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Neueste Beiträge

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Bitte vor dem Erstellen neuer Threads immer erst eingehend per Forum-Suche prüfen, ob/ welche Threads zu diesem Thema bereits bestehen,
da Mehrfachdiskussionen zum gleichen Thema nicht vorgesehen sind - siehe u.a. unter
Wo finde ich alle bisher bekannten Extremfälle zu Beugehaft/ Zwangsvollstr.?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37425.0
Linkregister aller Verhaftungsfälle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36094.0

Thread wird zunächst geschlossen und vmtl. in Kürze entfernt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Also doch überschaubar und verhältnismäßig ein Witz...
Außer den Medien vielleicht Fälle (aktuell) bekannt?
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Beugehaft wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft:

Sieglinde Baumert
61 Tage (04.02.2016 - 04.04.2016), inhaftiert wegen 191,82 Euro in der JVA Chemnitz

Peter Meyer
2 Tage (11.05.2016 - 12.05.2016), inhaftiert wegen 180,32 Euro in der JVA Bremerhaven

Heinrich Dück
15 Tage (10.11.2016 - 25.11.2016), inhaftiert wegen 695,00 Euro in der JVA Köln

Henning Dornauf
3 Tage (01.02.2017 - 03.02.2017), inhaftiert wegen 889,69 Euro in der JVA Remscheid

Markus Lynen
2 Tage (27.02.2018 - 28.02.2018), inhaftiert wegen 1.294,56 Euro in der JVA Köln

Sylvia Schulte
1 Tag (02.05.2019), inhaftiert wegen 201,81 Euro in der JVA Köln

Georg Thiel
180 Tage (25. Februar 2021 - 24.08.2021), inhaftiert wegen 651,30 Euro in der JVA Münster

Quelle: (außer Georg Thiel): https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_grund_aktiv_zu_werden_zwangs-system.html
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Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit der Abgabe der Vermögensauskunft wird ja immer wieder Mal mit dem Gefängnis gedroht.
Da vermutlich so einige die Abgabe verweigern, würde Person Q Mal interessieren, wer denn wirklich Mal in Beugehaft musste oder wen kennt, dem diese Erfahrung zu Teil wurde. Bei mittlerweile 1 Mio. Zahlungsverweigerern müssten die Dinger ja voll sein.
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
NDR-Rundfunkrat entscheidet - Namibia-Doku verstieß gegen den Staatsvertrag (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37938.0
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
NDR-Rundfunkrat entscheidet - Namibia-Doku verstieß gegen den Staatsvertrag (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37938.0
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FAZ, 18.05.2024
NDR-Rundfunkrat entscheidet
Namibia-Doku verstieß gegen den Staatsvertrag
Die umstrittene Namibia-Dokumentation „Deutsche Schuld – Namibia und der Völkermord“ vom vergangenen Jahr wurde nun vom NDR-Rundfunkrat aufgearbeitet. Ergebnis: Gegen den Staatsvertrag wurde verstoßen.
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ndr-rundfunkrat-sagt-namibia-doku-verstiess-gegen-staatsvertrag-19729034.html
Zitat von: FAZ, 18.05.2024, NDR-Rundfunkrat entscheidet - Namibia-Doku verstieß gegen den Staatsvertrag
[...] Mit 22 gegen 20 Stimmen stellte das Gremium fest, dass die Dokumentation „gegen die Grundsätze der Angebotsgestaltung gemäß NDR-Staatsvertrag verstoßen hat“. Damit folgte das Gremium einer Beschlussvorlage des Programmausschusses vom 7. Mai, der mit 14 Ja-Stimmen gegen fünf Nein-Stimmen und bei drei Enthaltungen den Verstoß festgestellt hatte. Nach F.A.Z.-Informationen wurde hinter den Kulissen noch versucht, die Entscheidung zur Verletzung des Staatsvertrags abzuschwächen und stattdessen eine „starke Rüge“ auszusprechen. Letztendlich setzten sich die Kritiker durch.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Vergleiche dazu u.a. auch
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]


Link-Auswahl zu diesem Themenkomplex:
ZDF-Moderator Drotschmann - Was weiß MrWissen2go über Fake News? (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37688.0
Bei „MrWissen2Go“ werden englische Stallburschen zu H*tlerjungen (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37921.0
NDR-Rundfunkrat entscheidet - Namibia-Doku verstieß gegen den Staatsvertrag (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37938.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Dies und Das! / Re: BVerfG Beschluss v. 9.4.2024, 2 BvL 2/22; Politischer Beamter
« Letzter Beitrag von pinguin am 18. Mai 2024, 08:20 »
@Profät Di Abolo

Dennoch verwundern mich Aussagen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvl222-polizeipraesident-kein-politischer-beamter-ruhestand-verfassungswidrig-lbg-nrw/
Zitat von: LTO, 16.05.2024, BVerfG sieht Verstoß gg. Lebenszeitprinzip - NRW durfte Kölner Polizeipräs. nicht verfrüht in Ruhestand schicken
Politische Beamte dürfen grundsätzlich in den Ruhestand geschickt werden
Soweit ok, klingt verständlich.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvl222-polizeipraesident-kein-politischer-beamter-ruhestand-verfassungswidrig-lbg-nrw/
Zitat von: LTO, 16.05.2024, BVerfG sieht Verstoß gg. Lebenszeitprinzip - NRW durfte Kölner Polizeipräs. nicht verfrüht in Ruhestand schicken
Polizeipräsidenten ohne politischen Gestaltungsspielraum
Soweit ok, klingt verständlich.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvl222-polizeipraesident-kein-politischer-beamter-ruhestand-verfassungswidrig-lbg-nrw/
Zitat von: LTO, 16.05.2024, BVerfG sieht Verstoß gg. Lebenszeitprinzip - NRW durfte Kölner Polizeipräs. nicht verfrüht in Ruhestand schicken
Polizeipräsidenten mit Landräten vergleichbar
Das verwundert mich bereits, da Polizeipräsidenten im Gegensatz zu Landräten, (m/w/d), nicht von den Bürger/-innen direkt in ihr Amt gewählt werden.

Glücklicherweise ist die Datenverarbeitung im Rundfunkbeitragsrecht seit dem 25. Mai 2018 durch Unionsrecht "vollständig determiniert" und damit sind wir auch im Bereich der unionsrechtlichen Staatshaftung angelangt.
Auf Grund dieser vollständigen "Determinierung", wie Du es nennst, kommen die Grundrechte der Union als einziges Grundrecht zur Anwendung und das unmittelbar.

BVerfG 1 BvQ 82/20 - Zwingendes Unionsrecht -> Unionsgrundrechte maßgeblich (2020-08-18)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34143.msg207416.html#msg207416

Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen II
BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
(2019-11-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0
Hier wird dargelegt, daß das Unionsgrundrecht bei vollständig harmonisiertem Unionsrecht zur alleinigen und unmittelbaren Anwendung gelangt und das Grundgesetz insoweit ohne Tragweite ist.

BVerfG 1 BvL 21/60 - Grundrecht nicht durch einfaches Gesetz einschränkbar (1960-12-20)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37275.0
Anmerkung:
Es ist schon fraglich, daß die Begrenzung der Grundrechte via Rundfunkstaatsvertrag, bzw., Zustimmungsgesetz zum Rundfunkstaatsvertrag zulässig sein soll.

BVerfG - 1 BvL 118/53 - Keine Verwirkung eines Grundrechts durch Landesrecht (1959-10-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32879.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
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LTO, 16.05.2024
BVerfG sieht Verstoß gegen Lebenszeitprinzip
NRW durfte Kölner Poli­zei­prä­si­denten nicht ver­früht in den Ruhe­stand schi­cken
von Chlarlotte Hoppen
NRW-Polizeipräsidenten sind keine sogenannten politischen Beamten, entschied das BVerfG. Erfolg hat damit Wolfgang Albers, der als solcher nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden war.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvl222-polizeipraesident-kein-politischer-beamter-ruhestand-verfassungswidrig-lbg-nrw/
Zitat von: LTO, 16.05.2024, BVerfG sieht Verstoß gg. Lebenszeitprinzip - NRW durfte Kölner Polizeipräs. nicht verfrüht in Ruhestand schicken
[...]

Politische Beamte dürfen grundsätzlich in den Ruhestand geschickt werden
[...]

Im Fall des Polizeipräsidenten ein Verstoß gegen das Lebenszeitprinzip

[...]

Um zu entscheiden, ob bei Polizeipräsidenten eine Ausnahme vom Lebenszeitprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG gemacht werden darf, untersuchten die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung ausführlich das Aufgabenspektrum, die Entscheidungsspielräume und die organisatorische Stellung von Polizeipräsidenten. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis: Die Ausübung dieses Amtes bedürfe nicht in besonderer Weise des politischen Vertrauens der Landesregierung und müsse nicht in fortwährender Übereinstimmung mit ihren grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen stehen.

Weder der den Polizeipräsidenten in NRW zugewiesene Aufgabenbereich oder der ihnen zugemessene Entscheidungsspielraum noch ihre organisatorische Stellung oder andere Gesichtspunkte weisen das Amt des Polizeipräsidenten als ein "politisches" aus, so das Gericht.

Polizeipräsidenten ohne politischen Gestaltungsspielraum
[...]

Polizeipräsidenten mit Landräten vergleichbar
[...]

Absetzung von politischen Beamten nicht grundsätzlich verfassungswidrig
[...]


Politische Beamte (Landesrechnungshof Sachsen 2017)
https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2017-I-10.pdf
Zitat von: Politische Beamte (Landesrechnungshof Sachsen 2017)
Der Kreis der politischen Beamten sollte enger gefasst werden. Ein Bundesland hat auf das Institut verzichtet.

Die Sonderregelung zur Anrechnung von Erwerbseinkommen begünstigt politische Beamte im einstweiligen Ruhestand. Einschließlich der Versorgung ermöglichte sie Gesamteinkommen bis zu 30 % über den aktiven Dienstbezügen.

...

8
Im Freistaat Bayern sind die Staatssekretäre Mitglieder der Staatsregierung und stehen wie Minister in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Eine lebenslange Dauerversorgung wie bei politischen Beamten
gibt es für diesen Personenkreis nicht.5 Die Aufgaben der Amtschefs in den Ministerien (vergleichbar den sächsischen Staatssekretären) nehmen in Bayern Beamte auf Lebenszeit im Amt eines Ministerialdirektors
wahr.

...


5 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung in der Bayrischen Rechtssammlung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStaatsRRVG/true

Wer sich jetzt wundert, warum der Beschluss des BVerfG vom 09.04.2024, 2 BvL 2/22 - Politischer Beamter - hier im GEZ-Boykott-Forum zum Thema wird:

Seit 01.01.2013 gibt es den sog. wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag. Gleich zu Beginn haben die Intendanzen (keine Berufsbeamten = kein Lebenszeitprinzip) der Landesrundfunkanstalten "Kraft selbstherrlicher hoheitlicher Willkür" die Direktanmeldung verfügt. D.h. jeder der nicht auf die vollautomatisch abgewickelten Anschreiben reagierte wurde "zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen" vollautomatisch angemeldet. Das war und ist nach wie vor gem. Art. 22 Abs. 1 DSGVO verboten (vorher Art. 15 Abs. 1 Richtlinie 95/46/EG). Dazu wurden noch die sog. "ruhenden Teilnehmerkonten" der damaligen GEZ vollautomatisch "reaktiviert". D.h. ebenfalls vollautomatisch "aktiviert".
Die sog. "Teilnehmerkonten" werden personenbezogen und nicht wohnungsbezogen geführt. Wenn nun der sog. "Wohnungsinhaber", der zugleich "Inhaber eines Teilnehmerkontos" ist, nicht zahlte, begann der "vollautomatische Programmablauf Mahnpfad". Im Verlauf dieses "Mahnpfades" wickelte der IBM-Mainframe des ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice in Köln vollautomatisch sog. "Festsetzungsbescheide" im "Massenverfahren" ab. D.h. also, dass dieser "Verwaltungssakt" nicht nur nicht von einem Beamten sondern von einer Maschine erlassen wurde.
Gegen diesen "Verwaltungakt" war / ist der "Widerspruch" möglich und es beginnt das sog. "Vorverfahren" (§§ 68 ff. VwGO; Ausnahme Freistaat Bayern, da besteht die Möglichkeit direkt Klage zu erheben). Sinn und Zweck des Vorverfahren ist u.a. die "Selbstkontrolle der Verwaltung" und "Entlastung der Verwaltungsgerichte". Wenn nun eine Verwaltung nicht über einen einzigen Berufsbeamten verfügt, dann passiert genau das was hier im Rundfunkbeitragsrecht passierte: grob willkürlich haben die Landesrundfunkanstalten weder die Bescheide aufgehoben, noch ihr bis 01.06.2020 verbotenes Verfahren der vollautomatischen Bescheidung durch sog. "Festsetzungsbescheide" abgestellt. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Es wurde die sog. "Heilungstheorie durch Widerspruchsbescheid" entwickelt, die durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit umgesetzt wurde.

VGH Baden-Württemberg, 13.11.2020 - 2 S 2134/20
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=13.11.2020&Aktenzeichen=2%20S%202134%2F20
Heilung eines Rundfunkbeitragsfestsetzungsbescheides im Widerspruchsverfahren

Der sog. "Vater des Rundfunkbeitrages" Herr Dr, Eicher, Justiziar des SWR a.D., wirkte dann auf die Einführung des § 10 a RBStV zum 01.06.2020 (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) hin. § 10 a RBStV ist als "gestattende Norm" i.S,d. Art. 22 Abs. 2 lit b) DSGVO völlig untauglich. 

Wir haben jetzt 2024. Der Rundfunkbeitrag ist gescheitert. Er scheiterte an politischen Intendanzen, die keine Ahnung vom Verwaltungs- und Datenschutzrecht hatten und haben.

Und er scheiterte auch an der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Als besonderes Beispiel für die völlige Versagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auch der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg zu nennen:

OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2019 - 11 N 89.19
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Berlin-Brandenburg&Datum=08.11.2019&Aktenzeichen=11%20N%2089.19
Zitat von: OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2019 - 11 N 89.19
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Dass der Beklagte befugt war, rückständige Rundfunkbeiträge durch Festsetzungsbescheid geltend zu machen, folgt aus § 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 7 RBStV. Die vom Kläger geäußerten Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dieser Norm geben keinen Anlass zur Änderung des Senatsbeschlusses vom 25. Oktober 2019. Insbesondere greift der Einwand des Klägers nicht durch, dass die hoheitliche Beitragsfestsetzung durch den staatsfern organisierten Beklagten gegen den Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG verstoßen würde. Nach dieser Verfassungsnorm ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Die in Art. 33 Abs. 4 GG ausdrücklich zugelassenen Abweichungen vom Grundsatz des Funktionsvorbehalts bedürfen der Rechtfertigung durch einen besonderen sachlichen Grund. Als solcher kommt nur ein spezifischer, dem Sinn der Ausnahmemöglichkeit entsprechender - auf Erfahrungen mit gewachsenen Strukturen oder im Hinblick auf den Zweck des Funktionsvorbehalts relevante Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit Bezug nehmender - Ausnahmegrund in Betracht (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Januar 2012 – 2 BvR 133/10 –, BVerfGE 130, 76-130, Rn. 146), z.B. bei einer Aufgabe, die, wie hier, gerade aus verfassungsrechtlichen Gründen möglichst in einer gewissen Staatsferne wahrgenommen werden sollte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 – 1 BvR 402/87 –, BVerfGE 83, 130-155, Rn. 65). Im Übrigen ist sogar die Übertragung von Hoheitsgewalt auf Private im Wege der Beleihung verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, wenn sie denn vom Gesetzgeber angeordnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 – 3 C 35/09 –, BVerwGE 137, 377-390, Rn. 24). Soweit der Kläger der Sache nach aus den gleichen Gründen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG sowie das Demokratieprinzip als verletzt ansieht, gilt Entsprechendes. Erst recht ist dem Einwand des Klägers nicht näherzutreten, die durch den Beklagten erfolgte Beitragsfestsetzung sei mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG nicht vereinbar.

Glücklicherweise ist die Datenverarbeitung im Rundfunkbeitragsrecht seit dem 25. Mai 2018 durch Unionsrecht "vollständig determiniert" und damit sind wir auch im Bereich der unionsrechtlichen Staatshaftung angelangt.

Haftung der Mitgliedstaaten - die unionsrechtliche Staatshaftung 
https://www.staats-haftung.de/staatshaftungsrecht/europarecht/mitgliedstaaten/

Falls ihr "eXtrem begabten Verwaltungsrechtler BeitraXservice und -richter" gedacht habt, der "Drops ist 2024 gelutscht", dann habt ihr euch gewaltig geirrt!


Jetzt fängt das GEZanke auf der Verwaltungsgerichtsplanke erst richtig an!

U better not mess with the GEZ-Boykott-Forum!

  :)

50
Oldenburger Onlinezeitung, 16.05.2024:
Bericht: Tina Hassel aus dem Rennen um Buhrow-Nachfolge beim WDR
Zitat
Neben Hassel wurden bislang auch Jörg Schönenborn und Katrin Vernau als mögliche Kandidaten für das Intendanten-Amt gehandelt, beide galten sogar als Favoriten:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/bericht-tina-hassel-aus-dem-rennen-um-buhrow-nachfolge-beim-wdr-129013.html
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