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Dies und Das! / Re: Bearbeiter-Verantwortung, Unterschrift-Pflicht, Willkür, Nichtigkeit
« Letzter Beitrag von pjotre am 19. Juni 2025, 12:22 »Automatisierte Unterschrift gilt als nichtig. Kommt es trotzdem vor?
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Im Thread:
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg228189.html#msg228189
Der vorgeschlagene Thread ist ja bereits da, nämlich hier. Ein gerade entstandener Musterbrief mit 5 Seiten Merkblatt der Rechtsprechung belegt seit erster Anwendung der letzten 7 Tage:
Erhaltene ausgedruckte Entscheide sind nur dann nicht-nichtig, wenn auf dem Papier mit Original-Handschrift unterzeichnet.
Eine völlig unleserliche Unterschrift gilt als "nicht unterzeichnet".
Der Bearbeiter muss immer namentlich ausgewiesen werden und der Verantwortliche muss Unterzeichner sein.
Vermutlich sind die "Unterschriften" der sowieso unberechtigten Nicht-Rechtsperson
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- Kölner "Beitrags-Service" - die neueste Software-Erfindung und vermutlich immer identisch. Sofern immer identisdch, dann allein deshalb ist der Vorgang als nichtig zurückzuweisen, meinen gewisse Kundige - und das Merkblatt.
Allerdings könnte auch Software einen jedes mal variierenden Schriftzug produzieren. Vermutlich macht man sich aber gar nicht einmal diese Mühe in der angeblich, sagen Kritiker, notorischen Überheblichkeit bei ARD, ZDF usw..
In den USA gibt es dafür beim US-Präsidenten sogar den mechanischen automatischen Pencil - schönes Relikt aus dem analogen Zeitalter, der vermutlich jedesmal ein wenig variiert.
Software bekommt das mühelos ebenfalls hin
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und ganz ohne die viel applaudierte "künstliche Intelligenz". Da genügt ein Mathematiker, der eine Kurvenformel definiert, für die die Variablen dann in der Software nach Zufallsprinzip variierend gemacht werden.
Wir werden ja nach Befund dann gegen die Kölner "Unterschriften" vom Roboter sodann geeignet einwenden. Der Befund der Fakten könnte in diesem Thread ja ermittelt werden.
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Im Thread:
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg228189.html#msg228189
Update: Person R hat nun einen Widerspruchsbescheid erhalten und wird in Kürze fiktive Klage #3 einreichen.
Interessant: Erstmalig ist der Widerspruchsbescheid nicht von 2 Personen händisch unterschrieben, sondern es gibt lediglich eine einzelne pixelig ausgedruckte Unterschrift.***
***Edit "Bürger": Die "einzelne, pixelig ausgedruckte Unterschrift" auf "Widerspruchsbescheiden" der "Rundfunkanstalten" (bzw. des "Beitragsservice") ist seit mind. einem Jahr üblich. Welche etwaigen Rechtsfolgen dies haben könnte, wäre bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren - nach eingehender Prüfung per Forum-Suche, ob speziell zu diesem Thema der "einzelnen, pixelig ausgedruckten Unterschrift" nicht bereits ein oder mehrere Threads im Forum bestehen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Der vorgeschlagene Thread ist ja bereits da, nämlich hier. Ein gerade entstandener Musterbrief mit 5 Seiten Merkblatt der Rechtsprechung belegt seit erster Anwendung der letzten 7 Tage:
Erhaltene ausgedruckte Entscheide sind nur dann nicht-nichtig, wenn auf dem Papier mit Original-Handschrift unterzeichnet.
Eine völlig unleserliche Unterschrift gilt als "nicht unterzeichnet".
Der Bearbeiter muss immer namentlich ausgewiesen werden und der Verantwortliche muss Unterzeichner sein.
Vermutlich sind die "Unterschriften" der sowieso unberechtigten Nicht-Rechtsperson
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- Kölner "Beitrags-Service" - die neueste Software-Erfindung und vermutlich immer identisch. Sofern immer identisdch, dann allein deshalb ist der Vorgang als nichtig zurückzuweisen, meinen gewisse Kundige - und das Merkblatt.
Allerdings könnte auch Software einen jedes mal variierenden Schriftzug produzieren. Vermutlich macht man sich aber gar nicht einmal diese Mühe in der angeblich, sagen Kritiker, notorischen Überheblichkeit bei ARD, ZDF usw..
In den USA gibt es dafür beim US-Präsidenten sogar den mechanischen automatischen Pencil - schönes Relikt aus dem analogen Zeitalter, der vermutlich jedesmal ein wenig variiert.
Software bekommt das mühelos ebenfalls hin
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und ganz ohne die viel applaudierte "künstliche Intelligenz". Da genügt ein Mathematiker, der eine Kurvenformel definiert, für die die Variablen dann in der Software nach Zufallsprinzip variierend gemacht werden.
Wir werden ja nach Befund dann gegen die Kölner "Unterschriften" vom Roboter sodann geeignet einwenden. Der Befund der Fakten könnte in diesem Thread ja ermittelt werden.