Abgesehen davon, wird sich das BVerfG wohl kaum dazu herablassen die Beurteilung von Programmen der Sender bzw. Sendungen bzgl. der Verfassungswidrigkeit des RBStV in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Das ist allerhöchstens nur ein ganz kleiner Nebenaspekt. Dabei gibt es weitaus schwerwiegendere Argumente in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit.
Ich halte es für eine höchst relevante verfassungsrechtliche Frage.
Ist es gerechtfertigt, dass Menschen wegen nicht gezahlter Runfunkbeiträge in den Knast wandern, damit die ÖR den Günther Jauch von den Privaten abwerben?
Von dem Geld, dass die ÖR für Fussballrechte alleine ausgeben (in 4 Jahren: 200 Mio. WM, 4x 250 Mio. Bundesliga, dazu kommt noch EM, Nationalmanschaft und Pokale - CL, EL und DFB) 2014 gaben ARD & ZDF über 800 Mio. für den Sport aus.
Lass das die Privaten senden, und keiner hier im Forum muss in seinem Leben mehr Zwangsbeitrag zahlen.
Die 800 Mio. sind übrigens die Beiträge von 3,8 Mio. Menschen im Jahr (Achtung Milchmädchenrechnung, Sport bringt ja Quote und auch Einnahmen).
Trotzdem ist es eine ganz einfache Frage: Liebes BverfG, bist du der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, Zwangsbeitragsverweigerer in den Knast zu schicken, damit ARD & Co. die Herren Jauch, Müller, Neuer und Co. bezahlen kann? Nichts anderes tut der Beitrag.