bzgl. des PDFs der Kanzlei Koblenzer
Unter dem Thema:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg173011.html#msg173011
befindet sich auch das Redeskript der einführenden Stellungnahme von RA Koblenzer:
http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf
und dessen Einlassungen zur
Aufkommensneutralität:
Zu alldem kommt hinzu, dass die Regelungen des RBStV auch aufgrund ihrer fehlenden Aufkommensneutralität als neue Beihilfe zu qualifizieren sein könnten, die einer Zustimmung durch die Europäische Kommission bedurft hätte.
...
Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erst kürzlich ein Überschuss von insgesamt 544,5 Mio. € festgestellt (siehe S. 16, 17 des 21. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - KEF).
Begriffserläuterung Aufkommen im Duden online
https://www.duden.de/rechtschreibung/Aufkommen:
Aufkommen, das
Bedeutungsübersicht
1. a. (Wirtschaft) Summe der Einnahmen (aus Steuerabgaben u.?a.) in einem bestimmten Zeitraum
Aufkommensneutralität ist
nicht vergleichbar mit dem
Überschuss des Finanzbedarfs aus dem KEF-Bericht!
Die Aufkommensveränderung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag (Vergleich der Summe der Einnahmen gemäß Begriffsdefinition "Aufkommen" über einen bestimmten Zeitraum - hier: Jahr):
Im Jahres-Zeitraum vor der Beitragseinführung: „Die Rundfunkgebühren-Abrechnung weist für das Jahr 2012 Gesamterträge in Höhe von 7.492.520.505,97 € aus.“ Quelle: Geschäftsbericht GEZ 2012 S. 39.
Im ersten Jahr nach Einführung des Rundfunkbeitrags: „Die Rundfunkbeitragsabrechnung weist für das Jahr 2013 Gesamterträge in Höhe von 7.681.218.209,65 € aus. Diese liegen um 188.697.703,68 € über dem Ergebnis von 2012 ...“ Quelle: Geschäftsbericht des Beitragsservice 2013 S. 38.
Die eigentliche Steigerung wird indes erst mit den Zwangsanmeldungen im Jahr 2014 realisiert: „Die Rundfunkbeitragsabrechnung weist für das Jahr 2014 Gesamterträge in Höhe von 8.324.263.772,69 € aus. Diese liegen um 643.045.563,04 € über dem Ergebnis von 2013 ...“ Quelle: Geschäftsbericht des Beitragsservice 2014 S. 42. Die Begründung wird ebenfalls im Geschäftsbericht des Beitragsservice 2014 auf S. 41 geliefert: „Diese Entwicklung resultiert in erster Linie aus der Durchführung der rückwirkenden Direktanmeldung für die Jahre 2013 und 2014 auf der Grundlage von Daten aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung im Jahr 2014.
Als Differenz zwischen dem Jahr 2014 (Rundfunkbeitrag mit Zwangsanmeldungen) und dem Jahr 2012 (Rundfunkgebühr) ergibt sich ein Betrag von 831 743 266,72 € oder eine Steigerung von nahezu exakt 11%. Von Aufkommensneutralität kann keine Rede sein.
„Die Rundfunkbeitragsabrechnung weist für das Jahr 2015 wertberichtigte Gesamterträge in Höhe von 8.131.285.001,97 € aus. Diese liegen um 192.978.770,72 € unter dem Ergebnis von 2014. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies eine Verringerung der Gesamterträge um 2,32 %. Diese Entwicklung der Erträge resultiert unter anderem aus der Beitragssenkung, die zum 01.04.2015 gültig wurde.“ heißt es im Jahresbericht 2015 des Beitragsservice auf Seite 34. Worin die Wertberichtigung besteht bzw. was deren Ursache ist, geht aus dem Jahresbericht nicht hervor. Zieht man die angegebenen 329546 in 2015 neu hinzugekommenen Befreiungen ab und berücksichtigt einen Beitragssatz von 17,98 € wie in 2014, dann wäre der Gesamtertrag sogar auf 8.368.520.798,16 € erneut gestiegen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit
ca. 11% Mehreinnahmen in 2014 und 2015 unter Annahme eines
konstanten Gebühren-/Beitragssatzes gegenüber 2012 von
Aufkommensneutralität keine Rede sein kann.
Wäre das
entscheidungserheblich?