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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: volkuhl am 06. April 2018, 09:42

Titel: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: volkuhl am 06. April 2018, 09:42
Bundesverfassungsgericht – Zweiter Anhörungstag fällt aus
Kurze Info: Wir haben alles heute an einem Tag durchgezogen. Morgen finden keine Anhörungen mehr statt.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27451.msg172498.html#msg172498

Es ist angerichtet:

Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am
Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr

Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr*

*entfallen

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird über die folgenden 4 Verfassungsbeschwerden

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17

welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, verhandeln.


Zitat
1. Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 betreffen die Erhebung des Rundfunkbetrags im privaten Bereich, während die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 836/17 die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich betrifft.

2. Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt. Zudem machen sie im Kern verschiedene Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. So sei das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde, verfassungswidrig.
Speziell hinsichtlich der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich wird zudem gerügt, die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten in einer Weise, die nicht mehr vor dem allgemeinen Gleichheitsrecht gerechtfertigt sei. Auch stelle es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten.
Im Hinblick auf die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich wird sich der Senat unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen, ob eine Entrichtung von zusätzlichen Beiträgen für zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge verlangt werden kann und ob die degressiv gestaffelte Beitragserhebung nach der Anzahl der Beschäftigten einer Betriebsstätte verfassungskonform ist.

[...]

Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html


Siehe auch tangierende Themen/ inhaltliche Diskussion zum Fragenkatalog des BVerfG bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

...sowie auch der Hinweis, dass in Ausblick auf die bevorstehende Behandlung und damit auch absehbare Entscheidung des BVerfG nunmehr auch Anträge auf Ruhendstellungen bzw. auf Ausetzung der Verfahren gem. § 94 VwGO gut begründbar sind und ggf. entsprechend ergänzt oder nachgereicht werden könnten (sollten?) - siehe dazu tangierende Diskussionen u.a. auch unter
Aussetzung nach § 94 VwGO beim VG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25508.0.html
Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.0.html

Weitere organisatorische Threads aus gleichem Anlass siehe bitte unter

Aktion: Anmeldung beim Bundesverfassungsgericht für 16.5. und 17.5.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27048.0.html

Verhandlungen BVerfG 16.05./17.05.18, Thema Übernachtung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27075.0.html

Verhandlungen BVerfG 16.05./17.05.18, Thema Mitfahrgelegenheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27212.0.html

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Zu den weiteren Berichten und "Nachrichten" siehe u.a. unter

Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,136.0.html

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html

Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html


Querverweis aus gegebenem Anlass ;)

Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Peer_Gynt am 06. April 2018, 09:49
Da braucht's aber einen groooooßen Saal.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 06. April 2018, 10:45
Zitat
Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

[...]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: lieven am 06. April 2018, 11:19
Ich wollte ursprünglich hingehen nicht nur für den Spektakel aber auch um Einige unter Euch zurück zu sehen.

Heute, will ich das angesparte Reisegeld beiseite legen zum Spenden wenn nach Luxemburg gegangen werden muss.  Ich habe halt kein Vertrauen mehr in den deutschen Rechtsprecher und deren Verflechtung mit den Medien Establishments.

Bin nur neugierig wie inzwischenzeit die Verwaltungsgerichten bis zu Mai reagieren werden.  Ich bin nämlich Beistand zu Frau F in Trier am 26.April 18.

Gruss
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: mistersh am 06. April 2018, 13:12
Deutschlandfunk, 06.042018
Justiz
Karlsruhe verhandelt im Mai über Rundfunkbeitrag
Das Bundesverfassungsgericht wird Mitte Mai über die Rechtsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags verhandeln.

Weiterlesen unter
http://www.deutschlandfunk.de/justiz-karlsruhe-verhandelt-im-mai-ueber-rundfunkbeitrag.1939.de.html?drn:news_id=869176 (http://www.deutschlandfunk.de/justiz-karlsruhe-verhandelt-im-mai-ueber-rundfunkbeitrag.1939.de.html?drn:news_id=869176)


Es ist auch bei den ÖRR angekommen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2018, 13:20
Habe mich gerade angemeldet.
(Live-Ticker leider nicht möglich  :()

Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!!!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. April 2018, 13:27
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/5/5a/Berlinermorgenpostlogo.jpg/250px-Berlinermorgenpostlogo.jpg)

Berliner Morgenpost, 06.04.2018
Verhandlung
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag
Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig? Das will das Bundesverfassungsgericht nach Beschwerden an zwei Verhandlungstagen im Mai klären.

Weiterlesen unter
https://www.morgenpost.de/kultur/tv/article213938189/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-Rundfunkbeitrag.html


Die Meldung kommt zum morgigen Infostand in Freiburg gerade recht. Das wird hundertfach unter die Leute gebracht  :D. Wenn das kein Frühlingserwachen ist, weiß ichs auch nicht mehr.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: samson_braun am 06. April 2018, 13:37
Ob Dr. Sprißler auch als Zuschauer kommt? Bzw. wie wird sich das auf seine Richtervorlage nach Brüssel auswirken u. U.?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. April 2018, 13:38
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e9/Westf%C3%A4lische_Rundschau_Logo.svg/250px-Westf%C3%A4lische_Rundschau_Logo.svg.png)

WR
6.4.2018

weiterlesen unter:
https://www.wr.de/kultur/fernsehen/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-rundfunkbeitrag-id213938189.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Mork vom Ork am 06. April 2018, 13:45
Ich habe auch gerade meinen Besucherplatz angemeldet!

Wir sehen uns in Karlsruhe!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. April 2018, 13:48
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1e/Westfalenpost_logo.svg/150px-Westfalenpost_logo.svg.png)

Westfalenpost
6.4.2018

https://www.wp.de/kultur/fernsehen/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-rundfunkbeitrag-id213938189.html

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Peli am 06. April 2018, 13:48
DER Lackmustest, ob in diesen/"unserem" Rechtsstaat noch etwas Funken und Anstand vorhanden ist, oder ob wir nicht schon vollständig in einer Bananenrepublik leben. "Vertrauen" in das BVfG habe ich nicht, denn dazu hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Gänze schon zu sehr gegen Ihre Bürger vorgelegt.
Wir werden daher sehen...

LG Peli
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ohmanoman am 06. April 2018, 13:50
:D. Wenn das kein Frühlingserwachen ist, weiß ichs auch nicht mehr.

Na dann toi toi toi und hoffentlich kein böses Erwachen! Und ich hoffe, dass ich mich irre!
 Das BVerwG ist der Anwalt der Politiker
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. April 2018, 13:58
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1c/WAZ_Logo.svg/225px-WAZ_Logo.svg.png)

WAZ
6.4.2018

weiterlesen unter:
https://www.waz.de/kultur/fernsehen/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-rundfunkbeitrag-id213938189.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. April 2018, 14:07
Ich hätte eine Verhandlung lieber ohne einen gewissen Herrn Kirchhof erlebt.
Man wird sehen, wie seitens der klagenden Anwälte mit der Befangenheitsfrage umgegangen wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 06. April 2018, 14:25
Westfalenpost und WAZ haben den gleichen Artikel, der offenbar auf dpa beruht. In dem steht folgender Unfug:

Zitat
Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig.

Bis Ende 2012 kam es im privaten Bereich zwar auf die Art der Geräte an, man unterschied zwischen einer Hörfunk- und einer Fernsehgebühr, es kam jedoch nicht auf die Anzahl an. Weitere Geräte als das Erste mussten daher nicht angemeldet werden und waren nicht zusätzlich gebührenpflichtig.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: DumbTV am 06. April 2018, 14:33
bild.de, 06.04.2018

Bundesverfassungsgericht prüft
Rundfunkbeitrag auf der Kippe
Gebühr benachteiligt Single-Haushalte


Zitat
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der Erste Senat verhandelt am 16. Mai und 17. Mai über vier Verfassungsbeschwerden, die die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. [...]

weiterlesen:
https://m.bild.de/geld/mein-geld/rundfunkbeitrag/bundesverfassungsgericht-prueft-rundfunkbeitrag-55309004.bildMobile.html

Dank an User Blitzbirne für den Hinweis
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: muuhhhlli am 06. April 2018, 14:57
Da braucht's aber einen groooooßen Saal.

In der Schweiz gibt es den Rütlischwur - der findet in aller Öffentlichkeit ohne Einlasskontrollen statt.

und kennt jemand

Die eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vom 3. März 2013 die mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 67,9 % angenommen wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssische_Volksinitiative_%C2%ABgegen_die_Abzockerei%C2%BB (https://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssische_Volksinitiative_%C2%ABgegen_die_Abzockerei%C2%BB)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. April 2018, 15:01
Damit auch gleich wieder Ernüchterung einkehrt. Die Antwort eines Journalisten auf meinen BVerfG-Hinweis.

Ich hab es gelesen:
Zitat
Aber Sie sollten sich nicht zu früh freuen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: gerechte Lösung am 06. April 2018, 15:07
oder ob wir nicht schon vollständig in einer Bananenrepublik leben.
"Vertrauen" in das BVfG habe ich nicht, denn dazu hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Gänze schon zu sehr gegen Ihre Bürger vorgelegt. Wir werden daher sehen...
Ich auch nicht.
Man bedenke aber, dass Millionen Augen auf das BVerfG schauen.
Es ist die Öffentlichkeit, die das BVerfG dazu zwingt, sich dem Recht zu beugen.
Freiwillig ? --- bestimmt nicht, da zu eng verbandelt.

Man kann nicht von 2012 auf 2013 aus einer Anstalt eine Körperschaft machen und Körperschaftssteuer erheben. Die Wohnungssteuer ist eine Körperschaftssteuer. Man ist ungewollt Zwangsmitglied.
Des Weiteren gibt es noch viele andere gravierende Mängel, wie sog. Gesamtschuldnerschaft, Benachteiligung von 1-Personen Wohnungen etc.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2018, 15:16
Vorschlag:

Eine 48 stündige Mahnwache, so nah wie möglich am Bundesverfassungsgericht!!!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 06. April 2018, 15:30
Mit GEZ-Litfaßsäule, und stündlicher Umrundung des BVerfG mit Flyerverteilung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 06. April 2018, 15:33
@Frühlingserwachen: der Journalist hat vermutlich recht. Ich sage seit langem, dass das BVerfG für mich nicht unbedingt Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist, das man mit dem ÖR-Rundfunk assoziieren kann. Die sogn. Grundversorgung ist ein Kind des BVerfG, die heute von Politik und ÖR-Sendern als grenzenlose Bemutterung verstanden wird.

Ich behaupte schon lange, dass wir auch nach einem Urteil für Rundfunk werden zahlen müssen. Es kann zwar sein, dass das BVerfG ein Haar in der Gesetzessuppe findet, was aber nicht bedeuten muss, dass selbst bei festgestellter Verfassungswidrigkeit nicht weiter kassiert werden darf. Das BVerfG könnte in dem Fall nämlich dem Gesetzgebern der Länder einen Termin setzten, bis zu dem das Gesetz verändert werden muss. Die Folge wäre, dass ein an sich verfassungswidriges Gesetz bis zur Änderung weiter angewendet werden dürfte. So etwas wäre nicht das erste Mal. Zur Frage, warum ich trotz dieser pessimistischen Sicht geklagt habe: ich bin einfach vergnügungssüchtig und möchte mir meine Vorurteile gegen Gerichte im Allgemeinen und das BVerfG im Besonderen gern einmal bestätigen lassen.  ;)

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2018, 15:38
Mit GEZ-Litfaßsäule, und stündlicher Umrundung des BVerfG mit Flyerverteilung.

Dankeschön, tolle Idee.

So weit ich mitbekommen habe, braucht man dafür auch keine Genehmigung?!

Ein Schichtplan muss her!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2018, 15:52
Bzw. rollt bei mir gerade ein riesiges Brainstorming!!!

Ich würde mal sagen, daraus wird letztendlich was sehr großes!!

Hmm, man darf gespannt sein.

Werde meine gefühlten "tausend" Kontakte mal zielgerichtet aktivieren!!

Vielleicht schon mal vorab an die Mitstreiter vor Ort in Karlsruhe:
Bitte mal per PM an mich, bzgl. Übernachtungsmöglichkeiten (bei Schichtwechsel der Dauermahnwache etc.)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Adeline am 06. April 2018, 18:28
Die Hoffnung stirbt zuletzt –  heißt es. Deshalb meine Frage: Will ich meine Hoffnung aus  Angst vor Enttäuschung schon vorher sterben lassen? (Ich habe mal etwas von Voodu oder so ähnlich gehört.)

Ich werde meine Hoffnung, solange es geht, am Leben erhalten und dabei sein. (An Übernachtungsmöglichkeit wäre ich auch interessiert. Bitte PM, wer helfen kann.)

Wenn ich Verfassungsrichterin wäre, hätte ich den Mut, nach  meiner eigenen Überzeugung zu entscheiden. Ich habe doch auch den Mut der Zwangsabgabe zu widersprechen. Ich traue den Verfassungsrichtern den gleichen Mut zu. Wer hat etwas davon, wenn ich sie schon im vorhinein für Feiglinge halte. Damit versaue ich mir doch nur selbst die Stimmung. Ich wünsche ihnen lieber den Mut, wie ihn auch Dr. Sprißler gezeigt hat.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ope23 am 06. April 2018, 18:41
Gut möglich, dass wir uns nicht zu früh freuen dürfen. Allein schon, dass ein gewisser Bruder zu diesem Termin noch nicht im Ruhestand ist und mutmaßlich bei der Entscheidungsverkündung dabei sein wird.   :o

Andererseits gibt es noch viiiele weitere Verfassungsbeschwerden. Sind ja erst 4 Stück, die jetzt verhandelt werden.  8)

Ich persönlich rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht gewissermaßen neue Rahmenbedingungen setzen wird, innerhalb derer erneut zu streiten ist.  ???

Wir werden die Tage rückwärtszählen, bis wir vor Ungeduld platzen werden.  :laugh:
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Lefty am 06. April 2018, 18:58
@drboe: Bin ganz deiner Meinung. Die "Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 7. April 2011" von Ingo v. Münch wurde in diesem Forum ja schon öfter zitiert und ist trotzdem immer wieder lesenswert. Besonders die Abschnitte 15,16 und 17 sagen viel über die Rolle des BVerfG und den Zustand der Demokratie in unserem Land aus.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-458.pdf?von=1&bis=0

Geklagt hatte ich übrigens auch:
Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12301.msg85982.html#msg85982

Hier ein Link zu den Dokumenten des Rechtsstreits:
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0

Lefty
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2018, 19:36
Und eine weitere Überlegung:

Person A hatte seine Verhandlung Ende März beim VG Karlsruhe.

Hinweis und „Beweisantrag“, dass soviele Verfassungsbeschwerden

beim Bundesverfassungsgericht vorliegen und dies ja sehr wohl ein Grund
ist, der Aussetzung dieser Verhandlung zuzustimmen.
VG Karlsruhe: NÖ
Fragehintergrund: „Warum“
Keine Antwort

Und Nu?

Damals: Hinweis, dass Nachfrage per Post beim Bundesverfassungsgericht,
bzw. an den 1.Senat/ Prof. Dr. Paulus persönlich:
gugstdu hier

Zitat
An das

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

1. Senat, bzw. z.Hd. Prof. Dr. Paulus

Schloßbezirk 3,

76131 Karlsruhe

Betreff: Ruhendstellen bzw. Aussetzung meiner Klage (Thema Rundfunkbeitrag) beim VG Karlsruhe (AZ 8 K 2778/16, Dienstag, 27.03.18, 15.30 Uhr)


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Paulus,

in der Übersicht für das Jahr 2018 sind Sie als Berichterstatter in Punkt 16 zum Thema
Rundfunkbeitrag benannt. (über 150 Verfahren)

Im Jahr 2014 legte ich beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit diesem Thema Klage ein.

Mit Ausfertigung vom 20.11.14 erließ vormals das VG Karlsruhe in meinem Falle den Beschluß,
...wird das Ruhen des Verfahrens…..angeordnet. (Berichterstatter: Richterin Neu)

Es wurde nach 3 Jahren allerdings wieder aufgerufen, um einer Verjährung entgegen zu wirken.

Die Notwendigkeit auf höchstrichterliche Entscheidung zu warten, hat sich dadurch aber nicht verändert.

Anfang Januar 2018 schrieb mich das VG Karlsruhe an, um mir mitzuteilen, dass sie
per Gerichtsbescheid entscheiden würden und ihre Tendenz dazu. Dabei bezog sich das
VG Karlsruhe auch auf Verfahren, die z.T. sogar als Leitverfahren jetzt beim Bundesverfassungsgericht liegen, also noch nicht abschließend geurteilt sind.

In 22 Seiten legte ich meine Sicht dar und bat auch um eine Aussetzung meiner Klage,
(Ergänzung: Ruhendstellen) bis eben beim Bundesverfassungsgericht entschieden wurde.

In den 22 Seiten waren auch Kopien einiger der Beschlüsse der Verwaltungsgerichte beigeheftet,die
die Aussetzungen befürworten:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Verwaltungsgericht Göttingen, Verwaltungsgericht Hamburg, Verwaltungsgericht Darmstadt.
Von anderen Klägern, die auch beim VG Karlsruhe in selbiger Angelegenheit geklagt haben,
erfuhr ich, dass das VG Karlsruhe einer Aussetzung nicht nachkommen würde.

Da jedoch eine Aussetzung schon allein aus prozessökononischen Gründen, dringend angesagt
ist, denn alle Gründe liegen ja schon beim Bundesverfassungsgericht durch namhafte Beschwerde-
führer vor. U.a. mehrere von Prof. Dr. Koblenzer, Rechtsanwalt Bölck,  Prof. Dr. Degenhart u.s.w.

Auch zeigt ja die Versendung des Fragenkatalogs am 31. August 2017 durch Prof. Dr. F. Kirchhof an 41 Adressaten, dass es einer höchstrichterlichen/bundesverfassungsrechtlichen Klärung bedarf.
Dieser ausführliche Fragenkatalog legt nahe, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden nicht von vornherein für offensichtlich aussichtslos – unzulässig oder unbegründet hält.

Ich hätte nun eine ganz dringende Bitte an Sie, Prof. Dr. Paulus:
Könnten Sie mir nicht einfach irgendwie eine Empfehlung für meine Klage Ende März beim
Verwaltungsgericht Karlsruhe ausstellen, in dem Sie sich einfach äußern bzgl. einer Aussetzung
meiner Klage zuzustimmen?

Alternativ, vielleicht einfach kurz Kontakt zu Frau Richterin Neu aufzunehmen und ihr
diese Empfehlung einer Aussetzung meiner Klage zuzustimmen, nahelegen.

Seit über 5 Jahren nagt diese Situation an meinem Leben.
Ich habe immer ehrlich dafür bezahlt, was ich konsumiert habe.
Jetzt konsumiere ich absolut nichts mehr und soll bezahlen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Unterstützung erfahren würde (s.o.)

Vielen Dank schon mal im voraus,
mit freundlichen Grüßen

Nun die Antwort, erhalten am Dienstag, 03.04.18
(datiert auf den 23.03.18, also vor der Verhandlung des Mitstreiters)


Zitat
Sehr geehrt……
auf Ihr an den Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Paulus, gerichtetes Schreiben teile ich Ihnen auftragsmäßig mit, dass das Bundesverfassungsgericht nur im Rahmen seiner durch das Gesetz festgelegten Zuständigkeit tätig werden kann.

Eine Verfassungsbeschwerde möchten Sie ersichtlich nicht erheben. (Och, warum eigentlich nicht?)
Ohnehin kann das Bundesverfassungsgericht in Ihre laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nichts veranlassen. Es hat keine Möglichkeit, in das Verfahren anderer Gerichte einzugreifen bzw. diesen Weisungen zu erteilen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die von Ihnen gewünschte Unterstützung von hier aus nicht geleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen


(Name und Unterschrift und Stempel: och, nicht nur maschinell erstellt)

Habe bei meiner Verhandlung Ende März immer wieder auf die ausstehenden Verfassungsbeschwerden hingewiesen und NNNUUU!?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Besucher am 06. April 2018, 20:08
Ja - ist das denn ein Wunder?

...
Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!

Es wäre doch wohl vielmehr höchst verwunderlich, wäre es dem BVerfG selbst bis zum heutigen Tage entgangen, mit wem man es bei gewissen Herrschaften des ÖRR und deren Verhaltensformen in verschiedenen Zusammenhängen zu tun hat. Und dass sich auch von denen welche zur Verhandlung einfinden werden, davon kann man doch wohl ausgehen. Da ist strikte Taschenkontrolle unumgänglich.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: muuhhhlli am 06. April 2018, 20:09
Habe bei meiner Verhandlung Ende März immer wieder auf die ausstehenden Verfassungsbeschwerden hingewiesen und NNNUUU!?
Wer beim Henker gerichtet wird - und es stellt sich folgend die Unschuld des gerichteten heraus - dann gibt es für den Betroffenen keinen Anspruch mehr auf ein Leben zurück. So spitzfindig kennen wir doch die Justiz und die Bayerische insbesondere. Jeder kann anderer Meinung sein, aber in der Sache sollte bei Gericht die Beurteilung von Gesetzen und die Neutralität Grundlage und Vorrang haben. Deshalb bleibt uns in der Sache RF-Beitrag nur abzuwarten, wie die zwei Tage beim BVerfG ablaufen.

Manchmal denkt man: "Der Roman von Friedrich Dürrenmatt "Der Richter und sein Henker" - ist das alles doch nicht nur eine Geschichte...?"
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Richter_und_sein_Henker (https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Richter_und_sein_Henker)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: FKupp am 06. April 2018, 20:11
@karlsruhe

Fragehintergrund: „Warum“
Keine Antwort

habe die Vorsitzende so verstanden: aber Karlsruhe macht das nicht.......
........ Person A würde es sich wünschen das Karlsruhe das auch macht.......

so war meiner Meinung nach die Antwort von der Richterin

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2018, 20:36
Dringender Vorschlag:

Sich so schnell wie möglich als Teilnehmer dieser Verhandlungen anmelden.

Weitere Optionen, wie z.B. Übernachtungsmöglichkeiten etc. werden sich finden. 8)

Bzw. bei der Mahnwache ist eben Präzens angesagt, schlafen ist dannach.!

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: willnich am 06. April 2018, 20:39
Bin zwar ein wenig enttäuscht, dass mein verfahren 1382/16 nicht dabei ist - hab mich aber auch als Besucherin soeben angemeldet.
Gibt es Übernachtungsquartiere für Forumsmitglieder?
Und fährt noch jemand aus dem Münchner Raum hin?
Grüße,
willnich
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2018, 20:43
Dabei sein ist alles!!!

Wir sehen uns dennmal in Karlsruhe!!!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Roggi am 06. April 2018, 21:29
Es ist eigentlich egal, wie das Urteil aussieht, es wird sicherlich einige große "ABER" geben. Verfassungsverstöße werden auch dem Bundesverfassungsgericht auffallen. Sollte es auf einem Auge doch plötzlich blind sein, werden andere diese Blindheit ausnutzen, es wird sich fortsetzen bis zum kleinsten Steuerhinterzieher, der sich denkt, dass der Staat ohnehin nicht das ist, was er vorgibt. Große Firmen werden sich kaputtlachen über unsere unfähige Justiz und den Bürger kräftig übers Ohr hauen. Betrogene Kunden werden sich ihr Geld zurückholen, indem sie andere betrügen. Es gibt schließlich keine Gerechtigkeit, nur wer lügt und betrügt, wird weiterkommen. Der örR wird seine Stellung verstärken, ausbauen und andere Medien verdrängen, so dass es nur noch örR gibt und davon abhängige Medien. Das Deutsche Volk wird als völlig verblödet in die Annalen der Weltgeschichte Einzug halten.

Wer so denkt, wird weiterdenken. Das traue ich den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu: weiterzudenken. Alle Negativ-Argumente gegen den Zwangsbeitrag zu ignorieren und das einzige Pro-Argument als Rechtens zu erklären, dürfte bei aller Rhetorik schwerfallen.

Es bedeutet jedoch, auch weiterhin unsere forenspezifischen Meinungsverstärker in Form von Aktionen einzusetzten, denn die Gegenseite hat Experten an Board, die jeden gegen die Wand reden.
Also, planen kann ich zur Zeit keine Aktion, aber ich werde dabei sein, wenn etwas zum Dabeisein geschieht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ope23 am 06. April 2018, 22:14
Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!!!

Warum eigentlich?  ???

Wie begründet das der Direktor des Hauses?

Es geht doch nicht um Leben oder Tod. Wirklich nicht.

Eine Gerichtsverhandlung mit einem spanischen Rebellen ist um Längen sensibler als mit diesem trockenen Thema. Bitte, wir sind friedfertige Menschen!

Dieser Termin ist ja erst heute angekündigt worden. Ich bin gespannt, was in Sachen Zugang noch in den nächsten Tagen kommen wird. Es würde mich nicht wundern, wenn es ähnlich wie beim NSU-Prozess laufen wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Shuzi am 06. April 2018, 22:27
[...] Ich sage seit langem, dass das BVerfG für mich nicht unbedingt Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist, das man mit dem ÖR-Rundfunk assoziieren kann. Die sogn. Grundversorgung ist ein Kind des BVerfG, die heute von Politik und ÖR-Sendern als grenzenlose Bemutterung verstanden wird. [...]

Das ehemals erschaffene Kind Grundversorgung ist schon längst von der derzeitigen Medienlandschaft und der individuellen Nutzung überholt worden. Also im Vergleich dazu innerhalb kurzer Zeit enorm gealtert. Daher würde ich auch eine Bezugnahme bzw. ein Überdenken des BVerfG diesbezüglich erwarten. Man kann doch ohne zuverlässiges Orakel (Glaskugel, Kartenlegen, ...) die Zukunft nicht vorhersehen und einen ehemaligen Zustand in alle Ewigkeit transportieren.

Abgesehen davon stehen natürlich auch noch interessante Stellungnahmen zu Aspekten wie der Einstufung der Rundfunkabgabe im finanzverfassungsrechtlichen Sinne usw. im Raum ...

Ich hoffe zumindest auf wesentlich klarere Aussagen mit nachvollziehbarer Begründung als jene, die vom BVerwG abgesondert wurden.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 06. April 2018, 23:56
.. der Tag des Profäten  (#) !

ICH!!!WERD!!!VERRÜCKT!!!


Guter Zeitpunkt, um nochmals im (zögerlichen) Bekanntenkreis  :( :( :( :(  zur Zahlungseinstellung aufzufordern !!!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 07. April 2018, 00:06
@Shuzi: es steht m. E. fest, dass die Urteile des BVerwG hanebüchener Unsinn sind, die zudem seit dem Urteil zu Beherbergungsbetrieben eindeutig Inkonsistenzen aufweisen. Es ist nicht klar, warum einerseits das Angebot der ÖR-Anstalten die Zahlungspflicht auch ohne jede Empfangsmöglichkeit auslösen soll, wenn es um Wohnungen geht, während es für ein Hotel nicht ausreichen soll, sondern eines Empfangsgerätes bedarf.
Ich würde aus der Hoffnung auf eine bessere Urteilsbegründung und den ggf. der Befassung mit bislang teilweise vernachlässigten Aspekten nicht ableiten, dass das Urteil des BVerfG das Land in Bezug auf den sogn. Rundfunkbeitrag befrieden wird. Das BVerfG wird nicht dafür sorgen wollen bzw. können, dass der ÖR-Rundfunk nach dem Urteil ohne Finanzierung ist.

Was wäre denn möglich? Nur als Anriß, nicht als vollständige Liste gedacht:

a) der Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der sogn. Rundfunkbeitrag völlig ungerupft bleibt. Sollte das Urteil dennoch so lauten, dann sollte es möglich sein, genügend Geld für den Gang zum EuGH zu sammeln.

b) der Rundfunkbeitrag ist in Teilen verfassungswidrig

Dies könnte z. B. die Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung betreffen, oder die Benachteiligung von Firmen mit vielen kleinen Filialen. Ggf. wird die fehlende Ausstiegsmöglichkeit als Mangel betrachtet oder z. B. die Befreiungstatbestände als zu unvollständig.

c) der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Das BVerfG könnte mit einen solchen Verdikt gegenüber den Ländern Anforderungen an eine verfassungskonforme Rundfunkfinanzierung kommunizieren, z. B. eine Gerätekopplung, eine Widerlegungsoption, Bedingungen für Zweitwohnungen oder Unternehmen .... Ich kann mir auch vorstellen, dass das BVerfG eine Abkopplung vom Gerät nicht ausschließt, gleichzeitig aber eine Steuer auf Wohnen nicht passieren lässt.

Der Ball läge bei b bzw. c  wieder bei den Ländern. Die Gesetzgeber würden aber sicher Zeit zur Umsetzung eines neuen Gesetzes erhalten.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: gerechte Lösung am 07. April 2018, 00:36
Es ist nicht klar, warum einerseits das Angebot der ÖR-Anstalten die Zahlungspflicht auch ohne jede Emofangsmöglichkeit auslösen soll, wenn es um Wohnungen geht, während es für ein Hotel nicht ausreichen soll, sondern eines Empfangsgerätes bedarf.
Eindeutig: Hostel = Jugendherberge

Absolut verfassungswidrig. Keine Frage meinerseits.
Das BVerfG kann gar nicht anders, als zu kippen. Die wollen zwar nicht, müssen es aber tun, gegen ihren Willen!
Wenn nicht, dann haben wir 80 Jahre zurück.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: willnich am 07. April 2018, 00:37
Ist eigentlich jemand von den Foristen Beschwerdeführer in einem der 4 Leitverfahren?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cecil am 07. April 2018, 01:26
Ich behaupte schon lange, dass wir auch nach einem Urteil für Rundfunk werden zahlen müssen. Es kann zwar sein, dass das BVerfG ein Haar in der Gesetzessuppe findet, was aber nicht bedeuten muss, dass selbst bei festgestellter Verfassungswidrigkeit nicht weiter kassiert werden darf. Das BVerfG könnte in dem Fall nämlich dem Gesetzgebern der Länder einen Termin setzten, bis zu dem das Gesetz verändert werden muss. Die Folge wäre, dass ein an sich verfassungswidriges Gesetz bis zur Änderung weiter angewendet werden dürfte.


Es geht auch anders:

Rückwirkende Nichtigkeit, wenn die Verfassungskonformität von Anfang an unsicher war (!), vgl.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
- 2 BvL 6/13 - Rn. 162
zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das
Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20170413_2bvl000613.html

Ähnlich auch das dort erwähnte

Urteil des Zweiten Senats vom 09. Dezember 2008
- 2 BvL 1/07 - Rn. (1-91)
zu den verfassungsrechtlichen Prüfungen, ob
§ 9 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des
Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 ( BGBl I S. 1652)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig oder nichtig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20081209_2bvl000107.html
lohnt - ab Rn. 88 - einen Blick.

Hier ist außerdem die Rede von "einer vorläufigen, klaren und einheitlichen Übergangsregelung", von dem "Steuerpflichtigen unzumutbar belastenden Verzögerungen" und davon, dass "für eine vorläufige Übergangsregelung nur eine pauschalierende Lösung in Betracht [kommt], wie sie als Modell in verschiedenen Varianten seit Jahrzehnten Bestandteil des Einkommensteuerrechts war".

Meine Meinung:
Sollen sie doch - am besten rückwirkend - für diejenigen, die örR erklärtermaßen nicht nutz(t)en, die Beitragspflicht erlassen. Für die monetäre Differenz zu den (bisherigen) Ausgaben des öR sollen die Rücklagen/Beitragsüberschüsse herangezogen werden, oder es haftet der Gesetzgeber (und damit also leider die Steuerzahlenden) ...

So stelle ich mir das (für Privathaushalte) vor.


@gerechte Lösung
Zitat
Wenn nicht, dann haben wir 80 Jahre zurück.
Was die Einkommensverteilung angeht, haben wir das bereits.
Vgl. sog. Piketty-Studie - Einkommensverteilung wie 1913,
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25686.msg162303.html#msg162303


Diese Nebenaspekte sollten - wegen Thementreue - hier vermutlich nicht zu sehr vertieft und diskutiert werden...
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: gerechte Lösung am 07. April 2018, 01:54
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
[...]
Urteil des Zweiten Senats vom 09. Dezember 2008
Rein gefühlsmäßig tendiere ich zum Zweiten Senat.
Dort scheint es auf alle Fälle sachlicher und objektiver zuzugehen.


Anm. "Bürger":
Die Sache "Rundfunk-Beitrag" wurde - weshalb auch immer - dem Ersten Senat des BVerfG übertragen.
In der Tat steht somit ggf. auch die Frage, ob damit der "falsche" (eher für "Rundfunkrecht"? zuständige Erste) Senat befasst ist - und nicht vielmehr der (für "Abgabenrecht"? zuständige) Zweite Senat damit befasst sein sollte.
Beim BVerwG war ausweislich der Aussage von Dr. Pagenkopf (bitte web-/Forum-Suche bemühen) ebenfalls nicht die für "Abgabenrecht" zuständige Kammer, sondern die Kammer für "Rundfunkrecht" mit der Sache befasst.
Dies jedoch bitte nicht hier sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 07. April 2018, 02:40
Ist eigentlich jemand von den Foristen Beschwerdeführer in einem der 4 Leitverfahren?

Die Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) liefert mit dem zuerst gelisteten Verfahrenszeichen der "Leitverfahren"
"1 BvR 1675/16" und der Suchreihenfolge "Ältestes Thema zuerst" als ersten Treffer diese erste Erwähnung von Forum-Mitglied "maxkraft24"
>> Spendenaufruf - Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag <<
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19642.msg128005.html#msg128005
Der Eingang der VB beim BVerfG wurde nun offiziell bestätigt.

Das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde lautet:

1 BvR 1675/16


Prozessbevollmächtigter:
RA Thorsten Bölck

;)

Siehe u.a. auch unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156460.html#msg156460
[...] 4 [...] Leitverfahren [...] (siehe Seite 4-6 des Dokuments), die von den
RA Bölck,
Koblenzer (2mal) und
Degenhart/Jacobj
vertreten werden [...]
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 07. April 2018, 02:43
Meine VB wird zwar nicht verhandelt, aber mein Anwalt Bölck wird wohl da sein, also habe ich auch mich auch mal angemeldet als Besucher.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cook am 07. April 2018, 09:45
Zwei Verhandlungstage in einer Sache, die nach den Verwaltungsgerichten keinerlei verfassungsrechtliche Zweifel aufwirft!

Es fällt auf, dass nur die ursprünglichen vier Leitverfahren genannt sind, die weiteren aus der Jahresvorschau nicht. Wird es noch weitere Termine geben?

Auch wird die Rüge über die Nichtvorlage zum EuGH nicht erwähnt. Dies soll wohl vermieden werden. Dafür gibt es nur eine Lösung  :laugh:
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Besucher am 07. April 2018, 11:32
Nun, @ lieber docboe, ist doch eigentlich klar...

Westfalenpost und WAZ haben den gleichen Artikel, der offenbar auf dpa beruht. In dem steht folgender Unfug:
Zitat
Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig.
Bis Ende 2012 kam es im privaten Bereich zwar auf die Art der Geräte an, man unterschied zwischen einer Hörfunk- und einer Fernsehgebühr, es kam jedoch nicht auf die Anzahl an. Weitere Geräte als das Erste mussten daher nicht angemeldet werden und waren nicht zusätzlich gebührenpflichtig.

..."man" (wer das ist, kommt gleich) setzt eben auf die Dummheit (Vergeßlichkeit etc.) der Mitbürger, um den sogenannten "Rundfunkbeitrag" - hoffentlich posthum - in der noch bestehenden Form attraktiv zu reden, & das eben auch mit dieser Form der Falschinformation wie Deinerseits zitiert. Das geht ja in eine vergleichbare Richtung wie etwa das auch hier nachlesbare Gequatsche dieses Verwaltungsrichters aus Köln vom letzten Jahr, der große Vorteil der aktuellen Art der Zwangsfinanzierung des ÖRR bestünde ja allen Ernstes darin "dass keine Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen von Nachbarn mehr erforderlich seien" (sic!).

Du würdest Dich vmtl. wundern, wie groß der Anteil dummer Deutscher ist, die sich anhand solcher Vorbringungen wie der letztgenannten oder der oben (wenn das stimmen würde, was die dpa-Fritzen schreiben, betrüge der "Rundfunkbeitrag" ggf. ja nur einen winzigen Bruchteil ggü. der alten gerätebezogenen Rf-Gebühr) tatsächlich einen / mehrere derart dicke/n Bären aufbinden lassen.

Dass die heutigen Zeitungen wiederum größtenteils den von dpa und/oder anderen Nachrichtenagenturen gelieferten Quatsch einfach nur noch abpinnen (also - wenngleich sicher auf anderer ideologischer Grundlage - eigentlich auch nicht mehr so viel anders als als im seinerzeitigen Realsozialismus), ist schon lange nichts Neues mehr. Jetzt braucht man sich nur noch zu vergegenwärtigen, dass ja mindestens zwei leitende ÖRR-Fuzzies im dpa-Aufsichtsrat sitzen, und dass die "Anstalten" immerhin bis zu 15 % Kapitalanteil halten / halten dürfen - ob nicht etwa über irgendwelche obskuren "Tochtergesellschaften" oder sonstige Verflechtungen der Anteil sogar noch höher ist, müsste natürlich eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herausfinden..

Die "Mechanik", wie auf dem Wege in dem Zusammenhang die rein zufällig dem ÖRR dienliche Darstellung erfolgt, entspricht dabei jedenfalls genau derjenigen, wie auf völlig unerklärliche Weise durch unsere staatsfernen® Anstalten ja auch sonst ebenso zufällig genau die vom Staat gewünschten Meinungen und Weltsichten präsentiert werden (also auf rein informellem Wege über "Freundschaften" / Amigo-Strukturen bewerkstelligt, mit gemeinsamem "Stallgeruch", gemeinsamen Saufgelagen und Puffbesuchen usw. usf. etc. pp. - also sehr zweifelhaften Wegen - & nicht umsonst ist ja inzwischen selbst eine (Anti-Korruptions-) Organisation wie Transparency International auf den Deutschen ÖRR und die Strukturen und politischen Verflechtungen aufmerksam geworden).

Aber für eine etwaige Weiterführung wären natürlich andere Threads geeigneter
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: noTV am 07. April 2018, 11:45
Audio- und Videoaufnahmen sind im Gericht verboten.
Auch noch in dieser Zeit.
Daher wäre es von großem Interesse, dass sich die Anwesenden bei den mündlichen Verhandlungen genaue Notizen machen und diese so sachlich und so neutral niederschreiben und verbreiten.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: allrad am 07. April 2018, 11:51
Habe mich gerade angemeldet.
(Live-Ticker leider nicht möglich  :()

Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!!!

Was bedeutet das? Darf man keine elektronischen Geräte mit hineinnehmen?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. April 2018, 12:34
Was bedeutet das? Darf man keine elektronischen Geräte mit hineinnehmen?

Man darf keine Waffen und faule Eier mitnehmen. Elektronische Geräte darf man mitnehmen aber nicht benutzen:

Zitat
Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb auf der Presseempore gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 07. April 2018, 13:58
Es geht auch anders:

Rückwirkende Nichtigkeit, wenn die Verfassungskonformität von Anfang an unsicher war (!), vgl.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
- 2 BvL 6/13 - Rn. 162
zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das
Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20170413_2bvl000613.html

Träum weiter, aber fürchte das Erwachen! Der Realitätsabgleich könnte hart werden.

Die Betreiber von KKW wurden über Jahrzehnte gepudert, weil man hoffte, dass Volk würde über die ach so friedliche Nutzung der Kernernergie die doch vergleichsweise wenig Frieden stiftenden Kernwaffen, von denen es bis heute zu viele auf deutschem Boden gibt - jede einzelne ist zu viel - vergessen machen. Wenn du also bezüglich des Einflusses mit den Kraftwerkskonzernen mithalten kannst, gratuliere ich dir. Falls du aber unter das gemeine Volk fallen solltest, dann wirst du wohl auf Rückzahlungen lange warten können, es aber nie erleben. Was Rückzahlung von Einkommenssteuern angeht: ich habe in den letzten 25 Jahren auf nahezu allen Einkommenssteuerbescheiden einen beeindruckenden Rattenschwanz von Vorläufigkeitserklärungen, bis heute jedoch keinen Cent gesehen, den man mir erstattet hätte.

Wie ich schon schrieb ist das BVerfG m. E. eher selbst ein Problem, wenn es um den Rundfunk und seine Finanzierung geht. Ich wäre schon froh, wenn das Urteil darauf hinaus liefe, dass wenigstens die Kläger gegen den sogn. Rundfunkbeitrag diesen nicht zahlen müssen. Selbst das halte ich nicht für sehr wahrscheinlich. Unter Umständen muss man also damit zufrieden sein, dass man den Politikern und Rundfunkmachern einmal in die teure Beitragssuppe spucken konnte.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 07. April 2018, 15:15
... bei der Brennstab - Geschichte hat die Lobby zweifellos eine Rolle gespielt.

Man darf aber nicht vergessen, dass jetzt auch das unzufriedene Volk eine Art Lobby hat, und die heisst  - leider - AfD.
Und dieser Geist sitzt in Karlsruhe mit am Tisch.

Eine "Lügenpresse" - Debatte haben wir schon, eine "Lügenjustiz" - Debatte muss das BVerfG tunlichst vermeiden, da es - im Gegensatz zu den "Provinz - VG" (die sich auf ihren beschränkten Horizont berufen und auch noch stolz drauf sind) - die gesamtgesellschaftliche (Langzeit-) Wirkung seines Spruchs - mithin den gesellschaftlichen Frieden - im Auge haben muss.

Die (merkelsche) Raute ist eben  NICHT  die Lösung   >:D ...
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 07. April 2018, 15:46
Träum weiter, aber fürchte das Erwachen! Der Realitätsabgleich könnte hart werden.
[...]
Wie ich schon schrieb ist das BVerfG m. E. eher selbst ein Problem, wenn es um den Rundfunk und seine Finanzierung geht. Ich wäre schon froh, wenn das Urteil darauf hinaus liefe, dass wenigstens die Kläger gegen den sogn. Rundfunkbeitrag diesen nicht zahlen müssen. Selbst das halte ich nicht für sehr wahrscheinlich. Unter Umständen muss man also damit zufrieden sein, dass man den Politikern und Rundfunkmachern einmal in die teure Beitragssuppe spucken konnte.
Ich habe mich zwar sehr gefreut, dass die endlich loslegen. Aber ich bin auch ähnlich pessimistisch. Ich hoffe zwar das Beste, aber erwarte das Schlimmste. Warum?

Vor 30-40 Jahren, als es so viele private wie öffentlich rechtliche Fernsehsender gab, waren die Eintrittskosten in den Rundfunkmarkt keine Rechtfertigung mehr. Der öffentliche Rundfunk war obsolet geworden und hätte durch eine Aufsicht ähnlich der Versicherungsaufsicht ersetzt werden können. Geschehen ist das nicht. Wie konnte das passieren?
"Mental Contagion and Mass Delusion" (The Rape of the Mind, Joost A. M. Merloo, 1956)
http://www.lermanet.com/scientology/mc-ch11.html (http://www.lermanet.com/scientology/mc-ch11.html)
(Aus obigem Buch empfehle ich auch die ersten Absätze von Kapitel 5, Stichwort "Institutionalisierung")

Der öffentliche Rundfunk ist seit Jahrzehnten ein wahnhafter Gesellschaftszustand.

Heute wird durch wahnhafte höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH zum Rundfunkbeitrag: "Zahlpflicht per Gesetz") die Exekutive kontrahiert auf die Legislative. Das ist Verfassungshochverrat.

Die aus dem Demokratieprinzip gemäß Art. 20(1) GG folgende Notwendigkeit der Steuerung allen staatlichen Handelns (in)direkt durch das Volk wird wahnhaft weg phantasiert: der Rundfunkbeitrag sei Gesetz und damit sei der Einfluss des Volkes ausreichend. Das Demokratieprinzip fordert aber "eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den staatlichen Organen". Mit diesem Argument könnte man uns das Recht nehmen, den Bundestag zu wählen! Wir haben keinen Einfluss auf den öffentlichen Rundfunk, also ist er kein staatliches Organ. Verfassungshochverrat!

***

Wer wegen einer nicht-titulierten Forderung "Rundfunkbeitrag" keine Vermögensauskunft abgibt, wird unter völlig unverhältnismäßigem Polizeiaufwand - verfassungswidrig - *** und als Reichsbürger inhaftiert:
Markus Hissler - GEZ-8h Einzelhaft detaillierte Schilderung
[Video ~8min, veröffentlicht 03.03.2018]
https://youtu.be/GwKAD3v0tlY
Das alles - und noch viel mehr - sind die Ergebnisse des Massen-Wahns.

Es müssten hunderte ***

Und das alles sollen die Verfassungs-Fuzzis, die die Entscheidung - rechtswidrig! - fast FÜNF JAHRE vor sich hergeschoben haben, mit ein paar Urteil ermöglichen?

Niemals.

Ich hoffe darauf, dass die Rundfunk"gesetze" als von Beginn an unheilbar nichtig erklärt werden und eine vollständige Folgerückabwicklung für alle Betroffenen, einschließlich Schadensersatzpflicht für die vernichteten Existenzen und das durch sie erlitten seelische Leid.

Aber was ich vom BVerfG erwarte, ist eine tiefe Verhöhnung der deutschen Seele, gut verborgen und chiffriert im diffizilen Sprachgebrauch der Juristen, ausgerollt mit sämtlichen Tricks der unverständlichen Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit. Ich erwarte einen weiterer Tritt in Richtung privatisierte Rechtsdurchsetzung, einen weiterer Tritt gegen den absoluten Souverän und einen weiteren kräftigen Klopfer auf das frisch zugeschüttete Grab des demokratischen und sozialen Bundesstaates.

Diese pessimistische Erwartungshaltung hat übrigens einen erheblichen Vorteil:
Man kann sich schon freuen, wenn es nur nicht ganz so schlimm kommt ::)

***Edit "Markus KA"/"Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Abschweifende, nicht belegte Behauptungen - die noch dazu nichts konkret zum Kern-Thema beitragen - entfernt.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Link-Infos ergänzt. Zukünftig bitte konsequent selbst darauf achten - siehe Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html).
Die Moderatoren haben weder Zeit noch Nerven, ständig auf derlei Grundregeln hinzuweisen!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 07. April 2018, 16:09
Ich freue mich sehr, dass diese Termine zur mündliche Verhandlung nun bekanntgegeben wurden.
Zum einen kann nach § 93 Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nur der Senat aussprechen, dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar oder nichtig ist. Eine Senatsentscheidung wird es geben. Man darf also weiter hoffen.
Zum anderen bekommen wir auf absehbare Sicht endlich die Entscheidung des BVerfG. Wer es nicht weiß: Die Entscheidung wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung getroffen und verkündet werden, es ist aber noch 2018 damit zu rechnen. Da die Entscheidung nunmehr mehr oder weniger unmittelbar bevorsteht und auch klar ist, dass es eine Senatsentscheidung geben wird, sind die Argumente für eine Aussetzung verwaltungsgerichtlicher Verfahren stärker geworden.

[...] Ich sage seit langem, dass das BVerfG für mich nicht unbedingt Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist, das man mit dem ÖR-Rundfunk assoziieren kann. Die sogn. Grundversorgung ist ein Kind des BVerfG, die heute von Politik und ÖR-Sendern als grenzenlose Bemutterung verstanden wird. [...]

Das ehemals erschaffene Kind Grundversorgung ist schon längst von der derzeitigen Medienlandschaft und der individuellen Nutzung überholt worden. Also im Vergleich dazu innerhalb kurzer Zeit enorm gealtert. Daher würde ich auch eine Bezugnahme bzw. ein Überdenken des BVerfG diesbezüglich erwarten. Man kann doch ohne zuverlässiges Orakel (Glaskugel, Kartenlegen, ...) die Zukunft nicht vorhersehen und einen ehemaligen Zustand in alle Ewigkeit transportieren.

Abgesehen davon stehen natürlich auch noch interessante Stellungnahmen zu Aspekten wie der Einstufung der Rundfunkabgabe im finanzverfassungsrechtlichen Sinne usw. im Raum ...

Ich hoffe zumindest auf wesentlich klarere Aussagen mit nachvollziehbarer Begründung als jene, die vom BVerwG abgesondert wurden.
Ich stimme euch zu.

Ein bisschen freuen darf man sich schon jetzt. Zwar weiß man nicht, wie es ausgehen wird, aber erstens ist wie gesagt eine lange Wartezeit bald endlich vorbei. Und es war theoretisch bis jetzt immer noch denkbar gewesen, dass die Verfahren mit Kammerentscheidungen abgeschmettert werden. Ich habe zwar nicht damit gerechnet und es war auch nicht wahrscheinlich, aber hundertprozentig sicher kann man sich im Vorfeld nie sein.

Wir dürfen außerdem eine ausführlich begründete Entscheidung erwarten.

Es geht auch anders:

Rückwirkende Nichtigkeit, wenn die Verfassungskonformität von Anfang an unsicher war (!), vgl.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
- 2 BvL 6/13 - Rn. 162
zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das
Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20170413_2bvl000613.html
Das wünsche ich mir.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ope23 am 07. April 2018, 16:58
Wie wird denn vor so einem Bundesverfassungsgericht überhaupt verhandelt?

Müssen die Kläger alles nochmals wiederholen, was sie beim erschöpften Rechtsweg schon gesagt haben?
Es steht doch schon fachgerichtlich gewürdigt in den 800 Seiten der Verfassungsbeschwerde.

Muss auch ein örR-Vertreter sich mündlich vernehmlich äußern? ...und sagen:
"Die Schickschuld regnet auf alle deutschen erwachsenen Wohnungsinhaber unentrinnbar herab."?

Eigentlich geht es doch nur darum, dass persönliche Grundrechte verletzt wurden.
Muss der Verletzte sich also selbst äußern?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 07. April 2018, 17:00
Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!!!
Was bedeutet das? Darf man keine elektronischen Geräte mit hineinnehmen?

Natürlich darf man sein Handy etc. mitnehmen. Auch werden die dann mein Laptop sehen und
auch reinlassen.

Aber dort ist irgendeine Technik, die "mitteilt", dass Kontakt zur Außenwelt während einer
Verhandlung durch Anwesende aufgebaut und aktiviert ist.

Ich war zu einem anderen Thema mal Teilnehmer im Bundesverfassungsgericht und der Saal"diener"
oder wie immer dieser Mitarbeiter benannt wird, ging während einer laufenden Verhandlung ans Mikro und meinte, es ginge erst weiter, wenn ALLE Empfangsgeräte abgeschaltet sind.  ???
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ope23 am 07. April 2018, 17:11
Aber dort ist irgendeine Technik, die "mitteilt", dass Kontakt zur Außenwelt während einer
Verhandlung durch Anwesende aufgebaut und aktiviert ist.
Das dürfte nicht so schwierig sein. Der Normalbürger kommuniziert doch nur über eine größere Handvoll Sendefrequenzen, die dann bequem ausgeschnüffelt werden können ("man-in-the-middle"). Allein, dass überhaupt was gesendet wird, reicht schon aus, um die Verhandlung zu unterbrechen. Ein regelrechtes "Auslesen" der gesendeten Inhalte, was auch illegal wäre, braucht es nicht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 07. April 2018, 17:22
ääähm - woher will jemand jetzt schon wissen ob er überhaupt reinkommt?   :o

denn:
Zitat
Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 07. April 2018, 17:58
Wie wird denn vor so einem Bundesverfassungsgericht überhaupt verhandelt?
[...]
Diese und die weiteren damit verbundenen Fragestellungen wären zu viel für diesen einen Thread.
Allgemeine Infos siehe u.a. auch unter
bpb > BVerfG - Berichterstatter/ Entscheidungsprozesse und Hintergründe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23144.0.html
Weiterführende Diskussion zu Einzelaspekten des Verfahrensablaufes bitte in gut aufbereitetem eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Betreff vertiefen - vorher aber bitte zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen die Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) ausgiebig bemühen, um sicherzustellen, dass nicht bereits geeignete Diskussionen dazu existieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Adeline am 07. April 2018, 18:03
@Kurt
Wer sich angemeldet hat, bekommt eine Bestätigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 07. April 2018, 18:07
Und wie schnell kommt diese Bestätigung.
Habe mich am Freitag angemeldet und noch keine Bestätigung:
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Roggi am 07. April 2018, 18:43
Um wieder auf das Thema Verhandlung zurückzukommen:

Was wird verhandelt?

Das BVerfG hat einen Fragenkatalog verschickt, an Staatskanzleien, örR usw. - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.html

Liegen die Antworten vor?
Können die Kläger Akteneinsicht verlangen?

Was sind die Argumente der Leitverfahren?
Steuer, Ungleichbehandlung und fehlende Normenklarheit dürften schlagende Argumente sein.
Wenn Europarecht angesprochen wird: Macht das Gericht eine Vorlage an den EuGH?

Müssen die laufenden Verfahren bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden?
Werden die Kläger entschädigt?

Welche Fragen müssen gestellt werden?

Bisher kam der örR mit der bloßen Behauptung durch, dass er wichtig wäre. Die Gefahr, die durch einen staatlich gesteuerten Rundfunk ausgeht, wurde bisher gar nicht thematisiert, weil örR angeblich staatsfern sei. Die Gerichte ignorierten alle unsere Argumente gegen eine Wohnungssteuer, das darf nicht wieder passieren. Bölck und Koblenzer sind brilliante Redner, hoffentlich haben die Richter ein offenes Ohr und blinde Augen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: sonich am 07. April 2018, 19:58
Das ist eine gute Nachricht, dass nun bald verhandelt wird  :)  :)  :)


Es stellt sich eine Frage für diejenigen Personen a-z, die aktuell auf ihr Klageurteil warten. Macht es jetzt noch Sinn, nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils eine eigene Verfassungsbeschwerde einzureichen?

Diese Frage könnte auch im Thread

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg152644.html#msg152644

gestellt werden, er ist aber geschlossen worden. Für Meinungen wäre ich dankbar.


Edit DumbTV:
Für eine Diskussion hierzu:
Neue Verf.Besch. einlegen trotz BVerfG Termin 05.18, nach abgewiesener Klage?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27050.msg170010.html#msg170010
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cecil am 07. April 2018, 20:26
Ein erhöhtes Aufkommen an Anmeldungen für die besuchsweise Teilnahme an der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe kann sicher auch ein politisches Signal setzen über die Bedeutung, die die Angelegenheit in der Bevölkerung hat...  ;)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Markus KA am 08. April 2018, 05:11
...In 22 Seiten legte ich meine Sicht dar und bat auch um eine Aussetzung meiner Klage...

Hinweis:

Kläger mit aktuellen Verfahren könnten im vorliegenden fiktiven Fall ihr Verwaltungsgericht schriftlich, bezugnehmend auf ihren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO, über die hier vorliegende Pressemeldung des BVerfG informieren. Oder auch möglicherweise zusammen mit dem entsprechenden Antrag, falls noch nicht gestellt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: pinguin am 08. April 2018, 10:00
Ich hoffe darauf, dass die Rundfunk"gesetze" als von Beginn an unheilbar nichtig erklärt werden und eine vollständige Folgerückabwicklung für alle Betroffenen, einschließlich Schadensersatzpflicht für die vernichteten Existenzen und das durch sie erlitten seelische Leid.
Dem Inhalt wird zugestimmt, sofern es sich auf Rundfunknichtnutzer auswirkt und darüberhinaus all jene Rundfunknutzer einbezieht, die von der durch ihre Rundfunknutzung bedingte Rundfunkbeitragszahlungspflicht zu befreien gewesen wären, aber vom ÖRR nicht befreit wurden.

Zitat
Aber was ich vom BVerfG erwarte, ist eine tiefe Verhöhnung der deutschen Seele, gut verborgen und chiffriert im diffizilen Sprachgebrauch der Juristen, ausgerollt mit sämtlichen Tricks der unverständlichen Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit. Ich erwarte einen weiterer Tritt in Richtung privatisierte Rechtsdurchsetzung, einen weiterer Tritt gegen den absoluten Souverän und einen weiteren kräftigen Klopfer auf das frisch zugeschüttete Grab des demokratischen und sozialen Bundesstaates.
Wo immer es möglich ist, ist das der dafür zu erwidernde, nicht so unbekannte Spruch, wohl indianischer Herkunft:

Zitat
Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden zu Deinen Worten.
Achte auf Deine Worte, denn sie werden zu Deinen Taten.
Achte auf Deine Taten, denn sie werden zu Deinen Handlungen.
Achte auf Deine Handlungen, denn sie werden zu Deinen Gewohnheiten.
Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden zu Deinem Schicksal.
Heißt in Kurzform, daß sich Deine Gedanken zuerst auf Dich selbst auswirken.


Nachtrag, weil das Thema "Sicherheitskontrolle" erwähnt worden ist:
Dazu passt auch der aktuelle Artikel
Märkische Allgemeine, 08.04.2018
Tausende gefährliche Gegenstände in Brandenburger Gerichten entdeckt
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Tausende-gefaehrliche-Gegenstaende-in-Brandenburger-Gerichten-entdeckt
Dies hier aber bitte nicht vertiefen, da vom Kern-Thema abschweifend.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 08. April 2018, 21:23
... and now for something completely different - lasst uns doch mal rechnen  (#):

Am letzten Donnerstag (... früh??? ... nachmittag???) hat Karlsruhe den Termin bekanntgegeben, er sollte sich übers Wochenende nun auch langsam bis zu den öffentlich - rechtlichen Medien rumgesprochen haben.

Zeit für eine kleine Presseschau - sind wir nicht alle  GESPANNT  >:D , OB, WANN und WIE unsere Besten und Unentbehrlichen berichten???
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Besucher am 09. April 2018, 01:08
Glaubst Du ernsthaft daran...

...
Zeit für eine kleine Presseschau - sind wir nicht alle  GESPANNT  >:D , OB, WANN und WIE unsere Besten und Unentbehrlichen berichten???

...dass die Herrschaften vom ÖRR auch nur im Mindesten einen Anlass sehen werden, darüber zu berichten? Rechter als die Sonnenkönige vom ÖRR und die sie stützenden 1001 Kammern der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man doch gar nicht haben, dass das alles zu 1000% "verfassungsgemäß" ist, was sich bisher i. S. "Rundfunkbeitrag" abgespielt hat :->>. Worin also sollte ein entsprechender Anlass dazu bestehen?  Kein Sterbenswörtchen werden die verlieren. Was in den Massenmedien nicht berichtet wird, hat doch bekanntlich auch nicht stattgefunden.


Edit "Bürger" @alle:
Die erfolgende oder nicht erfolgende Berichterstattung von ARD-ZDF-GEZ bzgl. Verhandlung des BVerfG in Sachen "Rundfunkbeitrag" wäre ein eigenständige Thema, welches gut aufbereitet und mit aussagekräftigem Betreff versehen neu gestartet werden könnte, hier aber bitte nicht weiter vertieft werden soll.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
und die zum vorgenannten Datum anberaumten Verhandlungen selbst zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 09. April 2018, 15:54
Zitat
Bundesverfassungsgericht                   Karlsruhe, den 9.4.2018 15:20 Uhr
       - Pressestelle -
  1270 E/2 - 605/18

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 16. und 17.5.2018 ist je ein Platz für Sie frei.
Bitte erscheinen Sie an beiden Tagen mit Ihrem gültigen Personalausweis bereits um 9.15 Uhr zur Einlasskontrolle.

 :) :) :)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: denyit am 09. April 2018, 16:16
Ich hoffe du kannst Steno und sorgst für ein Protokoll! ;-)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Nichtgucker am 09. April 2018, 16:17
Focus, 09.04.2018
Nachteile für Single-Haushalte und Zweitwohnungen
Ist GEZ verfassungswidrig?
Gericht prüft im Mai den Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 16. und 17. Mai (jeweils ab 10.00 Uhr) die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Der zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe liegen vier Verfassungsbeschwerden zugrunde (1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).

Weiterlesen unter
https://www.focus.de/finanzen/steuern/nachteile-fuer-single-haushalte-und-zweitwohnungen-ist-gez-verfassungswidrig-gericht-prueft-im-mai-den-rundfunkbeitrag_id_8722932.html (https://www.focus.de/finanzen/steuern/nachteile-fuer-single-haushalte-und-zweitwohnungen-ist-gez-verfassungswidrig-gericht-prueft-im-mai-den-rundfunkbeitrag_id_8722932.html)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Mork vom Ork am 09. April 2018, 16:45
Mein Platz ist auch gesichert - danke BVerfG!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. April 2018, 16:50
Nach Oberamtsrat Stadtler, der für den Besucherdienst und  Reservierung beim BVerfG zuständig ist, wurde mir heute morgen mitgeteilt, dass es keine freien Plätze mehr für den 16. und 17. Mai gibt. Sowas hätte er noch nicht erlebt: Nach 2 Tagen alles voll, und er hätte noch 90 Mails zu beantworten.

Die beiden Tage im Mai scheinen doch etwas zu den interessanteren BVerfG-Terminen zu gehören :D
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 09. April 2018, 16:59
Na, das wären ja einige 100 Teilnehmer.
Beim Tag der offenen Tür des Bundesverfassungsgerichtes, haben wir uns auch den größten
Sitzungssaal ansehen können.

Da ist nicht nur unten bestuhlt, sondern in Foyer mit Übertragung und auf  der Tribüne.

Dies ist ein Bild davon und hier noch sehr sparsam bestuhlt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Infothek/Bildergalerie_Gebaeude/bildergalerie.html?cms_notFirst=true&cms_docId=7036472

Da passen noch etliche weitere Stühle hinein. Vielleicht einfach selber einen Klappstuhl zur Not mitbringen ;)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. April 2018, 17:02
Das scheint in der Tat so zu sein. Das BVerfG platzt an diesen 2 Tagen aus allen Nähten :police:
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: LECTOR am 09. April 2018, 17:24
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Zitat
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird [...] über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, verhandeln.
[...]
2. Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt.

Wenn man sich die Vorankündigung der Pressemitteilung durchliest, so lässt es einem Böses ahnen. Wenn als Hauptargument "insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder" angeführt wird, so ist das ein nur schwaches Argument, dem sich leicht entgegnen lässt, dass die Gesetzgebung bezüglich Rundfunk bei den Ländern liegt. Entscheidend dürfte daher sein, was aus den vier Verfassungsbeschwerden an Argumenten ausgewählt wurde. Die in der Pressemitteilung erwähnten Punkte stellen nur wenig überzeugende Argumente vor.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 09. April 2018, 17:43
Nach Oberamtsrat Stadtler, der für den Besucherdienst und  Reservierung beim BVerfG zuständig ist, wurde mir heute morgen mitgeteilt, dass es keine freien Plätze mehr für den 16. und 17. Mai gibt. Sowas hätte er noch nicht erlebt: Nach 2 Tagen alles voll, und er hätte noch 90 Mails zu beantworten.

Wenn innerhalb von noch nicht einmal 2 Werktagen das gesamte Kontingent
von mehreren 100 Sitzplätze belegt ist und noch über 90 email-Anfragen
vorliegen, dann machen wir es richtig.

Siehe nunmehr unter:
Aktion: Anmeldung beim Bundesverfassungsgericht für 16.5. und 17.5.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27048.msg169974.html#msg169974

Einfach eine persönliche email schreiben (siehe Vorlage)

Zitat
an: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und am Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr
 
Hiermit möchte ich mich zu diesen Verhandlungen verbindlich anmelden:

Annette Mustermann

01.01.1955

meine email-Adresse:
a.mustermann@gmx.de

VG Annette Mustermann
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ope23 am 09. April 2018, 18:20
Wenn man sich die Vorankündigung der Pressemitteilung durchliest, so lässt es einem Böses ahnen. Wenn als Hauptargument "insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder" angeführt wird, (...) Die in der Pressemitteilung erwähnten Punkte stellen nur wenig überzeugende Argumente vor.
Hauptargumente stehen normalerweise eher hinten und nicht vorne als erstes - das zum Thema Rhetorik. Die Überzeugungskraft nimmt hier sogar zu. Ich finde deshalb nicht, dass da Böses zu ahnen ist jenseits der üblichen Winkelzüge.

Wieso lässt Du den Rest von 2. weg?   ??? Hier der Rest, der es ziemlich in sich hat:

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html

2. ...Steuer handelt. Zudem machen sie im Kern verschiedene Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. So sei das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde, verfassungswidrig. Speziell hinsichtlich der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich wird zudem gerügt, die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten in einer Weise, die nicht mehr vor dem allgemeinen Gleichheitsrecht gerechtfertigt sei. Auch stelle es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten. Im Hinblick auf die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich wird sich der Senat unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen, ob eine Entrichtung von zusätzlichen Beiträgen für zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge verlangt werden kann und ob die degressiv gestaffelte Beitragserhebung nach der Anzahl der Beschäftigten einer Betriebsstätte verfassungskonform ist. (Ende der Pressemitteilung)
Jeder Satz ein Hammerschlag. Auch der neulich zitierte Artikel von Dr. Sprißler bringt nur Missstand um Missstand und kann sich gar nicht mit tiefgehenden juristischen Überlegungen (die ich mir sogar erhoffte, um als Laie eine Art Einblick in juristische Hirnwindungen zu bekommen) aufhalten.

Wenn in der Pressemitteilung die Missstände so klar und für meinen Geschmack fast zu geradlinig-simpel benannt werden, kann ich nur gespannt sein, wie das BVerfG mit ihnen umgehen wird.

Am gespanntesten bin ich auf eine schlaue Begründung, dass die benannten Missstände gänzlich hinzunehmen seien.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: volkuhl am 09. April 2018, 18:34
Wenn innerhalb von noch nicht einmal 2 Werktagen das gesamte Kontingent
von mehreren 100 Sitzplätze belegt ist und noch über 90 email-Anfragen
vorliegen, dann machen wir es richtig.

Wenn das Interesse so groß ist, dann kann das BVerfG doch eine Halle mieten und die Verhandlung verlegen...

...oder die Verhandlung Live durch die Öffrech senden lassen! Dafür werden die doch bezahlt!  :police:

Ich selbst bin an dem Termin leider verhindert, aber wer kann, sollte sich trotzdem anmelden. Auf eine Anmeldung verzichten, weil "eh schon voll", ist ganz sicher das falsche Signal!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: LECTOR am 09. April 2018, 18:41
Wieso lässt Du den Rest von 2. weg?
Die Frage der Ungleichheit - oder ungleichmäßigen Belastung von Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalten betrifft meines Erachtens nur die nähere Ausgestaltung, aber nicht den Kern des 'Rundfunkbeitrags'. Verfassungsrechtlich entscheidend ist, ob so eine voraussetzungslos, dauerhaft und unausweichlich erhobene Abgabe überhaupt erhoben werden darf und welche Rechtsnatur ihr dann zukomme - dazu finde ich in der Pressemitteilung nichts außer dem schwachen Argument einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder. Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts wäre es daher die grundsätzliche Rechtsnatur dieser Zahlungsverpflichtung zu klären. Die nachrangigen Fragen, ob man etwa den ein oder anderen entlastet (beispielsweise Inhaber von Zweitwohnungen oder Betriebsstätten, die nun einen großen Mehraufwand haben, würde ich eher als nebensächlich einstufen). Bei diesen Fragen kann man durchaus Korrekturen einbringen - das würde aber an der prinzipiellen Zahlungsverpflichtung für alle nichts ändern.
Wenn man die treffliche Streitschrift von Frank Hennecke über den Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist liest, so findet man dort konzise Argumente, welche das hoheitliche Handeln von Rundfunkanstalten bei der Erhebung einer voraussetzungslos geschuldeten Abgabe in Frage stellt, doch von diesen Argumenten sehe ich in der Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts keine Spur.

Lassen wir uns über die Verhandlung und das Urteil des BVerfG überraschen!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 09. April 2018, 19:05
Habe mich auch gerade angemeldet. Bei schönem Wetter kann die öffentliche Verhandlung ja nebenan in den Schloßplatz verlegt werden, da haben 5000 Besucher Platz. Jeder der tatsächlich kommen wollte, sollte sich auch anmelden, sonst gehen die Fernsehsender von geringem Interesse aus und senden das auch so.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Philosoph am 09. April 2018, 19:34
Vorschlag:
Eine 48 stündige Mahnwache, so nah wie möglich am Bundesverfassungsgericht!!!
Diesen Vorschlag kann ich nur unterstützen. Unabhängig davon, ob für uns noch Platz im Verhandlungssaal ist oder nicht, wir müssen anwesend sein!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 09. April 2018, 21:58
Zitat
Mahnwache

(oder sonstige "Events")

Meine bescheidene Meinung: nein.

Die (ältereren) Jungs am BVerfG machen ihren Job. Und den sollen sie gut, ungestört und unbeeindruckt machen (können).

Glaube nicht, dass es der Sache dienlich ist, wenn da gutgelaunte GEZ-Boykottler in Partystimmung ihrem Unmut Luft machen.

Just my 2 Cents.

Gruß
Kurt
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cecil am 09. April 2018, 22:07
Die (ältereren) Jungs am BVerfG machen ihren Job. Und den sollen sie gut ... machen ...

Äh, der erste Senat ist womöglich gegenwärtig besetzt mit drei Frauen gegenüber fünf Männern. Von "Jungs" ist da vielleicht eher nicht zu sprechen...  ;) 

Zitat
Frauenanteil im Bundesverfassungsgericht seit 1951
Derzeit (Stand: 7. Dezember 2016) sind Frauen mit den Richterinnen Susanne Baer, Gabriele Britz und Yvonne Ott im Ersten Senat sowie Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Doris König und Christine Langenfeld im Zweiten Senat in einem Anteil von 43,75 Prozent der insgesamt 16 Verfassungsrichter vertreten, was den historisch höchsten Frauenanteil dieses Gerichts darstellt. Seit seiner Gründung 1951 wurden 18 Frauen zu Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts berufen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht


Edit DumbTV @all:
Auch wenn es stimmen mag, vorsorglich der Hinweis hier das Thema "Jungs/Mädchen" nicht weiter vertiefen und diskutieren. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 09. April 2018, 22:16
Ferdinand Kirchhof (* 1950) (Vizepräsident)
Michael Eichberger (* 1953)
Johannes Masing (* 1959)
Andreas Paulus (* 1968)
Susanne Baer (* 1964)
Gabriele Britz (* 1968)
Yvonne Ott (* 1963)
Josef Christ (* 1956)

Geht aber nicht darum, ob Männlein oder Weiblein richten sollen/wollen/können, sondern dass sie das ungestört tun.

"Mahnwachen", GEZ-Boykott-Hündchen und Luftballönchen fände ich (persönlich) peinlich.

"Weniger ist mehr"!

Gruß
Kurt


Edit DumbTV @all:
Auch wenn es stimmen mag, vorsorglich der Hinweis hier das Thema "Jungs/Mädchen" nicht weiter vertiefen und diskutieren. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 09. April 2018, 22:37
... rein publicity-/ medientechnisch  8) betrachtet:

1000 Leute  8) 8) 8) vor dem Gericht, das sähe schon gut aus. Aber die müssten dann eben ...

a) auch wirklich zusammenkommen und es müsste
b) gesittet zugehen
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 09. April 2018, 22:43
1000 (aus Platzmangel) aktenkundig abgelehnte, potentielle Zuschauer sind auch schon nicht schlecht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 09. April 2018, 23:03
@Kurt
Gebe Dir insofern Recht, dass die GEZ- Boykott-Aktionen schon viel früher flächendeckend bundesweit bis auf die sehr wenigen Ausnamen, die Bevölkerung hätte ansprechen müssen. Es sind immer noch 37 Tage wo bundesweiter Protest stattfinden kann. Gerade jetzt wo die Termine feststehen, wäre es wichtig, die Zwangszahler emotional mitzunehmen.
Dass dazu aufgerufen wird, hör ich leider nichts davon. Im Forum schreiben, und schreiben, und die Zeit absitzen, und sich gegenseitig mit Plänen und Ideen übertrumpfen, und doch kommt nichts effektives dabei raus.

Jetzt kommt auf einmal emsige Protestaktivität auf, wie immer die auch ausschaut, die sich allerdings nur auf die beiden Verhandlungstage konzentriert, wenn das Urteil evtl. bei einem der Richter schon in der Schublade liegt.

Es wurde bisher leider wieder viel geschrieben, und wenig vollbracht. Aber vielleicht kommt der Protesttross noch auf den letzten Metern in die Gänge. Diese Gelegenheit kommt evtl. so schnell nicht wieder.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: gvw am 10. April 2018, 12:35
MEINE Reservierung hat das BVerfG auch bestätigt...bin dabei.

Komme aus Aachen...Wer mitfahren möchte bitte pn.


Freu mich auf euch ....
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cecil am 10. April 2018, 12:56
Es wurde gerade gemeldet, dass heute Mittag ein weiterer reservierter Platz vom BVerfG bestätigt wurde. Es geht also noch was...
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: FKupp am 10. April 2018, 13:45
Eintrittsbestätigung soeben erhalten  ;)
es ist angerichtet!
Zitat
[...] bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 16. und 17.5.2018 ist je ein Platz für Sie frei.
Bitte erscheinen Sie an beiden Tagen mit Ihrem gültigen Personalausweis bereits um 9.15 Uhr zur Einlasskontrolle.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtler
Oberamtsrat
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Rochus am 10. April 2018, 13:47
Und ich hatte schon die Befürchtung, dass die Bänke bereits mit Mitarbeitern/Innen von ARDZDFD-Radio besetzt sind...


Und was das Verbot der Verwendung von online-fähigen Geräten als eben solches betrifft:
Das sollte man nicht diskutieren.

Audio- und Videoaufnahmen sind im Gericht verboten.
Auch noch in dieser Zeit.
Daher wäre es von großem Interesse, dass sich die Anwesenden bei den mündlichen Verhandlungen genaue Notizen machen und diese so sachlich und so neutral niederschreiben und verbreiten.

Gerade in dieser Zeit ist des dringend notwendig, einmal auf dieses getwittere zu verzichten. Es reicht schon, dass die Volksvertreter des Deutschen Bundestages bzw. Mitglieder der Bundesversammlung zum Teil nicht davon lassen können und Abstimmungsergebnisse bzw. Wahlergebnisse aus dem hohen Hause in die Öffentlichkeit blasen. Alles braucht seine Zeit und gut Ding will Weile haben. Letztendlich setzt sich der Twitterer/die Twitterin ohnehin nur dem Verdacht der Selbstdarstellung aus. Also - abwarten und Tee trinken.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: willnich am 10. April 2018, 21:48
Auch ich werde da sein. Bestätigung erhalten.
Bis dann  :D
willnich
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 11. April 2018, 09:37
Gerade habe ich die Absage erhalten, bin aber auf der "Warteliste".
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 11. April 2018, 11:22
Zitat
bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 16. und 17.5.2018 ist je ein Platz für Sie frei.

Ich versuche dann soviel wie möglich mitzuschreiben. Aber gibt es nicht eigentlich auch einen Gerichtsschreiber von dem man das später einfordern kann?

Hat denn einer der Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen Kirchof gestellt?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Philosoph am 11. April 2018, 11:34
Ich versuche dann soviel wie möglich mitzuschreiben. Aber gibt es nicht eigentlich auch einen Gerichtsschreiber von dem man das später einfordern kann?
Meine Erfahrung bei Gericht ist, daß nur ein Bruchteil dessen, was gesagt wird, ins Protokoll kommt. Gerade die wichtigen Argumente verschwinden manchmal. Darum ist es besser, wenn so viele Leute wie möglich Protokoll schreiben und man sich dann hinterher, z.B. über dieses Forum, austauscht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: 47.11 am 11. April 2018, 16:10
soeben die Zusage erhalten, nicht wirklich mehr damit gerechnet, da Anfrage erst Samstag abend 23h war
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Adeline am 11. April 2018, 20:03
Danke allen,
die sich bis zum BVerfG
durchgeklagt haben!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 11. April 2018, 21:08
Wie bekommt das Gericht mit, ob man mit dem Laptop beim Tippen den Sound-Rekorder laufen hat?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 11. April 2018, 21:10
Indem es - hoffentlich - erst gar nicht zulässt dass jemand mit Laptop in den Saal kommt. Wofür auch!?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 11. April 2018, 21:17
Zum mittippen. Kann ja nicht jeder Steno.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 11. April 2018, 22:15
@McKaber

Laptop dürfen nur die Pressetypen verwenden, wenn sichergestellt ist, dass keine Datenübertragung nach Irgendwo erfolgt.

Siehe im Thread weiter oben:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg169818.html#msg169818
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Auftakteule am 12. April 2018, 00:09
Gerade habe ich die Absage erhalten, bin aber auf der "Warteliste".
Ebenso: Absage erhalten, aber auf Warteliste (alle Plätze waren binnen 3 Tagen vergeben)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 12. April 2018, 01:31
Ich versuche dann soviel wie möglich mitzuschreiben. Aber gibt es nicht eigentlich auch einen Gerichtsschreiber von dem man das später einfordern kann?
Meine Erfahrung bei Gericht ist, daß nur ein Bruchteil dessen, was gesagt wird, ins Protokoll kommt. Gerade die wichtigen Argumente verschwinden manchmal. Darum ist es besser, wenn so viele Leute wie möglich Protokoll schreiben und man sich dann hinterher, z.B. über dieses Forum, austauscht.

Zu Protokoll und Ton-Mitschnitt siehe u.a. unter
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html
II. Teil - Verfassungsgerichtliches Verfahren
Erster Abschnitt - Allgemeine Verfahrensvorschriften
Zitat
§ 25a
Über die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll geführt. Darüber hinaus wird sie in einer Tonbandaufnahme festgehalten; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

...und - wie verwiesen - hier noch die entsprechende Passage aus der
Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGGO, 2015)
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfggo_2015/BJNR028610015.html
mit einigen interessanten ergänzenden Festlegungen auch bzgl. nachträglicher Verwertung z.B. in wissenschaftlichen Publikationen ;)
Zitat
§ 24
(1) Der Senat beschließt, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet. Er kann zu § 17a BVerfGG ergänzende Regelungen für die mündliche Verhandlung und die Urteilsverkündung erlassen.
(2) Der mündlichen Verhandlung liegt in der Regel eine vom Senat gebilligte Gliederung des Verhandlungsablaufes zugrunde, die den Verfahrensbeteiligten rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung zugeht.
(3) Die Tonaufzeichnung, in der die mündliche Verhandlung festgehalten wird (§ 25a Satz 2 BVerfGG), steht nur den Mitgliedern des Gerichts und den Verfahrensbeteiligten zum Abhören im Gericht zur Verfügung. Überspielungen und private Übertragungen sind unzulässig.
(4) Wenn und soweit Abschriften für den Gebrauch des Gerichts angefertigt werden, können die Verfahrensbeteiligten davon Abdrucke erhalten.
(5) Zur Veröffentlichung oder Auswertung in einer wissenschaftlichen Publikation oder einer Verfahrensdokumentation können Abschriften von Äußerungen freigegeben werden, wenn dies auf Grund einer Abwägung des öffentlichen Interesses an der Publikation mit den Belangen der Verfahrensbeteiligten und der Erklärenden gerechtfertigt ist. Sind in den Abschriften personenbezogene Daten enthalten, finden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für die Übermittlung zu Forschungszwecken Anwendung.
(6) Ehe Einsicht in eine in der Abschrift enthaltene Äußerung gewährt wird, erhalten die Erklärenden Gelegenheit, zur Richtigkeit der Abschrift Stellung zu nehmen; sie können auch stilistische Korrekturen anregen, die den Sinn nicht verändern. Die Entscheidung trifft jeweils die oder der Vorsitzende des Senats. Einwendungen, denen nicht entsprochen wird, sind zu den Akten zu nehmen. Von der Anhörung der Erklärenden kann abgesehen werden, wenn dies unverhältnismäßig aufwändig wäre.
(7) Auf § 25a BVerfGG ist zu Beginn der mündlichen Verhandlung hinzuweisen.

Da aber nicht gesichert ist, genau wie ausführlich schriftlich protokolliert wird oder dümmstenfalls im Nachgang "festgestellt" werden könnte, dass der Ton-Mitschnitt "fatalerweise nicht funktioniert" hat :o ::) :angel: sollte dennoch jede/r protokollieren, so gut sie/er kann ;)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cecil am 12. April 2018, 12:04
ergänzend zu Thema "Mündliche Verhandlung...." ggfs. auch diesen Thread beachten:

Verhandlungen BVerfG 16.05./17.05.18, Thema Übernachtung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27075.msg170190.html#msg170190

Dort wird auch ein möglicher gemeinsamer Treffpunkt für morgens an beiden Verhandlungstagen vorgeschlagen... 
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: noTV am 12. April 2018, 15:20
Hier der Fragenkatalog des BverfG und Klagebegründungen der Leitverfahren zum Nachlesen und, und, und......
PDF mit 50 MB

https://web.archive.org/web/20170930182701/https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf


Edit "Bürger": Siehe auch im Forum u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ChrisLPZ am 12. April 2018, 19:13
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/telepolis.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/telepolis.png

Heise / Telepolis, 12.04.2018

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Mai über GEZ-Nachfolger

Zwei angesetzte Verhandlungstage deuten nach Meinung von Beobachtern darauf hin, dass sich die Richter auch mit grundsätzlichen Fragen beschäftigen werden

Von Peter Mühlbauer

Zitat
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am Mittwoch den 16. Mai und am Donnerstag den 17. Mai unter den Aktenzeichen 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 981/17 über insgesamt vier Verfassungsbeschwerden zum 2013 zur Finanzierung von ARD und ZDF eingeführten Rundfunkbeitrag verhandeln, der nicht nur von Nutzern dieser Sender, sondern von allen Haushalten bezahlt werden muss (vgl. Bastard aus GEZ und Kopfpauschale***). […]

Geänderte Verhältnisse
[…]
Europarecht
[…]
39 Prozent gegen öffentlich rechtlichen Rundfunk
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-im-Mai-ueber-GEZ-Nachfolger-4021715.html (https://www.heise.de/tp/features/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-im-Mai-ueber-GEZ-Nachfolger-4021715.html)


*** Der erwähnte und auch im Forum bereits verlinkte Artikel aus der Zeit der Grundsteinlegung zum sog."Rundfunkbeitrag"...
Telepolis > „Bastard aus GEZ und Kopfpauschale“ (05/2010)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1859.0.html
...ist ein wahres Feuerwerk der Analyse und Kritik.
Prädikat: Sehr lesenswert - insbesondere auch in Rückschau aus heutiger Sicht,
denn die Kritik hat damals schon den Nagel auf den Kopf getroffen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 13. April 2018, 15:00
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ce/FN_250x40.gif)

FinanzNachrichten, 13.04.2018
Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Rundfunkbeitrag"

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. April 2018 in einer Pressemitteilung (abrufbar unter https://bit.ly/kbl-bv1) bekannt gegeben, dass der erste Senat am Mittwoch, den 16. Mai 2018, sowie am Donnerstag, den 17. Mai 2018, über drei Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich und über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten verhandeln wird.

[...] Gerügt wird darüber hinaus u.a. auch eine Verletzung der Vorlagepflicht aus Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundesverwaltungsgericht, welches als letztinstanzliches Gericht unrechtmäßig von einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof abgesehen hat.

Da die staatsvertraglichen Regelungen durch den Wechsel von der Rundfunkgebühr (Anknüpfung der Abgabepflicht an das Bereithalten eines Empfangsgeräts) zum Rundfunkbeitrag (Anknüpfung der Abgabepflicht an das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte) geändert wurden, hätte der Gesetzgeber diese Änderung entsprechend der beihilferechtlichen Regelungen in Art. 108 Abs. 3 AEUV zuvor durch die Europäische Kommission genehmigen lassen müssen. Zur Wahrung des aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Rechts auf den gesetzlichen Richter wäre das Bundesverwaltungsgericht daher verpflichtet gewesen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob für die Einführung des Rundfunkbeitrags eine solche Notifizierungspflicht bestand. [...]


OTS: Koblenzer - Kanzlei für Steuerrecht newsroom: http://www.presseportal.de/nr/130270 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_130270.rss2

Pressekontakt: Richten Sie bitte Ihre Anfragen bzgl. der Pressemitteilung an Herrn Prof. Dr. Thomas Koblenzer per Mail an die Kanzlei über die Adresse der Pressestelle. Herr Hölzel wird die Anfrage für Sie koordinieren. Koblenzer - Kanzlei für Steuerrecht Pressestelle, ihr Ansprechpartner: Stefan Hölzel pressestelle@koblenzer-law.de Telefon: +49 211 - 138 66 315 Königsallee 14 40212 Düsseldorf

Weiterlesen unter:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-04/43519625-muendliche-verhandlung-des-bundesverfassungsgerichts-in-sachen-rundfunkbeitrag-007.htm
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: sonich am 13. April 2018, 22:52
Ist eigentlich am Ende der Verhandlung bereits mit einer Entscheidung des BVerfG zu rechnen?
Mir ist das gerade nicht ganz klar. Ist da irgendetwas üblich?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 14. April 2018, 01:58
Ist eigentlich am Ende der Verhandlung bereits mit einer Entscheidung des BVerfG zu rechnen?
Mir ist das gerade nicht ganz klar. Ist da irgendetwas üblich?
Wer es nicht weiß: Die Entscheidung wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung getroffen und verkündet werden, es ist aber noch 2018 damit zu rechnen.
Es lässt sich nicht genau sagen, wann das sein wird. Es kann zwei bis drei Monate später sein, das erscheint mir vorliegend wahrscheinlich. Nach § 30 Abs. 1 Satz 5 BVerfGG sollen zwischen dem Abschluss der mündlichen Verhandlung und der Verkündung der Entscheidung nicht mehr als drei Monate liegen.

Möglich sind aber auch über sechs Monate. Siehe z.B.
http://www.bverfg.de/e/bs20170117_2bvb000113.html
und zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren
http://www.bverfg.de/e/rs20180410_1bvr123611.html
(jeweils je nach Browser unter "Bearbeiten > Suchen..." oder [Strg]+F o.ä.
und dann als Suchwort "Verhandlung" eingeben, liefert nach der Auflistung der Richter:
"aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 1., 2. und 3. März 2016 durch"
"aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2017 durch")


Sehr wahrscheinlich ist jedenfalls, dass es noch 2018 sein wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cecil am 14. April 2018, 02:54
Zur Frage, wann nach der mündlichen Verhandlung des BVerfG mit einer Entscheidung zu rechnen ist:
Danke für Hinweis und Belege.

Weitere Recherche ergibt jedenfalls einen Verhandlungstermin vom 25.09.2017 für das Gewerbesteuer-Urteil vom 10. April 2018 --- also etwas mehr als ein halbes Jahr lag dazwischen

zum ersten Link (Parteiverbot) fand Verhandlung statt am 1., 2. und 3. März 2016, die Entscheidung erging am 17.01.2017  --- das wären sogar mehr als 10 Monate

Quelle jeweils:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-068.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-090.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 14. April 2018, 04:35
Um die (spekulative) Fragestellung, wie lange es genau bis zur Verkündung des Urteils dauern wird/ könnte, abzuschließen, hier als letztes Beispiel noch der Zeitablauf zu den Normenkontrollanträgen bzgl. des thematisch gar nicht so fernen "ZDF-Staatsvertrag"

Pressemitteilung Nr. 62/2013 vom 14. Oktober 2013
Mündliche Verhandlung in Sachen „ZDF-Staatsvertrag“
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 5. November 2013, 10.00 Uhr
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-062.html

Pressemitteilung Nr. 19/2014 vom 4. März 2014
Urteilsverkündung in Sachen „ZDF-Staatsvertrag“
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2013 (siehe Pressemitteilung Nr. 62/2013 vom 14. Oktober 2013) am
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-019.html

Es hat somit von der Verhandlung Anfang November 2013 bis zur Urteilsverkündung Ende März 2014 reichlich 4 1/2 Monate gebraucht.

Bitte aber diese Frage, da sie zu spekulativ ist und uns über die diesbezüglichen bisherigen Erkenntnisse nicht konstruktiv weiterbringt, hier nicht weiter vertiefen.
Es bleibt bei einer Zeitspanne von vermutlich 3-6 Monaten. Ausnahmen in die eine oder andere Richtung nicht ausgeschlossen - aber genau das bleibt alles höchst spekulativ.
Wir werden es schon rechtzeitig erfahren ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 14. April 2018, 17:43
Wir werden es schon rechtzeitig erfahren ;)
Das ist richtig. Das BVerfG wird, wahrscheinlich zwei bis drei Wochen vorher, den Verkündungstermin bekannt geben.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dark Fader am 14. April 2018, 19:23
Bin nur neugierig wie inzwischenzeit die Verwaltungsgerichten bis zu Mai reagieren werden.
Ich bin nämlich Beistand zu Frau F in Trier am 26.April 18.
Da bin ich auch gespannt.
Bei mir läuft am VG Dssd gerade die zweite Runde, nachdem die erste am Verfassungsgericht hängt.
Die Vorsitzende Richterin in Dssd, gegen die ich so nebenbei bemerkt Befangenheitsantrag gestellt hatte, der aber (natürlich) abgeschmettert wurde, sieht genau wie die GEZ-Anwälte keinen Grund, das Verfahren ruhend zu stellen.
Es kann also jeden Tag die Einladung zur Verhandlung eintrudeln.
Nun ist aber zufällig gerade Urlaubszeit und wer ist in Urlaub?


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht alles und jenes besprechen und Einzelfälle bitte auch nicht weiter vertiefen.
Bei wichtigen Themen, die sich aus der Diskussion ergeben sollten, ggf. gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff starten - vorher aber bitte ausgiebig per Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) prüfen, inwiefern ggf. bereits geeignete Threads existieren.
Hier bitte zum Haupt-Thema, welches da lautet
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Ötzi am 15. April 2018, 15:42
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Zitat
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird [...] über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, verhandeln.
[...]
2. Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt.

Wenn man sich die Vorankündigung der Pressemitteilung durchliest, so lässt es einem Böses ahnen. Wenn als Hauptargument "insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder" angeführt wird, so ist das ein nur schwaches Argument, dem sich leicht entgegnen lässt, dass die Gesetzgebung bezüglich Rundfunk bei den Ländern liegt. ...

Wieso soll das ein schwaches Argument sein? Auch wenn für die Gesetzgebung bezüglich Rundfunk die Länder zuständig sind, heißt das doch nicht, dass sie eine Rundfunksteuer erheben dürfen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 15. April 2018, 16:08
Wieso soll das ein schwaches Argument sein? Auch wenn für die Gesetzgebung bezüglich Rundfunk die Länder zuständig sind, heißt das doch nicht, dass sie eine Rundfunksteuer erheben dürfen.

Exakt! Einer der in den meisten Gutachten und Kommentaren, die sich kritisch mit dem "Rundfunkbeitrag" befassen, enthaltenen Punkte ist, dass der sogn. Beitrag eine Steuer ist. Die Finanzverfassung der BRD gibt aber den Ländern dafür keine Gesetzgebungskompetenz. Die zunächst behandelten Klagen rütteln also an der Einordnung der Abgabe als Beitrag, damit am Staatsvertrag dazu, bzw. dem Recht der Länder diese Änderung zu vollziehen, und zugleich an der Weigerung die geänderte Finanzierung europarechtlich prüfen zu lassen. Konstruktionsfehler und Versäumnisse, die schwer wiegen. Es dürfte der Gegenseite schwer fallen diese zu widerlegen. Zumal entsprechende Vorwürfe schon im Gesetzgebungsverfahren geäußert wurden.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier einzelne Klageargumente (Beitrag/ Steuer, etc) nicht weiter vertiefen.
Bei wichtigen Themen, die sich aus der Diskussion ergeben sollten, ggf. gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff starten - vorher aber bitte ausgiebig per Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) prüfen, inwiefern ggf. bereits geeignete Threads existieren. Zum Thema Beitrag/Steuer gibt es bereits mehrfache eigenständige Diskussionen im Forum.
Hier bitte zum Haupt-Thema, welches da lautet
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: HÖRby am 17. April 2018, 08:43
@Frühlingserwachen
@McKaber

Eben nur fast wären die Befangenheitsanträge unbehelflich, (= hätten sich erübrigt):

-> F. Kirchhof (* 1950) geht am: 30. Juni 2018
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht

Ähnlich beim BVerwG: Bei der BVerwGE vom 18.03.2016 war's dann irgendwie doch knapper:

Einmal unterschreibt er nicht (ganz unten im Urteil):
bvg Urt. v. 18.03.2016, Az.: BVerwG 6 C 7.15 :
VRiBVerwG Neumann ist wegen Eintritts in den Ruhestand gehindert zu unterschreiben.
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/2016-03-18/bverwg-6-c-715/

Und dann unterschreibt er irgendwie doch noch mal:
Am 18.03.2016 :Neumann war noch da
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180316U6C6.15.0

Hierzu noch aus einem anderen Thread:
Befangenheit von Prof. Dr. P. Kirchhof (BVerfG-Beschluß. v. 05.04.1990, Az.: 2 BvR 413/88 vom 05.04.1990)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21494.msg137910.html#msg137910

(a.d.Ü: Unterschied ist der Rechtweg: Gegen einen Beschluß gibt's die Beschwerde (bei der befangenen Instanz),
gegen ein Urteil gibt es die Berufung an der nächtshöheren Instanz, dann eben noch weiter.. die Revision, da wird nur noch mal der Schriftsatz nach Einhaltung der Rechtsnormen durchgeschaut, den kann man also dann nicht mehr neu schreiben. Der Oberbegriff Entscheidung ist entweder Beschwerde oder Urteil, schlußendlich aber das Gleiche)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: muuhhhlli am 17. April 2018, 08:58
@HÖRrby,

diese vor Unmut und finanziell gesättigten Staatshamster drehen es doch immer so hin, dass es bei Ihnen passt.
Sitzen 24 Std. am Tag und das meist seit 30 Jahren an der rechtlichen Trickkiste,
um ja nicht mit Tinte Ihre Verantwortung zeichnen zu müssen.
Das wird beim BVerfG im Mai 2018 nicht besser.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Rochus am 17. April 2018, 09:46
Wie bekommt das Gericht mit, ob man mit dem Laptop beim Tippen den Sound-Rekorder laufen hat?

GENAU DAS MEINE ICH!

Lasst doch diesen Blödsinn. Das macht die Sache insgesamt unglaubwürdig. Vor Gericht ziehen und gegen den Rundfunkbeitrag klagen, weil er als nicht rechtmäßig angesehen wird, aber dann die simplen bei Gericht geltenden Spielregeln außer Acht lassen. Wem die Tatsache nicht passt, dass das Gericht im Sinne eines geordneten Verfahrensablauf Spielregeln aufstellt, der sollte dort gar nicht erst erscheinen oder einfach dagegen klagen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Rochus am 17. April 2018, 09:52
Zum mittippen. Kann ja nicht jeder Steno.

Das kann nicht nur jeder nicht, das kann heute kaum noch jemand, weil es wohl kaum noch an Schulen gelehrt wird und die wenigsten den Allerwertesten von sich aus hoch bekommen, um entsprechende Kurse zu besuchen. Daher der konstruktive Vorschlag, dass diejenigen, die vor Ort sind, sich kurzschließen und über einen Stenografenverein aus der Region zwei oder drei Freaks anheuern, die das erledigen. Und dann legen wir hier alle zusammen so wie wir es schon im Vorfeld der Klagen getan haben und vergüten denen den Aufwand. Die müssen ja das Stenogramm auch hinter noch abtippen. Es ist ja nicht damit getan, dass sie einem Forumsmitglied vor Ort die Stenoblockzettel in die Hand drücken und sie damit glücklich werden lassen.

http://www.steno-ettlingen.de/impressum/

Der Verein hat sein Domizil vor den Toren der Gerichtsstadt. Kleiner Tip: wenn Ihr dort jemanden "besorgt", sollte er Kenntnisse über die Eilschrift hinaus haben. Er muss in der Redeschrift geübt sein. Und einer alleine reicht nicht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. April 2018, 09:56
Da die Plätze nicht übertragbar sind und alle schon vergeben, wird das leider nichts werden mit den Stenographen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cecil am 18. April 2018, 21:42
Mal etwas hoffnungstiftendes und aufmunterndes, aus dem Thread:

Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.msg170586.html#msg170586

und dem dort genannten Artikel:

http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/it-medien/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab/21182950.html

Zitat
Gebührengegner [Prof. Dr.] Christoph Degenhart ist in der Sache selbst trotzdem zuversichtlich. „Dass eine Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über zwei Tage anberaumt wurde, ist sehr ungewöhnlich“, sagt der Professor. „Es deutet darauf hin, dass der Senat erheblichen Klärungsbedarf sieht. Wir stehen offenbar vor einer Grundsatzentscheidung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 04. Mai 2018, 09:48
Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Verhandlungsgliederung in Sachen „Rundfunkbeitrag“

Pressemitteilung Nr. 31/2018 vom 4. Mai 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 16. und 17. Mai 2018 jeweils um 10.00 Uhr über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben (siehe Pressemitteilung Nr. 19/2018 vom 6. April 2018).

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-031.html

Zitat
Verhandlungsgliederung in Sachen „Rundfunkbeitrag“

Pressemitteilung Nr. 31/2018 vom 4. Mai 2018

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 16. und 17. Mai 2018 jeweils um 10.00 Uhr über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben (siehe Pressemitteilung Nr. 19/2018 vom 6. April 2018).

Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

A. Einführung und Sachbericht

B. Einführende Stellungnahmen

C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)
·         Relevanter Vorteil
·         Anknüpfung an den Inhaber der Wohnung
·         Beitragsbemessung

Abhängigkeit von der Personenzahl
·         Zweitwohnung

E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich
·         Relevanter Vorteil
·         Anknüpfung an die Betriebsstätte
·         Anknüpfung an Dienstkraftfahrzeuge
·         Beitragsbemessung
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: samson_braun am 04. Mai 2018, 11:02
Zitat
C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)
E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich

lässt nichts gutes erahnen ...  :-X
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: volkuhl am 04. Mai 2018, 11:24
lässt nichts gutes erahnen ...  :-X

Warum nicht? Was ist an der Gliederung falsch oder was an der Gliederung lässt eine Richtung erkennen, in die geurteilt wird?

Ich frage mich seit geraumer Zeit, warum dieser Fatalismus scheinbar mit näher rückendem Verhandlungstermin um sich greift.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: unGEZahlt am 04. Mai 2018, 11:35
C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)
E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich

Es geht doch hier nur um die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags.

Von einer angeblichen Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags hat doch bisher nie einer Kläger gesprochen. Noch nie.


Es stellt sich damit irgendwie schon die Frage, ob sie ausschließlich nur krampfhaft versuchen,
Gründe finden zu wollen, um den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß darzustellen.

Ich bin wirklich kein Pessimist. Und ich hoffe sehr, dass ich mich hier irre.
Aber.
Aber die letzten Aktionen von denen empfinde ich wirklich als sehr frech.
(Naja, selbst habe ich schon immer mit 5 Instanzen (EGMR) gerechnet.)

Markus
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: volkuhl am 04. Mai 2018, 11:46
Es stellt sich damit irgendwie schon die Frage, ob sie ausschließlich nur krampfhaft versuchen,
Gründe finden zu wollen, um den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß darzustellen.

Ja, ok. Den Gedankengang kann ich nachvollziehen, halte das aber trotzdem für Kaffeesatzleserei.

Letzlich ist mir auch egal, ob sie festellen, dass es dunkel ist oder dass kein Licht da ist. Das Ergebnis zählt. Alles orakeln hilft derzeit nicht.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte auf jegliche weiteren Spekulationen verzichten. Das Forum hat keinerlei Kapazitäten dafür.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Roggi am 04. Mai 2018, 12:55
Naja, es ist schon ein Unterschied,  ob festgestellt wird, dass der RBStV verfassungskonform ist, weil örR so wichtig wäre, oder ob festgestellt wird, dass der RBStV nicht mit der Verfassung vereinbar ist, aus all den bekanten Gründen, die aber gar nicht verhandelt werden, weil es ja nicht auf dem Gliederungsplan steht.
Fiktiver Ablauf:
Anwalt: "Die Erhebung verstösst gegen..."
Richter: "Das steht jetzt nicht zur Debatte. Lieber Herr Eicheler, alter Freund, erzähle doch mal bitte, damit es endlich jeder Depp kapiert, warum jeder zahlen muss."
JustiZAR: "Danke, liebster (sabber) Freund. Also, dass örR wichtig ist, brauchen wir ja nicht beweisen, ...laber.. .laber... rumgeeier...)"
Richter: "Fragen? Keine?" Hämmert wild aufs Pult, "die Verhandlung ist geschlossen. Das Urteil geht ihnen per Post zu."
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: volkuhl am 04. Mai 2018, 13:40
Naja, es ist schon ein Unterschied,  ob festgestellt wird, dass der RBStV verfassungskonform ist, weil örR so wichtig wäre, oder ob festgestellt wird, dass der RBStV nicht mit der Verfassung vereinbar ist, aus all den bekanten Gründen,
...

Aus meiner Sicht macht es nicht den geringsten Unterschied, ob die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird oder dass der RBStV nicht verfassungsgemäß ist.

Das BVerfG ist kein VG und Spekulationen sollen wir doch nicht...  ::)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: NichtzahlerKa am 04. Mai 2018, 13:46
C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)
E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich


Kann man in England schon darauf wetten? Ich finde die Einteilung super. Ich sehe darin nämlich Folgendes:
"Formell" wird der Rundfunkbeitrag zugelassen (keine Steuer)
"Materiell" (gleichheitsgrundsatz) wird er aber beanstandet. Es muss sinnvolle Ausnahmen und Gleichheit geben.
Im nicht-privaten Bereich ist die Sache noch viel komplizierter. Vermutlich gibt es doch nur ein Vorteil für das Unternehmen, wenn es direkt Geräte für Kunden zur Verfügung stellt (z.B. Autovermietung). Auf der anderen Seite wird der Kunde belastet, der mit dem Taxiunternehmen fährt, aber bei "uber" aber nicht. Das ist vielleicht so problematisch, wettbewerbsverzerrend und vom Nutzen her schwer nachweisbar, dass man es fallen lassen könnte (aber nicht muss).
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cook am 04. Mai 2018, 16:09
Formell und materiell hängen zwingend zusammen. Falls ein indivdiueller Vorteil besteht, ist es eine Vorzugslast (formell ist der Landesgesetzgeber ermächtigt). Der individuelle Vorteil kann aber nicht alle Wohnungsinhaber treffen (materielle Frage), sondern muss sich nach sachlichen Kriterien von der Allgemeinheit abheben (also muss ein Teilnehmerstatus nachgewiesen werden). Dann kommt man zum Verteilungsmaßstab (pro Kopf/Zweitwohnung/KfZ).

Es würde für das BVerfG jetzt keinen Sinn mehr machen, nur formell zu argumentieren, um dann später nach einem neuen Gesetz noch einmal über die Beitragsbemessung richten zu müssen. Es wird einmal durchgefegt (so oder so).

Erneut ist wichtig zu sehen, was fehlt: die Vorlage zum EuGH. Darauf wird es nicht mehr ankommen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 04. Mai 2018, 16:58
... Verschwörungstheorien sind ja eine sehr populäre Sache -  hier ist eine Variante davon:

DAS  URTEIL  STEHT  BEREITS  FEST.

Begründung:

Vor ein paar Tragen hatten wir hier ein Thema, in dem es um die (auf zwei Jahre) befristete Beschäftigung für qualifizierte Juristen beim Beitragsservice ging - und wir haben uns gefragt, was das nun wieder soll. Nun - so lange kalkuliert man wohl , bis man den Berg der "wirklich Widerspenstigen" abgearbeitet hat. Und dann ist gefälligst wieder (Friedhofs-) ruhe - in Deutschland wird nämlich nicht widersprochen  :police:.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 04. Mai 2018, 17:46
C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)
E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich

Es geht doch hier nur um die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags.

Von einer angeblichen Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags hat doch bisher nie einer Kläger gesprochen. Noch nie.


Es stellt sich damit irgendwie schon die Frage, ob sie ausschließlich nur krampfhaft versuchen,
Gründe finden zu wollen, um den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß darzustellen.
Es wird geprüft, ob der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Hierzu können die Beteiligten vortragen. Naturgemäß werden die Vertreter der Beschwerdeführer darlegen, warum der Rundfunkbeitrag aus ihrer Sicht nicht verfassungsgemäß ist. Dazu wird angesichts von zwei Verhandlungstagen ausreichend Gelegenheit bestehen.

Man sollte sich nochmal vor Augen führen, dass zwei Verhandlungstage angesetzt sind. Dementsprechend wird das keine kurze Veranstaltung werden.

Aus der Verhandlungsgliederung ist kein Schluss darauf möglich, wie es ausgehen wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 04. Mai 2018, 17:56
Erneut ist wichtig zu sehen, was fehlt: die Vorlage zum EuGH. Darauf wird es nicht mehr ankommen.
Das stimmt. Die Prüfung von Verfahrensverstößen durch das BVerwG sind insgesamt nicht in der Gliederung angeführt. Das heißt indes nicht zwingend, dass sie nicht zur Sprache kommen. Die Beschwerdeführer haben das Recht, dazu vorzutragen.

Was die durch das BVerwG nicht vorgenommene Vorlage an den EuGH angeht, kommt es darauf in der Tat nicht an, wenn das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags feststellen sollte.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 07. Mai 2018, 00:13
Meine Truppe wird sich um 8.30 Uhr Hauptbahnhof Karlsruhe Ausgang Stadtgarten/Zoo treffen.
Wir werden so gegen 9 Uhr beim Bundesverfassungsgericht sein, Einlass ab 9.15 Uhr
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 07. Mai 2018, 22:22
Was ich in der Gliederung der Pressemitteilung ganz erheblich vermisse ist der Punkt "Verfassungsmäßigkeit der Zwangsvollstreckung und die Art der Titulierung", hier
- durch Firmen wie z.B. den SWR
- basierend auf "Vollstreckungsersuchen" ohne NAMEN, Unterschrift, Dienstsiegel
- unter Missachtung der föderalen Gesetze der einzelnen Länder
- - insbesondere durch direkte Auslegung wider dem Gesetz (§2(1) LVwVfG BW: "Dieses Gesetz gilt nicht für [...]  die Tätigkeit des Südwestrundfunks.")

Das geht natürlich in Richtung Verfahrensfehler beim BVerwG, aber eben wegen Art. 20(1-3) weit darüber hinaus.

Auch die Ausübung von Staatsgewalt, die nicht dem Volkswillen entspringt (Vollzug eines Gesetzes ist ungleich Erlass eines Gesetzes), durch einen Firmenchef als angeblichen "Behördenleiter" mit uneingeschränkter Macht, dessen Schreiben ohne NAMEN als wie von einem auf das Grundgesetz vereidigten Richter erstellt gelten, ist ein Fall für das BVerfG, und wenn das sich nicht äußert, dann für den absoluten Souverän gemäß Art. 20(2).

Wenn die Verfassungsfeindlichkeit der "staatsfernen Behörde" nicht vom BVerfG thematisiert wird, dann haben wir ein ganz erhebliches Problem - und wir stehen da wie vor 85 Jahren - wenn wir das nicht schon seit 5 Jahren tun.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. Mai 2018, 22:28
Ich glaube nicht, dass sich die Rechtsanwälte der Beschwerdeführer diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung an der Nase herumführen lassen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: marx am 07. Mai 2018, 22:35
[...] und wir stehen da wie vor 85 Jahren - wenn wir das nicht schon seit 5 Jahren tun.
Diese Konsequenz sehe ich auch und ich glaube, dass das Urteil in diesem Bewusstsein fallen wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cook am 07. Mai 2018, 22:45
Ich glaube, die verfahrensrechtlichen Fragen sind gar nicht gerügt worden und daher auch nicht Gegenstand der Beschwerden.

Die unvollständigen Landesgesetze, fehlenden Ermächtigungsgrundlagen, Mehrländer-Anstalten ohne permanente Rechtsaufsicht im betroffenen Bundesland, die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf eine Karnevalshochburg, die Pseudo-Staatsgewalt staatsferner Einrichtungen etc. sind auf einer Sekundärebene relevant: die "zweite Welle", falls der RBStV Bestand haben sollte.

Ich könnte mir vorstellen, dass auch das BVerfG auf eine zweite Welle keine Lust hat. Eigentlich hat keiner Lust auf eine zweite Klagewelle. Insgeheim dürften auch die LRAs hoffen, dass nun endlich bald Schluss ist und man wieder zum alten System zurückkehren darf. Es war ruhiger damals.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Peli am 07. Mai 2018, 23:34
Beim alten System rennen denen aber dann weiterhin die Leute davon... und damit gehen die Einnahmen für die ganzen fetten Zusatzrenten, lukrativen Familienposten, üppigen Feiern im bekannten Kreise unter sich und die schönen Orgi... flöten. Nein, zum alten System wird es dauerhaft wohl nicht mehr kommen, vielleicht für eine kurze Zeit. Da beim ÖRR und seinen Verbündeten im großen Netzwerk wurde bestimmt schon an einer neuen Lösung gearbeitet, wie man die Kuh Bürger weiterhin dauerhaft melken, manipulieren und kontrollieren kann. Schließlich soll doch alles für eine bestimmte Gruppe möglichst lange so schön und geld- sowie privilegienreich weitergehen, wie bisher.

LG Peli
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: denyit am 10. Mai 2018, 20:15
Hallo,

rein interressehalber: Gibt es einen Plan zur "Aufzeichnung" der Verhandlung?

Wäre ja schön für alle die, die nicht dabei sein können. :)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Philosoph am 11. Mai 2018, 22:02
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Aufzeichnung der Verhandlung.
Alle Besucher sind darum aufgefordert, genügend Schreibmaterial mitzunehmen und fleißig zu protokollieren. Die Protokolle sollten dann über das Forum zusammengestellt werden.
Das kriegen wir schon hin!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 11. Mai 2018, 22:52
Laut Pressemitteilung wird das Audio Signal in den Presseraum übertragen. Jemand der da Zugang hat könnte das Signal also aufzeichnen.

Aber es spricht schon auch für sich, dass das Gericht selber kein Protokoll anbietet oder einen Audio-Mitschnitt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ChrisLPZ am 12. Mai 2018, 08:16
§ 17a BVerfGG

Zitat
1) 1Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht einschließlich der Verkündung von Entscheidungen ist öffentlich. 2Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts sind nur zulässig
   1.    in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat,
   2.    bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen.


3Die Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen, die für Presse, Hörfunk, Fernsehen oder für andere Medien berichten, kann durch Anordnung des oder der Vorsitzenden zugelassen werden.

(2) Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens kann der oder die Vorsitzende die Aufnahmen nach Absatz 1 Satz 2 oder deren Übertragung sowie die Übertragung nach Absatz 1 Satz 3 ganz oder teilweise untersagen oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig machen.

(3) 1Tonaufnahmen der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht einschließlich der Verkündung von Entscheidungen können zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken durch Senatsbeschluss zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt. 2Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter oder zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende teilweise untersagt werden. 3Die Aufnahmen sind nicht zu den Akten zu nehmen und dürfen weder herausgegeben noch für Zwecke des aufgenommenen oder eines anderen Verfahrens genutzt oder verwertet werden. 4Die Aufnahmen sind vom Gericht nach Abschluss des Verfahrens dem Bundesarchiv zur Übernahme anzubieten, das nach dem Bundesarchivgesetz festzustellen hat, ob den Aufnahmen ein bleibender Wert zukommt. 5Nimmt das Bundesarchiv die Aufnahmen nicht an, sind die Aufnahmen durch das Gericht zu löschen. 6§ 25a Satz 2 bleibt unberührt.

(4) Gegen die Anordnungen des oder der Vorsitzenden kann der Senat angerufen werden.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) vom 08.10.2017 (BGBl. I S. 3546), in Kraft getreten am 18.04.2018 Gesetzesbegründung verfügbar (https://dejure.org/BGBl/2017/BGBl._I_S._3546)
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/17a.html

Tonaufnahmen der Verhandlung sind demnach nicht erlaubt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: S.O.ST am 12. Mai 2018, 13:44
Einen wunderschönen Tag Euch allen die ihr hier schon so fleißig geschrieben habt :-))

Zu dem Verbot von Aufzeichnungen... ein Schelm wer es trotzdem aufzeichnet^^...
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 12. Mai 2018, 18:28
Aber es spricht schon auch für sich, dass das Gericht selber kein Protokoll anbietet oder einen Audio-Mitschnitt.

Wer sich in den einschlägigen Regelungen schlau macht oder im Thread ein bisschen zurückblättert wird folgendes dazu finden:
Ich versuche dann soviel wie möglich mitzuschreiben. Aber gibt es nicht eigentlich auch einen Gerichtsschreiber von dem man das später einfordern kann?
Meine Erfahrung bei Gericht ist, daß nur ein Bruchteil dessen, was gesagt wird, ins Protokoll kommt. Gerade die wichtigen Argumente verschwinden manchmal. Darum ist es besser, wenn so viele Leute wie möglich Protokoll schreiben und man sich dann hinterher, z.B. über dieses Forum, austauscht.

Zu Protokoll und Ton-Mitschnitt siehe u.a. unter
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html
II. Teil - Verfassungsgerichtliches Verfahren
Erster Abschnitt - Allgemeine Verfahrensvorschriften
Zitat
§ 25a
Über die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll geführt. Darüber hinaus wird sie in einer Tonbandaufnahme festgehalten; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

...und - wie verwiesen - hier noch die entsprechende Passage aus der
Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGGO, 2015)
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfggo_2015/BJNR028610015.html
mit einigen interessanten ergänzenden Festlegungen auch bzgl. nachträglicher Verwertung z.B. in wissenschaftlichen Publikationen ;)
Zitat
§ 24
(1) Der Senat beschließt, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet. Er kann zu § 17a BVerfGG ergänzende Regelungen für die mündliche Verhandlung und die Urteilsverkündung erlassen.
(2) Der mündlichen Verhandlung liegt in der Regel eine vom Senat gebilligte Gliederung des Verhandlungsablaufes zugrunde, die den Verfahrensbeteiligten rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung zugeht.
(3) Die Tonaufzeichnung, in der die mündliche Verhandlung festgehalten wird (§ 25a Satz 2 BVerfGG), steht nur den Mitgliedern des Gerichts und den Verfahrensbeteiligten zum Abhören im Gericht zur Verfügung. Überspielungen und private Übertragungen sind unzulässig.
(4) Wenn und soweit Abschriften für den Gebrauch des Gerichts angefertigt werden, können die Verfahrensbeteiligten davon Abdrucke erhalten.
(5) Zur Veröffentlichung oder Auswertung in einer wissenschaftlichen Publikation oder einer Verfahrensdokumentation können Abschriften von Äußerungen freigegeben werden, wenn dies auf Grund einer Abwägung des öffentlichen Interesses an der Publikation mit den Belangen der Verfahrensbeteiligten und der Erklärenden gerechtfertigt ist. Sind in den Abschriften personenbezogene Daten enthalten, finden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für die Übermittlung zu Forschungszwecken Anwendung.
(6) Ehe Einsicht in eine in der Abschrift enthaltene Äußerung gewährt wird, erhalten die Erklärenden Gelegenheit, zur Richtigkeit der Abschrift Stellung zu nehmen; sie können auch stilistische Korrekturen anregen, die den Sinn nicht verändern. Die Entscheidung trifft jeweils die oder der Vorsitzende des Senats. Einwendungen, denen nicht entsprochen wird, sind zu den Akten zu nehmen. Von der Anhörung der Erklärenden kann abgesehen werden, wenn dies unverhältnismäßig aufwändig wäre.
(7) Auf § 25a BVerfGG ist zu Beginn der mündlichen Verhandlung hinzuweisen.

Da aber nicht gesichert ist, genau wie ausführlich schriftlich protokolliert wird oder dümmstenfalls im Nachgang "festgestellt" werden könnte, dass der Ton-Mitschnitt "fatalerweise nicht funktioniert" hat :o ::) :angel: sollte dennoch jede/r protokollieren, so gut sie/er kann ;)


Vertiefende Diskussion hierzu wenn, dann bitte in gut aufbereitetem, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: pinguin am 12. Mai 2018, 19:20
Mir stellt sich schon die Frage, warum es am BVerfG so "zugenöpft" zugeht.

Hat das BVerfG was zu verstecken?

Wohl kaum!

Dann publiziert es, macht es öffentlich, damit jeder Bürger des EU-Mitgliedslandes "Bundesrepublik Deutschland" mitsamt aller Gäste weiß, daß hier in Europa Recht und Gesetz nicht nur Makulatur sind, sondern konsequent realisiert werden.

Die EMRK ist seit WK 2 bindendes Grundrecht für Europa.

Wehret all jenen, die Zwietracht säen und Europa in Urzeiten gesetzt sehen möchten.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 13. Mai 2018, 19:25
Meine Truppe wird sich um 8.30 Uhr Hauptbahnhof Karlsruhe Ausgang Stadtgarten/Zoo treffen.
Wir werden so gegen 9 Uhr beim Bundesverfassungsgericht sein, Einlass ab 9.15 Uhr
@Moderatoren: ja, Vollzitat, bitte so lassen.

Liebe Mitstreiter,
hier nun eine Möglichkeit, mich auf einer "temporären" Handynummer ab Mittwoch 16.05.18 ab 8.20 Uhr
bis Ende der Verhandlungen, Donnerstag, 17.05.18 zu erreichen.
Ich simsen oder rufe jedoch nicht zurück.
Wenn ich das "Klingeln" höre, gehe ich dran, wenn nicht dann nicht, vor allem nicht, während der Verhandlungen.

An alle Mitstreiter, die eine andere, persönliche Handy-Nummer von mir haben:
Für Euch bin ich natürlich darunter jederzeit weiterhin erreichbar, rufe auch zurück!

Hier also die "temporäre" Handy-Nummer für die Verhandlungstage:

0177 - ........
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Housebrot am 14. Mai 2018, 17:01
Hier also die "temporäre" Handy-Nummer für die Verhandlungstage:

0177 - ...........................
ich sehe die Rufnummer nicht in Whatssapp.... wäre das noch eine Möglichkeit, das einzurichten ?

Dann könnte man per Gruppenchat ausgehende Infos mitteilen.....

Grüße
Adonis
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 14. Mai 2018, 17:13
Wenn ich das "Klingeln" höre, gehe ich dran, wenn nicht dann nicht, vor allem nicht, während der Verhandlungen.

An alle Mitstreiter, die eine andere, persönliche Handy-Nummer von mir haben:
Für Euch bin ich natürlich darunter jederzeit weiterhin erreichbar, rufe auch zurück!

Hier also die "temporäre" Handy-Nummer für die Verhandlungstage:

0177 - .................

Tja, das war wohl nichts.
Jetzt schon Anruf und Ansage auf AB.
Nachfrage mit Rückrufbitte:
Wie komme ich vom Bahnhof zum Bundesverfassungsgericht.

Bin ich die Auskunft.

Angebotene Handynummer ist nun von mir platt gemacht!

Aber wir werden uns trotzdem finden!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 14. Mai 2018, 17:52
Hallo zusammen.
Es gibt viele Wege zum Bundesverfassungsgericht und in echt:

es geht sowohl links vom  Ausgang Hauptbahnhof,

nämlich die Straßenbahnlinien 2 (Richtung Lasallestraße), 3 (Richtung Heide) und 4
(dies ist die 3. Abfahrt der Straßenbahnen nach dem Ausgang des Bahnhofes, links fahrend)

als auch rechts vom Ausgang Hauptbahnhof,

die Linien S1 und S11 Richtung Hochstetten
(dies ist direkt die 1. Bahnverbindung nach dem Ausgang des Bahnhofes, rechts fahrend)

Hier noch der google-Übersichtsplan

https://www.google.de/maps/dir/A%26O+Karlsruhe+Hauptbahnhof,+Bahnhofplatz,+Karlsruhe/Bundesverfassungsgericht,+Schlo%C3%9Fbezirk+3,+76131+Karlsruhe/@49.003598,8.3847567,14z/data=!3m1!4b1!4m14!4m13!1m5!1m1!1s0x47970669495b0f79:0x2869f768c715d0a3!2m2!1d8.3983674!2d48.9940588!1m5!1m1!1s0x4797064e5fd35efd:0x8131b024e3fe14df!2m2!1d8.4022319!2d49.0131399!3e3
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Housebrot am 14. Mai 2018, 20:39
Liebe Mitstreiter,
hier nun eine Möglichkeit, mich auf einer "temporären" Handynummer ab Mittwoch 16.05.18 ab 8.20 Uhr
bis Ende der Verhandlungen, Donnerstag, 17.05.18 zu erreichen.

Da ich das Kommunizieren während der Tage für unabdinglich und extremst wichtig finde, habe ich mir heute eine unregistrierte Handynummer organisiert. Diese Rufnummer soll für uns da sein, damit irgendwie nicht alle wild durcheinander und jeder was anderes und überhaupt-...

Die Rufnummer wird nach der Verhandlung (also spätestens Freitag Abend) vernichet, und ist dass nicht mehr für diesen Zweck nutzbar.

Ab jetzt bis dahin gilt folgende Rufnummer:

0152 38735672

+49 15238735672    (für copy&paste)

Anrufe werden nicht nicht immer entgegengenommen, das Dingen ist laulos gestellt.....Nachrichten auf dem AB werden NICHT abgehört...

Ich bevorzuge die Kommuniaktion via Whatsapp :)

Grüße
Adonis
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Markus KA am 15. Mai 2018, 17:01
Nachdem wir das mit den Straßenbahnlinien und geheimen und nicht geheimen Rufnummern auch geklärt haben hier ein kleiner Hinweis unseres "Beobachters" über das aktuelle Geschehen vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Haus- und Hofnachrichtensender baut schon sein Bollwerk auf  8)

der SWR fährt seine "Geschütze" auf und ist schon sehr Präsenz, wie man sehen kann.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Der_Heinrich am 15. Mai 2018, 17:03
Hat jemand einen Youtubekanal zum Hochladen von Filmen und Interviews?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: DumbTV am 15. Mai 2018, 17:17
Ja, auch gez-boykott.de ist bei youtube (https://youtube.com/channel/UCzS121v0e-Fl66gbgCAaBfA)

Bitte bei Bedarf und für Organisation einen der Moderatoren (ChrisLPZ) per PM ansprechen.

Danke.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: VGkoblenz am 15. Mai 2018, 17:22
Der Haus- und Hofnachrichtensender baut schon sein Bollwerk auf  8)

der SWR fährt seine "Geschütze" auf und ist schon sehr Präsenz, wie man sehen kann.

Hier ist der Link zum SWR-Livestream:

https://swrmediathek.de/player.htm?show=85992d60-5762-11e8-9c74-005056a12b4c
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Der_Heinrich am 15. Mai 2018, 17:24
Was ist alles in der "Bannmeile" erlaubt bzw verboten?  Sticker tragen?, Versammlung? Zusammenstehen mit x Personen?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 15. Mai 2018, 17:41
Na das hat doch was!!!
Habe gerade eingescheckt: 4 Betten.
Falls ich die Br..... Mitstreiter rechtzeitig erreiche; Platz mehr als genug und man kennt sich :) und gut!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 15. Mai 2018, 17:54
Ich weiss man darf den Laptop nicht zum Tippen benutzen im Saal, aber darf man den Rucksack mit Laptop wenigstens mit in den Saal nehmen? Will den ungerne im Hotel lassen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: samson_braun am 15. Mai 2018, 19:55
sind eigentlich Pausen vorgesehen? So für die ersten Zwischenstatements?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 15. Mai 2018, 20:17
Äääähm - sorry Leute...

An WEN richtet ihr eure Fragen HIER?

*kopfschüttel*

Gruß
Kurt
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: NichtzahlerKa am 15. Mai 2018, 21:59
Vielleicht sollte man eine Sammlung mit Fragen machen oder mit Infos zu der Veranstaltung.
Ich kann nur versuchen es von meiner begrenzten Erfahrung aus zu beantworten:

Es wird eine recht lange Mittagspause geben - was für statements? Man kann die Zeit nutzen um essenzugehen.
Ich vermute eigentlich allgemein, dass man das Zeug was man weggenommen bekommt später wieder kriegt, aber habe diesbezüglich am BVerfG keine Erfahrung (so ist es aber z.B. beim Bundestag). Das heißt aber nicht, dass die Lust haben für 27.000 Koffer den Gepäckaufpassservice zu spielen. Es spricht meiner Erfahrung nach nichts gegen ein Hotelsafe.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 15. Mai 2018, 23:56
Der Haus- und Hofnachrichtensender baut schon sein Bollwerk auf  8)

der SWR fährt seine "Geschütze" auf und ist schon sehr Präsenz, wie man sehen kann.

Zum Monstertruck des SWR (siehe Bild) haben sich noch 4 weitere Übertragungswagen gesellt.
Bin vorhin mal vorbeigelaufen!
Na das wird was morgen :)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: HÖRby am 15. Mai 2018, 23:57
@Der_Heinrich
Anträge zum öffentlichen Auftrittt sind gestellt und sind auch DURCH seit heute, 15.05.'18.

Da kann läßt sich was machen. Abstimmung notwendig, ich bin im B&B eingecheckt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 16. Mai 2018, 00:07
Abmarsch um 8.20 Uhr
bzw. einer wird noch dableiben, der Rest kauft schon mal die Fahrkarte.
(bis 5 Leute ein Preis)
Wir werden uns finden.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: NichtzahlerKa am 16. Mai 2018, 00:17
Zitat
Hier ist der Link zum SWR-Livestream:
https://swrmediathek.de/player.htm?show=85992d60-5762-11e8-9c74-005056a12b4c
Hat jemand schon was zu diesem Professor ausgegraben, das man da mal ins Bild halten sollte?

Was ich bisher gefunden habe lässt eher einen wenig neutralen Quacksalber vermuten.
https://www.ardmediathek.de/tv/SWR-Aktuell-Rheinland-Pfalz/Rechtswissenschaftler-Prof-Hufen-zu-B%C3%BCr/SWR-Rheinland-Pfalz/Video?bcastId=205724&documentId=51697522
Denn sorry, aber wenn 80% der Bevölkerung in Mainz einen teuren, schiefen, zweckbefreiten Turm auf einem beliebten Stadtplatz ablehnen, sondern letzteren erhalten wollen hat das nichts mit der "Komplexität des Themas" zu tun, das den Bürgern zu hoch gewesen sein soll, sondern mit einer Echoblase in den verantwortlichen Gremien die es möglich macht tote Pferde für lebendig zu erklären und darauf herumzureiten, um nur nicht einzugestehen, dass man sich schon vor Jahren vergalloppiert hat.

Edit:
Ich meine damit nicht so indirekten Dreyer-Klüngel á la
"Prof. Dr. Hufen wurde am 7.11.2013 durch den Rheinland-Pfälzischen Landtag als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wiedergewählt."
sondern handfeste Interessenskonflikte.

Ach so, ein Fachkollege vom Dörr. Na tolle Wurst.
Was stimmt eigentlich nicht mit der Uni Mainz?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 16. Mai 2018, 01:28
Nach Zugverspätung von 120min auch im B&B angekommen.
Mal schauen ob es hier einen Hotel-Safe fürs Notebook gibt, sonst kommt es mit zum Gericht.
Bis nachher dann!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Der_Heinrich am 16. Mai 2018, 09:15
Handy Laptop kann alles mitgenommen werden.  Auch Getränk .

Alles aus erst zu Verhandlungsbeginn.

Sitze letzte Reihe rechts Mitte
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Der_Heinrich am 16. Mai 2018, 09:17
Fotografieren bis Verhandlungsbeginn auch möglich
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Der_Heinrich am 16. Mai 2018, 09:23
Vorne 8 Richterstühle
Dann kommen 3 Stuhlreihen mit den Vertretern der Länder und des Rundfunk. Hintendran 7 Reihen für Besucher. Das wars.
Insgesamt also ca. 240 Sitzplätze. Der Seitenflügel ist verschlossen. Unter den Besuchern auch viele Studenten und Schüler, die gerade eine Instagramumfrage gestartet haben.
Jetzt füllt sich auch der Seitenflügel. Da kommen noch ca. 60 Plätze dazu.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: JulianW am 16. Mai 2018, 09:37
Ich war auf Platz 36 der Warteliste ... hat wohl nicht mehr gereicht. Daher bin ich jetzt "nur" in Gedanken bei Euch.
Viel Spaß, viel Erfolg und hoffentlich nicht zu viel "Familienbande", wenn der eine Kirchhoff den anderen beurteilen muß.

Und natürlich freue ich mich, wie wohl auch jeder andere "Zuhausegebliebene" über rege Berichterstattung und möglichst viele "Zwischenberichte" in den Pausen.
;)

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: JulianW am 16. Mai 2018, 09:46
Darf ich mal einen kleinen, hoffentlich motivierenden Gedanken reinbringen, zu dem mich auch Euer Eindruck der Verhandlung sehr interessiert? Falls es zu OT wird, einfach löschen (oder verschieben).

Das ganze Thema "Rundfunkbeitrag" kann ja von den Bundesverfassungsrichtern jetzt in eine "gesunde" Richtung geschoben werden und dann dürfte es früher oder später zur Ruhe kommen können. Oder aber die Klagen werden abgewiesen, und dann geht das spiel ja vor dem EuGH weiter. Ich denke, die Richter wissen das auch: Wenn sie die Klagen abweisen, dann kommt da gar nichts zur Ruhe.

Mich würde sehr interessieren, ob die Bundesverfassungsrichter auch den EuGH im Blick haben. Und ich könnte mir vorstellen, daß das sehr viel entscheidender wird als man oberflächlich meint. Ein Urteil zu sprechen, wenn man weiß, es es auf einer höheren Instanz sowieso wieder in Frage gestellt wird dürfte vor allem für Bundesverfassungsrichter ja eher ein ungewöhnliches Setting sein.

Natürlich wird heute noch kein Urteil gesprochen, es geht wirklich nur um´s Bauchgefühl: Ignorieren die Richter die mögliche Keule aus Luxemburg oder fühlt sich das eher wie eine Art Damoklesschwert an? Oder rechnen sie gar damit, daß der EuGH der bisherigen REchtssprechung vor den Verwaltungsgerichten übereinstimmt?

Wenn da einer der Beobachter vor Ort einen Eindruck hat oder wenn indirekt ein Kommentar dazu fällt wäre das sehr interessant!

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: scottel am 16. Mai 2018, 09:53
Und natürlich freue ich mich, wie wohl auch jeder andere "zuhausegebliebene" über rege berichterstattung und möglichst viele "Zwischenberichte" in den Pausen.
;)

Alles Liebe, Julian!

Dem kann ich mich nur anschliessen.

Ich muss allerdings gestehen dass ich mir nicht allzuviel davon verspreche und habe eher die Hoffnung dass vom EuGh was anständiges kommt.
Warten wir es ab.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: robert130 am 16. Mai 2018, 09:53
Vielen Dank an unsere "Live-Berichterstatter" aus Karlsruhe - werde den Live-Verlauf hier neugierig und aufmerksam verfolgen!   ;)

Und um mit Grönemeyer zu sprechen: Es wird Zeit dass sich was dreht...
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: JulianW am 16. Mai 2018, 09:55
Zitat
Ich muss allerdings gestehen dass ich mir nicht allzuviel davon verspreche und habe eher die Hoffnung dass vom EuGh was anständiges kommt.
Warten wir es ab.

Daher meine Frage nach dem "Bauchgefühl" der Anwesenden.
Ich glaube, daß die Bundesverfassungsrichter es überhaupt nicht gewohnt sind, daß Ihre Urteile in frage gestellt werden könnten. Daß dieses nun fast schon zwangsläufig ist durch die bereits existierenden Eingaben dürfte eine besondere Situation sein.

Dazu kommt, daß es ja noch viele weitere Klagen gibt. Ich hoffe also auch auf eine unterstützende Wirkung durch diesen "Sonderstatus".

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: samson_braun am 16. Mai 2018, 09:56
ich gehe davon aus, dass das BVerfG sehr wohl auch den EuGH im Blick hat. Es gab ja nicht umsonst vorab diese diversen Besuche bei anderen Ländern in der EU. Vermutlich hat das BVerwG bewusst nicht den EuGH angerufen trotz besseren Wissens, da die dann ihren Rechtszweig hätten zusammenstutzen müssen. Da ist man glaube ich doch zu sehr Verwaltungsrichter. Das BVerfG ist da eine andere Instanz. Nach meinem Empfinden hätte dies auch damals mit den anderen höchsten Gerichten zusammen abgestimmt werden müssen. Ist ja üblich bei solchen Grundsatzeintscheidungen.

Auf jeden Fall bin ich gespannt wie es heute abgeht. Und weiterhin bin ich mir sicher, dass sich zumindest SIXT ein negatives Urteil nicht gefallen lassen wird - die werden vor den EuGH ziehen. Spätestens dann wird es eine große Watschn geben für alle - wenn man Pinguin glauben schenkt - was ich jedenfalls tue.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: DumbTV am 16. Mai 2018, 10:19
@alle
Bitte hier und jetzt nicht weiter spekulieren sondern die (live) Berichte der Anwesenden abwarten!

Danke
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: MMichael am 16. Mai 2018, 10:26
Danke allen Tapferen!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: scottel am 16. Mai 2018, 10:31
... und im ggf. im Internet dem Link zum SWR-Livestrem folgen und die Schweißperlen zählen - nicht ärgern! - nur staunen!  ;)
https://swrmediathek.de/player.htm?show=85992d60-5762-11e8-9c74-005056a12b4c

Der Livestream funktioniert scheinbar nicht
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: hanseis am 16. Mai 2018, 10:34
Doch der Stream lief bis gerade ist aber schon zu Ende.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: JulianW am 16. Mai 2018, 10:34
Der Übersichtlichkeit zuliebe wäre es schon schön, wenn jeder ein klein wenig mitdenkt, BEVOR er hier postet.
Ich hatte oben audrücklich formuliert, daß sich mein "Feedbackwunsch" an die Anwesenden richtet. Die Antwort von "Nicht-Anwensenden" erscheint mir überflüssig und war nicht gefragt.

Ebenso dürfte jemand, der hier Fehler im Live-Stream vermutet, nicht ausreichend gelesen zu haben: Es gibt KEINE Übertragung oder Aufzeichnung der Verhandlung (außer einer interenen Tonaufnahme). Der Livestream hat sich auf die ersten Minuten beschränkt und auch dem Programm des SWR ist zu entnehmen, daß nun, während der Verhandlung, keine Übertragung stattfindet.

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 16. Mai 2018, 11:12
Und weiterhin bin ich mir sicher, dass sich zumindest SIXT ein negatives Urteil nicht gefallen lassen wird - die werden vor den EuGH ziehen.
Man kann nicht einfach vor den EuGH ziehen. Notwendig ist die Vorlage eines nationalen Gerichts an den EuGH. Dies ist auch im Sixt-Verfahren nicht geschehen. Letztinstanzliche nationale Gerichte sind zu so einer Vorlage unter Umständen verpflichtet. Erfolgt die Vorlage nicht, kann dies ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sein. Dies ist von Sixt gerügt worden. Das kann man in dem hier verlinkten Dokument:
Es ist angerichtet! Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.0.html
ab Seite 561 nachlesen. Es geht dabei um die Frage, ob die Einführung des Rundfunkbeitrags eine neue Beihilfe dargestellt hat, die der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Union bedurft hätte. (Eine enstprechende Rüge ist auch in den anderen drei Verfassungsbeschwerdeverfahren erfolgt, kann man alles an den entsprechenden Stellen nachlesen.)

In der Sache kann das Bundesverfassungsgericht darüber nicht entscheiden, da dies Angelegenheit des EuGH ist. Es hat nur zu prüfen, ob die Vorlagepflicht und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde und wenn ja, ob diese Verletzung entscheidungserheblich ist. Sie ist dann nicht entscheidungserheblich, wenn der Rungfunkbeitrag für verfassungswidrig erklärt wird und aus diesem Grund das jeweilige Verfahren an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen wird.

Zumindest was den privaten Bereich angeht, wird es aufgrund der Vorlage des LG Tübingen eine Entscheidung des EuGH geben. Es gibt hierbei Überschneidungen des Prüfprogramms des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH, aber auch Unterschiede. Die Vorlagefragen können hier nachgelesen werden:
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html

Die Fragen 4, 5 und 6 stellen sich analog im Hinblick auf das Grundgesetz auch für das Bundesverfassungsgericht in den hiesigen Verfassungsbeschwerdeverfahren zum privaten Bereich. Bei den anderen Vorlagefragen ist das so nicht der Fall.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: art18GG am 16. Mai 2018, 13:41
Es gibt nicht nur den EuGH, sondern auch noch den EGMR, der auch viele Möglichkeiten eröffnet gegen den RBStV zu klagen. Hinsichtlich des Gleichheit-Problem gibt es beispielsweise den Art. 14 EMRK. Aus meiner Sicht sind die vier verhandelten Beschwerde auch nur die Spitze des Eisberges von einer Vielzahl noch anhängiger Verfahren.

Unterschiede der Verfahren am EGMR und EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26894.0
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 16. Mai 2018, 13:50

Man kann nicht einfach vor den EuGH ziehen.

Doch, hätte man machen können, könnte man immer noch machen. Machte aber keiner und wird auch keiner machen !
Das war doch das Kalkül, bei der Einführung des BS: jahrelange nutzlose und teure Verfahren vor den Verwaltungsgerichtsinstanzen und keine Chance auf Rückerstattung des bereits gezahlten Beiträge für die Betroffenen. Es hat sich kein EINZIGER Kläger dadurch benachteiligt gefühlt, dass er in der Wahl seines Wohnortes behindert wird. Kein EINZIGES Unternehmen hat sich bei der EU-Kommission je darüber beschwert, dass die Konkurrenz im (nahen) EU-Ausland keinen BS leisten muss und deshalb Preise für Waren und/oder Dienstleistungen anders kalkulieren kann, als inländische Unternehmen
Es soll mir bloß keiner damit kommen, dass die Anwälte das nicht ganz genau wussten und sich jahrelang die Taschen voll gestopft haben, in dem sie ihren Mandanten geraten haben, vor den Verwaltungsgerichten ihre Bescheide überprüfen zu lassen l
Karlsruhe wird entscheiden, ob der BS "nachgebessert" werden muss. Es geht-gerade in Karlsruhe-gar nicht um die Abschaffung des BS. Es geht nicht einmal darum, ob Ersatz-Freiheitsstrafen für hart-gesottene Nichtzahler angemessen sind oder nicht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: MMichael am 16. Mai 2018, 17:22
Der Livestream funktioniert scheinbar nicht
Stimmt.
Aber:
BVerfG live: Der Rundfunkbeitrag
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-404077.html
Und, ein bisschen versteckt, jetzt auch beim SWR:
https://www.swr.de/swraktuell/Sondersendung-Bundesverfassungsgericht-fuer-Online,av-o1024034-100.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 16. Mai 2018, 19:40
Die Verhandlung ist vorbei.
Morgen findet nichts mehr statt.

Alle Punkte konnten heute schon behandelt werden, mit 2 Pausen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: G3ztap0 am 16. Mai 2018, 19:42
Eines muss man den Öffentlich-Rechtlichen lassen - zumindest in eigener Sache verstehen sie es hervorragend, den Anschein der Neutralität zu wahren und Argumente für und gegen den Rundfunkbeitrag professionell-unaufgeregt moderiert abzuwägen.

Der hier verlinkte Beitrag ist dabei ein exzellentes Beispiel - ein guter Teil der Sendung wird von der Diskussion um die Einordnung der Abgabe eingenommen, obwohl das lediglich ein Aspekt von vielen anderen ist. Auch wenn hier geschickt "scheinbar solidarisch" die Wortklauberei durch die Beschwerdeführer wohlwollend verneint wird, dürfte genau dieser Eindruck bei der eher mäßig informierten Masse entstehen - demnach eine gemeinschaftliche Finanzierung doch irgendwie in Ordnung sei und ihre Richtigkeit habe - ob nun Beitrag oder Steuer genannt. Ein Teil der Adressaten dürfte hier inhaltlich ohnehin bereits ausgestiegen sein und die Erklärung durch gleich zweimal gezeigte Einspieler in bester Sendung-mit-der-Maus-Manier klaglos hingenommen haben. Abgerundet wird das Ganze dann mit der ebenfalls zunächst naheliegenden Typisierung vor dem Hintergrund vermeinlich überwältigender Mehrheiten bei der Verwendung von Fernsehern. In Anlehnung an die vorangegangene Regelung vor 2013 steht die Trennung zwischen bewusstem Rundfunkkonsum und dem reinen Einsatz als Monitor eines Fernsehers etwa im Heimkino erst gar nicht zur Debatte. Der Besitz eines Fernsehers bedingt Rundfunkempfang, so das unverrückbare Dogma.

Fast schon folgerichtig insofern ebenfalls kein Wort zur ungleichen Belastung von Einzelpersonen und Wohngemeinschaften, etwaigen Haftungsfragen, der Zulässigkeit der Direktanmeldungen oder auch zu datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Weitergabe von Einwohnermeldedaten.

Ebenso fehlt jede Auseinandersetzung mit dem geradezu absurden Konstrukt, betrieblich genutzte Fahrzeuge, in denen möglicherweise öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert wird, abermals mit einer Abgabe zu belasten, obwohl dies höchstens durch diejenigen geschehen kann, die hierfür bereits als Privatperson zahlungspflichtig sind.

Ob der rekursiven Zwickmühle, in der sich die Öffentlich-Rechtlichen hier mit dieser Art der Berichterstattung befinden, ist realistisch betrachtet wohlmöglich kaum mehr zu erwarten und der Beitrag daher nicht allzu negativ zu sehen - denn wenn eine Krähe schon der anderen kein Auge aushackt, so prinzipbedingt ganz gewiss nicht ihr eigenes.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frei am 16. Mai 2018, 21:14
Moin.

hier zur Info noch die ursprünglich geplante Verhandlungsstruktur:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-031.html

Zitat
A. Einführung und Sachbericht

B. Einführende Stellungnahmen

C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)

·         Relevanter Vorteil

·         Anknüpfung an den Inhaber der Wohnung

·         Beitragsbemessung Abhängigkeit von der Personenzahl

·         Zweitwohnung

E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich

·         Relevanter Vorteil

·         Anknüpfung an die Betriebsstätte

·         Anknüpfung an Dienstkraftfahrzeuge

·         Beitragsbemessung


http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html

Zitat
Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt. Zudem machen sie im Kern verschiedene Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. So sei das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde, verfassungswidrig. Speziell hinsichtlich der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich wird zudem gerügt, die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten in einer Weise, die nicht mehr vor dem allgemeinen Gleichheitsrecht gerechtfertigt sei. Auch stelle es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten. Im Hinblick auf die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich wird sich der Senat unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen, ob eine Entrichtung von zusätzlichen Beiträgen für zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge verlangt werden kann und ob die degressiv gestaffelte Beitragserhebung nach der Anzahl der Beschäftigten einer Betriebsstätte verfassungskonform ist.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Minion am 16. Mai 2018, 21:21
Die Verhandlung ist vorbei.
Morgen findet nichts mehr statt.

Alle Punkte konnten heute schon behandelt werden, mit 2 Pausen.

Also was nun? Welchen Eindruck konntet ihr vor Ort gewinnen? Wird alles abgebügelt, oder wird es eine Änderung/Konkretisierung durch das BVerfG geben?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 16. Mai 2018, 21:23
Es gibt nicht nur den EuGH, sondern auch noch den EGMR, der auch viele Möglichkeiten eröffnet gegen den RBStV zu klagen. Hinsichtlich des Gleichheit-Problem gibt es beispielsweise den Art. 14 EMRK.
Das ist richtig. Nach meiner Kenntnis kann im Falle des Unterliegens am Bundesverfassungsgericht durch die (Verfassungs-)Beschwerdeführer Beschwerde beim EGMR eingelegt werden..

Man kann nicht einfach vor den EuGH ziehen.

Doch, hätte man machen können, könnte man immer noch machen. Machte aber keiner und wird auch keiner machen !

Wenn man das machen könnte, warum sollte das keiner machen? Es macht keiner, weil es nicht geht. Wenn du Rechtsgrundlagen entdeckt haben willst, die etwas anderes aussagen, kannst du das ja darlegen unter:
Widerspruchs-/Klagebegründungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Glücklicherweise gibt es ja aber bekanntermaßen die Vorlage des LG Tübingen. Insofern werden wir eine Entscheidung des EuGH bekommen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 16. Mai 2018, 21:24
Es ist wirklich sehr sehr schade, dass die mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gefilmt werden dürfen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bodi am 16. Mai 2018, 21:31
Ich war leider nicht vor Ort, aber was die FAZ über die mündliche Verhandlung schreibt, klingt nicht schlecht:

FAZ: Ringen um den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27452.msg172532.html#msg172532



Edit DumbTV:
Auf den Artikelthread verlinkt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 16. Mai 2018, 22:08
Glücklicherweise gibt es ja aber bekanntermaßen die Vorlage des LG Tübingen. Insofern werden wir eine Entscheidung des EuGH bekommen.

Die Möglichkeit beim EuGH gab es schon seit Einführung des BS wurde aber auch in diesem Forum ignoriert und gelöscht. Es war natürlich viel intelligenter die Verfahren über die Verwaltungsgerichte laufen zu lassen.  ;D

Dem EmGR sollte man aber nicht mit so einem ausgemachten Blödsinn wie Steuer vs. Abgabe kommen!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 17. Mai 2018, 00:09
Die Möglichkeit beim EuGH gab es schon seit Einführung des BS wurde aber auch in diesem Forum ignoriert und gelöscht.
Also, ich habe es hier noch nicht erlebt, dass sachliche Informationen gelöscht wurden (insofern sie an der richtigen Stelle gepostet wurden). Das Problem ist einfach, dass du falsch liegst.

Dem EmGR sollte man aber nicht mit so einem ausgemachten Blödsinn wie Steuer vs. Abgabe kommen!
Die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, betrifft die im Grundgesetz verankerte Finanzverfassung der BRD und wird daher abschließend vom BVerfG entschieden. Ein Bezug zur EMRK besteht nicht.

Werde dazu jetzt hier nichts mehr schreiben, da es Off-topic führt.


Edit DumbTV:
Sofern zu diesem Thema (neue) belastbare Informationen und Möglichkeiten bestehen, dies bitte in einem entsprechend aufbereiteten Thread z.B. unter:
Widerspruchs-/Klagebegründungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

nachvollziehbar darlegen und erläutern.

Wie bereits selbst erkannt hier nun bitte weiter mit dem Kernthema dieses Threads:
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 17. Mai 2018, 00:58
Nur soviel ersteinmal.

Diese Verhandlung war extremst (gibt es dieses Wort überhaupt)

Ich war ja persönlich bei gefühlten "1000" Verhandlungen in
jedweden Instanzenstadium in jedweder Stadt dabei!!!

DAS muss erstmal sacken und verarbeitet, bzw. aufgenommen und verarbeitet werden.
Also bitte Geduld!

Es waren viele Mitstreiter vor Ort die z.T. mehr als 20 Seiten dazu notiert haben.

Ich habe diesmal nichts notiert, sondern das Ganze einfach mal nur auf mich
wirken lassen (Mal eine ganz andere Erfahrung)

Ich war aber insgesamt sehr froh, bei dieser "Veranstaltung" dabei gewesen zu sein.
Immerhin 5,5 Jahre müssen ja irgendwie "verarbeitet" und "gerechtfertigt" werden.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: sommerflieder am 17. Mai 2018, 06:20
Vielen Dank für dein Engagement Karlsruhe - Karlsruhe war unser Etappenziel.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: G3ztap0 am 17. Mai 2018, 06:31
Es ist wirklich sehr sehr schade, dass die mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gefilmt werden dürfen.

Ich finde das nicht nur schade, sondern auch sachlich kaum nachvollziehbar. Immerhin kann potentiell jeder Interessierte dem Geschehen vor Ort beiwohnen, Notizen fertigen und eine Tonaufzeichnung scheint es ja wenigstens auch zu geben. Gibt es da also irgendeinen guten Grund abgesehen davon, dass das in irgendeinem altertümlichen Gesetz so steht?

Für mich gehört zumindest ein Verfahren in dieser Größenordnung Sinne der Transparenz live übertragen und der Bevölkerung in einem Archiv zur Verfügung gestellt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: JulianW am 17. Mai 2018, 06:34
Das wäre dann aber keine Diskussion über den Rundfunkbeitrag, sondern über das grundsätzliche Vorgehen bei Prozessen.
Bei aller Liebe und bei aller Kritik zum Rundfunkbeitrag: Daß wegen dem Verfahren bezüglich des Rundfunkbeitrages das Prozessrecht geändert werden soll, das würde ich für übertrieben halten. Es gibt auch andere, sehr viel "publikumsintensivere" Prozesse, und auch bei denen wurden keine Ausnahmen gemacht.

Die Diskussion um diese grundsätzlichen Regeln bei Prozessen gehört hier nicht rein und sollte auch nicht unser Thema sein.

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: noGez99 am 17. Mai 2018, 07:10
Meine Frage ist warum gibt es das Verbot der Aufzeichnung überhaupt?
Die Gerichtsverhandlung sind öffentlich - warum darf man keinen Lifestream ins Internet stellen?
Warum ist das nicht der Standard bei allen Gerichtsverhandlungen?
Nicht alle Bürger können sich Urlaub nehmen um an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Mai 2018, 07:23
warum darf man keinen Lifestream ins Internet stellen?

Die Beschwerdeführer sind aufgeregt genug. Ich finde es gut, hier in gewisser Weise die Privatsphäre zu schützen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: JulianW am 17. Mai 2018, 07:24
Zitat
Meine Frage ist warum gibt es das Verbot der Aufzeichnung überhaupt?

Meine Antwort:
Ja, gibt es. Und es ist auch sehr einfach, das im Internet zu finden.

Meine Frage:
Was hat das nun mit der aktuellen Verhandlung zu tun?

Alles Liebe, Juilan!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: DJ_rainbow am 17. Mai 2018, 08:12
Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: 2Xtreme am 17. Mai 2018, 08:32
Ich fühl mich noch so ein bisschen in der Schwebe, was die Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht gestern angeht. Wie ist das ganze einzuordnen, dass der zweite Tag ausfällt? Wie ist der Eindruck von den Leuten aus dem Forum, die gestern dort anwesend waren bzgl. der Richter und der allgemeinen Stimmung? Konnte man eine Urteilstendenz raushören und wurde ein Termin für das Urteil genannt?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 17. Mai 2018, 09:44
Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?

Nein, nur einmal in einem Nebensatz.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 17. Mai 2018, 10:11
Eine Tendenz ist naturgemäß schwer herauszuhören. Die Richter haben zwar durchaus kritisch nachgefragt aber daraus läßt sich schwer etwas ableiten.
Was auffällig war, dass die Beschwerdeführer durchaus für einige heitere Momente im Saal sorgten, als die ganze Absurdität des System, einmal laut ausgeprochen und klar formuliert, zu Tage treten lies. Auch die Beklagte konnte da meist nicht wirklich substantiell aufklärend etwas beitragen. Ich hatte stellenweise den Eindruck, dass die Beklagte sich so sicher war, dass sie sich mangelhaft vorbereitet hat. Insbesondere beim Anknüpfungspunkt der Wohnung hat das Gericht sie ordentlich in die Bedrängnis gebracht bis hin zu dem Punkt, wo Dörr fast schon hilflos mit den Armen wedelte und sein Dauergrinsen verlor.
Die konnten dann nichtmal erklären worin nun zumindest die Verwaltungsvereinfachung liegen sollte gegenüber einer "Kopfsteuer" für die sie ja eh schon die Meldedaten abziehen. Das Argument der Beklagten, dass eine Pro-Kopf Abgabe zu einem Schattenregister über alle Bürger beim Beitragsservice führen würde, konnte von Seiten der Beklagten durch Herrn Bölck sofort, zumindest dahingehend betrachtet entkräftet werden, als das es dieses Schattenregister schon jetzt gibt.
Die Beklagte musste auch unumwunden und wörtlich zugeben, dass die Feststellung der Inhaberschaft einer Wohnung durch dieses Schattenregister nicht möglich gemacht wird. Es wurden im Saal durch die Beschwerdeführer auch eine Möglichkeiten genannt der Zahlung in Mehrfamilienhäusern schon jetzt zu entgehen, indem man sich einfach auf einen Nachbarn anmeldt. Die Heiterkeit im Saal stieg kurzzeitig an.

Die Beklagte, in Vertretung des ZDF wollte zum Ausdruck bringen, dass mit dem aktuelle System die alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, die ja den gleichhohen Beitrag wie das kinderlose Doppelverdiener-Eherpaar zu zahlen habe, durch Artikel 6 "Schutz der Familie" geschützt sei und das Teil der Überlegung gewesen sei, die Abgabe an die Wohnung zu knüpfen, weil wenn ja wieso was konnte er dann nicht mehr erklären. Raunen im Saal.


Das Argument der Beschwerdeführerin, dass zum Empfang der Leistung ja zumindest ein Gerät vorgehalten werden muss, was ja mit weiteren Kosten verbunden sein würde, bügelte Richter Paulus mit der Bemerkung ab, solche Geräte würden heute ja praktisch "nichts mehr kosten", ja wären sogar teilweise umsonst zu haben. Er machte diese Unverschämtheit später aber wieder wett, als er anmerkte, dass man zum "Empfang" des ÖRR im Internet ja noch einen Provider bezahlen muss, wohingegen der ZDF Rechtsbeistand ernsthaft behauptete es gäbe ja sowas wie "Flatrates" und da müßte man dann ja gar nichts bezahlen. Große, laute Heiterkeit im Saal und ich glaube auch ein Face-Palm beim Rechtsbeistand der Anstalten, Herr Kube (?) gesehen zu haben.

Das in aller kürze, ein ausführlicher Bericht erfolgt nach Sichtung meiner Notizen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: unGEZahlt am 17. Mai 2018, 11:34
Paulus ....Bemerkung .... Geräte würden heute ja praktisch "nichts mehr kosten", ja wären sogar teilweise umsonst zu haben.
...
Provider....ZDF Rechtsbeistand ernsthaft behauptete es gäbe ja sowas wie "Flatrates" und da müßte man dann ja gar nichts bezahlen.

Diese "Richter" und die ARDZDFDR behaupten wirklich

- Rundfunkempfangsgeräte wie bspw. PC, Laptops, Smartphones,... usw. gäbe es kostenfrei ?
&
- Internetanschlüsse müssten nicht bezahlt werden ?


Wenn solche Behauptungen vielleicht protokolliert und mit Augenzeugenbestätigungen unterlegt werden könnten,
wäre das möglicherweise ein weiterer Beweis für eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
 -> dann für das richtige Gericht
(finalinstanzliches Europagericht) ? ?

Markus
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Mai 2018, 11:47
Zitat
ZDF Rechtsbeistand ernsthaft behauptete es gäbe ja sowas wie "Flatrates" und da müßte man dann ja gar nichts bezahlen

Ja, das hat der Herr Dörr, der nicht Rechtsbeistand der GEZ-Sender war sondern Vertreter aller Landesregierungen, allen Ernstes behauptet.

Mal abgesehen davon dass dieser Opa Dörr auf mich senil gewirkt hat, ist das offensichtlich die Ansicht aller Landesregierungen, dass ein Internetanschluß nichts kostet. Nur weil die Regierungsmitglieder auf unsere Kosten zu Hause Internetanschlüsse haben.

Das ist unglaublich.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Tereza am 17. Mai 2018, 11:51
Zitat
Das ist unglaublich
Das ist unglaublich DUMM.
 „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 17. Mai 2018, 13:09
dumm ist, wer als "Journalist" einen solchen hanebüchen Klumpatsch unkommentiert veröffentlicht
dumm sind aber offensichtlich aber auch Teile der Bevölkerung, die sich weismachen lassen, dass das Internet jemanden gehören würde und für die Nutzung auch "GEZahlt" werden muss, ob als Steuer oder Abgabe ist dabei völlig unerheblich
dumm ist auch, dass ich GAR KEINE dt. Provider nutze und trotzdem "GEZahlt" werden soll. Wenn übrigens statt "GEZahlt" besteuert werden würde, wäre ich außen vor, wegen den (Haupt)Wohnsitzen.

es ist schon richtig, dass "smartphone und co" nichts oder fast nichts kosten, was aber nicht bedeutet, dass man für die Nutzung des Internet zu zahlen hätte. Es ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum man per "Haushaltsabgabe" für Dienstleistungen zahlen soll, die die Anbieter im Netz kostenlos verbreiten. Das Argument ist ohnehin auch deshalb Quatsch, weil sich der ÖRR auch über das Internet refinanziert(der ÖRR dürfte sonst im Internet gar nicht präsent sein !)

Das TV und der ÖRR sind ABSOLUT überflüssig. Die Richter leben aber noch in den 50er Jahren, wo der Rundfunk sich als "Grundversorgung" gerade etabliert hatte. Den Blödsinn von der "Demokratieförderung" durch den ÖRR glauben diese Typen doch tatsächlich.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 17. Mai 2018, 13:20
Kleine Impressionen und Bericht vom Verhandlungstag am BVerfG 16.5.18.

Auf Bild 7 winkt eine bekannte Mitstreiterin in roter Bluse einem gewissen Herrn E. alles noch vor Verhandlungsbeginn. Der überlegt äh, woher kenne ich die Dame. Wahrscheinlich hat sie ihn damit so kirre gemacht, dass er bei seinen Auftritten im nach hinein doch sehr verunsichert, und verstört gewirkt hat.

Wir waren 4 Mitstreiter aus Freiburg, und obwohl wir staubedingt erst 9:30 da waren, konnten auch die drei die sich  nicht angemeldet hatten, an der Verhandlung zuhören. Zwar im Foyer, die Übertragung nach draußen war jedoch ausgezeichnet, auch mit Sicht auf die Richter und verhandelnden Parteien. Ich kann nur sagen, der Weg war nicht umsonst. Ganz im Gegenteil, da waren wir untereinander einig.
Nach dem Vormittag war die Stimmung eher etwas verhalten, und man hatte leicht den Eindruck, hier ist schon alles gelaufen.
Nach der Mittagspause drehte sich die Sache in so fern, das z.B der Herr Dörr von Richter Paulus ziemlich in die Mangel genommen wurde, und dessen Verteidigung im Grunde nur noch peinlich war. Die beklagte Seite wiederholte immer nur wieder die gleichen Argumente, ohne wirklich zu überzeugen.
Richter Paulus brachte dann auch die soziale Komponente mit dem Beispiel von einem Ehepaar, das zusammen lebt und gut verdient, und einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern, die den gleichen Beitrag zu entrichten hat. Richter Paulus: Und da würde man einfach mal so von Seiten der LRA lapidar drüber weggehen, nach dem Motto, es ist halt so. Herr Dörr hatte da keine plausible Antwort darauf, und war für die LRA im Grunde nur lächerlich.
Einen überzeugenden Vortrag hielt der stellv. Vorsitzende des Wissentschaftlichen Beirats vom Bundesministerium der Finanzen, Prof.Dr. Büttner sozusagen als neutrale nichtklagende Person, der die Verfassungsrichter beeindruckt haben dürfte, und ganz im Sinne der Rundfunkbeitragsgegner argumentierte.

Alles in allem in einem Verhältnis augedrückt, würde ich sagen 60 zu 40 für die Rundfunkbeitragsgegner.

Herr Koblenzer hatte am Vormittag mit theoretische Aspekten etwas zuviel rumgeeiert, was Herr Bölck dann wieder etwas ausgeglichen hatte, in dem er die Sachen auf den Punkt brachte. Herr Koblenzer musste sich scheinbar erst etwas warm laufen, was dann auch am Nachmittag wesentlich besser klappte, gerade auch in seinem hervorragend gehaltenen Schlussplädoyer, in dem er die beklagten Seite mit mangelnden Antworten zu verschiedenen Themen bloss stellte.

Nach meinem Eindruck des Tages wird der Rundf. Beitrag beibehalten, das war auch nicht das Klage-Thema.
Es wird allerdings in der Erhebung Veränderungen geben, da bin ich ganz sicher, vermutlich mit einer Übergangszeit.
So viel erst mal, weitere Ausführungen werden folgen.

Gruß an alle Mitstreiter die auch da waren :)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: noTV am 17. Mai 2018, 14:28
Ich war auch dort und konnte einen Platz bekommen, obwohl ich mich nicht angemeldet hatte.
Wie schon Frühlingserwachen beschrieben, sah die Beklagtenseite ziemlich hilflos unvorbereitet aus und konnte nur noch mit wiederholenden Floskeln argumentieren.
Und eben mit schönrednerischen Wiederholungsreden des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrages. teilweise machten sie sich lächerlich.
Auch ich hatte den Eindruck das Dr. Dörr altersbedingt nicht mehr so leistungsfähig argumentieren konnte.


Schade fand ich, dass das Thema Staatsferne und die immens hohen Gehälter und Pensionen nicht angesprochen wurden.

Ich fand dies ein phantastisches Erlebnis meines Lebens, dabei gewesen zu sein und mal das Geschwätz des "Staatsfunks" mitzuerleben.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: 47.11 am 17. Mai 2018, 15:08
REDESKRIPT VON THOMAS KOBLENZER BEI DER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf (http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf)

Persönlich fand ich die Argumentation langatmig und wiederholend, aber vielleicht muss das so sein damit die Richter (und nur die sind die wichtigen Empfänger) es verstehen.

Bölck fand ich verständlicher und hatte die anschaulicheren Beispiele.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 17. Mai 2018, 16:05
... das Internet ist die eine Sache, ABER:

Wann und wie wird denn mal diese unübersichtliche und unaufgeräumte Baustelle "Datenschutz" aufgeräumt ?
Da steckt doch wohl einiges an Sprengstoff  :police: drin ?!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: muuhhhlli am 17. Mai 2018, 16:31
Wann und wie wird denn mal diese unübersichtliche und unaufgeräumte Baustelle "Datenschutz" aufgeräumt ?
Da steckt doch wohl einiges an Sprengstoff  :police: drin ?!

Ja das Problem hier heißt Öffnungsklauseln in der DSGVO und im BDSG-neu.

Die Rf-Anstalten argumentieren mit "Staatsferne" und meinen man erlaubt ihnen damit in der EU-DSGVO jede erdenkliche Form der Öffnungsklauseln zu benutzen, um mit alle Daten des Bürgers einschließlich seines Zahlungsverhaltens jederzeit ein Leben eine Verfolgung mit der schönen Bezeichnung "Amtshilfe" immer dem Bürger den Zwangsbeitrag erpressen zu können. Der Fall ist jedoch sehr sehr kompliziert - womöglich gerichtlich in D nicht durchsetzbar, sondern nur (vielleicht) bei der EuGH.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 17. Mai 2018, 16:33
REDESKRIPT VON THOMAS KOBLENZER BEI DER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf (http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf)
Persönlich fand ich die Argumentation langatmig und wiederholend, aber vielleicht muss das so sein damit die Richter (und nur die sind die wichtigen Empfänger) es verstehen.

ich verstehe diese Argumente zu 100% und ich teile Sie zu 90 %  :police:

Jemand der "wohnungslos" ist, der zahlt auch keinen Beitrag. Jemand der eine Wohnung leerstehen lässt, aber schon. Besitz oder Miete ist beitragspflichtig, nicht wohnen !
Ich wohne, aber ich zahle keinen Beitrag.
Das alle zahlen müssen, ist auch falsch. zB Bezieher von SGB-II bezahlen keinen Beitrag. Der eigentliche Skandal: Der Staat, dh. alle Steuerzahler bezahlen den Beitrag an den BS !!

Den EU-rechtlichen Bereich wurde von @Koblenzer nur angeschnitten und wurde nicht weiter ausgestaltet. Interessant wäre es gewesen, wenn deutlich geworden wäre, dass man in DE diskriminiert wird, wenn man dort seinen Wohnsitz anmeldet, statt im EU-Ausland.
Dann hätte man noch darauf eingehen können, dass der Rundfunk aus DE, auch in Netze in anderen EU-Ländern(zB in den NIederlanden) eingespeist wird und man somit, uU doppelt bezahlen muss, wenn man mehrere Wohnsitze in der EU hat.

Wenn man diese Argumente vor dem EuGH vorbringt, wird ganz schnell klar werden, dass eine einseitige Subventionierung des ÖRR EU-rechtswidrig ist. Schon eine interessante Frage, ob die Regierung bei der EU hätte nachfragen müssen, ob solche "dt. Sonderwege" genehmigt worden wären.

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 17. Mai 2018, 16:42
Jemand der "wohnungslos" ist, der zahlt auch keinen Beitrag. Jemand der eine Wohnung leerstehen lässt, aber schon. Besitz oder Miete ist beitragspflichtig, nicht wohnen !

Nein! eine unvermietete Mietwohnung und ein nicht bewohntes Haus sind nicht beitragspflichtig.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: NichtzahlerKa am 17. Mai 2018, 17:03
Nein! eine unvermietete Mietwohnung und ein nicht bewohntes Haus sind nicht beitragspflichtig.
Das kommt darauf an was Du damit meinst. Wenn Du eine Ferienwohnung hast, die Du einmal im Jahr benutzt, dann ist dies für den "Normalmenschen" die meiste Zeit leerstehend und nicht bewohnt, für den Beitragsservice aber schon. Den Nachweis, dass Du dort nicht wohnst kannst Du fast nicht erbringen, es sei denn Du stellst dauerhaft Strom und Wasser ab und auch dann darfst Du Dich je nach LRA mit ihr rumstreiten.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Mai 2018, 18:20
Wenn Du eine Ferienwohnung hast, die Du einmal im Jahr benutzt, dann ist dies für den "Normalmenschen" die meiste Zeit leerstehend und nicht bewohnt, für den Beitragsservice aber schon.

Quatsch, man darf sich dort nur nicht mit zweitem Wohnsitz anmelden, dann kriegts die GEZ nicht mit und Ruhe ist.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Ich_halt am 17. Mai 2018, 18:35
Aber das kann es doch auch nicht sein, oder? Das würde bedeuten, dass man sich mit seinem Zweitwohnsitz "versteckt", um nicht auf dem Radar aufzutauchen. So gesehen...möchte nicht wissen, wie viele das mit ihrem generellen Wohnsitz machen, nur um nicht in den Fängen der ÖR zu landen.

Womit wir dann wieder bei den "(GEZ-) Rebellen" wären...verstecken die sich nicht auch immer im Untergrund vor dem (GEZ-)Regime. Bei Lichte betrachtet irgendwie gruselig, die Vorstellung.  :-\ ???



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: tokiomotel am 17. Mai 2018, 18:47
Es wird allerdings in der Erhebung Veränderungen geben, da bin ich ganz sicher, vermutlich mit einer Übergangszeit.
Dann wird es mit Sicherheit aber auch wieder Gewinner und Verlierer geben, nur eben völlig andere nach einem neuen dilettantisch frisiertem "Verteilerschlüssel". Erneute Benachteiligungen sowie Übervorteilungen sind praktisch schon vorprogrammiert. Die ultimative Lösung für allen recht getan wird es unter Zwang niemals geben können. Es wird nur Flickschusterei und ein notdürftiges Update der verkorksten 2013er Regelung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Ich_halt am 17. Mai 2018, 18:49
Was ist denn eigentlich aus dem Gedankengang geworden, das Ganze in einem Abo-Model zu verpacken? Kam die Idee überhaupt zur Sprache? Oder ist der Ansatz wieder vom Tisch?


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: DumbTV am 17. Mai 2018, 19:47
@alle
Bitte hier in diesem Thread die Vorgänge und Abläufe rund um die Verhandlung beim BVerfG besprechen. Es ist hier nicht der Ort alle möglichen, im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag in Verbindung stehenden, (Detail-, Rand- und Neben-) Themen zu diskutieren und vertiefen. Zu vielen, wenn zwischenzeitlich nicht sogar zu den meisten / allen, Themen existieren im Forum geeignete Threads. Dazu bitte die Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Sofern kein geeigneter Thread vorhanden ist ggf. einen solchen erstellen.

Nun bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: brverweigerer am 17. Mai 2018, 20:00
Was ist denn eigentlich aus dem Gedankengang geworden, das Ganze in einem Abo-Model zu verpacken? Kam die Idee überhaupt zur Sprache? Oder ist der Ansatz wieder vom Tisch?

Dieser oder andere "innovative" Ansätze kamen nicht zur Sprache. Die Verhandlung war von der Grundannahme geprägt, dass der ÖRR in seiner aktuellen Form, Größe und Organisationsform unverzichtbar, alternativlos und notwendig ist. Es bestand scheinbar Konsens darüber, dass daher nun eben eine Zwangsabgabe erforderlich ist; die Debatte ging anschließend um eher technische/juristische Detailfragen.

Es wurde z. B. lange über die Frage der Art und korrekte juristische Einordung der als grundsätzlich notwendig vorausgesetzten Zwangsabgabe gesprochen. Relativ ausführlich war auch der Austausch über die Spezialfragen der Belastung von Zweitwohnungen (notwendig, weil es aus Verwaltungsgründen nicht anders geht, und insoweit eher ein ungewollter Effekt laut Eicher). Anschließend wurde umfangreich diskutiert, ob eine "Kopfsteuer" anstelle der gegenwärtigen Wohnungssteuer besser/gerechter/verfassungsmäßiger sei, und was dagegen spräche (aus Sicht der ÖR-Vertreter (Eicher) vor allem das Argument, dass "90 % der Bürger von der letzten Umstellung gar nichts mitbekommen hätten", und eine Kopfsteuer zu Widerstand führen könnte, da z. B. WGs und Familien mit volljährigen Kindern dann vermutlich stärker belastet würden).

Auch der schon vom Grundsatz völlig absurde Gedankengang der zwangsweisen und voraussetzungslosen "Vorteilsabschöpfung" in Betriebsstätten und betrieblichen KFZ (deren Inhaber, Kunden, Nutzer, Arbeitnehmer etc. ohnehin schon ausnahmslos für den "Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit" bezahlen, und in denen der Rundfunkempfang während der Arbeitszeit eher Ausnahme als Regel sein dürfte) wurde z. B. nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern darüber gesprochen, ob dieser in bestimmten besonderen Ausprägungen evtl. doch nicht ganz zu rechtfertigen sei.

Eins ist wiedermal deutlich geworden: Der wahre Kopf des ÖRR ist das BVerfG. Es hat das System erschaffen, und dessen immer weitere Ausdehnung wohlwollend ermöglicht.

Prof. Dörr konnte letztlich nur hilflos mit den Armen wedeln, Wilhelm rührselige Reden über die Großartigkeit des Zwangsfunks halten, Bellut über Fakenews und Filterblasen schwadronieren und die sonstigen zahlreich versammelten Vertreter des Staates und des Staatsfunks vortragen, dass es eben nun mal nicht anders möglich sei.

Inhaltlich waren keine überzeugenden Argumente dabei, warum wir überhaupt eine Zwangsfinanzierung staatlich organisierter Medien brauchen, und diese  Frage wurde auch nicht gestellt. Einzige Ausnahme war ein Privatkläger mit seinem Vortrag, der von Kirchhof mit einem knappen "Danke" quittiert wurde, um dann ohne weiteren Kommentar zum nächsten Tagesordnungspunkt zu kommen.

Das System gäbe es in seiner jetzigen Form nicht ohne das BVerfG, und wenn dieses die Verfassung ernstnähme, müsste es dem gegenwärtigen Zustand sofort Einhalt gebieten. Auf irgendwelche Details wie Zweitwohnungen oder die Zusatz-KFZ-Steuer auf Firmenwagen käme es dann nicht mehr an.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 17. Mai 2018, 20:28
Ich habe mir nichts notiert, sondern nur mal zugehört:
Aber 2 Sachen sind mir dennoch sehr aufgefallen:

Wegen der zunehmenden schwindenden Aktzeptanz,

wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht,
und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden
kam/kommt!!!!!!!!

Diese Worte wurden wirklich geäußert und ich denke, deren Tragweite
ist auch klar!!!!!!!!

(Weitere Stichworte dazu: Haftbefehl, Inhaftierung, Existenzvernichtung,
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, Vermögensauskunft, Gerichtsvollzieher,
Zwangsvollstreckung, Parkkralle, Gehaltspfändung, Einschüchterung, Renten-
pfändung. Und das alles bei einfach überzeugte Nichtnutzer?!!?)

Da ich auch zu den überzeugten Nichtnutzern gehöre,
(Lebe lieber selber und schaue nicht anderen beim angeblichen Leben im
Film etc. zu. Persönliche Kontakte sind einfach wertvoller)
Bin ich über die o.g. Bandbreite einfach sehr schockiert.

Was ist mit uns überzeugten, ehrlichen Nichtnutzern.

Mir ist der sogenannte angebliche Vorteil egal.

Wenn ich denn irgendwas zahlen sollte/müsste, gerne so z.B. 10 Euro pro Monat
für ein gemeinnützliches Projekt, für die Zukunft der Kinder, der Umwelt,
auch Kultur darf es sein, also, was soll das?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Lev am 17. Mai 2018, 21:03
@ karlsruhe #224

Zwang ist meist dann ein Mittel, wenn es an Überzeugung fehlt.
Wogegen Widerstand eine Sache ist, die aufgrund von immer mehr Druck zunimmt. 

Es ist also keine Frage ob, sondern nur wann dieses Verhältnis keines mehr ist.

Lev
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: brverweigerer am 17. Mai 2018, 21:24
Das Thema wird ergebnisorientiert von hinten gedacht. Gedankliche Voraussetzung ist die Prämisse „Wir brauchen staatlich organisierte Medien in exakt dem aktuellen Umfang, und diese kosten 9 Mrd. €/a mit steigender Tendenz. Direkt aus Steuern wollen wir sie nicht finanzieren, weil das doch etwas zu auffällig wäre, und Ärger mit den Rechnungshöfen, Transparenz, den Gehältern etc. geben könnte.“

Anschließend wird überlegt, wie das erforderliche Geld von den Bürgern möglichst einfach und ohne allzu großen Widerstand „abgeschöpft“ werden kann. Hierbei stehen vor allem Praktikabilitätserwägungen im Vordergrund. Gemacht wird das, was in dem (tatsächlich äußerst komplexen, vielschichtigen und trägen System) machbar erscheint, jede Veränderung erscheint äußerst schwierig und wird daher möglichst vermieden. „Kollateralschäden“ werden in Kauf genommen, solange sie aus Sicht der Politik in erträglichem Rahmen bleiben. Ich habe auch durchaus Zweifel, ob die anwesenden Personen (Durchschnittsgehalt vielleicht 150 - 200 T€/a, bei den meisten langfristig garantiert aus Staatsmitteln) sich in die z. B. alleinerziehende Mutter mit drei Aushilfsjobs und deren Probleme wirklich hineinversetzen können. Personen, die den Rundfunk bewusst ablehnen bzw. nicht nutzen wollen, werden unter „Kollateralschäden“ verbucht, da für deren Anliegen politisch ohnehin keine sonderliche Sympathie besteht, und die Abgabe als eher gering angesehen wird.

Fast schon Mitleid konnte ein evtl. unwissender Zuhörer bekommen, als Eicher aus der Praxis des BS erzählt hat: „Sie können sich gar nicht vorstellen, wie schwierig das ist, was im BS los ist. Der Beitragsservice ist am Limit, er schafft es gerade so, aber noch weitere Belastungen würde er nicht mehr verkraften“. Das Rundfunkrecht ist laut Eicher „wie ein Raum, in dem man in der Mitte steht, und in jeder Raumecke ein hungriger Löwe sitzt“. Die große Kunst sei es dann, „von keinem der Löwen gefressen zu werden.“ Jede  Bewegung, bzw. Umstellung des Systems, auch nur in kleinsten Korrekturen sei äußerst schwierig umzusetzen, risikobehaftet, und habe ungewisse Ergebnisse zur Folge.

Schon eine eventuelle teilweise Änderung der „Zweitwohnungsregelung“ würde einige Prozent Ertragsänderung mit sich bringen, was langfristig vorher geplant werden müsse, und sich dann wieder auf die Beitragshöhe auswirken würde, mit eventuellen Rückkopplungen auf die Ausfallquote und „Beitragsakzeptanz“.

Ich bin sehr gespannt, was das BVerfG daraus macht. Jedenfalls wird jede auch nur kleinere Änderung für Hektik, Untergangsstimmung und unzählige graue Haare bei Eicher & Co sorgen. ;D
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Ötzi am 17. Mai 2018, 21:31
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-031.html
Zitat
...
...
C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
...
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Zitat
Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt....

Was wurde denn in der Verhandlung zu diesem Punkt gesagt?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 17. Mai 2018, 21:34
wirklich hineinversetzen können. Personen, die den Rundfunk bewusst ablehnen bzw. nicht nutzen wollen, werden unter „Kollateralschäden“ verbucht, da für deren Anliegen politisch ohnehin keine sonderliche Sympathie besteht, und die Abgabe als eher gering angesehen wird.

Fast schon Mitleid konnte ein evtl. unwissender Zuhörer bekommen, als Eicher aus der Praxis des BS erzählt hat („Sie können sich gar nicht vorstellen, wie schwierig das ist, was im BS los ist. Der Beitragsservice ist am Limit, er schafft es gerade so, aber noch weitere Belastungen würde er nicht mehr verkraften“). Das Rundfunkrecht ist laut Eicher „wie ein Raum, in dem man in der Mitte steht, und in jeder Raumecke ein hungriger Löwe sitzt“. Die große Kunst sei es dann, „von keinem der Löwen gefressen zu werden.“ Jede  Bewegung, bzw. Umstellung des Systems, auch nur in kleinsten Korrekturen sei äußerst schwierig umzusetzen, risikobehaftet, und habe ungewisse Ergebnisse zur Folge.
Ich bin sehr gespannt, was das BVerfG daraus macht. Jedenfalls wird jede auch nur kleinere Änderung für Hektik, Untergangsstimmung und unzählige graue Haare bei Eicher & Co sorgen. ;D

Das mit den Löwen hat Kirchhof schon sehr gefallen, sehr konkret dargestellt 8)

Die grauen Haare sind mir egal, dadurch wird er auch nicht s.......

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, aktzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: cook am 17. Mai 2018, 22:01
Der Beitragsservice ist am Limit? Wieso? Es ist doch alles einfacher geworden. Verwaltungskosten wurden gespart und Schnüffeln ist nicht mehr notwendig.

Irgendwann sollte sich der ÖRR mal für eine Story entscheiden.

Wenn man soviel Angst vor den Löwen hat, warum hat man sich dann bewegt? Man hätte alles beim Alten gelassen und nichts wäre passiert.

Jetzt wird der BS von einem der vier Löwen gefressen: Finanzverfassung, Gleichheitsgrundsatz, EU-Beihilfenrecht oder AfD. Das BVerfG hat die Wahl der Qual. >:D

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: brverweigerer am 17. Mai 2018, 22:23
Wenn man soviel Angst vor den Löwen hat, warum hat man sich dann bewegt? Man hätte alles beim Alten gelassen und nichts wäre passiert.

Das war wohl die Angst vor einer weiteren Gefahr, nicht in Form eines sichtbaren Löwen, sondern eher in Form einer schleichenden Entwicklung, wie beim Frosch im Topf, der langsam, anfangs fast unmerklich, aber konstant und unaufhaltsam erhitzt wird...Die Erfindung des Mediums "Internet" und der folgende eigene Bedeutungs- und Legitimationsverlust.

Irgendwann war die Angst davor größer als die Angst vor den Löwen, und die folgende hektische Bewegung des Frosches führt nun dazu, dass er von diesen gefressen wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Spark am 17. Mai 2018, 22:28
Zitat
Schon eine eventuelle teilweise Änderung der „Zweitwohnungsregelung“ würde einige Prozent Ertragsänderung mit sich bringen, was langfristig vorher geplant werden müsse, und sich dann wieder auf die Beitragshöhe auswirken würde, mit eventuellen Rückkopplungen auf die Ausfallquote und „Beitragsakzeptanz“.
Tja, Herr Eicher stellt hiermit die ganze Unfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offen zur Schau. Steif, unbeweglich und völlig unflexibel.
Manchmal muß man sich aber auch eben ein bisschen spontaner auf Veränderungen einstellen können. Was sollen denn erst Unternehmen in der freien Wirtschaft sagen? Ohne genügend Flexibilität um auf veränderte Bedingungen zu reagieren, wären so manche Firmen ganz schnell weg vom Fenster.

Aber eines ist sicher, Herr Eicher: Mit einer verfassungswidrigen Zwangsabgabe wird über kurz oder lang nicht mehr viel "Beitragsakzeptanz" übrig bleiben.

Die Zwangsabgabe ist für Nichtnutzer wie ein Raum, in dem man in der Mitte steht, und in jeder Raumecke ein gieriger und hungriger Intendant sitzt. Die große Kunst ist es dann, von keinem dieser gierigen, vor Hunger triefenden Intendanten gefressen zu werden.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: observer am 17. Mai 2018, 22:56
Wenn man soviel Angst vor den Löwen hat, warum hat man sich dann bewegt? Man hätte alles beim Alten gelassen und nichts wäre passiert.

Aufgrund von gesunkenen Einnahmen in den Jahren vor 2013. Welche natürlich lauf GEZ von den 'Schwarzsehern' verursacht wurden. Das es vor allem in Ostdeutschland zu vielen Befreiungen kamen, hat man dabei getrost ignoriert. Die Kasse muss stimmen. Das war der Grund für die Umstellung und ist auch der Grund für den jetzigen Datenabgleich. Schöner Nebeneffekt die GEZ konnte in Beitragsservice umbenannt werden. Somit hat man dann auch gleich noch das eigene Image aufpoliert.

Die Argumentation von Herr Eicher ist für einen Mann seiner Bildung äußerst schwach. Es gibt eindeutige Ungerchtigkeiten im System und es ist eben nicht "Einfach für alle"! Konkrete Fehler im System zu akzeptieren und es mit Pauschalierung und Typisierung zu vereinfachen ist der falsche Weg.

Egal wie auch das BVerfG entscheiden mag, dass System wird fallen.  ;)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Der_Heinrich am 18. Mai 2018, 01:14
Der Bericht in der Zeit berichtet gegenüber der restlichen Lügenpresse einigermassen objektiv und deckt sich weitgehend mit meinen Eindrücken. 
Hier noch ein paar persönliche Ergänzungen und Erinnerungen aus der Verhandlung:

Das Plädoyer der ÖR für eine Haushaltsabgabe war sowas von peinlich, dass es sogar laute Lacher auf den Zuschauerrängen gab und sich die Herren Richter zu mancher bissigen Bemerkung in Richtung ÖR hinreissen liessen. Nachdem den Rundfunkvertretern die Argumente ausgingen, wurden sie von Herr Kirchhof aufgefordert ob sie nicht noch irgendwelche Argumente vorbringen wollten. Hauptargumente des ÖR waren "Schutz der Familie" und "Schutz der 4 Wände vor Schnüffelei". Die ÖR Vertreter meinten tatsächlich, dass es bei einer Personenabgabe wieder zu einer Wohnungschnüffelei kommen würde und wie aufwändig die Personenerfassung sei. Dieses wurde jedoch von der Anklage wieder direkt entkräftet, da ja die Personendaten über die Meldebehörden auf Knopfdruck vorliegen. Herr Bölk hat da super Recherchiert und dieses zum Abschluss der Vorhandlung vorgebracht, was dann nicht mehr entkräftet werden konnte. Auf die Frage, wo der Vorteil der Haushaltsabgabe liegen sollte, waren die ÖR Herren faktisch sprachlos. Vom Vorsitzenden Richter wurden die Argumente sogar als "Opargumente" tituliert: "Das haben wir immer schon so gemacht'".
Zusätzlich wurde von den Richtern gefragt, wo denn die Gerechtigkeit läge, wenn eine Alleinerziehende mit zwei Kindern genausoviel bezahlen soll, wie ein DINK Pärchen mit doppeltem Einkommen. Die ÖR Vertreter meinten doch tatsächlich, dass eine Typisierung der Beiträge bei so geringen Kosten, wie den Rundfunkbeiträgen gerechtfertig sei. Leider hat niemand gefragt, wie die ÖR-Leute darauf kommen, dass 20.000Euro Rundfunkgebühren über Lebenszeit eine Kleinigkeit sind. Von der Anklage wude ein Beispiel einer Frau genannt, die nach Abzug von Wohnung, Heizung, Strom und Rundfunkgebühr kein Geld mehr für Nahrungsmittel übrig hat. Auch hier fanden die ÖR Vertreter keine Argumente, wenn es für so eine Sauerei überhaupt noch Worte gibt.
Da zeigt sich das wahre Gesicht der ÖR: Sicherung der Gehalts und Rentenpfründe und "Abschöpfung" der Bürger und Firmen. Das ZDF lässt sich dann noch dazu hinreissen im heutejournal dem Lügenpressenimage gerecht zu werden, in dem im Bericht über die Gerichtsverhandlung statt Fakten eine Propagandashow PRO Haushaltsabgabe präsentiert wurde, was eine 180 Grad Verdrehung der Verhandlungsergebnisse darstellt.

Alles in allem darf man sich von diesem eher positiven Verhandlungsverlauf aber nicht blenden lassen. Die meisens schweigenden übrigen Richter neben Paulus und Kirchhof haben sich nicht durch allzu kritische Fragen hervorgetan. Wie die bei einer Abstimmung im Senat urteilen, ist ein Lotteriespiel. Vielleicht war alles auch nur eine schöne Show zur Beruhigung des Mobs. Schliesslich wird am Ende nur über die Verfassungsmässigkeit im Sinne der zwei GG Paragraphen entschieden.  Der Rest der Verhandlung könnten Nebelkerzen sein. Man darf gespannt sein.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: beat am 18. Mai 2018, 03:00
Der Beitragsservice ist am Limit? Wieso? Es ist doch alles einfacher geworden. Verwaltungskosten wurden gespart und Schnüffeln ist nicht mehr notwendig.

Irgendwann sollte sich der ÖRR mal für eine Story entscheiden.


Mit dem Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot ist es ähnlich. Früher hiess es immer, es liegt kein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot vor, denn es gibt keine Ungleichbehandlung. Dass ein gemeinsam wohnendes Ehepaar das gleiche zahlt wie ein allein wohnender Single ist kein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot, auch wenn der Single dann das Doppelte bezahlt als jeder einzelne Ehepartner. Jetzt heisst es plötzlich, man habe durch diese Konstruktion Familien entlasten wollen, weil die dann weniger zahlen, habe also bewusst Mehrpersonenhaushalte gegenüber Singles bevorzugt, um eine gezielte Entlastung von Familien vorzunehmen - mittels Rundfunkbeitrag.

Auch das wurde dann zwar als Quatsch entlarvt, wie das Beispiel der DINKs gegenüber der allein erziehenden Mutter zeigt, aber entscheidender ist wohl auch hier:
Irgendwann sollte sich der ÖRR mal für eine Story entscheiden.
Sonst ist es mit dem "hohen Vertrauen", das die Anstalten nach Meinung von Stefan Raue geniessen bald vorbei...

Bemerkenswert erscheint mir in dem Zusammenhang die juristische Freihändigkeit, mit der die Familienförderung bei dieser Gelegenheit erstmalig in das Beitragsrecht eingeführt wurde, das bis dahin noch nie etwas von Familienförderung gehört hatte. Ohne juristische Fachkenntnisse grenzt diese Freihändigkeit für mich an Akrobatik. Ebenfalls bemerkenswert, dass man dieses Kunststückchen über 10 Jahre Ringen um die Ausgestaltung des neuen Rundfunkbeitrags (Zitat Prof. Dörr) und über 5 Jahre Beitragspraxis geheim halten konnte, bisher war nie die Rede davon, um jetzt vor dem Verfassungsgericht das Deckchen darüber wegzuziehen. Chapeau Prof. Dörr und Dr. Eicher!


Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, aktzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!

Ich glaube, das wird nicht gehen, einfach weil wir inzwischen zuviele Nichtnutzer sind, als das der Gefängnisfunk auf unser Geld verzichten könnte, geschweige denn es versuchen wollte.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: maikl_nait am 18. Mai 2018, 04:01
Hallo!

Zunächst: Ich war auch dort, obwohl ich keine Anmeldung hatte. Nachdem die Angemeldeten drin waren, hatte ich die Polizisten gefragt, wurde dort an die Eingangskontrolle verwiesen, und durfte aufgrund von genügend freien Plätzen rein.

(Ich war mehr zu demonstrativen Zwecken angereist, und hatte auf etwas mehr Anwesenheit gehofft.)

Interessant fand ich auch, daß nach der Verhandlung mit dem Schlag des Hammers der örR wie weggebeamt war -- keine Ü-Wagen, keine Intendanten, keine Ländervertreter und keine Anwälte mehr -- bei einer ansatzweisen Siegesgewissheit wäre man doch vor Ort geblieben und hätte die Durchsetzung des Beitrags medienwirksam "zelebriert".


Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?

Ja, als ein RA der Beschwerdeführer damit anfing, wurde er vom Gericht unterbrochen.

Ich gehe allerdings davon aus, daß dem Gericht zu dem Thema seine eigene Rechtsprechung intensiv bekannt ist, da es davon so viele Az. hat.

Es ist aufgrund des vorherigen Schriftverkehrs beider Seiten, aber auch durch viele andere VBen, anzunehmen daß das Gericht das Thema bereits zur Kenntnis genommen hatte. Und: die Frage nach den unionsrechtlichen Verstößen hat mit der verhandelten Verfassungsmäßigkeit nichts zu tun, und kann wegen fehlender Zuständigkeit des BVerfG dort auch nicht entschieden werden.

Es wären verschiedene Möglichkeiten des BVerfG denkbar, die EU-rechtlichen Punkte weiterzugeben.


Nachdem am Anfang die Richter nachhakten, warum im RBStV überhaupt der Vorteil definiert werden müßte, es wäre doch klar das es um Rundfunk und Beitrag ginge -- beim Thema gewerblich war das Dilemma bei dem "Vorteil" groß: Degenhart trug vor, daß aus angeführten Gründen kein erkennbarer Vorteil aus der Möglichkeit der Nutzung entstünde, der Vertreter des örR kam dann quasi mit "es gibt aber doch einen Vorteil" und führte nach Gebrubbel auf den Vorteil bei der Werbung hin (nun, die Beiträge werden nicht für die Möglichkeit der Werbung fällig, Werbungsminuten werden vom örR verkauft!). Von Koblenzer wurde daraufhin ergänzt, genau deshalb wäre ja die Definition des Vorteils im Gesetz von Vorteil, dann müßte hier nicht vermutet und ausgelegt werden.


Zum Thema Verwaltungsvereinfachung hat sich Eicher selber in den Fuß geschossen: "Sie wissen ja gar nicht, was beim BS los ist, wir schaffen das nur so gerade..." (also fehlen nicht mehr viele Nichtzahler!), und versuchte um den Punkt drumherum zu argumentieren: 60 Mio nutzende Personen statt 42 Mio Wohnungen würden alle Möglichkeiten des BS sprengen und es würde die "heikle Bundesmeldekartei" entstehen, wegen ein paar einzelnen Fällen von Nicht-Nutzern und alleinlebenden Zweitwohnungsinhabern, man könne doch nicht noch öfter die aufwändigen Meldedaten-Abgleiche durchführen, und ständige Meldungen wären auch nicht möglich. Und bei Zweitwohnungen könne man auch nicht mit Härtefall entgegenkommen. Bölck ließ ihm dann die Luft raus in dem er dem Gericht erklärte, wieviele Daten der BS ohnehin verwaltet und daß jetzt schon ständig automatische Änderungsmeldungen an den BS gingen.

Meine Gegenfragen: wieviel "heikle" Verwaltung von Personendaten ließe sich demnach einsparen, wenn man Dekoderkarten anonym verkaufen würde -- wer braucht die Daten der BS-Meldekartei, wenn es doch "nur" um Einnahmen geht?


Der Vorsitzende verteilte entsprechend auch eine Spitze an Eicher "Ihr Beitrag..." -- bezog sich möglicherweise auf Eichers Artikel 12/2012, wo er sich als "federführend für die Einführung des Beitrags" darstellte.


@brverweigerer
Sicherlich fühlte sich Kirchhof als "Löwe" geschmeichelt. Mir aber fielen da die römischen "circensis" ein, der örR "im Ring" mit Löwen -- da sich Eicher nach eigener Aussage sogar mit mehreren Löwen gleichzeitig auskennt, würde er da wohl nicht als Laiendarsteller auftreten müssen.


@beat
Dem kann man sich nur anschliessen: mal wird links rum, mal rechts rum argumentiert -- auf die Widersprüchlichkeit kommt es dabei nicht an, sondern auf die Einnahmen...


MfG
Michael
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: maikl_nait am 18. Mai 2018, 04:21
Hallo!

Zu auftauchenden Zeitungsartikeln, was denn jetzt das BVerfG zum Beitrag meint -- soweit ich bisher weiß, haben sich die Richter (IMHO entsprechend ihrer Neutralität) nicht zu anschließenden Interviews hergegeben.

Also allen Experten und Kristallkugeln zum Trotz: ja, es wird eine Entscheidung ergehen, darin werden Buchstaben stehen, deren Reihenfolge uns "in absehbarer Zeit" verkündet wird -- IMHO wird zZ von örR-abhängigen "Journalisten" auftragsgemäß versucht, die Gerichtsverfahren und Vollstreckungen mit ihren Artikeln am Weiterlaufen zu halten.

Berichterstattung wäre nur die Beschreibung des Verlaufs und der Argumente -- einige Artikel kommentieren und interpretieren aber schon, hier wird statt dessen Meinung verbreitet. Ich meine mich zu erinnern, daß Wilhelm oder Bellut in etwa vortrugen, wie wichtig sie wären, um Meinungen zu verbreiten und zu bilden... (ist das der Bildungsauftrag des örR: "wir bilden Ihre Meinung"?)

MfG
Michael
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Housebrot am 18. Mai 2018, 08:06
Hallo!

Zu auftauchenden Zeitungsartikeln, was denn jetzt das BVerfG zum Beitrag meint -- soweit ich bisher weiß, haben sich die Richter (IMHO entsprechend ihrer Neutralität) nicht zu anschließenden Interviews hergegeben.

Ist jemanden bekannt, was die ausländische Presse darüber schreibt?

Dass die inländische Presse und das inländische Fernsehen (da ja zum größten Teil durch den ÖR dominiert) nicht kritisch und neutral darüber berichten, verwundert kaum.

Ganz im Gegenteil: Warscheinlich sind schon die ersten Schriftsätze an die Stadtkassen unterwegs, dass der Beitrag absehbar verfassungskonform sei, und die Zwangsvollstreckungen auch...

Insofern würde es doch einmal Sinn machen, auf die ausländische Presse zu schauen, und deren Berichterstattung hier zu präsentieren...

Grüße
Adonis
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: unGEZahlt am 18. Mai 2018, 10:40
....Eicher ... : „...Der Beitragsservice ist am Limit, er schafft es gerade so, aber noch weitere Belastungen würde er nicht mehr verkraften“.
....
Jede Bewegung, bzw. Umstellung des Systems, auch nur in kleinsten Korrekturen sei äußerst schwierig umzusetzen, risikobehaftet, und habe ungewisse Ergebnisse zur Folge.

Das ist doch ein Widerspruch zu der Begründung, der Rundfunkbeitrag ist eine Verwaltungsvereinfachung.

Verwaltungsvereinfachung bedeutet doch normalerweise:
- Kostenminimierung
- Entlastung der Mitarbeiter
- Zeitersparnis
- dadurch frei werdende Ressourcen - > könnten anderweitig genutzt werden

Durch die Verwaltungsvereinfachung der Rundfunkbeitragseinführung hätte der Beitragss. doch entlastet werden müssen?

Da hätten die ach so intelligenten Richter doch ruhig mal nachfragen können ( ? )

Markus



Edit, Anm.:
Und bei > 8 000 000 000 € jährlichen (Zwangs)Einnahmen
ist kein Geld mehr für Umstrukturierungsmaßnahmen beim Beitragss. vorhanden?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kunibert am 18. Mai 2018, 11:40
Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?

Ja, als ein RA der Beschwerdeführer damit anfing, wurde er vom Gericht unterbrochen.

Das ist ja hochinteressant.


Das BVerfG will auch nur den Anschein vermeiden, diese Verhandlung hätte irgendwas mit der EU, geschweige denn was mit Beihilferecht zu tun.

Die Wahrheit aus meiner Sicht ist: Es geht um nichts anders.

Der Rundfunkbeitrag muss so schnell wie möglich verschwinden, weil sonst eine Rückzahlung der Rundfunkbeiträge droht.

Dazu passst, dass das Bundesfinanzministerium schon frühzeitig argumentiert hat, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Nach dem Motto: Wir haben es ja gleich gesagt. Deshalb beteiligen wir uns auch nicht an den Strafzahlungen. Das sollen die Länder dann bitte selber ausbaden.

Die Verhandlung am BVerfG ist der Versuch, zu retten, was zu retten ist.

Nur das BVerfG hat das Recht, das Rundfunkbeitragsgesetz für rückwirkend unwirksam zu erklären.

Wenn das Gesetz weg ist, ist auch die Anfrage an den EuGH zunächst gegenstandslos.

Mal sehen, ob da der EuGH auch mitspielt, weil die Gelder ja geflossen sind.

Es bleibt spannend.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: samson_braun am 18. Mai 2018, 11:43
war denn eigentlich Dr. Hennecke mit seiner Beschwerde auch mit dabei? Oder zumindest als Zuschauer? Was sagt er denn zu dem ganzen Primborium?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. Mai 2018, 11:49
Dr. Hennecke saß ca. 4 Meter von mir entfernt, und hat aufmerksam zugehört. Seine Klage stand allerdings nicht zur Debatte.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: samson_braun am 18. Mai 2018, 11:58
Konnte man schon seine Meinung zu dem Zauber in Erfahrung bringen? Wird seine Beschwerde noch verhandelt? Oder eine von den anderen - genügend zur Auswahl hätte es ja.....
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Housebrot am 18. Mai 2018, 12:01
Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?
Ja, als ein RA der Beschwerdeführer damit anfing, wurde er vom Gericht unterbrochen.
Das ist ja hochinteressant.

Es handelete sich bei der angerufenen Gerichtsbarkeit um das Bundesverfassungsgericht. Dises erörtert und klärt in erster Linie nur Verfassungsfragen, die die BRD betreffen.

Ausflüge zum Europarecht hat dieses Gericht nicht zu klären.

Grüße
Adonis

PS:
Könnten wir vielleicht einfach mal beim Thema bleiben, und nich jeden Beitrag als Europarecht titulieren.
Hier geht es um Verfassungsrecht, und in anderem Thread(s) um Europarecht. Lasst uns bitte diese Trennung beibehalten.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: pinguin am 18. Mai 2018, 12:19
Ausflüge zum Europarecht hat dieses Gericht nicht zu klären.
Dieses ist selbst nach Aussage des BVerfG nicht ganz richtig!

Richtig ist nur, daß das BVerfG über EU-Recht nicht befinden darf und hier nur der EuGH dafür zuständig ist.

Falsch ist, daß es europäisches Nicht-EU-Recht nicht auslegen darf, sofern es sich bei diesem europäischen Nicht-EU-Recht im europäische Verträge handelt, die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, denn diese gelten automatisch kraft GG als Bundesrecht.

Irgendwo im Forum hat es bereits ein Thema, in dem diese europäischen Verträge aufgelistet sind; dazu gehört bspw. nicht nur die EMRK, sondern auch ein europäisches Wirtschaftsabkommen.

Beide diese Verträge sind mitsamt vieler anderer freilich auch Teil des EU-Rechtes, aber nicht in diesem begründet.

Das Bundesverfassungsgericht ist darüberhinaus verpflichtet, Entscheidungen des EuGH bei seinen eigenen Entscheidungen zu Berücksichtigen; siehe C-337/06, (staatliche Beihilfe), bzw. C-260/89, (zur verpflichtenden Einhaltung des Art. 10 EMRK durch den Rundfunk).
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Minion am 18. Mai 2018, 12:20
Könnten wir vielleicht einfach mal beim Thema bleiben, und nich jeden Beitrag als Europarecht titulieren.
Hier geht es um Verfassungsrecht, und in anderem Thread(s) um Europarecht. Lasst uns bitte diese Trennung beibehalten.

Zustimmung! Europarechtliche Fragen müssen vor dem EuGH geklärt werden nicht vor dem BVerfG, welches auch nur eine Anfrage diesbzgl. an das EuGH senden könnte.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 18. Mai 2018, 12:25
Aufgrund von gesunkenen Einnahmen in den Jahren vor 2013.

Gesunkene Einnahmen vor 2012. Wie schrecklich! Hat der Mann eine Ahnung über die Einkommensverluste der arbeitenden Bevölkerung dank tätiger Mithilfe seiner Kumpels aus der Politik?
Ich verweise einmal auf  https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26799.msg168306.html#msg168306

Aus dem Bild im verlinktenPost (s. u.) ergibt sich, dass die Einnahmen 2009 erheblich stiegen, dank eines ordentlichen Schlucks aus der Pulle, nämlich um ~4,7% gegenüber dem Vorjahr. 2010 lagen die Einnahmen noch um ~4,0%, 2011 um ~3,7%, 2012 um ~3,2% höher als 2008. Und mit der Umstellung auf "Beitrag" ging es richtig los. So waren  2013 um ~5,8%, 2014 um ~14,6%,  2015 um ~12% und 2016 um ~9,9% höhere Einnahmen als 2008 zu verzeichnen. Auch 2017 bis 2020 werden die Einnahmen sicher höher ausfallen, als angenommen. Selbst wenn man als Referenz das Jahr 2007 nimmt, 2008 ist ja der niedrigste Wert, so ändert sich nichts an der Tatsache, das die Einnahmen aus Rundfunkgebühren bis 2012 in 4 von 5 der Jahre deutlich über den Einnahmen des Jahres 2007 lagen. Mit der Umstellung auf den sogn. Rundfunkbeitrag verzeichneten die Sender im Mittel jedes Jahr Mehreinnahmen gegenüber 2012 von mehr als 500 Millionen Euro. Das sind im Mittel ~6,66% mehr als 2012, obwohl sich doch,

(https://infographic.statista.com/normal/infografik_2284_einnahmen_der_oeffentlich_rechtlichen_sender_durch_den_rundfunkbeitrag_n.jpg)
Quelle: https://infographic.statista.com/normal/infografik_2284_einnahmen_der_oeffentlich_rechtlichen_sender_durch_den_rundfunkbeitrag_n.jpg

Man kann wirklich nicht sagen, dass die Sender in den letzten 10 Jahren am Hungertuch genagt hätten.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: maikl_nait am 18. Mai 2018, 12:30
Hallo!

@Heinrich
Da zeigt sich das wahre Gesicht der ÖR: Sicherung der Gehalts und Rentenpfründe und "Abschöpfung" der Bürger und Firmen. [...] Schliesslich wird am Ende nur über die Verfassungsmässigkeit im Sinne der zwei GG Paragraphen entschieden.  Der Rest der Verhandlung könnten Nebelkerzen sein. Man darf gespannt sein.

Ja, mir ist beim "Beitrag" auch schon der Begriff "Abschröpfung" eingefallen (schröpfen und abschöpfen).

Die mündliche Verhandlung war nur die "Spitze des Eisbergs" Schriftverkehr (der liegt leider "nicht öffentlich" unter dem Wasserspiegel), wir haben nur vielerseits ähnlich wahrgenommene Indikatoren bei Mimik und Gestik zur Verfügung.

PS @pinguin @Kunibert
Das BVerfG hat über Verfassungsmäßigkeit verhandelt, die Anwendung von EU-Recht ist nicht Thema des BVerfG. Das BVerfG hat mehrere Optionen, die unionsrechlichen Fragen weiterzureichen. Der Ansatz zu diesem Thema wurde mit den Worten "Das hatten wir schon schriftlich, das werden wir jetzt hier nicht diskutieren" abgewürgt, die zahlreichen eigenen Az. dazu kennt das BVerfG selber. Mehr dazu also dringlich in einen EU-Recht-Thread verlagern, da es nicht Teil der mündl. Verhandlung war!

MfG
Michael
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: r66 am 18. Mai 2018, 12:52
....Eicher ... : „...Der Beitragsservice ist am Limit, er schafft es gerade so, aber noch weitere Belastungen würde er nicht mehr verkraften“.
....
Jede Bewegung, bzw. Umstellung des Systems, auch nur in kleinsten Korrekturen sei äußerst schwierig umzusetzen, risikobehaftet, und habe ungewisse Ergebnisse zur Folge.

Das ist doch ein Widerspruch zu der Begründung, der Rundfunkbeitrag ist eine Verwaltungsvereinfachung.

Verwaltungsvereinfachung bedeutet doch normalerweise:
- Kostenminimierung
- Entlastung der Mitarbeiter
- Zeitersparnis
- dadurch frei werdende Ressourcen - > könnten anderweitig genutzt werden

Durch die Verwaltungsvereinfachung der Rundfunkbeitragseinführung hätte der Beitragss. doch entlastet werden müssen?

Da hätten die ach so intelligenten Richter doch ruhig mal nachfragen können ( ? )

Markus

Da hat er unfreiwillig zugegeben, dass er das Gesetz, das er selbst zusammen gelobbyt hat, nicht vernünftig umsetzen kann. Und das sollte dann als Argument dienen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 18. Mai 2018, 13:13
... ach, JUSTIZIAR - nur ein wirklicher Depp glaubt dir noch, dass tief im 21. Jahrhundert die Befindlichkeiten der Mitarbeiter (Überlastung - HAHA !!! ) irgendwo noch eine Rolle spielen und dass sich Vorgesetzte darum auch noch SORGEN machen würden.

Wo lebst du - aufm Traumschiff ?!?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: JulianW am 18. Mai 2018, 13:34
Zitat
Das BVerfG will auch nur den Anschein vermeiden, diese Verhandlung hätte irgendwas mit der EU, geschweige denn was mit Beihilferecht zu tun.

Das finde ich gerade eine sehr spannende Perspektive. Natürlich ist sie reine Mutmaßung, und auch ein wenig weiter hergeholt, aber sie passt doch überraschend gut zu dem ganzen Konstrukt. Und sie gefällt mir, auch weil diese Theorie für mich völlig neu ist.

Diese Theorie hat zudem den Charme, daß das BVerfG an keiner Stelle dazu angehalten werden muß, gegen irgendeine Überzeugung zu handeln. Aus Sicht des ÖR ist ein Urteil, daß den aktuellen Beitrag als nicht Verfassungskonform tituliert und innerhalb einer Übergangsfrist Nachbesserungen verlangt der momentan beste Ausweg aus der EUGH-Bedrohlichkeit. Und genau das dürfte dem BVerfG an keiner Stelle etwas "zurechtbiegen" muß. Ganz im Gegenteil: Es kann die früheren "Zurechtbiegereien" beenden und genau damit dem Rundfunkbeitrag aus der Patsche helfen.

Einerseits ist das nicht die "Wunschlösung" für die Rundfunkbeitragsgegner. Doch wenigstens ist sie ein Schritt, ein kleines bißchen Bewegung und ggf. die Erkenntniß, daß es noch übergeordnete Instanzen gibt und weder Landesrundfunkanstalten noch BS völlig frei sind, einfach alles so umzusetzen wie sie gerade wollen.

Charmante Richtung!

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: jasonbourne am 18. Mai 2018, 14:01


Dieser oder andere "innovative" Ansätze kamen nicht zur Sprache. Die Verhandlung war von der Grundannahme geprägt, dass der ÖRR in seiner aktuellen Form, Größe und Organisationsform unverzichtbar, alternativlos und notwendig ist. Es bestand scheinbar Konsens darüber, dass daher nun eben eine Zwangsabgabe erforderlich ist; die Debatte ging anschließend um eher technische/juristische Detailfragen.


Das ist und war m.E. nach immer der Pferdefuß des rechtlichen  - der ÖRR war einst als Anti Diktatur Medium gedacht, das sich durch eine Gebührenfinanzierung der Staatsmacht entzog da direkt vom Bürger finanziert. Über die Verwaltung gab es dennoch gewisse Schnittstellen.
Rein technisch war es damals einfach nur möglich mittels einem zentralen Sender wenige Stunden TV zu senden,  und Radio.
Heute hat sich daraus ein Medienimperium gebildet, das im Grunde weder denen von Murdoch oder Berlusconi nachsteht.
Über 20 TV Stationen mit Voll - & Rundumversorgung, dazu Radio - da gibt es für mich die ganz zentrale frage, die auch vor das BverfG gehört hätte: Was ist verhältnismäßig?
Was kann durch eine Zwangsabgabe gedeckt werden? Ich kann gleichzeitig max. einen Sender verfolgen, warum bezahle ich also mehrere Sender die zeitgleich senden?
Und dann ist noch die Frage was an Inhalten den generell finanzierbar ist - es mutet einfach krotesk an, das zahlreichste unterhaltungsprogramme finanziert werden, und das dafür menschen gezwungen werden zu zahlen.
Mir kommt da immer das bild des straßenkünstlers vor augen: sie gehen jetzt hier vorbei, also zahlen sie. Schließlich hätten sie schauen können.

Das ist genau das was mir fehlt in Deutschland: Eine Grundsatzdebatte.
Braucht es diesen gewaltigen ÖRR wirklich zwangsfinanziert?
Netflix kostet 10€ im Monat und ist um welten besser, mein internetanschluss kostet 20€ und bietet mir zugang zu allen informationen die auf Webservern stehen.
Das diese Thematik nicht beim BverfG auf den Tisch bzw. zur Sprache kam ist ein riesiger Nachteil für uns Zwangsbeitragsgegner.
Man zwingt etwas zwangszufinanzieren für das es privatwirtschaftlich bessere optionen gibt  und das keineswegs essentiell ist. Wir lebe schließlich im informationszeitalter.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: jasonbourne am 18. Mai 2018, 14:20
Irgendwann war die Angst davor größer als die Angst vor den Löwen, und die folgende hektische Bewegung des Frosches führt nun dazu, dass er von diesen gefressen wird.

Naja, sagen wir es so: Die Angst ist nicht unbegründet.

Mal ehrlich: Wenn der Zwangsbeitrag fällt und es einen Weg heraus gibt - d.h. du musst nicht zahlen, kannst dann aber auch nicht nutzen (was das beste system wäre) - was passiert?
Sobald es einen legalen weg drum herum gibt, wird mit den Füßen abgestimmt.
und bei der aktuellen lage in Dtl. mit einem ganzen Haufen Geringverdiener, zahlreichen Alternativen Medien, wird eben mit den Füßen abgestimmt.
Millionen Haushalte werden den ÖRR verlassen, schlagartig.
Eine etwaige Verschlüßelung erledigt den ÖRR halt auch sofort.

Ich erwarte das, sobald es einen legalen Weg drum herum gibt, einen sofortigen Zusammenbruch des ÖRR.
Und da denken die Richter imo nicht an das Recht, sondern an die Auswirkungen des Urteils. Den diese Tragweite ist ihnen absolut bewusst.
Die rechtlichen Probleme die diese Subsumierung von Rundfunkempfang und Wohnung mit sich bringt, sind hinlänglich bekannt.
Genauso wie die von Rundfunkempfang und Geräten - wenn wir ehrlich sind, war die alte Gerätegebühr genauso ungerecht. Wer hat schon Ard & Co. geschaut, als Fussball bei Ran und CL bei RTL lief? Oder damals auf seinem Computer bei ard.de gesurft?

Im Sinne das vorhandene, eingegangene Verpflichtungen auch erfüllt werden und auf Recht basierendes der Vergangenheit erhalten bleibt, ist es extrem schwer den Finanzierungswang aufzuheben - denn der sofort einsetzende Drain in der Finanzierung wird z.b. die Pensionsverpflichtungen und die weiterlaufenden Kosten hinfällig werden lassen.
Es ist also sinnbildlich so: In einem Raum mit vielen Ecken steht in jeder Ecke ein Löwe, in einer steht aber ein Drache, und wenn du dem zu nahe kommst, bist du in der Hölle und auf ewig geknechtet.

Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 18. Mai 2018, 14:26
Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?

Nein, die perverse Art der Beitragseintreibung wurde nicht besprochen, es ging nur um die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages an sich.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: jasonbourne am 18. Mai 2018, 16:02
Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?

Nein, die perverse Art der Beitragseintreibung wurde nicht besprochen, es ging nur um die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages an sich.

Das ist ziemlcih schade, denn mir missfällt diese Geschichte, das Menschen in den Knast gehen wegen dem Runfunkbeitrag, der ÖRR aber zeitgleich Millionengehälter an Unterhaltungsstars wie Jauch und Co. zahlt und alleine für Fussballübertragungsrechte 100derte Millionen € hinblättert. Mit einhergehen der ganzen Unterhaltung, die durch Bildungs- & Informationsauftrag neimals gedeckt werden kann.
Die Ehre, warum ich auserkoren wurde, für meine damalige WG den Rundfunkbeitrag zu entrichten, kann ich mir immer noch nicht erklären, genauso wie die Frage der Wohnung unklar ist.
Schuldet mein MItbewohner mir nun einen halben Beitrag, oder was soll das sein?

Es ist auf jeden Fall schade, das diese Punkte nicht vor dem höchsten dt. Gericht erläutert wurden, nachdem die niederen Instanzen diese Fragen ja vorbehaltlos abgebügelt haben.
Gibt es denn weitere anhängige Verfahren die diese Punkte betreffen oder wird die perfide Art dieses Beitrags nicht weiter gerichtlich diskutiert?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: DieKleineGünther2 am 18. Mai 2018, 17:09
Guten Abend,

ich hätte da eine Frage zu den möglicherweisen Auswirkungen.
Wenn jetzt das BVerfG feststellt, daß ab 2013 der BS und die LRV's nicht gesetzeskonform sind und den BS u. LRA zu Neuanpassungen auffordert,
kann man dann alle ab 2013 bezahlten Beiträge zurückfordern bzw. sind alle noch offenen Forderungen des BS ab 2013 nichtig?
Es interessiert ja nicht nur die Nichtnutzer sondern auch die Zwangsnutzer.

Grüße


sollte es nicht im Passenden -Thread sein bitte verschieben, hab auf die schnelle nichts passenderes gefunden.

Edit DumbTV:
Wie bereits weiter oben (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172631.html#msg172631) dargelegt:
Diese und ähnliche Fragen bitte nicht hier, sondern ggf. in einem geeigneten neuen Thread stellen.

Bitte hier in diesem Thread die "nur" Vorgänge und Abläufe rund um die Verhandlung beim BVerfG besprechen
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Philosoph am 18. Mai 2018, 17:25
Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?
Wie schon erwähnt, wurde die Schikane nicht näher erläutert. Jedoch ließ sich RA Bölck über die "lebenslange Verfolgung" per Meldedatenabgleich aus.
Das Gericht selbst schien auch nicht allzu begeistert von der wohnungsbezogenen Beitragspflicht zu sein, sondern eine Pro-Kopf-Abgabe für fairer zu halten (Spekulation aufgrund der immer wieder in diese Richtung gehenden Fragen der Richter). Man wird dort inzwischen schon gesehen haben, daß der Beitrag lange nicht so fair ist, wie das in Eigenpropaganda gern behauptet wird.


@ DieKleineGünther2: Zum Thema Rückforderung bitte mal in diesen Thread reinlesen:
[Aktion] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20729.0
Es ist fraglich, ob Beiträge, die schon verjährt sind, noch zurückgefordert werden könnten. Zudem ist fraglich, ob diese Beiträge dann auch wirklich zurückgezahlt werden müßten, da die LRA nicht konkursfähig sind.
Ein Nutzungs-Zwang ist jedoch insgesamt nicht nachvollziehbar.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Roggi am 18. Mai 2018, 17:38
Wenn in einem Urteil nicht alle Ungerechtigkeiten berücksichtigt werden, wird halt weiter geklagt. Auch wir müssen uns ja alle Möglichkeiten offen halten.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: noGez99 am 18. Mai 2018, 17:51
Zitat
Wenn jetzt das BVerfG feststellt, daß ab 2013 der BS und die LRV's nicht gesetzeskonform sind und den BS u. LRA zu Neuanpassungen auffordert,
kann man dann alle ab 2013 bezahlten Beiträge zurückfordern bzw. sind alle noch offenen Forderungen des BS ab 2013 nichtig?

Der Trick wird sein, wer freiwillig bezahlt hat, bekommt nichts wieder.
Wer auf Bescheid bezahlt hat, kann eventuell zurückfordern.

Damit sind dem ÖR 99% der Beitrage der Vergangenheit sicher.
Welchen Trick sie sich für die Zukungt einfallen lassen weiss ich nicht. Denn wenn der Beitrag verfassungswidrig ist, kann ja jeder sofort die Zahlung ohne Konsequenzen einstellen.


Edit DumbTV:
Wie bereits weiter oben (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172631.html#msg172631) dargelegt:
Diese und ähnliche Fragen bitte nicht hier, sondern ggf. in einem geeigneten neuen Thread stellen.

Bitte hier in diesem Thread die "nur" Vorgänge und Abläufe rund um die Verhandlung beim BVerfG besprechen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Besucher am 18. Mai 2018, 17:51
Dem, lieber @Roggi...

Zitat
Wenn in einem Urteil nicht alle Ungerechtigkeiten berücksichtigt werden, wird halt weiter geklagt.
...

...dürfte für den Fall des Falles aktuell nichts hinzuzufügen sein.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Besucher am 18. Mai 2018, 17:59
Wäre aber nicht insbesondere das fraglich, @Philosoph...

Zitat
...
Zudem ist fraglich, ob diese Beiträge dann auch wirklich zurückgezahlt werden müßten, da die LRA nicht konkursfähig sind.
...

Denn "nicht konkursfähig" zu sein, heisst doch nicht, seitens der Politik gegen die Erhebung rechtmäßiger Forderungen immunisiert zu sein? Würde natürlich bestens ins Zeitalter der Refeudalisierung von Gesellschaft passen, keine Frage - aber so schlimm ist es doch hfftl. noch nicht.

Sonst stellt ein fiktiver Besucher morgen einen Ausreiseantrag :->>>.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 18. Mai 2018, 18:04
Es ist fraglich, ob Beiträge, die schon verjährt sind, noch zurückgefordert werden könnten. Zudem ist fraglich, ob diese Beiträge dann auch wirklich zurückgezahlt werden müßten, da die LRA nicht konkursfähig sind.
Ein Nutzungs-Zwang ist jedoch insgesamt nicht nachvollziehbar.

fraglich ist da nichts: Verjährung bedeutet Ende der Fahnenstange. Ob der BS FREIWILLIG was anderes tut, glaube ich nicht. Die Beiträge, die nicht verjährt sind, müssten zurückerstattet werden, falls man "unter Vorbehalt" bezahlt hat. Selbst wenn man Ansprüche gegen den BS geltend macht, geht der Laden davon nicht konkurs.  ;D

Ein Nutzungszwang in Zeiten des Internet ist nonsens und so sinnvoll wie der Beruf des Wagners in den 1950er Jahren  ;)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: pinguin am 18. Mai 2018, 20:35
Sorry, wenn das OT ist:

Es ist fraglich, ob Beiträge, die schon verjährt sind, noch zurückgefordert werden könnten.
Wir sind im EU-Recht; eine nicht genehmigte Beihilfe ist zu 100% zurückzufordern!

Zitat
Ein Nutzungs-Zwang ist jedoch insgesamt nicht nachvollziehbar.
Den hat es ja auch nicht; trotz einer evtl. erfolgten unfreiwilligen, also Zwangszahlung zugunsten des ÖRR, hast Du nicht die Pflicht, deren Produkte zu nutzen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 18. Mai 2018, 22:05
Das ist genau das was mir fehlt in Deutschland: Eine Grundsatzdebatte.
Braucht es diesen gewaltigen ÖRR wirklich zwangsfinanziert?
...
Das diese Thematik nicht beim BverfG auf den Tisch bzw. zur Sprache kam ist ein riesiger Nachteil für uns Zwangsbeitragsgegner.

Vor das BVerfG kann man nur Sachen bringen, die einen persönlich in seinen Grundrechten verletzen. Die Ausgaben des ÖRR verletzen welche Deiner Grundrechte? Das ist schlicht nicht justiziabel.

Ich wüsste keinen Weg auf welchem man diese Grundsatzdebatte mal anbringen könnte. Wer wäre dafür zuständig? Die KEF? Die Länderparlamente?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: jedi_ritter am 19. Mai 2018, 22:04
Die Ausgaben des ÖRR verletzen welche Deiner Grundrechte? Das ist schlicht nicht justiziabel.

Ist es wirklich nicht justiziabel? Irgendwie erinnert mich das Ganze an die große Debatte um Verteidigungsminister Rudolf Scharping im Jahr 2001. Er wurde damals durch einige renommierten Politiker wegen Verschwendung von Steuergeldern heftigst kritisiert, wenig später aus seinem Amt entlassen (siehe u. a. "Die Affäre Scharping" - https://www.abendblatt.de/archiv/2001/article204882367/Die-Affaere-Scharping.html).
Heute kann man sich wohl fragen, aus welchem Grund dürfen die örR Intendanten weit mehr als das Nötige an Zwangsgeldern eintreiben, und für ihre verschwenderischen Ausgaben in keiner Weise zur Rechenschaft gezogen werden? Gerechtigkeit sollte weder am "Nasenfaktor" noch an besonderen Beziehungen zu manchen politischen Parteien scheitern. Nicht wahr, örR?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: karlsruhe am 20. Mai 2018, 07:50
Ein paar Gedanken, nach ein paar Mal darüber schlafen.
Es konnte keinen 2. Verhandlungstag geben, da sonst die ganzen Widersprüche
noch einmal konkret aufgegriffen worden wären.
Notfalls hätten wir die Nacht in Arbeitsgruppen durch gemacht.
Auch wurde nicht ausreichend über die tatsächlichen Nichtnutzer gesprochen.

Auf Arbeit habe ich dieses Thema angesprochen und meine Kollegin,
die sich sonst nicht mit dem Thema beschäftigt, sagte sofort spontan,
„Aber der Öffentlich rechtliche“ ist doch auch „Bezahlfernsehen“ aber
halt mit Zwang und Sky, netflix etc. kann ich auch wieder abbestellen.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Das sind die Gedanken der Bevölkerung,
die sich nicht so intensiv damit beschäftigt hat.

Ich habe ihr dann meine Fußnote gezeigt und die Folgen der
Nichtzahlung des Schutzgeldes noch näher erklärt, TJA!
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: drboe am 20. Mai 2018, 11:17
Das Gericht selbst schien auch nicht allzu begeistert von der wohnungsbezogenen Beitragspflicht zu sein, sondern eine Pro-Kopf-Abgabe für fairer zu halten (Spekulation aufgrund der immer wieder in diese Richtung gehenden Fragen der Richter). Man wird dort inzwischen schon gesehen haben, daß der Beitrag lange nicht so fair ist, wie das in Eigenpropaganda gern behauptet wird.

Wenn man den "Beitrag" nicht für ideal hält, wie kommen die Richter dann auf das schmale Brett, dass dies bei einer Pro-Kopf-Abgabe anders wäre? Auch in dem Fall wäre die Abgabe unausweichlich, es würde jeder, - auch Nichtnutzer! - belastet. Der Streit wäre dann nicht beendet, lediglich die fiktiven Schuldnergemeinschaften würden aufgelöst, die Wohnungen durch Individuen ersetzt. Es bliebe dabei, dass man der Abgabe nur durch Tod, Obdachlosigkeit, Armut und Auswandern entgehen kann. Der eigentliche Zweck der Abkopplung vom Gerät würde zudem weiter erreicht, nämlich eine massive Ausweitung der Abgabepflichtigen und eine ebensolche Erhöhung der Einnahmen. Über das Stöckchen des Gerichts möchte ich nicht springen.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 20. Mai 2018, 13:52
Wenn man den "Beitrag" nicht für ideal hält, wie kommen die Richter dann auf das schmale Brett, dass dies bei einer Pro-Kopf-Abgabe anders wäre? Auch in dem Fall wäre die Abgabe unausweichlich, es würde jeder, - auch Nichtnutzer! - belastet.
Wenn man die derzeitige Wohnungsabgabe mit einer potentiellen Pro-Kopf-Abgabe vergleicht, so werden in beiden Fällen (praktisch) alle belastet. Insofern würde sich nichts ändern. Bei der Wohnungsabgabe erfolgt die Belastung allerdings ungleichmäßig (Single-Wohnungen vs. Mehrpersonen-Wohnungen, Zweitwohnungen). Diese Ungleichbelastung erfolgt, ohne dass es hierzu irgendeine erkennbare Rechtfertigung gäbe. Die Rundfunknutzungsmöglichkeiten der einzelnen Personen erhöhen sich nicht, wenn sie mehrere Wohnungen bewohnen und vermindern sich nicht, wenn sie mit anderen zusammenwohnen. Die Pro-Kopf-Abgabe würde zu einer gleichmäßigen Belastung führen und daher dem Gleichheitsgrundsatz eher entsprechen. In diese Richtung gingen nach meinem Verständnis die Fragen des Gerichts.

In der Tat hören die Fragen an dieser Stelle aber nicht auf. Denn die Pro-Kopf-Abgabe würde ebenso wie die Wohnungsabgabe die Allgemeinheit belasten. Die Summe der Beitragspflichtspflichtigen wäre weiterhin mit der Allgemeinheit identisch. Hier stellt sich zum einen die grundlegende Frage, ob dies bei einem Beitrag überhaupt verfassungsgemäß möglich ist und es sich nicht dann vielmehr um eine Steuer handeln würde (wenn jeder zahlt handelt es sich offensichtlich um eine Gemeinlast, solche werden gemeinhin über Steuern finanziert) und zum anderen die Frage, ob eine so weitgehende Typisierung der Vorteilsnutzungsmöglichkeit im konkreten Fall gerechtfertigt wäre.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Peli am 20. Mai 2018, 14:31
@ P und drboe

richtig, und deshalb gehört dieser Dinosaurier genannt Rundfunkbeitrag, wie ihn sich die Nachkriegsregierung und die Allierten ausgedacht haben, in der jetzigen Form komplett abgeschafft. Es käme einer Quadratur des Kreises gleich, dieses Ding irgendwie ansatzweise gerecht zu gestalten. Davon abgesehen sind die finanziellen Missbrauchsmöglichkeiten gigantisch, da eine effektive Kontrolle komplett fehlt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 20. Mai 2018, 17:15
Sorry - aber bei der Debatte wird vergessen?/übersehen? dass das BVerfG

- nicht die Finanzierung eines ÖRR in Frage stellt (auch nicht zu stellen hat(te))
- nicht über die Art und Weise einer Finanzierung zu urteilen hat
- nicht zu befinden hat, ob per Kopfpauschale, Augenfarbe, Brust- oder Bauchumfang oder sonstwie finanziert wird

Es hat "nur" darüber zu urteilen, ob die momentane Umsetzung der Finanzierung verfassungsgemäß ist oder nicht.

Gruß
Kurt
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 20. Mai 2018, 19:09
Sorry - aber bei der Debatte wird vergessen?/übersehen? dass das BVerfG

- nicht die Finanzierung eines ÖRR in Frage stellt (auch nicht zu stellen hat(te))
Das ist durchaus eine relevante Frage. Siehe dazu allein diese Aussage am Ende der Einführung in die mündliche Verhandlung durch Vizepräsident Kirchhof:

Zitat
"Dahinter steht freilich stets die Beurteilung der Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks durch Abgaben und seiner Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft"

Das ist eines der Grundprobleme, das ja auch schon oft erwähnt wurde. Der ÖRR hat durch das BVerfG eine extrem starke Stellung erhalten, indem ihm eine aus dem Grundgesetz gefolgerte Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesprochen wurde. Meiner Ansicht nach mag das vielleicht früher gerechtfertigt gewesen sein. Die Medienlandschaft hat sich aber derart weiter entwickelt, dass diese Interpretation des Grundgesetzes durch das BVerfG aufgegeben werden sollte. Mindestens müsste der ÖRR auf ein vernünftiges Maß zurechtgestutzt werden.

- nicht über die Art und Weise einer Finanzierung zu urteilen hat
- nicht zu befinden hat, ob per Kopfpauschale, Augenfarbe, Brust- oder Bauchumfang oder sonstwie finanziert wird
Es hat "nur" darüber zu urteilen, ob die momentane Umsetzung der Finanzierung verfassungsgemäß ist oder nicht.
Das BVerfG muss auch mögliche Alternativen zum jetzigen System in den Blick nehmen. Denkbar ist auch, dass es eine aus seiner Sicht verfassungsgemäße Übergangsregelung erlässt.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: tokiomotel am 20. Mai 2018, 22:29
Das BVerfG muss auch mögliche Alternativen zum jetzigen System in den Blick nehmen. Denkbar ist auch, dass es eine aus seiner Sicht verfassungsgemäße Übergangsregelung erlässt.
Übergangsregelung ?
Das wird nichts anderes als Flickschusterei. Ein brauchbares Resultat wird am Ende dadurch kaum zustande kommen.
Das ganze wird zu einer Never Ending Story ausarten, bei der im demnächst zu erwartendem Urteil ein paar Zugeständnisse zur allgemeinen Beruhigung der widerspenstigen "Nichtnutzer" gemacht werden.
Diese dann aber wiederum zu keiner klaren Befriedung des Widerstandes führen und erneut das BVerfG auf den Plan gerufen wird.
Dies bedeutet erstmal Zeitgewinn und weiter keine klare Lösung zur Zukunft des örR und dessen Finanzierung in welchem Umfang.
Der örR hat ganz gewiss auch seine Helferlein in KA und damit die Bühne zu einer Never ending Story.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: 12121212 am 21. Mai 2018, 11:27
Der springende Punkt in dem Urteil wird doch sein ... Gibt es eine "Ausstiegsklausel".
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Philosoph am 21. Mai 2018, 11:30
Ich fürchte, die Frage lautet eher: Braucht es eine "Ausstiegsklausel", damit es sich um einen zulässigen Beitrag handelt.
Wenn der Beitrag nämlich tatsächlich auf den bloßen Verdacht hin erhoben werden darf, also ohne Ausstiegsoption, dann wäre er verfassungsrechtlich gesehen verfassungsgemäß (zumindest aus Sicht der Rechtsprechung).
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: 12121212 am 21. Mai 2018, 11:39
Ich vermute, sollte das System so beibehalten werden .. nur Pro Kopf .. ( jeder ab 18 zahlt einen 10er mtl.) werden die Zahlen "Mahnung/Zwangsvollstreckung" und der diesbezügliche Aufwand steigen.
Aus einer "widerspenstigen Wohnung " werden 2 "widerspenstige Köpfe".
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Mai 2018, 11:52
Aus einer "widerspenstigen Wohnung " werden 2 "widerspenstige Köpfe"

Auch das wäre ein kleiner Teilerfolg, denn bei der 10er WG wären es plötzlich zehnmal soviele Mahnungen und Vollstreckungsversuche. Dann erkennen die Politiker vielleicht endlich, dass die Akzeptanz kaum noch vorhanden ist.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 21. Mai 2018, 12:06
Da wirft sich doch gleich mal die Frage auf: Wie ist der Verhandlungstag bezgl. der laufenden Vollstreckungsersuchen der LRA zu verwerten? Denn diese werden wohl kaum nun alles einstellen und gemütlich bis zum Urteil im Herbst abwarten. Ich vermute ganz im Gegenteil, dass der Stress jetzt erst so richtig los geht und die LRA bis zum Urteil noch so viel wie möglich abschöpfen wollen.
Was für neue Strategien können für die Zwangsrundfunkbeitragsverweigerer entwickelt werden. ;)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: 12121212 am 21. Mai 2018, 12:19
bzgl. "neue Strategien":
Gab es in der Verhandlung was zum Thema "keine Behörde/Selbsttitulierung " ?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Mai 2018, 12:39
Nein, überhaupt nicht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ReinSprung am 21. Mai 2018, 17:06
Dieser oder andere "innovative" Ansätze kamen nicht zur Sprache. Die Verhandlung war von der Grundannahme geprägt, dass der ÖRR in seiner aktuellen Form, Größe und Organisationsform unverzichtbar, alternativlos und notwendig ist. Es bestand scheinbar Konsens darüber, dass daher nun eben eine Zwangsabgabe erforderlich ist; die Debatte ging anschließend um eher technische/juristische Detailfragen.
Was kann durch eine Zwangsabgabe gedeckt werden? Ich kann gleichzeitig max. einen Sender verfolgen, warum bezahle ich also mehrere Sender die zeitgleich senden?
Braucht es diesen gewaltigen ÖRR wirklich zwangsfinanziert?
Netflix kostet 10€ im Monat und ist um welten besser, mein internetanschluss kostet 20€ und bietet mir zugang zu allen informationen die auf Webservern stehen.

@jasonbourne
Es ist richtig. Als allein lebende Person (Single) kann man unter normalen Umständen nur einem Sender gleichzeitig folgen - ich kann auch drei Empfangsgeräte gleichzeitig eingeschaltet haben, aber welchen konsumierenden Vorteil hätte ich dadurch außer wirrwar - und Du bezahlt dennoch nur einen Sender, den, in dessen Bundesland Du lebst (und gemeldet bist). Etwas anderes ist es, wie die 17,50 Euro verteilt werden unter den anderen Sendeanstalten, weil deren Bundesland aufgrund seiner Struktur auf Beihilfen anderer Bundesländer abhängig ist (Länderausgleich). Also ist Deine Annahme, auch andere Sender - und Untersender - mit zu finanzieren nicht ganz abwegig. Natürlich könntest Du auch Sendungen aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt dir anschauen - dann würde (Deine) die Nebenfinanzierung Sinn machen! Aber Du verfolgst ja das Ziel keinen Zwangsbeitrag zu zahlen - und da ist jeder Cent an die ÖRR zu viel!

Und auf eines möchte ich gerne hinweisen. Zwischen den ÖRR und Nexflix (und privaten Sendern) besteht ein Unterschied! Die ÖRR sind alles (Bundes-)Länderanstalten, die privaten Sender bundesweite Einrichtungen - abgesehen mal von den vielen regionalen Radio-Sendern, die aber wiederum nicht in einem Bundesland ihren Sender sitzen haben müssen.

Und die Problematik der Länder-Rundfunkanstalten ist das jeweilige Bundesland selbst! Welches Bundesland gibt seine Landesrundfunkanstalt auf, und damit den politischen Einfluss? Und das weiss auch das Bundesverfassungsgericht und kann sich dahingehend auch nicht einmischen! Aber die Landesrundfunkanstalten müssen wieder auf ihren Bildungs- und Informationsauftrag zurück gestutzt werden und das geht nur, wenn man ihnen das Geld streicht.  Baden-Württemberg hat noch eine Besonderheit, weil hier gleichzeitig zwei Rundfunkanstalten betrieben werden mit Sitz in Stuttgart und Baden-Baden. Das rührt noch aus der Nachkriegszeit: die Amerikaner saßen in Stuttgart und gründeten den SDR und die Franzosen saßen in Baden-Baden und gründeten den SWF (heute SWR).
Und da die einzelnen Bundesländer politisch gesehen 'über ihre' Rundfunkanstalten bestimmen wollen, wird es wohl nie zu einem Verschwinden  eines der Sendeanstalten kommen - sonst würde ja das wieder eintreten, was vor der BRD schon einmal war.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: P am 21. Mai 2018, 17:38
Da wirft sich doch gleich mal die Frage auf: Wie ist der Verhandlungstag bezgl. der laufenden Vollstreckungsersuchen der LRA zu verwerten?
Gar nicht.

Die Vollstreckung kann gegenwärtig teilweise durch Bezug auf formale Fehler im Vollstreckungsverfahren bzw. aus formalen Gründen fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen verhindert werden. Dies ist abhängig vom jeweiligen Vollstreckungsrecht in den einzelnen Ländern und dem jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und wir haben Foren mit nützlichen Tipps dazu.

Hat aber mit der Verhandlung nichts zu tun und sollte hier nicht vertieft werden.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ReinSprung am 21. Mai 2018, 18:05
Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?

Unter dem Thema:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg173011.html#msg173011

befindet sich auch das Redeskript der einführenden Stellungnahme von RA Koblenzer:
http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf

auf Seite 25 und 26 zu Deiner Frage!

Gruß
ReinSprung
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ReinSprung am 21. Mai 2018, 18:35
Guten Abend,

ich hätte da eine Frage zu den möglicherweisen Auswirkungen.
Wenn jetzt das BVerfG feststellt, daß ab 2013 der BS und die LRV's nicht gesetzeskonform sind und den BS u. LRA zu Neuanpassungen auffordert,
kann man dann alle ab 2013 bezahlten Beiträge zurückfordern bzw. sind alle noch offenen Forderungen des BS ab 2013 nichtig?
Es interessiert ja nicht nur die Nichtnutzer sondern auch die Zwangsnutzer.

Grüße

sollte es nicht im Passenden -Thread sein bitte verschieben, hab auf die schnelle nichts passenderes gefunden.

Edit DumbTV:
Wie bereits weiter oben (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172631.html#msg172631) dargelegt:
Diese und ähnliche Fragen bitte nicht hier, sondern ggf. in einem geeigneten neuen Thread stellen.

Bitte hier in diesem Thread die "nur" Vorgänge und Abläufe rund um die Verhandlung beim BVerfG besprechen

Wer vor 2013 Rundfunkgebühren bezahlt hat und danach rundfunkbeitragspflichtig wurde und anschließend gegen diese Zwangsverpflichtung Klage und Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, wird keine. Rückforderungen stellen können, weil sich ja an der Zahlungspflicht (vorher freiwillig, danach zwangsweise) nichts geändert hat. Da der Betrag sich von Gebühr zum Beitrag nicht geändert hat - außer die Kürzung von 17,98 Euro auf 17,50 Euro, gibt es auch nichts zurück. Die Zahlungspflicht besteht also unabhängig davon, wie sich das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Ob es den RBStV ganz, teilweise oder nur an einem Punkt ändert. Wenn das BVerfG jedoch die Nichtnutzer berücksichtigt, oder auch die 'nur'-Radio-Nutzer und diese Klage und Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, dann wird hier auch Geld zurück fließen (unabhängig ob eine Verjährung eintritt - den dann gilt die Grundlage vor 2013).
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: 12121212 am 21. Mai 2018, 18:39
[...] Redeskript der einführenden Stellungnahme von RA Koblenzer:
http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf
Wenn man sich das so durchliest, hat man den Eindruck "wohnungsbezogen" würde auch auf "kopfbezogen" zutreffen.
Der Prof. meint wohl (Besitz eines Rundfunkempfangsgerät... ) macht es wie vorher ... (-:

Ab Seite 21 klingt das doch wieder anders ...
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ReinSprung am 21. Mai 2018, 18:51
Ja, gut gelesen. Das kommt den Pro-Kopf-Fragern ziemlich nahe .... Prof. Koblenzer schreibt von 'personenbezogen', das klingt angenehmer als 'Pro-Kopf-Beitrag'. Aber wie hier schon erwähnt, wirkt das wie eine Tätowierung auf Lebenszeit. Und ich will nicht von Wohnung zu Wohnung ziehen müssen und 'Der Fluch des Beitragsservice' ständig im Nacken haben bis auf meinem Grabstein steht 'Aus der Beitragspflicht entlassen. Ihr BS'
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 21. Mai 2018, 18:55
Wurde denn in der Verhandlung eine echte, alternative Finanzierung des ÖRR thematisiert mit der Absicht, einen Nachweis zu bringen, dass es auch eine verfassungskonforme (also mit unseren Grundrechten kompatible) Finanzierung der Grundversorgung für "Tatort: Fußball" geben könne? Immerhin wurde vom BVerfG schon vor Jahrzehnten geurteilt, dass die "gefundene Form" (öffentlich-rechtlich) nicht die einzig mögliche sei, sondern auch eine Aufsicht vergleichbar zur Banken- oder Versicherungsaufsicht denkbar wäre.

Mit anderen Worten: hat niemand in der Verhandlung festgestellt, dass der ÖRR vor 30 Jahren hätte eingestampft werden müssen und z.B. durch einen aus steuern finanzierter Zuschuss für Rundfunk-FIrmen, die sich freiwillig der (zu findenden) "Rundfunkaufsicht" unterwerfen, hätte ersetzt werden können? Maßgeblich ist dabei vor allen die Beweislastumkehr: wer seine "Staats-ferne" nicht nachweist, der bekommt auch keinen Zuschuss.

Einer solchen Rundfunkaufsicht würde das Geflecht des heutigen ÖRR nämlich niemals standhalten, einen entsprechenden Zuschuss würden sie niemals bekommen. Oh, das beantwortet vielleicht meine eigene Frage  >:D
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: McKaber am 21. Mai 2018, 22:35
Wurde nicht thematisiert, da es nicht Gegenstand des Verfahrens war. Aber warum das nicht so gemacht werden kann, hast Du ja selber erkannt. Der aktuelle ÖRR ist nicht staatsfern.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: jasonbourne am 21. Mai 2018, 23:16
Und auf eines möchte ich gerne hinweisen. Zwischen den ÖRR und Nexflix (und privaten Sendern) besteht ein Unterschied! Die ÖRR sind alles (Bundes-)Länderanstalten, die privaten Sender bundesweite Einrichtungen - abgesehen mal von den vielen regionalen Radio-Sendern, die aber wiederum nicht in einem Bundesland ihren Sender sitzen haben müssen.
Danke für die Info.
Am Ende ist es halt wie so oft: Es geht hier nicht grundlegend um das Sytem, sondern nur, ob mit dem Grundgesetz vereinbar.
Und das ist das Problem: Der ÖRR ist ein System, bei dem immer der Bürger gezahlt hat, der aber nie irgendwelche Kontrolle hatte.
Das war ok, solange so ein zentraler Sender die einzige Möglichkeit war. Nur leben wir mittlerweile im Informationszeitalter, und das was wir hier im Forum treiben, ist mediale- & journalistische Tätigkeit.

Der Umfang, den der ÖRR inzwischen hat, ist mit Grundversorgung nicht mal ansatzweise identisch - es ist eine mediale Über- & Vollversorgung, zwangsfinanziert.

Und das ist schade, dass es nicht auf den Tisch kam, dass 20+ Fernsehsender und 60 Radiosender mit zahlreichen Unterhaltungsangeboten einfach nicht mehr zwangsfinanziert werden können, sonst verlange ich demnächst, dass ein Pornosender eingeführt wird (der hätte auch enorme Nutzung).

Sorry - aber bei der Debatte wird vergessen?/übersehen? dass das BVerfG
- nicht die Finanzierung eines ÖRR in Frage stellt (auch nicht zu stellen hat(te))
- nicht über die Art und Weise einer Finanzierung zu urteilen hat
- nicht zu befinden hat ob per Kopfpauschale, Augenfarbe, Brust- oder Bauchumfang oder sonstwie finanziert wird
Es hat "nur" darüber zu urteilen ob die momentane Umsetzung der Finanzierung verfassungsgemäß ist oder nicht.
Das ist leider richtig, nur hat man beim ÖRR leider vergessen, einen Weg des Ausstiegs einzubauen.
Welche Option als die rechtliche hat denn der Bürger?
Politisch ist keine Mehrheit zu machen, alleine weil die ÖRR Medienmacht das verhindern wird, man baute sich ja schon als letzter Hort der Demokratie auf.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: jasonbourne am 21. Mai 2018, 23:25
bzgl. des PDFs der Kanzlei Koblenzer
Unter dem Thema:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg173020/topicseen.html#msg173020
befindet sich auch das Redeskript der einführenden Stellungnahme von RA Koblenzer:
http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf
und dessen Einlassungen zur Wohnung bzw. zur Person:

Es ist alles richtig, was er sagt, aber mir gefällt der Schluss nicht - denn er würde letztlich zu einer personenbezogenen Kopfsteuer für den ÖRR führen.

Und die Argumentation ist hoch logisch und schlüssig (sic!) - den Nutzen eines ÖRR hat am Ende jeder, denn der ÖRR bewahrt die Demokratie (eigene Aussage)  - davon profitiert jeder in Dtl. lebende Person. Insofern haben ALLE das zu bezahlen, weil eine Einzelaufschlüsselung eh müßig wäre. Und die Daten (Meldedaten) liegen eh vor.
Der Pferdefuß ist klar: 80% des Programms, das locker 90% der Kosten verursacht, dient der Demokratie nicht im mindersten, oder welche staatstragende Funktion hat der Bericht über diese Hochzeit jetzt gehabt? oder der Tatort? oder Olympia? oder Fußball?

Und das ist genau das Problem:
Der Umfang des ÖRR kam nicht auf den Tisch, das wäre aber zwingend nötig gewesen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Markus KA am 21. Mai 2018, 23:39
Und das ist schade, dass es nicht auf den Tisch kam, dass 20+ Fernsehsender und 60 Radiosender mit zahlreichen Unterhaltungsangeboten einfach nicht mehr zwangsfinanziert werden können [...]

Siehe unter
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
  - verdrängt mit ca.90 Prog. die private Meinung,
  - Euronews kommt mit nur 1 bis 2 %  der Summe aus und sendet dazu in vielen Sprachen,   
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: pinguin am 22. Mai 2018, 06:21
Es hat "nur" darüber zu urteilen ob die momentane Umsetzung der Finanzierung verfassungsgemäß ist oder nicht.
Wie User P bereits ausführt, kann es durchaus Aufgabe des BVerfG sein, alles auf den Prüfstand zu stellen, denn der Übereinstimmung mit dem Grundgesetz bedarf es in jedem einzelnen Punkt, keinesfalles nur im Bereich der finanziellen Vereinbarkeit.

Diese Übereinstimmung ist bereits dann nicht gegeben, wenn die Länder von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen, wo sie nicht abweichen dürfen; siehe BVerfG 2 BvN 1/95 zu Art. 31 GG, wonach bereits einfaches Bundesrecht, (wie die EMRK), jede Art von Landesrecht bricht.

Sowohl seitens der Länder, als auch seitens des vom Rundfunkrahmenwerk begünstigten ÖRR wurden offenbar, zumindest punktuell, zahlreiche Vorgaben des Bundes bzw. auch des BVerfG, (bspw. zur EMRK), nicht berücksichtigt.

Das Gesamtsystem kann in der derzeitigen Umsetzung keinen Bestand haben, ohne in der Gesamtbevölkerung den Vertrauensverlust in die politischen wie rechtsstaatlichen Strukturen des Staates zu vertiefen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 23. Mai 2018, 08:48
Es hat "nur" darüber zu urteilen ob die momentane Umsetzung der Finanzierung verfassungsgemäß ist oder nicht.
Wie User P bereits ausführt, kann es durchaus Aufgabe des BVerfG sein, alles auf den Prüfstand zu stellen, denn der Übereinstimmung mit dem Grundgesetz bedarf es in jedem einzelnen Punkt, keinesfalles nur im Bereich der finanziellen Vereinbarkeit.
Diese Übereinstimmung ist bereits dann nicht gegeben, wenn die Länder von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen, wo sie nicht abweichen dürfen; siehe BVerfG 2 BvN 1/95 zu Art. 31 GG, wonach bereits einfaches Bundesrecht, (wie die EMRK), jede Art von Landesrecht bricht.
[...]
Dieses wort "nur" steht gewiss aus den falschen Gründen in Anführungszeichen, denn aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass der verfolgte Zweck grundsätzlich im Verhältnis stehen muss zu den Mitteln und ihres Einflusses auf unsere Grundrechte. Das ist quasi die Aussage von pinguin in anderen Worten.
Das bedeutet schlicht, dass das BVerfG sich grundsätzlich auch mit der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung und mit der vermeintlichen Notwendigkeit der Existenz des ÖRR auseinandersetzen müsste. Denn wenn der ÖRR kein Existenzrecht mehr hat und aber trotz eines fiktiven Existenzrechts die bestehenden Grundrechtseingriffe (hier vor allem Zwangsfinanzierung einer Körperschaft, in der man keinerlei MItbestimmungsrecht hat) unverhältnismäßig sind, dann sind dies zwei voneinander unabhängige Gründe, den RBStV für nichtig-von-Beginn-an zu erklären.

Unterlässt das BVerfG diese Prüfung (die sozusagen von Amts wegen erfolgen muss, weil es zur Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit dazu gehört), so bedeutet das in einfachen Worten "nur" eines:

"Der Zweck heiligt die Mittel."

Dieser Grundsatz ist in einem auf die Grundrechte des Individuums verpflichteten Rechtsstaat von Verfassungshochverrat nicht unterscheidbar. Maßgeblich ist dabei übrigens: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Das ist Singular, die Einzahl. Es dürfen nicht die Grundrechte eines einzelnen Menschen staatlich vernichtet werden, nur um zehn andere Menschen durch Zwangsvergabe von "Lustispaß-Allemüssenzahlen!" ihre Armut vergessen zu lassen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: gemein-nützig? am 25. Mai 2018, 09:07
bzgl. des PDFs der Kanzlei Koblenzer
Unter dem Thema:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg173011.html#msg173011
befindet sich auch das Redeskript der einführenden Stellungnahme von RA Koblenzer:
http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf
und dessen Einlassungen zur Aufkommensneutralität:
Zitat
Zu alldem kommt hinzu, dass die Regelungen des RBStV auch aufgrund ihrer fehlenden Aufkommensneutralität als neue Beihilfe zu qualifizieren sein könnten, die einer Zustimmung durch die Europäische Kommission bedurft hätte.
...
Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erst kürzlich ein Überschuss von insgesamt 544,5 Mio. € festgestellt (siehe S. 16, 17 des 21. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - KEF).

Begriffserläuterung Aufkommen im Duden online https://www.duden.de/rechtschreibung/Aufkommen (https://www.duden.de/rechtschreibung/Aufkommen):
Zitat
Auf­kom­men, das
Bedeutungsübersicht
 1.  a. (Wirtschaft) Summe der Einnahmen (aus Steuerabgaben u.?a.) in einem bestimmten Zeitraum

Aufkommensneutralität ist nicht vergleichbar mit dem Überschuss des Finanzbedarfs aus dem KEF-Bericht!

Die Aufkommensveränderung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag (Vergleich der Summe der Einnahmen gemäß Begriffsdefinition "Aufkommen" über einen bestimmten Zeitraum - hier: Jahr):

Im Jahres-Zeitraum vor der Beitragseinführung: „Die Rundfunkgebühren-Abrechnung weist für das Jahr 2012 Gesamterträge in Höhe von 7.492.520.505,97 € aus.“ Quelle: Geschäftsbericht GEZ 2012 S. 39.
Im ersten Jahr nach Einführung des Rundfunkbeitrags: „Die Rundfunkbeitragsabrechnung weist für das Jahr 2013 Gesamterträge in Höhe von 7.681.218.209,65 € aus. Diese liegen um 188.697.703,68 € über dem Ergebnis von 2012 ...“ Quelle: Geschäftsbericht des Beitragsservice 2013 S. 38.
Die eigentliche Steigerung wird indes erst mit den Zwangsanmeldungen im Jahr 2014 realisiert: „Die Rundfunkbeitragsabrechnung weist für das Jahr 2014 Gesamterträge in Höhe von 8.324.263.772,69 € aus. Diese liegen um 643.045.563,04 € über dem Ergebnis von 2013 ...“ Quelle: Geschäftsbericht des Beitragsservice 2014 S. 42. Die Begründung wird ebenfalls im  Geschäftsbericht des Beitragsservice 2014 auf S. 41 geliefert: „Diese Entwicklung resultiert in erster Linie aus der Durchführung der rückwirkenden Direktanmeldung für die Jahre 2013 und 2014 auf der Grundlage von Daten aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung im Jahr 2014.
Als Differenz zwischen dem Jahr 2014 (Rundfunkbeitrag mit Zwangsanmeldungen) und dem Jahr 2012 (Rundfunkgebühr) ergibt sich ein Betrag von 831 743 266,72 € oder eine Steigerung von nahezu exakt 11%. Von Aufkommensneutralität kann keine Rede sein.

„Die Rundfunkbeitragsabrechnung weist für das Jahr 2015 wertberichtigte Gesamterträge in Höhe von 8.131.285.001,97 € aus. Diese liegen um 192.978.770,72 € unter dem Ergebnis von 2014. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies eine Verringerung der Gesamterträge um 2,32 %. Diese Entwicklung der Erträge resultiert unter anderem aus der Beitragssenkung, die zum 01.04.2015 gültig wurde.“ heißt es im Jahresbericht 2015 des Beitragsservice auf Seite 34. Worin die Wertberichtigung besteht bzw. was deren Ursache ist, geht aus dem Jahresbericht nicht hervor. Zieht man die angegebenen 329546 in 2015 neu hinzugekommenen Befreiungen ab und berücksichtigt einen Beitragssatz von 17,98 € wie in 2014, dann wäre der Gesamtertrag sogar auf 8.368.520.798,16 € erneut gestiegen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit ca. 11% Mehreinnahmen in 2014 und 2015 unter Annahme eines konstanten Gebühren-/Beitragssatzes gegenüber 2012 von Aufkommensneutralität keine Rede sein kann.

Wäre das entscheidungserheblich?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Mork vom Ork am 25. Mai 2018, 13:41
@No-GEZ-in-MUC:

Wie du auch schon beschrieben hast, gab es aufgrund der rückwirkenden Beitragsfestsetzung weniger Überschüsse in 2013 als in den nachfolgenden Jahren. Deshalb wäre es angebracht, für das Jahr 2013 den Mittelwert aus 2013/2014 anzuwenden.

Nach meiner Rechnung wären das ( 7.681.218.209,65 € (aus 2013) + 8.324.263.772,69 € (aus 2014) ) : 2 = 8.002.740.991,17 € .

Im Vergleich zu 2012 (7.492.520.505,97 €) ergibt das einen Anstieg von 510.220.485,20 € (+6.81%) durch die Einführung des Beitragsmodells.

Was das Jahr 2015 mit der Beitragssenkung zum 01.04.2015 angeht, so würde ich das einfach über den Faktor m in Beiträge für Grundbeitrag von 17,98 € umrechnen.
m = 12 * 17,98 € / ( 3 * 17,98 € + 9 * 17,50 € ) = 1,0204313280

Daraus ergibt sich ein korrigierter Wert für 2015 mit 8.297.417.953,20 € ohne Beitragsverringerung und somit vergleichbar mit 2013/2014.

Wenn ich mir aber den korrigierten Wert aus 2015 ansehe und mit 2013 und 2014 vergleiche, stelle ich fest, dass 2014 und 2015 erstaunlich gut zusammenpassen.
Vielleicht ist die Annahme falsch, es gäbe einen Überschuss in 2014, der noch dem Jahr 2013 zuzurechnen ist?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: maikl_nait am 25. Mai 2018, 14:48
Hallo!

Die Beiträge auf dem KEF-Sperrkonto müssen natürlich auch berücksichtigt werden.

Da aber immer wieder Zahlen veröffentlicht werden, die sich von den vorangegangenen Veröffentlichungen unterscheiden...
... vielleicht liegt da was bilanztechnisch im Argen???  >:D

Wurden bspw. Forderungen als Einnahmen verbucht, und jetzt müssen nicht-realisierbare Forderungen ausgebucht werden?!? Liegt es an Bilanzleichen, dass der örR so dringend nach Ausbreitung im Internet sucht, um Lücken im Schneeballsystem über "erhöhten Kostenaufwand für telemediale Angebote" zu decken?

Mal ehrlich, wenn es "liefe":
- es wäre keine Umstellung wegen der erfundenen "Gebührenflucht" nötig gewesen,
- und auch die an den Tag gelegte Härte beim Vollstrecken -- am Gesetz und am Vorverfahren vorbei -- wäre so nötig wie ein dritter Kropf.

Die einzigen Zahlen kommen aber von den RAen selber, die können aber nicht direkt überprüft werden. Es sollte damit ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer befasst werden, hypothetisch wäre also etwas Druck auf fiktive Abgeordnete nötig?

PS: Es hat zwar vom BVerfG noch eine Entscheidung von 2012 (?), wo das Fehlen des unterstellten Defizits festgestellt wurde, am "Gebührenflucht"-Märchen wird aber seit irgendwo zwischen 2003 und 2007 gearbeitet (soweit ich das im Forum verfolgen konnte), das Loch in der Bilanz müsste demnach also noch älter sein (möglicherweise von vor 2000). Man sollte also beim Untersuchen des Bilanzlochs nicht nur auf den Füllgips der letzten paar Jahre schauen, das Loch ist sehr wahrscheinlich breiter und tiefer...

MfG
Michael


Edit "Bürger":
Das Thema der "Aufkommensneutralität"/ "Überschuss" ist meines Wissens nach in der mündlichen Verhandlung nicht vertiefend behandelt worden, ebenso auch nicht die mögliche Notifizierungspflicht sowie auch nicht die EuGH-Anfrage von Richter am LG Tübingen Dr. Sprißler. Dies wurde wohl u.a. auch von RA Koblenzer bemängelt.
Diesbezügliche inhaltlich vertiefende Diskussionen daher bitte in ggf. bereits bestehenden geeigneten Threads fortsetzen (Suchfunktion (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search)) oder - falls keine geeigneten Threads vorhanden - dann bitte gut aufbereitet in neuem, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Hier bitte nur noch zum eigentlichen Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Markus KA am 25. Mai 2018, 16:35
Rechtsanwalt Bölck hat - auch in Erwiderung auf die von der Beklagtenseite mehrfach erwähnte "Flucht aus der Rundfunkgebühr" - in seinem Vortrag auf den Beschluss des BVerfG 1 BvR 199/11 vom 22.08.2012  Absatz 21 hingewiesen:
Zitat
"Darüber hinaus ist ein gleichheitswidriges, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßendes Erhebungsdefizit aufgrund struktureller, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag angelegter Erhebungsmängel auch bei entsprechender Anwendung der Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichheitswidrigkeit einer Steuererhebung (vgl. BVerfGE 84, 239 <268 ff.>; 110, 94 <112 ff.>) auf die Erhebung von Rundfunkgebühren nicht erkennbar."
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 199/11 -
http://www.bverfg.de/e/rk20120822_1bvr019911.html (http://www.bverfg.de/e/rk20120822_1bvr019911.html)

Rechtsanwalt Prof. Dr. Koblenzer hat "am Ende des Tages" in seiner Zusammenfassung die Aufkommensneutralität angesprochen und in Frage gestellt, ob der Beitragsüberschuss in einer Folgeperiode überhaupt genutzt werden darf.

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Kurt am 25. Mai 2018, 21:23
OT
Rechtsanwalt Prof. Dr. Koblenzer war an diesem 16. Mai gefühlte 57 mal "am Ende des Tages"  8)
Oder doch mehr?  ;D

Gruß
Kurt
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: faust am 25. Mai 2018, 21:39
... da mag er so unrecht gar nicht gehabt haben - es könnte immerhin das  ENDE  einer  EPOCHE  (#) >:D :police: sein !
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 26. Mai 2018, 04:34
Siehe aktuelle Ergänzung im Einstiegsbeitrag ;)

Zu den weiteren Berichten und "Nachrichten" siehe u.a. unter

Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,136.0.html

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html

Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: -Overlord- am 01. Juni 2018, 12:58
H0la

Vllt. stand das hier schon irgendwo. Aber:

1. Wann ist in etwa mit einem Urteil zu rechnen?
2. Wieso gab es das nicht zuvor? Oder ists komplizierter, weils am Bundesverfassungsvericht ist?

Greetz
Ovrld
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: gez-negativ am 01. Juni 2018, 19:41
1. Wann ist ...
2. ... Oder ists komplizierter, weils am Bundesverfassungsvericht ist?
Es dauert schon ein paar Wochen. Das geht nicht so fix. Es muss alles auf Richtigkeit geprüft werden.

Im Grunde ist es einfach: Der 15. RBStV ist großer Müll sagt Otto-Normal.

Im BVerfG sitzen kluge Köpfe, 8 Mann, die jetzt den Spagat proben zwischen dem großen Müll und der angeblichen Notwendigkeit der Supergehälter beim Rundfunk und Geldverschwendung.
Wie erklär ichs meinem Kinde?
Ich hätte da Probleme, das zu erklären.
Ich denke aber, dass auf die 8 Mann Verlass ist.

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 02. Juni 2018, 17:23
Bitte hier keine weiteren spekulativen Diskussionen zur Dauer oder dem Ergebnis der Urteilsfindung.

Siehe weiter vorn im hiesigen Thread (ausnahmsweise Vollzitat) unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg170338.html#msg170338
Um die (spekulative) Fragestellung, wie lange es genau bis zur Verkündung des Urteils dauern wird/ könnte, abzuschließen, hier als letztes Beispiel noch der Zeitablauf zu den Normenkontrollanträgen bzgl. des thematisch gar nicht so fernen "ZDF-Staatsvertrag"

Pressemitteilung Nr. 62/2013 vom 14. Oktober 2013
Mündliche Verhandlung in Sachen „ZDF-Staatsvertrag“
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 5. November 2013, 10.00 Uhr
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-062.html

Pressemitteilung Nr. 19/2014 vom 4. März 2014
Urteilsverkündung in Sachen „ZDF-Staatsvertrag“
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2013 (siehe Pressemitteilung Nr. 62/2013 vom 14. Oktober 2013) am
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-019.html

Es hat somit von der Verhandlung Anfang November 2013 bis zur Urteilsverkündung Ende März 2014 reichlich 4 1/2 Monate gebraucht.

Bitte aber diese Frage, da sie zu spekulativ ist und uns über die diesbezüglichen bisherigen Erkenntnisse nicht konstruktiv weiterbringt, hier nicht weiter vertiefen.
Es bleibt bei einer Zeitspanne von vermutlich 3-6 Monaten. Ausnahmen in die eine oder andere Richtung nicht ausgeschlossen - aber genau das bleibt alles höchst spekulativ.
Wir werden es schon rechtzeitig erfahren ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: pinguin am 05. Juni 2018, 23:02
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit ca. 11% Mehreinnahmen in 2014 und 2015 unter Annahme eines konstanten Gebühren-/Beitragssatzes gegenüber 2012 von Aufkommensneutralität keine Rede sein kann.

Wäre das entscheidungserheblich?
Gemäß den hier im Forum schon benannten Ausführungen der EU-Kommission zu "staatlichen Beihilfen" dürfen Unternehmen, die staatliche Beihilfen erhalten, maximal 10% Mehrerlös für eine nicht kummulative Rücklage erzielen; wurde diese Rücklage nicht innerhalb von 12 Monaten nach letztem Jahresabschluß aufgewendet, ist der Betrag der Rücklage von der neuen staatlichen Beihilfe abzuziehen. (Meine derzeitige Kenntnis).

Ein Unternehmen, das eine staatliche Beihilfe bspw. auf Grund eines staatlichen Auftrages erhält, darf nicht besser gestellt werden, als ein Unternehmen, das sich über den Markt finanziert.

Jau, und staatliche Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden, weil sie nur für den Ausnahmefall vorgesehen sind.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Zwangsvollstreckter am 05. Juni 2018, 23:50
Hat sich Ferdinand Kirchhof in der Verhandlung eigentlich dazu geäußert, inwieweit das Ende seiner Amtszeit am 30. Juni das Verfahren beeinflusst, falls für ihn noch rechtzeitig ein Nachfolger gewählt wird? Oder muss/möchte er in jedem Falle dieses Verfahren abschließen? Mir käme es etwas komisch vor, wenn zwischen mündlicher Verhandlung und Urteilsverkündung noch ein Richter gewechselt wird.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: pinguin am 06. Juni 2018, 23:50
Bitte suche mal im Forum, diese spezielle Thematik wurde bereits angesprochen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 08. Juni 2018, 00:58
Wurde in diesem Thread (ich müsste ihn komplett durch haben) auch schon angesprochen oder geklärt, warum in der Verhandlung überhaupt Leute vom öffentlichen Rundfunk zugegen waren? Angegriffen durch die Klage wurde doch der Gesetzgeber und der RBStV. Der kommt doch nicht von den Landesrundfunkanstalten. Anders gefragt: wenn unsere hochfunktionale Politik eine Bezahlpflicht für das Mondlicht einführt und ich das angreife, laden die dann auch den Mond ein?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 08. Juni 2018, 01:37
stell' dir einfach folgende Situation vor:

Du möchtest gerne einen Teich trocken legen, wogegen sich die Frösche wehren. Ein Frosch wird dann vom Richter vorgeladen, um zu erklären, WARUM der Teich bleiben soll
Du bist der Antragssteller, der Frosch der Antragsgegner und das Verhandlungsthema ist der Teich.

in Karlsruhe gab es auch einen Frosch(LRA-Vertreter) der Teich war der Rundfunkbeitrag und die Antragssteller zur Beseitigung des Teichs, sollen die Existenz des Teichs weiter finanzieren

In beiden Fällen bleiben die Verursacher(Politik) außen vor
 ;)
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Lev am 08. Juni 2018, 03:34
@Dauercamper

Zitat
Du möchtest gerne einen Teich trocken legen, wogegen sich die Frösche wehren. Ein Frosch wird dann vom Richter vorgeladen,  :laugh:
Quak !

Mein lieber D, wir sollen ja hier fiktive Beispiele bringen,,,      aber gut ich glaube das Problem ist lösbar.  8)

Frosch gegen Teich-Besitzer wäre normalerweise eine privat-rechtliche Auseinandersetzung. D.h. die zuständige Gerichtsbarkeit wäre dann das Amtsgericht bzw. das Landgericht.
In der Sache bin ich mir sicher, der Frosch hätte die besseren Chancen, wenn er nur laut genug quakt.
Da mittlerweile Richter die Auffassung vertreten, dass Teichbesitzer aber auch Nachbarn, dieses ertragen müssen.   :-X
https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-8291_Nachbar-muss-Froschgequake-aus-Gartenteich-erdulden.news9953.htm


P.S. Ich frage mich während dessen: Wenn der Papa vom Teichbesitzer damals in den Teich gespritzt hätte, dann wäre daraus wahrscheinlich ein prima Frosch geworden.  ;D
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: HÖRby am 08. Juni 2018, 11:27
@Dr. Oggelbecher

Die LRAs waren aufgrund der "abstrakten Normenkontrollklage" anwesend.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html

Die "abstrakte Normenkontrollklage" ergibt sich aus dem Fragenkatalog des BVerfG an Regierung, Länder, Bund, etc, insgesammt 41 Adressaten.

Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24672.msg156436.html#msg156436
oder:
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Sitzverteilung, wer hat wo am 16.05.'18 im BVerfG gesessen, das eine Rangfolge:
erste Reihe     : Kläger, Beklagte, (persönliche Betroffenheit ist klagebegründend, dann gibts noch die Zulässigkeit) +Bevollmächtigte
zweite Reihe   : Gutachter
dritte Reihe     : Beigeladene
eg: Dr. Püschel (Ministerialdirigent, Bundesregierung)
eg: Hohensträter (Bundesregierung)

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg172832.html#msg172832

Laut Mitteilung an die RA wurden noch folgende Personen/Institutionen geladen (by Philosoph):
Bundesverfassungsgericht – Zweiter Anhörungstag fällt aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27451.msg172764.html#msg172764
Zitat
1. Bevollmächtigte der Beschwerdeführer
2. Bevollmächtigte der Beklagten des Ausgangsverfahrens, aller übrigen Rundfunkanstalten, der ARD und des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
3. NDR
4. Bevollmächtigter des ZDF
5. Bevollmächtigte des Deutschlandradio
6. Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
7. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen
8. Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
9. Bund der Steuerzahler e.V.


Abgrenzung zur abstrakten Normenkontrolle
(BVR ist Az für "abstrakten Normenkontrolle" hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Aktenzeichen_(Deutschland) )
Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 F. 1 GG
§ 76 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__76.html
Zitat
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
(...)
2. bei (..) Zweifeln über die (..) Vereinbarkeit (..) von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze (..) auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;"
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html
und
§76 BVerfGG
Bundesregierung stellt Anträge.
"(1) Der Antrag der Bundesregierung, (..) ist nur zulässig, wenn der Antragsteller Bundes- oder Landesrecht [für nichtig oder richtig hält].

Seitens der eg. Länder gab es eine gemeinsame Stellungnahme durch ->Dörr.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 08. Juni 2018, 13:37
Seitens der eg. Länder gab es eine gemeinsame Stellungnahme durch ->Dörr.

Besonders glaubwürdig ist er als Vertreter der Länder nicht gewesen, weil er kein "neutraler" Berichterstatter war und ist, sondern ein bezahlter Lobbyist der ÖRR!
Besonders amüsant ist, dass dieser "Typ" sogar einen Lehrstuhl innehat für Europarecht  ;D
Der "werte Herr" hat vom BS in der Vergangenheit profitiert (als Ex-Justiziar der SR/Saarland), profitiert in der Gegenwart vom BS (als Direktor der KEK (ÖRR) und Direktor des Mainzer Medieninstituts (ZDF)) und auch zukünftig, weil seine absurde Altervorsorge auch vom BS finanziert wird!

soll das eigentlich so eine Art von Volksverdummung werden, was das BverfG da veranstaltet?
Quelle(vom Oberfrosch)
https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist) (https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist))
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 08. Juni 2018, 13:46
soll das eigentlich so eine Art von Volksverdummung werden, was das BverfG da veranstaltet ?

Dafür, dass Opa Dörr wirres Zeug gefaselt hat, kann das Verfassungsgericht ja nichts. Es hat ihn offensichtlich jedenfalls nicht so ernst genommen.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dauercamper am 08. Juni 2018, 14:11
Für mich ist das BverfG - an dem Punkt - schon nicht mehr glaubwürdig.

Ich habe zwei Minuten gebraucht, um den Lobbyisten-Frosch und ÖRR-Agenten zu enttarnen 8)
Wenn man aber als ÖRR den eigenen Lobbyisten-Frosch in einen Karton steckt und draufschreibt "Vertreter der Landesregierungen", soll sein parteiisches "Gequake" plötzlich neutral sein, oder was?!

Warum wurde das von den Prozessvertretern (Rechtsanwälte der Klägerseite) nicht thematisiert?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: GEiZ ist geil am 08. Juni 2018, 14:22
Es darf sich auch eine Landesregierung ihren Rechtsvertreter frei auswählen, das Verfassungsgericht hat das zu akzeptieren.
Ich halte es eher für ein Armutszeugnis für die Landesregierungen, so einen Lobbyisten vorzuschieben.
Können die nicht selbst für sich sprechen? Offensichtlich nicht.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: maikl_nait am 08. Juni 2018, 14:53
Hallo!

Die Länderparlamente haben sich - auf Vorschlag der ör-Vertreter in ihren Ausschüssen - von Stellungnahmen zu den Fragen des BVerfG enthalten. Die Landesregierungen haben das Gleiche getan, allerdings als Feigenblatt den Dörr (aus dem Umfeld der Öffies) beauftragt.

Mein Eindruck während der Verhandlung war, dass sich das Desinteresse der Landesregierungen und Länderparlamente an einer Verteidigung des "RBStV" fortsetzte.

Öffentlich, wahrscheinlich selbst in kleinen Kreisen, wird das nicht gesagt -- ich vermute, dass eigentlich einige der Landespolitiker insgeheim froh sind, dass sich der örR mit "seinem" Gesetz selbst in die Ecke (scheinbar die mit den "Löwen" - OTon Eicher) gepinselt hat.

Rechtlicher Vortrag kam IMHO von den örR-Vertretern -- schon klar, dass die Nutznießer das Gesetz verteidigen, das sie selbstgeschrieben (Eicher "federführend" in 12/2012) und per örR-hörigen "Medien"-Politikern und -Staatssekretären (aus Kanzleien und Ausschüssen, z.B. Fr. Heike Raab) zur Unterschrift und zum Abnicken gebracht haben.

MfG
Michael
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: LECTOR am 10. Juni 2018, 19:33
[...], warum in der Verhandlung überhaupt Leute vom öffentlichen Rundfunk zugegen waren? Angegriffen durch die Klage wurde doch der Gesetzgeber und der RBStV. Der kommt doch nicht von den Landesrundfunkanstalten. [...]

Augenzeugen berichten, dass Prof. Wieland (Prozessbevollmächtiger des ZDF) einen seiner Redebeiträge eröffnet habe "Wir Gesetzgeber ..."
(Sozusagen ein echter Freudscher Lapsus)

Auch von den Verfassungsrichtern wurden die Vertreter der Rundfunkanstalten und der Landesregierungen mehrfach als eine gemeinsame 'Fraktion' angesprochen. Vorsitzender Ferdinand Kirchhof sprach wohl mehrmals von der "Rundfunkseite", die eventuell noch etwas vortragen wolle?

Diese Unbekümmertheit bestätigt nur, was eigentlich ohnehin allen klar ist, dass dieses Rundfunkermächtigungsgesetz letztlich von den Rundfunklobbyisten selbst geschrieben wurde.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: ohmanoman am 10. Juni 2018, 20:23
Warum wurde das von den Prozessvertretern (Rechtsanwälte der Klägerseite) nicht thematisiert?

Nun, weil die Herren Rechtsanwälte der Klägerseite sich nicht auch noch blamieren wollten und lieber nichts sagten, dafür vielleicht weniger Honorar verlangt haben?  ;D

Oder der ÖRR hat nicht genug bezahlt, weil denen das Geld langsam zu knapp wird, weil sonst das Geld für die aPensionen fehlt!  ::)

Und Opa D. hat die Verhandlung sichtlich Spaß bereitet. Er war ja richtig freudig bei der Sache und hat sich ja auch immer vorgedrängelt - und das wahrscheinlich nur, um seinem Honorar gerecht zu werden.  ;) (#)

Das muss hier auch mal sein
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 10. Juni 2018, 20:31
Augenzeugen berichten, dass Prof. Wieland (Prozessbevollmächtiger des ZDF) einen seiner Redebeiträge eröffnet habe "Wir Gesetzgeber ..."
(Sozusagen ein echter Freudscher Lapsus)

Auch von den Verfassungsrichtern wurden die Vertreter der Rundfunkanstalten und der Landesregierungen mehrfach als eine gemeinsame 'Fraktion' angesprochen. Vorsitzender Ferdinand Kirchhof sprach wohl mehrmals von der "Rundfunkseite", die eventuell noch etwas vortragen wolle?

Diese Unbekümmertheit bestätigt nur, was eigentlich ohnehin allen klar ist, dass dieses Rundfunkermächtigungsgesetz letztlich von den Rundfunklobbyisten selbst geschrieben wurde.
Also wenn das ZDF sich als Gesetzgeber bezeichnet und das BVerfG die Landesregierungen zusammen mit den Rundfunkanstalten als "Rundfunkseite" bezeichnet, kann die materielle Staatsnähe wohl nicht mehr abgestritten werden.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 10. Juni 2018, 23:35
Prof. Wieland (Prozessbevollmächtiger des ZDF) ... "Wir Gesetzgeber ..."
Was mir im Zusammenhang mit der Saalbesetzung bei der Verhandlung - siehe hier im Thread weiter oben unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg174385.html#msg174385
(vielen Dank an HÖRBy)
doch komisch vorkommt:

Wenn da nicht die Landtage aller Bundesländer geladen wurden, halten sich dann die Landesregierungen (und natürlich der ÖRR) für den Gesetzgeber?!?

Werden Gesetze jetzt (wieder) von der Exekutive erlassen?!?
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 11. Juni 2018, 00:39
Wer Terminsladungen erhalten hat siehe u.a. unter
Bundesverfassungsgericht – Zweiter Anhörungstag fällt aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27451.msg172764.html#msg172764

Darunter jedenfalls weder die Staatsregierungen noch die Parlamente.

Terminsnachricht sollen nach intern Informationen erhalten haben u.a.
- Bevollmächtigter der Landesregierungen
- Bundesrat
- Volksvertretungen der Länder

Dass aber die "Volksvertretungen" der Länder unisono die ihnen vorab gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme nicht wahrgenommen, sondern beschlossen haben, von einer Stellungnahme abzusehen, spricht Bände - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg159628.html#msg159628
und vorhergehende.

Dass sich dann auch zur Verhandlung am BVerfG kein Vertreter der Volksvertretungen hat blicken lassen - zumindest nicht offiziell - ist insofern nur "konsequent":
Kuschen - und vor der Verantwortung drücken.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Besucher am 11. Juni 2018, 10:01
Nun, lieber @Bürger...

Zitat
...
Dass aber die "Volksvertretungen" der Länder unisono die ihnen vorab gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme nicht wahrgenommen, sondern beschlossen haben, von einer Stellungnahme abzusehen, spricht Bände..
....
Dass sich dann auch zur Verhandlung am BVerfG kein Vertreter der Volksvertretungen hat blicken lassen - zumindest nicht offiziell - ist insofern nur "konsequent":
Kuschen - und vor der Verantwortung drücken.

Außer im Landtag mit dem Kopf zu nicken, haben diese Herrschaften doch nichts gemacht. Insofern haben die eben in der aktuellen Konstellation (was die offizielle Stellungnahme wie ein Auftreten vor dem BVerfG angeht) tatsächlich mit der auch schon von Dir angedeuteten gewissen Folgerichtigkeit schlicht die alte Spruchweisheit: "Wer gar nichts macht, macht auch nichts verkehrt" angewandt.

Was hätten diese Herrschaften auch inhaltlich noch dazu beitragen können, was unseren schönen "Rundfunkbeitrag" & dessen Zustandekommen anlangt :->> ? Den selben, sowieso seitens der sattsam bekannten Rundfunkfraktion schon vom Boden des "argumentativen Fasses" zusammengekratzten Stuss nochmal wiederkäuen?

Die werden sich selber gesagt haben, dass dabei gar nichts herauskäme. Außer, sich selber öffentlich bloßzustellen bzw. ihre wahrscheinliche Kumpanei und Interessengleichheit mit dem ÖRR und seinen Funktionären einmal mehr deutlich werden zu lassen, damit Gelegenheit zu weiteren Angriffen zu geben - & sich womgl. sogar obendrein noch die eine oder andere "dumme" Frage oder "dumme" Bemerkung eines Herrn Kirchhof, Paulus oder so einzuhandeln :->>.
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Frühlingserwachen am 14. Juni 2018, 11:57
Sonderseite zur Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag
http://www.koblenzer-law.de/
Alle aktuellen Informationen zur mündlichen Verhandlung BVerfG „Rundfunkbeitrag“ am 16. Mai 2018

Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: Bürger am 30. Juni 2018, 01:23
Querverweis aus gegebenem Anlass ;)

Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
Titel: Re: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Beitrag von: muuhhhlli am 30. Juni 2018, 08:53
Wenn da nicht die Landtage aller Bundesländer geladen wurden, halten sich dann die Landesregierungen (und natürlich der ÖRR) für den Gesetzgeber?!?
Werden Gesetze jetzt (wieder) von der Exekutive erlassen?!?

Die Landtage - sprich die Parteien - haben formal Ihren Segen gegeben, damit der politische Rechtsweg zum RBStV gewahrt ist.
Das belegt die Tatsache, wie der Termin Urteilsverkündung von der RLP Medienstaatssekretärin Frau Raab zur Anhörung vom 16.5.18 beim BVerfG auf einer Podiumsdiskussion verkündet wurde, ohne dass eine dem Rechtsweg entsprechende Pressemeldung des BVerfG vorlag - siehe unter
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.0.html

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Politik verhandelt mit dem höchsten deutschen Gericht ein Urteil und veröffentlicht den Termin der Verkündung selbst. Und das ist sicherlich damit begründet, weil die Kläger die besseren Argumente vorgebracht haben, gegen diesen RBStV.

Es verwundert mich nicht mehr, wenn man die Historie in den Urteilsdatenbanken der Gerichte betrachtet oder wie Kläger davon berichtet haben, dass Ihre Argumente bei Gericht nicht gehört wurden. Wie soll man sich hier rechtlich abstrampeln, wenn für die Entscheidung bei Gericht nur der kleinste Verdacht einer politischen Einflussnahme dahinter steckt?


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum nicht in allgemeine oder gar müßig-spekulative Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Jetzt gilt es erst einmal, das Urteil abzuwarten - siehe hierzu den aktuellen Querverweis
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html