Der ÖRR kennt eben seine Fürsprecher sehr gut, das Szenario - keine Rückabwicklung, keine Rückforderung - ist also keineswegs unwahrscheinlich.
Andererseits sollte man sich gerade deshalb mit allen Mitteln wehren zu zahlen. Denn es ist ja keineswegs sicher, dass dem ÖRR die sogn. Rundfunkbeiträge, die gefordert aber noch nicht beglichen wurden, dann auch noch zustehen. So könnten z. B. alle Kläger sich im Falle einer festgestellten Verfassungswidrigkeit darauf berufen, dass die Abgabe von Beginn an rechtswidrig ist, weshalb man keine Veranlassung hätte zu zahlen. Auch im Fall, dass das BVerfG die Abgabe bis zu einer Neuordnung zulässt, muss m. E. nicht bedeuten, dass rückständige Forderungen beglichen werden müssen. Zumindest kann man das ja 'mal in Frage stellen, also die Gerichte weiter beschäftigen.
Und dann bleibt noch der EUGH. Wenn der entscheiden sollte, dass Rückabwicklung, bzw. Rückforderung möglich ist, dann wird wohl kein Weg daran vorbei führen. Die Länder müssten dann diese Kosten aus dem Steuersäckel übernehmen. Damit würden wir dann zwar immer noch zahlen, aber wenigstens gestaffelt nach Leistungsfähigkeit.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.