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Autor Thema: 6 Bundesländer lehnen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab  (Gelesen 1841 mal)

  • Beiträge: 7.389
dpa/MAZonline, 25.06.2023
Debatte um Rundfunkbeitrag
Wegen RBB-Affäre: Brandenburg lehnt höhere GEZ-Gebühren ab

Sechs Bundesländer haben sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen – darunter auch Brandenburg. Ministerpräsident Dietmar Woidke begründet das unter anderem mit der RBB-Affäre.
https://www.maz-online.de/brandenburg/gez-in-brandenburg-woidke-wegen-rbb-gegen-hoeheren-rundfunkbeitrag-NADHUMQEJBEI7BOSCMYJLQN2KA.html
Zitat von: dpa/MAZonline, 25.06.2023, Debatte um Rundfunkbeitrag - Wegen RBB-Affäre: Brandenburg lehnt höhere GEZ-Gebühren ab
[...]
In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) haben sich neben Brandenburg auch Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen. [...]


Tagesspiegel, 25.06.2023
Drei CDU/CSU- Länder und drei SPD-Länder lehnen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab:
Wenn es nicht nach Parteipolitik geht, wonach dann?

Der Populismus schleicht sich wie ein böses Gift in die Debatte um die Finanzierung von ARD & Co. ein
Ein Kommentar von Joachim Huber
https://www.tagesspiegel.de/kultur/drei-cducsu-lander-und-drei-spd-lander-lehnen-erhohung-des-rundfunkbeitrages-ab-wenn-es-nicht-nach-parteipolitik-geht-wonach-dann-10044463.html
Zitat von: Tagesspiegel, 25.06.2023, Drei CDU/CSU- Länder und drei SPD-Länder lehnen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab: Wenn es nicht nach Parteipolitik geht, wonach dann?
[...]
Was eben auffällt: Die Befürworter eines Beitragsplus sind still, sie warten ab, was die KEF empfehlen wird und hoffen dabei wohl stillschweigend auf einen Zuschlag. Kann man so machen, ist aber schwach. Wenn die Gegenseite ganz genau weiß, warum ARD & Co. nicht mehr bekommen sollen, warum weiß die Pro-Seite es dann nicht? Der nächste Rundfunkbeitrag fällt nicht vom Himmel, der wird in der politischen Arena ausgefochten. Da gilt es rechtzeitig zu werben.
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2023, 00:11 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

B
  • Beiträge: 61
Das Problem ist nur: Selbst wenn alle Bundesländer gegen eine Erhöhung wären, so ist dennoch letztlich der Vorschlag der KEF maßgeblich. Wenn Landesparlamente die Erhöhung ablehnen oder gar nicht erst abstimmen, wenden sich die Sender an das Bundesverfassungsgericht. Dieses wird mit hoher Sicherheit für die heilige Kuh öffentlich-rechtlicher Rundfunk ersatzweise die Erhöhung festsetzen, wie vor gar nicht langer Zeit bereits schon einmal geschehen.

Was die Bundesländer machen könnten: Den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender beschneiden. Dann sänke mittel- und langfristig deren Finanzbedarf und der Beitrag könnte sogar sinken. Nur wird so eine Beschneidung wegen der engen Verstrickung zwischen der Politik und den Sendern kaum passieren.


***Edit "Bürger" - unbenommen der erforderlichen Auftragsbeschränkung durch die Bundesländer:
Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€", sondern immer noch "17,50€" ist und die Entscheidung des BVerfG ohne amtliche Bekanntmachung oder Überführung in amtlich bekanntgemachtes Gesetz keine unmittelbare Außenwirkung auf die BürgerInnen hat, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

Weitere tangierende Threads zu diesem Themenkomplex einschl. warum der von der KEF ermittelte "Einzelbeitrag" in mehrfacher Hinsicht nicht richtig sein kann bzw. nicht dem gem. BVerfG "beitragsrechtfertigenden Vorteil" entspricht bzw. (wie auch der "Auftrag") weit darüber hinausgeht, siehe u.a. unter

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2023, 18:21 von Bürger«

  • Beiträge: 7.389
Das Problem ist nur: Selbst wenn alle Bundesländer gegen eine Erhöhung wären, so ist dennoch letztlich der Vorschlag der KEF maßgeblich. Wenn Landesparlamente die Erhöhung ablehnen oder gar nicht erst abstimmen, wenden sich die Sender an das Bundesverfassungsgericht.
Und dann? Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes müssen den Vorgaben des Unionsrechts entsprechen und sind daher vorm EuGH angreifbar.

EuGH C-430/21 - Auch Urteile des BVerfG sind dem EuGH zwecks Prüfung vorlegbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35990.0

Damals wäre das u. U. noch grenzwertig gewesen, nunmehr aber nicht mehr, weil

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

EuGH C-61/19 - Nutzung pers. bez. Daten nur mit aktiver Erlaubnis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34445.0

EuGH C-421/18 - Beitragserhebung nur mit freiwilliger Leistungsvereinbarung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33234.0

EuGH C-516/17 - Nat. Behörde muß EU-Grundrecht einhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34911.0

EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXT

Zitat
Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit


(1)   Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2)   Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Und nun zur Wiederholung:

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

Der Staat und seine Behörden haben sich aus dem ganzen Informationsfluß herauszuhalten, und das gilt nicht nur für den Informationsfluß zu den Medienunternehmen, sondern auch für den Informationsfluß von den Medienunternehmen zu den Verbraucher*innen. Und das gilt eben nicht nur für den Inhalt der Informationen, sondern eben auch für die Mittel zu ihrer Verbreitung.


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  • IP logged
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 540
Tja, wenn es zu keiner Beitragserhöhung kommen soll, gibt es nur 2 Möglichkeiten.
Variante 1: Ein Ministerpräsident kündigt den Vertrag
Variante 2: Der Medienstaatsvertrag muss konkreter und neu formuliert werden, was z.B. die Grundversorgung betrifft.


Edit "Bürger": Es gäbe auch noch die Möglichkeit, die "Rundfunkanstalten" aufzulösen... ;)
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2023, 23:07 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Varianten 1 und 2 könnten vielleicht eine Erhöhung verhindern, aber sie würden trotzdem nichts an der Ausgestaltung der Abgabe ändern.
Die Höhe der Abgabe ist aber nicht das eigentliche Grundübel und solange Politiker nicht begreifen können oder wollen, dass man Akzeptanz nicht erzwingen kann, wird sich daran auch nichts ändern.

Es gäbe aber auch noch eine dritte Möglichkeit.
Variante 3: Das Volk wacht endlich auf und besinnt sich wieder seiner Grundrechte und deren enorme Bedeutung für eine Demokratie. Denn die Grundrechte sind wirklich ein "Grundnahrungsmittel" für jede Demokratie. Und nicht, wie ein Autor kürzlich in einem Artikel schrieb, der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Die Achtung, Wahrung und Einhaltung der Grundrechte sind essentiell für eine Demokratie.
Die Folgen einer Missachtung haben wir doch während der Corona-Pandemie erlebt. Wo war da noch ein großer Unterschied zu 1933 und der verhängnisvollen Reichsverordnung?

Aber spielen wir doch einmal ein fiktives Szenario durch.
6 Bundesländer verweigern die Zustimmung zu einer Erhöhung. In den Parlamenten wird es keine Mehrheit für den Entwurf geben und er wird abgelehnt.

Daraufhin werden die Anstalten mittels Verfassungsbeschwerde gegen diese Ablehnung Karlsruhe anrufen. Die Richter werden der Beschwerde stattgeben und die Erhöhung wird quasi angeordnet.
Was würde das bedeuten?
Es wäre praktisch das Ende der parlamentarischen Demokratie in diesem Land. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre endgültig zu einem totalitären System geworden.

2020 ging es "nur" um eine Nichtabstimmung wegen Rücknahme des Entwurfs in einem Bundesland. Aber wenn die Ablehnung mittels Abstimmung erfolgt, und das in 6 Bundesländern?

Die schier endlose Gier der Anstalten ist die größte Gefährdung für die Demokratie in diesem Land.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 2.387
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Die Sache ist rechtlich klar: Wenn 6 Bundesländer das Gesetz verweigern,
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hat das Bundesverfassungsgericht kein Recht, das Gesetz zu bewilligen.
Das Gericht hat kein Recht, den Gesetzgeber zu ersetzen: Ewigkeitsgarantie Art. 20 GG, hier zusätzlich die von Art. 79 Abs. 3 GG.

Der Entscheid Juli 2021 gegen Sachsen-Anhalt war eine Rechtspanne:
--------------------------------------------------
Erkennbar hielt das BVerfG es für eine Beschwerde gegen 1 Bundesland für Nichtbehandlung
eines im übrigen bundesweit fortbestehenden Gesetzesentwurfes.
So sind Beschwerden bei neuen Gesetzen zulässig. Der Gesetzesentwurf war aber bereits bundesweit aufgehoben worden, was niemand in das Verfahren eingebracht hatte, weil die Schriftsätze schon vorher gemacht und den Juristen bezahlt worden waren, als die Änderung in 15 Bundesländern in der Schwebe war.

Hätte das Bundesverfassungsgericht dies in der Akte vorgefunden, so hätte es die Erhöhung nicht anweisen können. Wir haben das in einem anderen Thread erarbeitet und aktuell sind zahlreiche Verfahren in diesem Sinn bundesweit anhängig - siehe u.a. nochmals unter
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

Was daraus wird, bleibe offen. Das Imperium der 10 Milliarden Euro ist mächtig.

Aber wenn von vornherein das Gesetz gar nicht zustande kommt,
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weil es schon in der Ministerpräsidenten-Konferenz scheitern würde, kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht angerufen werden, weil es am Beschwerdegegenstand fehlt. 

Beschwerden "de lege ferenda" - gegen oder für noch zu machende Gesetze - sind nicht zulässig.*** Das wäre unzulässige Überschieitung (Ultra vires?) - Einmischung in die Rechte der anderen Verfassungsorgane - Parlamente, Regierungen.***

Einzige Ausnahme: Völkerrechtliche Verträge.
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Dann kann aus logischen Gründen ausnahmsweise bereits das Zustimmungsgesetz durch Beschwerde angegangen werden, so ein rund 70 Jahre alter BVerfG-Entscheid,
weil das Bundesverfassungsgericht gegen wirksam gewordenes internationales Recht nichts mehr ausrichten kann:
Die Befolgungspflicht gemäß § 31 BVerfGG ginge beim internationalen Recht ins Leere.


Man rechne nicht damit, dass zuständige Juristen dies alles sauber zu differenzieren wissen.
------------------------------------------------------------
Beschwerden 2021...2022 zeigten, dass Landesverfassungsgerichte keineswegs die Unterscheidung von nationalem Recht gegenüber Völkerrecht im Griff haben. Da geht es drunter und drüber sogar bei Entscheiden des gleichen Gerichts zwischen Zustimmungsgesetz, Staats-"Vertrag", "was ist Landesrecht".
Es hat viel höfliche Beherrschung gekostet, die Richter bei den Widersprüchen gegen die Irrtümer nicht zu kränken in ihrer durchaus respektierten Würde der obersten Richter.


***Edit "Bürger" - Hinweis: Auch eine Unterlassung - z.B. "ausreichender" Finanzierung für den "gesetzlichen Auftrag" - kann wohl Gegenstand von Verfassungsbeschwerden sein - so wie auch bei den Verfassungsbeschwerden gegen die letzte "Unterlassung" der Beitragsanhebung 2020/2021 - siehe dazu u.a. nochmals unter
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BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2021
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-119,

http://www.bverfg.de/e/rs20210720_1bvr275620.html
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 20.07.2021, 1 BvR 2756/20 - Rn. 106
Rn. 106
Aufgrund des angegriffenen Unterlassens des Landes Sachsen-Anhalt kann der grundrechtliche Finanzierungsanspruch in Bezug auf die Beitragsanpassung jedoch nicht erfüllt werden. Insbesondere unterblieb die nach Art. 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt – im derzeitigen System – erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft, so dass der Staatsvertrag nicht in Kraft treten und keine Anpassung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2021 erfolgen konnte. [...]
Insofern wäre mglw. nicht auszuschließen, dass auch Verfassungsbeschwerden gegen eine Nichtunterzeichnung durch die Ministerpräsidenten und/oder gegen eine parlamentarische Ablehnung der Zustimmung zu einer Beitragserhöhung vom BVerfG gleichsam als statthaft erachtet werden könnten? Wie auch immer - es bleibt spannend... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2023, 11:49 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

Z
  • Beiträge: 1.564
Trotz Einwand von Bürger:
Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist die Kontrolle darüber, ob Gesetze dem Grundgesetz widersprechen oder ob jemand aufgrund aktueller Rechtsprechung ungerechtfertigte Nachteile hat bzw. in seinen Grundrechten verletzt ist. Die Gesetze selbst werden nach wie vor vom Parlament gemacht!
Deshalb war schon das Klimaurteil anmaßend, der Rundfunkbeitrag ist ein weiteres Beispiel für Verbiegung unserer Rechtsordnung.
Auch wenn sich ein Parlament nicht mit der Verabschiedung eines Gesetzes befaßt, so kann sich daraus doch schon formal kein Rechtsanspruch auf die Gültigkeit eines Gesetzentwurfes ergeben! Dann kann man ja fröhlich Entwürfe fürs Parlament schreiben und an die Regierungsfraktionen schicken- und wenn darüber nicht abgestimmt wird, hätte man nach der bisherigen Logik einen Rechtsanspruch auf den Inhalt des Entwurfes...
Da läuft grundsätzlich was schief!
Und um dem zu entkommen (oder eine gewisse Chance darauf), muß die Politik proaktiv werden, also Staatsvertrag kündigen und neue Anforderungen formulieren oder die Finanzierung umstellen, das sollten wir den sechs Bundeslandregierungen klarmachen!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
7 Länder dagegen - Berlins Bürgermeister lehnt höheren Rundfunkbeitrag ab (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37431.0


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