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Autor Thema: Dresdnerin klagt gegen Rundfunkbeitrag: MDR habe Programmauftrag nicht erfüllt  (Gelesen 778 mal)

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  • Beiträge: 216
heise.de, 04.07.2024
Dresdnerin klagt gegen Rundfunkbeitrag: MDR habe Programmauftrag nicht erfüllt
Einzelfälle gewinnen an Gewicht. Klage gegen Beitragserhebung erhält Rückhalt vom Richter. Ein Weckruf für die öffentlich-rechtlichen Sender?
von Thomas Pany
https://www.telepolis.de/features/Dresdnerin-klagt-gegen-Rundfunkbeitrag-MDR-habe-Programmauftrag-nicht-erfuellt-9789966.html
Zitat von: heise.de, 04.07.2024, Dresdnerin klagt gegen Rundfunkbeitrag: MDR habe Programmauftrag nicht erfüllt
[...]

Der Richter weist den Weg

An dieser Stelle kommt das Verhalten des Richters ins Spiel. Es ist bemerkenswert. Nicht nur, weil er die Frau ausgiebig zu Wort kommen ließ und sich dazu laut dem Zeitungsbericht auch ein "Gebührenpflichtgedicht" mit 16 Strophen in voller Länge anhörte.

Auch nicht, weil er die Argumente der Frau, soweit sie die Einstufung als sozialen Härtefall betrifft, ungewöhnlich deutlich als "Quatsch" einstuft.

Sondern weil er der Frau den Weg weist, wie ihre Klage in einem wesentlichen Punkt juristisch Erfolg haben könnte. Das ist sehr ungewöhnlich und müsste den Vertretern des Senders MDR, von denen keiner an der Verhandlung teilnahm, zu denken geben.

Potenzial für juristische Auseinandersetzungen hätten die von ihr vorgebrachten Vorwürfe durchaus, gibt der Richter ihr zu verstehen. Seit Ende 2023 sei da eine ,"rechtliche Entwicklung in der Pipeline".

Der Richter führte dazu aus, dass sich ihre Kritik an der gesetzliche Grundlage des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Sender ausrichten sollte. Dieser Auftrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender "zur Einhaltung journalistischer Standards, zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung".

Sollte diese Leistung "strukturell bedingt nicht ausreichend erbracht" werden, dann könne auch die Gegenleistung, nämlich der Rundfunkbeitrag infrage gestellt werden, habe der Richter durchblicken lassen, so die Zeitung. Das Urteil in der Sache wird erst in einigen Wochen erwartet.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Persönliche Anmerkung: Dem Richter und der guten Frau sollte man mal das Gutachten von Danisch über den MDR in Dresden zukommen lassen, wegen Kontrollgremium und so. Da wurde schon alles gesagt.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2024, 13:40 von Bürger«

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  • Beiträge: 22
Ich war ja erstaunt, dass selbst die sonst eher betuliche "Sächsische Zeitung" der Dame praktisch die ganze Seite 3 (-> das ist schon fast Promi - Level!  (#)) gewidmet hat, aber ich habe beim Lesen dann doch mehrfach mit dem Kopf geschüttelt:

Wenn eine (mehr als) volljährige Person ernsthaft das Bedürfnis hat, in einem leeren Gerichtssaal ein Gedicht vorzutragen und auch gleich ankündigt "danach aufzuhören", dann würde ich doch sagen: hinsichtlich der Pofessionalisierung des Widerstandes ist noch deutlich Luft nach oben ... dann hat auch diese Dame noch nicht verstanden, was der Rundfunk natürlich schon begriffen hat: Dass dies (für die eine Seite  >:D) ein Kampf "auf Leben und Tod" ist. - Aber wie bringt man das den Leuten nahe, wenn sie doch lieber ihre Johannisbeeren gießen wollen?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2024, 00:16 von DumbTV«

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  • Beiträge: 539
Gab es in der Vergangenheit nicht auch schon ähnliche Klagen? Es lief ja am Ende immer darauf hinaus, dass der Beitragszahler nicht der Auftraggeber für die Leistungen des ÖRR ist und daher auch nicht gegen die Landesrundfunkanstalt klagen kann, sondern dies dann Landessache wäre und die klagen müssten.


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