#206: 31. Januar 2024, 10:13
Diese „RBStV Vorfälle“, diese „RBStV-Rechtsprechung“ beweisen doch ganz klar:
Die Würde des Menschen ist zum Objekt im Rundfunkbeitragsrecht geworden.
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
gilt nicht bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen „Rundfunkbeitrag“. Von einem Schutz der Menscnenwürde kann gar keine Rede sein. Weder im Widerspruchs- noch im nachfolgenden Gerichtsverfahren kommt der Staat hier seiner Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde nach!
Quelle:
Mißachtung EU-Datenschutz & Grundr. kann jede staatl. + priv. Handlung knackenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37714.msg224872.html#msg224872
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»Letzte Änderung: 31. Januar 2024, 13:04 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)