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Autor Thema: ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" statt bisher. Erinnerungsschreiben  (Gelesen 352 mal)

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  • Beiträge: 11.964
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die gesetzlich nie vorgesehen gewesenen (un-)regelmä0igen vollständig automatisierten "Zahlungsaufforderungen" bzw. "Kontostandsmitteilungen" sollen nun endlich eingestellt werden...
...die "Einmalzahlungsaufforderungen" einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten und somit nach außen hin rechtlich nicht existenten, nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" dürften aber rein rechtlich ebenfalls völlig ohne Belang sein :angel:


"Beitragsservice", 02.06.2025
Pressemitteilung
Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/keine-regelmaessigen-schriftlichen-zahlungsaufforderungen-mehr-was-sie-kuenftig-bei-der-ueberweisung-des-rundfunkbeitrags-beachten-muessen-494715
Zitat von: "Beitragsservice", 02.06.2025, Pressemitteilung - Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt schrittweise den Versand der regelmäßigen schriftlichen Zahlungsaufforderung ein. Wenn Sie nicht per Lastschrift zahlen, erhalten Sie bald nur noch einmalig ein Schreiben mit den Zahlungsterminen für Ihre Rundfunkbeiträge. Dieses Schreiben wird Einmalzahlungsaufforderung genannt. Wir erklären Ihnen, was es dabei zu beachten gilt.

Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag per Überweisung? Dann erhalten Sie bald keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr. Denn schrittweise werden sämtliche Bürgerinnen und Bürger, die noch per Überweisung zahlen, auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung umgestellt.

Was ist die Einmalzahlungsaufforderung?

Die Einmalzahlungsaufforderung ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung (ugs. Rechnung), die nur einmal versendet wird. Wenn Sie weiterhin den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen, werden auch Sie bald eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten.

Mit dem Schreiben teilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihnen Ihre Zahlungstermine für den Rundfunkbeitrag pro Jahr mit. Diese Termine gelten fortlaufend und somit auch für alle Folgejahre, ohne dass Sie erneut daran erinnert werden. Für die pünktliche Überweisung der Rundfunkbeiträge sind Sie selbst verantwortlich.

Die Einmalzahlungsaufforderung ist eine Maßnahme, die den Beitragseinzug noch nachhaltiger und kosteneffizienter macht. Aufgrund der massiv gestiegenen Preise für Papier und Porto trägt die Umstellung dazu bei, dass die Kosten des Beitragseinzugs stabil bleiben.

Wer erhält die Einmalzahlungsaufforderung?

Die Einmalzahlungsaufforderung wird nach und nach an alle Beitragszahlende versendet, die ihre Rundfunkbeiträge nicht per Lastschrift, sondern weiterhin per Überweisung zahlen. Diese Personen erhielten bisher in der Regel zu ihrem jeweils nächsten Zahlungstermin eine schriftliche Zahlungsaufforderung, umgangssprachlich auch Rechnung genannt. Die Einmalzahlungsaufforderung ersetzt diese wiederkehrenden Rechnungen.

Wann erhalten Sie die Einmalzahlungsaufforderung?

Erste Beitragszahlende haben bereits eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten. Wann auch Sie das Schreiben erhalten, lässt sich noch nicht allgemeingültig sagen. Der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger wird schrittweise erweitert.

Aber: Bis zum Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung ändert sich für Sie erstmal nichts. Erst mit Erhalt des Schreibens werden die regelmäßigen Zahlungsaufforderungen eingestellt.

[...]

Wo finden Sie weitere Informationen zur Einmalzahlungsaufforderung?

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung

> Wenn Sie Ihre Rundfunkbeiträge noch per Überweisung zahlen, erhalten Sie künftig keine regelmäßigen Benachrichtigungen zur Zahlung per Post mehr.
> Das Verfahren der regelmäßigen Zahlungsaufforderung wird allmählich auf das Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt.
> Mit der Einmalzahlungsaufforderung erhalten Sie einmalig eine schriftliche Mitteilung Ihrer Zahlungstermine, die sich jährlich wiederholen.
[...]

Einmalzahlungs­aufforderung
www.rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung
Zitat
[...]
Warum wird auf das neue Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt?

Die Ein­mal­zahlungs­auf­forde­rung führt beim Beitrags­service zu maß­geb­lichen Ein­spa­rungen von Porto- und Ver­sand­kosten, die im Rahmen des wieder­kehren­den Ver­sands von Zahlungs­auf­forde­rungen bis­lang ent­standen sind. Die Ein­mal­zahlungs­auf­forde­rung er­höht da­mit – auf­grund des ver­ringer­ten Papier­ver­brauchs – nicht nur die Nach­haltig­keit des Beitrags­einzugs, sondern trägt auch zur Wirt­schaft­lich­keit und zur Auf­wands­stabili­tät des Beitrags­service bei.
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe dazu u.a. auch unter
ab 06/2025 "Einmalzahlungsaufforderung" > Beispiele [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38457.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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N
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Unfreiwillig witzig bis interessant fand ich dazu auch eine Randnotiz aus diesem Artikel hier:
https://apollo-news.net/wegen-kosteneffizienz-und-nachhaltigkeit-jetzt-verschaerft-der-oerr-seine-regelung-zur-beitragseintreibung/

Dort heißt es:

Zitat
„Die regelmäßige und pünktliche Überweisung liegt dann in der Eigenverantwortung der Beitragszahlenden“, heißt es in der Pressemitteilung des Beitragsservices.

Der Punkt mit den "Beitragszahlenden" würde grammatikalisch bedeuten, dass jeder, der gerade keinen Beitrag zahlt oder zahlen möchte, nicht zu dieser Kategorie gehört und damit automatisch von der Beitragsverpflichtung ausgenommen ist. Gender-Sprache hin und her, aber rechtlich bindend ist sie nicht.  ;D


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Z
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Ich bin ja auch gespannt, was mit den "Nichtzahlenden" passiert...

Kommt dann der Bescheid gleich nach einem Monat Nichtzahlens oder erst nach einem Quartal? Und wenn dann immer noch nicht gezahlt wurde oder gegen den Quartalsbescheid Widerspruch eingelegt oder geklagt wurde, was passiert dann?
Die uns wirklich interessierenden Fragen haben sie leider nicht behandelt...


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