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BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05

Begonnen von volkuhl, 06. April 2018, 09:42

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ohmanoman

Zitat von: Dauercamper am 08. Juni 2018, 14:11Warum wurde das von den Prozessvertretern (Rechtsanwälte der Klägerseite) nicht thematisiert?

Nun, weil die Herren Rechtsanwälte der Klägerseite sich nicht auch noch blamieren wollten und lieber nichts sagten, dafür vielleicht weniger Honorar verlangt haben?  ;D

Oder der ÖRR hat nicht genug bezahlt, weil denen das Geld langsam zu knapp wird, weil sonst das Geld für die aPensionen fehlt!  ::)

Und Opa D. hat die Verhandlung sichtlich Spaß bereitet. Er war ja richtig freudig bei der Sache und hat sich ja auch immer vorgedrängelt - und das wahrscheinlich nur, um seinem Honorar gerecht zu werden.  ;) (#)

Das muss hier auch mal sein
ARD: ,,Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe" //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: ,,Mit dem Zweiten sehen Sie Besser" //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

Dr. Oggelbecher

Zitat von: LECTOR am 10. Juni 2018, 19:33
Augenzeugen berichten, dass Prof. Wieland (Prozessbevollmächtiger des ZDF) einen seiner Redebeiträge eröffnet habe "Wir Gesetzgeber ..."
(Sozusagen ein echter Freudscher Lapsus)

Auch von den Verfassungsrichtern wurden die Vertreter der Rundfunkanstalten und der Landesregierungen mehrfach als eine gemeinsame 'Fraktion' angesprochen. Vorsitzender Ferdinand Kirchhof sprach wohl mehrmals von der "Rundfunkseite", die eventuell noch etwas vortragen wolle?

Diese Unbekümmertheit bestätigt nur, was eigentlich ohnehin allen klar ist, dass dieses Rundfunkermächtigungsgesetz letztlich von den Rundfunklobbyisten selbst geschrieben wurde.
Also wenn das ZDF sich als Gesetzgeber bezeichnet und das BVerfG die Landesregierungen zusammen mit den Rundfunkanstalten als "Rundfunkseite" bezeichnet, kann die materielle Staatsnähe wohl nicht mehr abgestritten werden.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

Dr. Oggelbecher

Zitat von: LECTOR am 10. Juni 2018, 19:33
Prof. Wieland (Prozessbevollmächtiger des ZDF) ... "Wir Gesetzgeber ..."
Was mir im Zusammenhang mit der Saalbesetzung bei der Verhandlung - siehe hier im Thread weiter oben unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg174385.html#msg174385
(vielen Dank an HÖRBy)
doch komisch vorkommt:

Wenn da nicht die Landtage aller Bundesländer geladen wurden, halten sich dann die Landesregierungen (und natürlich der ÖRR) für den Gesetzgeber?!?

Werden Gesetze jetzt (wieder) von der Exekutive erlassen?!?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

Bürger

Wer Terminsladungen erhalten hat siehe u.a. unter
Bundesverfassungsgericht – Zweiter Anhörungstag fällt aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27451.msg172764.html#msg172764

Darunter jedenfalls weder die Staatsregierungen noch die Parlamente.

Terminsnachricht sollen nach intern Informationen erhalten haben u.a.
- Bevollmächtigter der Landesregierungen
- Bundesrat
- Volksvertretungen der Länder

Dass aber die "Volksvertretungen" der Länder unisono die ihnen vorab gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme nicht wahrgenommen, sondern beschlossen haben, von einer Stellungnahme abzusehen, spricht Bände - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg159628.html#msg159628
und vorhergehende.

Dass sich dann auch zur Verhandlung am BVerfG kein Vertreter der Volksvertretungen hat blicken lassen - zumindest nicht offiziell - ist insofern nur "konsequent":
Kuschen - und vor der Verantwortung drücken.
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www.rundfunk-frei.de

Besucher

Nun, lieber @Bürger...

Zitat
...
Dass aber die "Volksvertretungen" der Länder unisono die ihnen vorab gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme nicht wahrgenommen, sondern beschlossen haben, von einer Stellungnahme abzusehen, spricht Bände..
....
Dass sich dann auch zur Verhandlung am BVerfG kein Vertreter der Volksvertretungen hat blicken lassen - zumindest nicht offiziell - ist insofern nur "konsequent":
Kuschen - und vor der Verantwortung drücken.

Außer im Landtag mit dem Kopf zu nicken, haben diese Herrschaften doch nichts gemacht. Insofern haben die eben in der aktuellen Konstellation (was die offizielle Stellungnahme wie ein Auftreten vor dem BVerfG angeht) tatsächlich mit der auch schon von Dir angedeuteten gewissen Folgerichtigkeit schlicht die alte Spruchweisheit: "Wer gar nichts macht, macht auch nichts verkehrt" angewandt.

Was hätten diese Herrschaften auch inhaltlich noch dazu beitragen können, was unseren schönen "Rundfunkbeitrag" & dessen Zustandekommen anlangt :->> ? Den selben, sowieso seitens der sattsam bekannten Rundfunkfraktion schon vom Boden des "argumentativen Fasses" zusammengekratzten Stuss nochmal wiederkäuen?

Die werden sich selber gesagt haben, dass dabei gar nichts herauskäme. Außer, sich selber öffentlich bloßzustellen bzw. ihre wahrscheinliche Kumpanei und Interessengleichheit mit dem ÖRR und seinen Funktionären einmal mehr deutlich werden zu lassen, damit Gelegenheit zu weiteren Angriffen zu geben - & sich womgl. sogar obendrein noch die eine oder andere "dumme" Frage oder "dumme" Bemerkung eines Herrn Kirchhof, Paulus oder so einzuhandeln :->>.
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

Frühlingserwachen

Sonderseite zur Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag
http://www.koblenzer-law.de/
Alle aktuellen Informationen zur mündlichen Verhandlung BVerfG ,,Rundfunkbeitrag" am 16. Mai 2018


Bürger

Querverweis aus gegebenem Anlass ;)

Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html
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muuhhhlli

Zitat von: Dr. Oggelbecher am 10. Juni 2018, 23:35
Wenn da nicht die Landtage aller Bundesländer geladen wurden, halten sich dann die Landesregierungen (und natürlich der ÖRR) für den Gesetzgeber?!?
Werden Gesetze jetzt (wieder) von der Exekutive erlassen?!?

Die Landtage - sprich die Parteien - haben formal Ihren Segen gegeben, damit der politische Rechtsweg zum RBStV gewahrt ist.
Das belegt die Tatsache, wie der Termin Urteilsverkündung von der RLP Medienstaatssekretärin Frau Raab zur Anhörung vom 16.5.18 beim BVerfG auf einer Podiumsdiskussion verkündet wurde, ohne dass eine dem Rechtsweg entsprechende Pressemeldung des BVerfG vorlag - siehe unter
mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.0.html

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Politik verhandelt mit dem höchsten deutschen Gericht ein Urteil und veröffentlicht den Termin der Verkündung selbst. Und das ist sicherlich damit begründet, weil die Kläger die besseren Argumente vorgebracht haben, gegen diesen RBStV.

Es verwundert mich nicht mehr, wenn man die Historie in den Urteilsdatenbanken der Gerichte betrachtet oder wie Kläger davon berichtet haben, dass Ihre Argumente bei Gericht nicht gehört wurden. Wie soll man sich hier rechtlich abstrampeln, wenn für die Entscheidung bei Gericht nur der kleinste Verdacht einer politischen Einflussnahme dahinter steckt?


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum nicht in allgemeine oder gar müßig-spekulative Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen ,,Rundfunkbeitrag" 16./17.05
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Jetzt gilt es erst einmal, das Urteil abzuwarten - siehe hierzu den aktuellen Querverweis
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html