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Autor Thema: Revisionszulassung bzgl. Beitrag/Programm: "große Sprengkraft f. ARD u. ZDF"  (Gelesen 1612 mal)

m
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Zum eigenständigen Thread bzgl. dieses Verfahren im Forum unter
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
hier u.a. folgende Meldungen:



Kommentar auf X von
RA Udo Vetter/ @udovetter, 06.06.2024
Wenige Worte vom Gericht, große Sprengkraft für ARD und ZDF
https://twitter.com/udovetter/status/1798720962289885389
Zitat von: RA Udo Vetter/ @udovetter, 06.06.2024, Wenige Worte vom Gericht, große Sprengkraft für ARD und ZDF
Dürfen Gebührenzahler den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn ARD und ZDF nicht mehr ausgewogen und objektiv berichten und somit ihren Auftrag verfehlen? Das Bundesverwaltungsgericht ist jedenfalls bereit, dieser Frage nachzugehen. Die Richter ließen die Revision einer Gebührenzahlerin aus Rosenheim zu. Die Frau hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil das öffentlich-rechtliche Programm in seiner Einseitigkeit nicht mehr zumutbar sei.

Mit dem Vorwurf "strukturellen Versagens" kam die Klägerin zunächst nicht weit. Das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schmetterten die Klage ab. Rundfunkteilnehmer haben laut den Urteilen nur Anspruch darauf, mit einem Programm versorgt zu werden. Die Gebührenpflicht orientiere sich aber nicht im Inhalt des Programms.

Ganz so einfach scheint es nicht zu sein. [...]

Das Ganze kann für ARD und ZDF also durchaus spannend werden. Vielleicht gibt es ja schon vorher eine Panikreaktion bei den Öffentlich-Rechtlichen - in Form einer Vielfalts- und Qualitätsoffensive. So könnten unzufriedene Zuschauer schon vor einem möglichen Urteil profitieren.

https://www.bverwg.de/de/230524B6B70.23.0

Zum Autor:
Udo Vetter (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter
Zitat von: Udo Vetter (wikipedia)
Udo Stephan Vetter[1] (* 24. Dezember 1964 in Buchbach, Steinbach am Wald) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, vorwiegend tätig als Strafverteidiger,[2] sowie Lehrbeauftragter für Medienrecht (IT-Recht) an der Hochschule Düsseldorf.[3] Er wurde durch sein Blog law blog[4] sowie durch Interviews und öffentliche Auftritte als Rechtsexperte und als Bürgerrechtsaktivist gegen digitale Überwachung bekannt. Beachtung fanden insbesondere seine Vorträge bei Veranstaltungen des Chaos Computer Clubs.


Edit "Bürger" - weitere Meldungen zu diesem Thema:

Tichys Einblick, 06.06.2024
Spannender Prozess
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über inhaltliche Einseitigkeit von ARD und ZDF
Die ideologische Schlagseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt nun auch die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig. Eine Frau will ihre Zwangsgebühren nicht zahlen. Gegen ein für sie ungünstiges bayerisches Urteil hat das BVerG jetzt die Revision zugelassen.
Von Jakob Fröhlich
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesverwaltungsgericht-beschluss-einseitigkeit-oerr/
Zitat von: Tichys Einblick, 06.06.2024, Spannender Prozess - BVerwG verhandelt über inhaltliche Einseitigkeit von ARD und ZDF
[...] Sie führt zwei Hauptgründe an.

[...] inhaltlich gebe es ein „generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt. Mindestens solange dieser Missstand nicht gerichtlich geklärt ist, müsse die Beitragspflicht entfallen.

Es sei Aufgabe der Verwaltungsgerichte, „im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht hierzu Feststellungen zu treffen – und nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Aufsichts- und Kontrollgremien analog den Grundsätzen eines Befangenheitsverfahrens“. Die Möglichkeit der Beitragszahler, sich mit Beschwerden an die zuständigen Organe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu wenden, sei irrelevant. Die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes verlange ausdrücklich nach einer gerichtlichen Überprüfbarkeit.

[...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Themenkomplex:
Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28121.0
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28153.0
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0
Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28203.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0


Ergänzend siehe u.a. auch unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
und daraus u.a. zu „konkret-individueller Vorteil“ vs. „abstrakt-genereller Nutzen“
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0
Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil..
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28175.0

Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37426.0
Revisionszulassung bzgl. Beitrag/Programm: "große Sprengkraft f. ARD u. ZDF" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37976.0
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0


und weitere





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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K
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Mal eine Frage. Kann man eigentlich bei einem laufenden Widerspruchsverfahren Gründe nachreichen und das nachschieben?
Auch wenn die Monatsfrist schon abgelaufen ist? Oder hat es keinen Einfluss mehr?


Edit "Bürger": Nach aller bisherigen - und auch im Forum mannigfaltig dokumentierten - Erfahrung können, so lange ein Widerspruchsbescheid noch nicht erlassen wurde, immer Gründe und auch Anträge (z.B. auf Akteneinsicht1) nachgereicht und Anträge auf Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (z.B. in Erwartung der Entscheidung im o.g. Revisionsverfahren BVerwG 6 C 5.24) u./o. auch Bitten um stillschweigende Fristgewährung bis zum __.__.____ oder x Wochen oder Monate etc. nachgereicht u./o. z.B. auch Aufforderungen zur Unterlassung2 gestellt werden. Ob es "Einfluss" haben wird, sei dahingestellt ;) Hier dazu aber bitte keine weitere Vertiefung. Danke.
Siehe auch Hinweis u.a. unter
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37969.msg226047.html#msg226047
Weitere Gründe zum Nachreichen siehe u.a. auch unter
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0
1Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
2Aufford. z. Unterlassung: Eingriff in Rezipienten-/Inform.-Freiheit Art 5 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37413.0
2Aufford. z. Unterlassung: justizförm. ausgeprägt. Verw.-verfahren/-tätigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37441.0


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aktueller Artikel mit Informationen, die mglw. noch nicht andernorts veröffentlicht sind...?

Epoch Times, 06.06.2024
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Kippt die Beitragspflicht für den ÖRR? Bundesverwaltungsgericht erlaubt Revision
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in einem Rechtsstreit um den Rundfunkbeitrag die Revision zugelassen. Nun soll grundsätzlich die Frage geklärt werden, ob die öffentlich-rechtlichen Programme tatsächlich der Vielfaltssicherung dienen. Falls nein, könnte die Zahlungspflicht kippen.
Von Patrick Reitler
https://www.epochtimes.de/gesellschaft/kippt-die-beitragspflicht-fuer-den-oerr-bundesverwaltungsgericht-erlaubt-revision-a4730879.html
Zitat von: Epoch Times, 06.06.2024, Kippt die Beitragspflicht für den ÖRR? Bundesverwaltungsgericht erlaubt Revision
[...]

Termin wahrscheinlich frühestens im Herbst

[...] Die dafür obligatorische Begründungsschrift einer der beiden Streitparteien liege dem BVerwG bisher nicht vor, [...]. Die Frist dafür betrage einen Monat.

Friedemann Willemer, der Zittauer Rechtsanwalt der Klägerin, teilte auf Nachfrage der Epoch Times mit, dass er bereits einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 eingereicht habe. „Ich gehe davon aus, das dem stattgegeben wird“, so Willemer. Die Zeit wolle er unter anderem nutzen, um andere Anwälte mit ins Boot zu nehmen, die sich für ihre eigenen Mandanten ebenfalls im Sinne seiner Klägerin engagierten. Er selbst arbeite ohne Honorar und werde auch weiter die Gerichtskosten übernehmen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.

Willemers Mandantin kann zudem auf die Unterstützung der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD ORF SRG bauen. [...]

Eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
[...]
Der Vorsitzende BVerwG-Richter Prof. Dr. Ingo Kraft folgte damit der Argumentation der Kanzlei Friedemann Willemer, nach der der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe zuletzt am 23. April 2023 festgestellt hatte, dass diese „naheliegende Frage“ eben noch nicht beantwortet sei (Aktenzeichen 1 BvR 601/23, PDF).

Rechtsanwalt hofft auf Ende der „Narrenfreiheit“

Nach einer Pressemitteilung aus der Feder Willemers, [...], hätten sämtliche Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern die Argumente der Kläger bislang stets als „systemwidrig“ zurückgewiesen und den Beitragszahlern somit den Rechtsschutz verweigert. [...]

Leuchtturm ARD: „100 Wochen Ignoranz“ finden ein Ende
[...]
Dass die Klägerin am Ende obsiegen könnte, hält Gerum durchaus für möglich: Man habe sich bereits für die zweite Instanz vor dem BayVGH ein Gutachten des Münchener Medienexperten Prof. Michael Meyen erstellen lassen, um den eigenen Standpunkt zu untermauern. „Inzwischen gibt es auch das hervorragende Manifest und reihenweise weitere belegbare Verfehlungen bei Ausgewogenheit und Staatsferne“, so Gerum.

Zu erwarten sei allerdings, dass die Sache mit der Revision noch keinesfalls entschieden sein werde: „Diese [...] Angelegenheit“ werde sicher noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen, glaubt Gerum. [...]

[...]

Gerum: „Unabhängigkeit sicherstellen“
[...]
Der Initiative geht es nach eigener Darstellung keineswegs darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Ganzes oder auch nur die Beitragspflicht abzuschaffen. Diese brauche es, um die Unabhängigkeit sicherzustellen, betont Gerum. Nur so könne es im Fernsehen, im Hörfunk und in den Online-Angeboten der Rundfunkanstalten überhaupt zu einem „fairen und ausgewogenen Wettbewerb der besten politischen Ideen“ kommen. Das Bestreben, einen legalen Beitragszahlungsstopp durchzusetzen, soll somit offenbar lediglich als Druckmittel dienen.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Zur Initiative "Leuchtturm ARD ORF SRG" siehe bitte u.a. unter
Vorstellung Initiative "Leuchtturm ARD ORF SRG"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36061.0
Deren oben hervorgehobene Selbstbeschreibung daher bitte nicht hier, sondern wenn, dann in vorgenanntem Thread diskutieren. Danke.


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FAZ, 12.06.2024
Bundesverwaltungsgericht prüft
Alarm für ARD und ZDF
In Bayern scheitert ein Kläger vor Gericht damit, den Rundfunkbeitrag wegen fehlender Programmvielfalt infrage zu stellen. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Das prüfen wir. Die Konsequenzen könnten erheblich sein.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-will-ard-und-zdf-pruefen-19783691.html
Zitat
[...]

Der frühere Bundesinnenminister und WDR-Rundfunkrat Gerhart Baum hat verstanden, was die „aufsehenerregende“ Entscheidung bedeutet. Schon die Vorinstanz habe „Zweifel erkennen lassen, ob die Aufsicht über den öffentlichen Rundfunk, wie sie heute mit Aufsichtsgremien organisiert ist, ausreicht“. Diese Zweifel seien „durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht deutlich gewachsen“. [...]

[...] Das Bundesverwaltungsgericht könnte jeden einzelnen Beitragszahler mit dem Anspruch versehen, das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht infrage zu stellen.

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gegen-hartz.de, 29.06.2024
GEZ: Amtsrichter* sagt, dass Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erfolgreich sein könnten
von Carolin-Jana Klose
https://www.gegen-hartz.de/news/gez-amtsrichter-sagt-dass-klagen-gegen-den-rundfunkbeitrag-erfolgreich-sein-koennten
Zitat von: gegen-hartz.de, 29.06.2024, GEZ: Amtsrichter* sagt, dass Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erfolgreich sein könnten
[...]

Das Verfassungsgricht betonte, dass die Rundfunkanstalten, trotz ihrer Natur als Behörden, Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit und journalistische Freiheiten für sich beanspruchen können. Diese sogenannte „Janusköpfigkeit“ – einerseits Behörde, andererseits Träger von Grundrechten – hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Rundfunkanstalten weitgehend so agieren konnten, wie sie es für richtig befanden.

Welche neuen Standards sollten beim öffentlichen Rundfunk sollen eingeführt werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass diese Grundrechte nicht grenzenlos sein dürfen, sagt der Rechtsanwalt und Richter Carlos Alexander Gebauer.

Insbesondere müsse die Leistung des Rundfunks gerichtlich überprüfbar sein, um Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes gerecht zu werden, der besagt, dass jeder Akt öffentlicher Gewalt richterlicher Kontrolle unterliegen muss.

Es wurde ein normatives Vakuum erkannt, so der Jurist, was die Maßstäbe betrifft, nach denen die Qualität einer öffentlich-rechtlichen Rundfunksendung beurteilt werden soll.

[...]

Warum war die Klage wichtig?
[...]

Welche Probleme gibt es bei der Definition und Anwendung dieser Standards?
[...]

Wie könnten solche Standards konkret aussehen?
[...]

Wie könnte die Durchsetzung dieser Standards in der Praxis aussehen?
[...]

Was bedeutet dies für den Einzelnen?

Für den einzelnen Beitragszahler könnte dies bedeuten, dass sie in Zukunft ein größeres Mitspracherecht und mehr Möglichkeiten zur Beschwerde haben.

[...]

Carlos A. Gebauer ist seit Dezember 2015 ist er Richter im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Persönliche Anmerkung: Man merkt auch an dieser Einschätzung, dass das eingangs erwähnte Revisions-Verfahren bzgl. Angebot/ Programm/ Beitragspflicht nicht unmittelbar der Hauptstoßrichtung des Forums entspricht, welches im Wesentlichen zunächst erst einmal die Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung verfolgt.


*Ausweislich des Artikels sowie auch des wikipedia-Eintrags war bzw. ist Carlos A. Gebauer kein "Amtsrichter", sondern Richter am Anwaltsgericht Düsseldorf bzw. aktuell wohl am Anwaltsgerichtshof NRW
Carlos A. Gebauer (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Carlos_Gebauer

Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständig für die Entscheidung berufsrechtlicher Fragen der Anwaltschaft
https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/gerichtshoefe/anwaltsgericht/index.php

Carlos A. Gebauer ist im Forum auch bekannt als Prozessbevolllmächtigter von Norbert Häring i.Z. seiner Bargeld-Klage - siehe dazu u.a. unter
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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