gesetz Nr. 348/2005 sind alle Personen, die einen Stromanschluss haben und Eigentümer oder Nutzer von Fernseh- oder Radiogeräten sind, und sie länger als 30 Tage nutzen, verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen. Die Gebühren werden nur für ein Gerät gezahlt. Personen, die im gemeinsamen Haushalt mit einer Person, die Gebühren zahlt, wohnen, sind von der Gebühr befreit.

Befreit sind ebenfalls:
- Personen mit niedrigem Einkommen - ein Nachweis und ein Antrag auf Gebührenbefreiung sind erforderlich - alle 6 Monate
- Blinde und Taube Personen

Die Fernsehgebühr beträgt z. Z. 135,-- Kc pro Jahr (4,85 €).
Die Rundfunkgebühr 45,-- Kc pro Jahr (1,62 €).

Weitere Infos können sie bei der Tschechischen Post, oder auf den Internetseiten des Tschechischen Fernsehens (Ceska televize - https://tvp.ceskatelevize.cz/poplatky/kontakt.php) und Tschechischen Rundfunks (Cesky rozhlas - https://zis-ext.rozhlas.cz/PagesFO/DefaultFO.aspx) erhalten, leider nur in Tschechischer Sprache.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Signatur vom Administrator entfernt.
Also liebe GEZler, selbst wenn die Dame aus Prag sich darin geirrt haben sollte, dass der Kleckerbetrag von 4,85 € nicht jährlich (was absolut sensationell wäre) sondern mönatlich anfällt, wäre dass ja immer noch eine andere Hausnummer.

 :angel:


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