Hallo!
Die Länderparlamente haben sich - auf Vorschlag der ör-Vertreter in ihren Ausschüssen - von Stellungnahmen zu den Fragen des BVerfG enthalten. Die Landesregierungen haben das Gleiche getan, allerdings als Feigenblatt den Dörr (aus dem Umfeld der Öffies) beauftragt.
Mein Eindruck während der Verhandlung war, dass sich das Desinteresse der Landesregierungen und Länderparlamente an einer Verteidigung des "RBStV" fortsetzte.
Öffentlich, wahrscheinlich selbst in kleinen Kreisen, wird das nicht gesagt -- ich vermute, dass eigentlich einige der Landespolitiker insgeheim froh sind, dass sich der örR mit "seinem" Gesetz selbst in die Ecke (scheinbar die mit den "Löwen" - OTon Eicher) gepinselt hat.
Rechtlicher Vortrag kam IMHO von den örR-Vertretern -- schon klar, dass die Nutznießer das Gesetz verteidigen, das sie selbstgeschrieben (Eicher "federführend" in 12/2012) und per örR-hörigen "Medien"-Politikern und -Staatssekretären (aus Kanzleien und Ausschüssen, z.B. Fr. Heike Raab) zur Unterschrift und zum Abnicken gebracht haben.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"