Ich habe zu diesem Gegenleistungsprinzip mal eine ganz grundätzliche Frage. Wo steht das?
Die Länder haben verschiedene Landesgebührengesetze. LGebG heißt es z.B. in BW, es enthält aber keine Beiträge. Im Gegensatz dazu ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge in Berlin offenbar auch für Beiträge geltend. Auch der Anwendungsbereich ist völlig heterogen formuliert, enthält aber meines Erachtens die Rundfunkanstalten.
Kann ich mich bei Festsetzungsbescheiden etc. auf diese Gesetze berufen, auch wenn sie z.B. nur über Gebühren und Auslagen sprechen? In BW und RLP muss die "die kostenpflichtige Amtshandlung" genannt werden, im Festsetzungsbescheid stehen aber immer nur Wohnungen.
Sind Zahlungen der Rundfunkanstalten an Produktionsfirmen "Auslagen"?
Ich habe im Forum bisher kaum etwas über diese Gesetze gefunden und finde das alles ziemlich verwirrend. Es wäre aber wichtig zu wissen, ob man sich an den dort definierten Maßstäben orientieren kann, um z.B. die viel zu große Höhe des Beitrags und andere Leistungsfehler anzugreifen.