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Automatisierte Unterschrift gilt als nichtig. Kommt es trotzdem vor?
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Im Thread:
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg228189.html#msg228189
Update: Person R hat nun einen Widerspruchsbescheid erhalten und wird in Kürze fiktive Klage #3 einreichen.

Interessant: Erstmalig ist der Widerspruchsbescheid nicht von 2 Personen händisch unterschrieben, sondern es gibt lediglich eine einzelne pixelig ausgedruckte Unterschrift.***

***Edit "Bürger": Die "einzelne, pixelig ausgedruckte Unterschrift" auf "Widerspruchsbescheiden" der "Rundfunkanstalten" (bzw. des "Beitragsservice") ist seit mind. einem Jahr üblich. Welche etwaigen Rechtsfolgen dies haben könnte, wäre bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren - nach eingehender Prüfung per Forum-Suche, ob speziell zu diesem Thema der "einzelnen, pixelig ausgedruckten Unterschrift" nicht bereits ein oder mehrere Threads im Forum bestehen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Der vorgeschlagene Thread ist ja bereits da, nämlich hier. Ein gerade entstandener Musterbrief mit 5 Seiten Merkblatt der Rechtsprechung belegt seit erster Anwendung der letzten 7 Tage:

Erhaltene ausgedruckte Entscheide sind nur dann nicht-nichtig, wenn auf dem Papier mit Original-Handschrift unterzeichnet.
Eine völlig unleserliche Unterschrift gilt als "nicht unterzeichnet".
Der Bearbeiter muss immer namentlich ausgewiesen werden und der Verantwortliche muss Unterzeichner sein.

Vermutlich sind die "Unterschriften" der sowieso unberechtigten Nicht-Rechtsperson
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- Kölner "Beitrags-Service" - die neueste Software-Erfindung und vermutlich immer identisch. Sofern immer identisdch, dann allein deshalb ist der Vorgang als nichtig zurückzuweisen, meinen gewisse Kundige - und das Merkblatt.

Allerdings könnte auch Software einen jedes mal variierenden Schriftzug produzieren. Vermutlich macht man sich aber gar nicht einmal diese Mühe in der angeblich, sagen Kritiker, notorischen Überheblichkeit bei ARD,  ZDF usw.. 

In den USA gibt es dafür beim US-Präsidenten sogar den mechanischen automatischen Pencil - schönes Relikt aus dem analogen Zeitalter, der vermutlich jedesmal ein wenig variiert.


Software bekommt das mühelos ebenfalls hin
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und ganz ohne die viel applaudierte "künstliche Intelligenz". Da genügt ein Mathematiker, der eine Kurvenformel definiert, für die die Variablen dann in der Software nach Zufallsprinzip variierend gemacht werden.
Wir werden ja nach Befund dann gegen die Kölner "Unterschriften" vom Roboter sodann geeignet einwenden. Der Befund der Fakten könnte in diesem Thread ja ermittelt werden.


 
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Update: Person R hat nun einen Widerspruchsbescheid erhalten und wird in Kürze fiktive Klage #3 einreichen.

Interessant: Erstmalig ist der Widerspruchsbescheid nicht von 2 Personen händisch unterschrieben, sondern es gibt lediglich eine einzelne pixelig ausgedruckte Unterschrift.***


***Edit "Bürger": Die "einzelne, pixelig ausgedruckte Unterschrift" auf "Widerspruchsbescheiden" der "Rundfunkanstalten" (bzw. des "Beitragsservice") ist seit mind. einem Jahr üblich. Welche etwaigen Rechtsfolgen dies haben könnte, wäre bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren - nach eingehender Prüfung per Forum-Suche, ob speziell zu diesem Thema der "einzelnen, pixelig ausgedruckten Unterschrift" nicht bereits ein oder mehrere Threads im Forum bestehen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" > Beispiele [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38457.0
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Unter Bezugnahme auf
ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" statt bisher. Erinnerungsschreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38456.0
Die gesetzlich nie vorgesehen gewesenen (un-)regelmä0igen vollständig automatisierten "Zahlungsaufforderungen" bzw. "Kontostandsmitteilungen" sollen nun endlich eingestellt werden...
...die "Einmalzahlungsaufforderungen" einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten und somit nach außen hin rechtlich nicht existenten, nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" dürften aber rein rechtlich ebenfalls völlig ohne Belang sein :angel:


"Beitragsservice", 02.06.2025
Pressemitteilung
Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/keine-regelmaessigen-schriftlichen-zahlungsaufforderungen-mehr-was-sie-kuenftig-bei-der-ueberweisung-des-rundfunkbeitrags-beachten-muessen-494715[...]
hier nun

ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" > Beispiele [Übersicht]

Bitte @alle:
Beispiel(e) als anonymisierte Abbilder incl. Rückseite/n und Versand-Umschlag bereitstellen unter Berücksichtigung der Hinweise unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16150.0

Bitte dazu auch gleich eine Kurz-Beschreibung der (Nicht-)Zahlungs-Umstände der jeweiligen fiktiven Person.

Danke für allerseitige Mitwirkung :)



Hinweis: Dieser Thread dient zunächst nur der Übersicht und nicht der inhaltlichen (Einzelfall-)Diskussion.
Für etwaige relevante Einzel-Aspekte wäre dann zu prüfen, ob deren Diskussion in gut aufbereitetem eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff geführt werden soll.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.






...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Unfreiwillig witzig bis interessant fand ich dazu auch eine Randnotiz aus diesem Artikel hier:
https://apollo-news.net/wegen-kosteneffizienz-und-nachhaltigkeit-jetzt-verschaerft-der-oerr-seine-regelung-zur-beitragseintreibung/

Dort heißt es:

Zitat
„Die regelmäßige und pünktliche Überweisung liegt dann in der Eigenverantwortung der Beitragszahlenden“, heißt es in der Pressemitteilung des Beitragsservices.

Der Punkt mit den "Beitragszahlenden" würde grammatikalisch bedeuten, dass jeder, der gerade keinen Beitrag zahlt oder zahlen möchte, nicht zu dieser Kategorie gehört und damit automatisch von der Beitragsverpflichtung ausgenommen ist. Gender-Sprache hin und her, aber rechtlich bindend ist sie nicht.  ;D
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Danke, alle 3 Quellen wurden sofort integriert.
Eine Besonderheit könnte es noch in der jeweiligen Kommunalverfassung eines jeden Bundeslandes haben.

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung - BbgKVerf)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf
Zitat
Unterabschnitt 2
Hauptamtliche Bürgermeisterin, hauptamtlicher Bürgermeister
§ 53
Hauptamtliche Bürgermeisterin, hauptamtlicher Bürgermeister


[...]
(5) Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte vertritt die Gemeinde in Gremien von Vereinen, juristischen Personen oder sonstigen Einrichtungen, soweit die Gemeindevertretung für einzelne Gremien auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten nicht etwas anderes beschließt. Sie oder er kann eine Bedienstete oder einen Bediensteten der Gemeinde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe dauerhaft betrauen. Ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte verhindert, erfolgt die Vertretung durch die allgemeine Stellvertretung, wenn sie oder er nicht eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten benennt. Ist die betraute Person verhindert, nimmt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte die Vertretung wahr, wenn sie oder er die Verhinderungsvertretung der betrauten Person nicht auf eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten dauerhaft übertragen hat. Die Gemeindevertretung kann den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Richtlinien und Weisungen erteilen. Die Sätze 1 bis 5 finden keine Anwendung, soweit durch Gesetz, aufgrund eines Gesetzes oder in Vereinbarungen über Formen der kommunalen Zusammenarbeit nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg etwas anderes bestimmt ist.

Zitat
§ 57
Abgabe von Erklärungen


(1) Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte vertritt die Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

[...]
47
< zum Inhaltsverzeichnis

Siehe aktuelle Ergänzung unter
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418

Achtung:
ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" statt bisher. Erinnerungsschreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38456.0

Die gesetzlich nie vorgesehen gewesenen (un-)regelmä0igen vollständig automatisierten "Zahlungsaufforderungen" bzw. "Kontostandsmitteilungen" sollen nun endlich eingestellt werden...
...die "Einmalzahlungsaufforderungen" einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten und somit nach außen hin rechtlich nicht existenten, nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" dürften aber rein rechtlich ebenfalls völlig ohne Belang sein :angel:


"Beitragsservice", 02.06.2025
Pressemitteilung
Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/keine-regelmaessigen-schriftlichen-zahlungsaufforderungen-mehr-was-sie-kuenftig-bei-der-ueberweisung-des-rundfunkbeitrags-beachten-muessen-494715[...]
Siehe dazu u.a. auch unter
ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" > Beispiele [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38457.0

[...]

Dauerhaft gültige Querverweise aus immer wiederkehrendem Anlass:

allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0

Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0


...und weil es Grundvoraussetzung für Gegenwehr und Änderungsdruck ist:

Den mit Lastschrifteinzug/ SEPA-Mandat vollautomatisierten und fremdbestimmten Geldfluss zu ARD-ZDF-GEZ STOPPEN !

(Nicht-)ZahlungsSELBSTBESTIMMUNG JETZT !

SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0



Hinweise:

Lastschrifteinzugsermächtigung/ SEPA-Mandat sind keine Pflicht bei der Zahlung des sog. "Rundfunkbeitrags"!
Auch die komplette Nicht-Zahlung ist keine "Straftat"!
Nichtzahlung wurde nach mittlerweile jahrzehntelanger Erfahrung auch nie als "Ordnungswidrigkeit" geahndet - siehe dazu u.a. unter
Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6136.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg49401.html#msg49401


Wer dennoch "diffuse Bedenken" haben sollte, sollte zunächst wenigstens ein etwaig bestehendes, fremdbestimmtes Lastschrifteinzugs-/SEPA-Mandat (mit welchem ARD-ZDF-GEZ sich das Geld auch bei jeder Beitragserhöhung vollautomatisch jedes Quartal selbst holen) in einen selbstbestimmten Dauerauftrag umwandeln - mit selbstbestimmter Zahlungsaufteilung und selbstbestimmten Zahlungsterminen.
Der Dauerauftrag kann dann jederzeit, wenn man sich bereit dazu fühlt, selbstbestimmt beendet werden.
Bei etwaigen wieder auftretenden "diffusen Bedenken" kann er notfalls auch jederzeit vorübergehend wieder neu eingerichtet werden, wobei es aber zur Not auch sporadische Zahlungen nach "Lust und Laune" tun.
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Die gesetzlich nie vorgesehen gewesenen (un-)regelmä0igen vollständig automatisierten "Zahlungsaufforderungen" bzw. "Kontostandsmitteilungen" sollen nun endlich eingestellt werden...
...die "Einmalzahlungsaufforderungen" einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten und somit nach außen hin rechtlich nicht existenten, nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" dürften aber rein rechtlich ebenfalls völlig ohne Belang sein :angel:


"Beitragsservice", 02.06.2025
Pressemitteilung
Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/keine-regelmaessigen-schriftlichen-zahlungsaufforderungen-mehr-was-sie-kuenftig-bei-der-ueberweisung-des-rundfunkbeitrags-beachten-muessen-494715
Zitat von: "Beitragsservice", 02.06.2025, Pressemitteilung - Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt schrittweise den Versand der regelmäßigen schriftlichen Zahlungsaufforderung ein. Wenn Sie nicht per Lastschrift zahlen, erhalten Sie bald nur noch einmalig ein Schreiben mit den Zahlungsterminen für Ihre Rundfunkbeiträge. Dieses Schreiben wird Einmalzahlungsaufforderung genannt. Wir erklären Ihnen, was es dabei zu beachten gilt.

Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag per Überweisung? Dann erhalten Sie bald keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr. Denn schrittweise werden sämtliche Bürgerinnen und Bürger, die noch per Überweisung zahlen, auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung umgestellt.

Was ist die Einmalzahlungsaufforderung?

Die Einmalzahlungsaufforderung ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung (ugs. Rechnung), die nur einmal versendet wird. Wenn Sie weiterhin den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen, werden auch Sie bald eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten.

Mit dem Schreiben teilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihnen Ihre Zahlungstermine für den Rundfunkbeitrag pro Jahr mit. Diese Termine gelten fortlaufend und somit auch für alle Folgejahre, ohne dass Sie erneut daran erinnert werden. Für die pünktliche Überweisung der Rundfunkbeiträge sind Sie selbst verantwortlich.

Die Einmalzahlungsaufforderung ist eine Maßnahme, die den Beitragseinzug noch nachhaltiger und kosteneffizienter macht. Aufgrund der massiv gestiegenen Preise für Papier und Porto trägt die Umstellung dazu bei, dass die Kosten des Beitragseinzugs stabil bleiben.

Wer erhält die Einmalzahlungsaufforderung?

Die Einmalzahlungsaufforderung wird nach und nach an alle Beitragszahlende versendet, die ihre Rundfunkbeiträge nicht per Lastschrift, sondern weiterhin per Überweisung zahlen. Diese Personen erhielten bisher in der Regel zu ihrem jeweils nächsten Zahlungstermin eine schriftliche Zahlungsaufforderung, umgangssprachlich auch Rechnung genannt. Die Einmalzahlungsaufforderung ersetzt diese wiederkehrenden Rechnungen.

Wann erhalten Sie die Einmalzahlungsaufforderung?

Erste Beitragszahlende haben bereits eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten. Wann auch Sie das Schreiben erhalten, lässt sich noch nicht allgemeingültig sagen. Der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger wird schrittweise erweitert.

Aber: Bis zum Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung ändert sich für Sie erstmal nichts. Erst mit Erhalt des Schreibens werden die regelmäßigen Zahlungsaufforderungen eingestellt.

[...]

Wo finden Sie weitere Informationen zur Einmalzahlungsaufforderung?

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung

> Wenn Sie Ihre Rundfunkbeiträge noch per Überweisung zahlen, erhalten Sie künftig keine regelmäßigen Benachrichtigungen zur Zahlung per Post mehr.
> Das Verfahren der regelmäßigen Zahlungsaufforderung wird allmählich auf das Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt.
> Mit der Einmalzahlungsaufforderung erhalten Sie einmalig eine schriftliche Mitteilung Ihrer Zahlungstermine, die sich jährlich wiederholen.
[...]

Einmalzahlungs­aufforderung
www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung
Zitat
[...]
Warum wird auf das neue Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt?

Die Ein­mal­zahlungs­auf­forde­rung führt beim Beitrags­service zu maß­geb­lichen Ein­spa­rungen von Porto- und Ver­sand­kosten, die im Rahmen des wieder­kehren­den Ver­sands von Zahlungs­auf­forde­rungen bis­lang ent­standen sind. Die Ein­mal­zahlungs­auf­forde­rung er­höht da­mit – auf­grund des ver­ringer­ten Papier­ver­brauchs – nicht nur die Nach­haltig­keit des Beitrags­einzugs, sondern trägt auch zur Wirt­schaft­lich­keit und zur Auf­wands­stabili­tät des Beitrags­service bei.
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe dazu u.a. auch unter
ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" > Beispiele [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38457.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Sage das jemand ARD-ZDF-GEZ, die auf möglichst vollständige Digitalisierung und Automatisierung setzen, keine FAX-Nummern mehr angeben und schon gar keine lokalen Anlaufstellen zur Möglichkeit für "direkten Dialog, zur Nachfrage und unmittelbaren Klärung" bereithalten... ::)

FAZ, 17.06.2025
Digitalisierung
Bürgerbeauftragte warnen vor Ausgrenzung
Viele Menschen fühlen sich durch die Digitalisierung der Verwaltung überfordert. Oder haben gar keinen Internetanschluss. Die Bürgerbeauftragten der Länder fordern, auf sie Rücksicht zu nehmen.
Von Markus Wehner
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/buergerbeauftragte-fordern-analoge-zugaenge-zu-verwaltung-110542581.html
Zitat von: FAZ, 17.06.2025, Digitalisierung - Bürgerbeauftragte warnen vor Ausgrenzung
[...] „Es muss immer auch die Möglichkeit zum direkten Dialog, zur Nachfrage und unmittelbaren Klärung geben“, [...]. Die Bürgerbeauftragten seien besorgt, dass Menschen, die nicht digital agieren könnten, „ausgegrenzt, benachteiligt oder diskriminiert werden“.

Bürger müssten [...] Zugang zu öffentlichen Verwaltungsgebäuden haben, „ohne [...] Onlineterminierung [...]“, [...]. Es müsse möglich sein, analog einen Termin zu vereinbaren, [...]. Wenn Bürger keinen analogen Zugang zur Verwaltung mehr hätten, käme das einer Verweigerung staatlicher Leistungen gleich.

[...]

...in diesem Sinne: Ran an die "Landesrundfunkanstalten" und Bürgerbeauftragten und
Beschwerden bzgl. des ausgrenzenden, benachteiligenden und diskriminierenden Verhaltens von ARD-ZDF-GEZ einlegen ;)
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Denn: Wer nichts sagt, kann auch nicht gehört werden :angel:
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Danke, alle 3 Quellen wurden sofort integriert.

In den nächsten Tagen sollen die Merkblätter hier verfügbar gemacht werden, damit der Lohn der gemeinsamen Mühen ablesbar wird und für alle verwendbar gemacht wird.
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